Warum muss ich als Eigentümer beim Verkauf über einen Makler für einen Teil der Maklerprovision aufkommen?

Mit dem 21.12.2020 trat in Deutschland das so genannte „Bestellerprinzip“ in Kraft, nach dem, vereinfacht formuliert, der Immobilienmakler zu gleichen Teilen, also jeweils 50%, vom Auftraggeber (i.d.R. Verkäufer) und vom Käufer bezahlt werden muss.

Eingeführt wurde diese Regelung um Erwerber von Immobilien finanziell mehr zu entlasten, da diese neben der variierenden Maklercourtage auch die festen Kostenpositionen der Grunderwerbsteuer und der Notar- und Grundbuchkosten tragen mussten.
In Summe betragen die unvermeidbaren Nebenkosten (variieren je nach Bundesland aufgrund der unterschiedlichen Grunderwerbsteuersätze zwischen 3,5 – 6,5 % des Kaufpreises) somit zwischen 5,5 – 8,5% des Kaufpreises. Angenommen werden hier ca. 1,5% Notariatsgebühren und 0,5% Grundbuchkosten vom zuständigen Amtsgericht.

Im Vermietungsgeschäft ist das reine Bestellerprinzip zur Verteilung der Maklerprovision schon deutlich länger, seit dem 01.06.2015, gültig.

Diese Regelung für die Immobilienmaklerprovision gilt hauptsächlich für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, ausgenommen hiervon sind hingegen Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke, bei denen nach wie vor die alte Regelung angewendet werden darf. Somit ist es hierbei immer noch üblich, dass der Käufer die volle Maklercourtage trägt.

Weiterhin gilt die Regelung nur bei Verträgen mit Verbrauchern, also Privatpersonen. Bei einem Verkauf an eine Firma oder ein Unternehmen muss das „Bestellerprinzip“ ebenfalls nicht angewendet werden.

Auch andere Varianten, wie zum Beispiel eine reine Innenprovision, eine „Abwälzungsvereinbarung“, oder eine reine Außenprovision sind unter gewissen Voraussetzungen denkbar. Dies variiert jedoch von Fall zu Fall. und muss immer individuell geprüft werden.

Nach unserer Auffassung sollte die Provisionsregelung, sofern gesetzlicher Spielraum vorhanden ist, immer individuell auf den vorliegenden Fall angepasst werden. Gerne beraten wir Sie hierzu kostenfrei und unverbindlich: https://calendly.com/albrechtimmobilien/kostenloses-telefonisches-beratungsgesprach

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht