Dieser Ratgeber zeigt Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, wie Sie mit Ihrer Immobilie im Falle einer Trennung oder Scheidung umgehen können. Im zweiten Teil schauen wir uns die Möglichkeit der Schenkung an.

Die Optionen mit einer Immobilie bei Scheidung oder Trennung

Die juristische Form der Zugewinngemeinschaft ist bei den meisten Ehen immer noch die Regel. Das bedeutet, dass während der Ehe angeschaffte Eigentümer wie Immobilien, Kunstwerke usw. und auch Schulden gleichermaßen beiden Partnern gehören.

Im Falle einer Scheidung werden beide durch den sogenannten Zugewinnausgleich gestellt, damit keiner einen materiellen Nachteil aus den Ehejahren erleidet. Es wird also ein finanzieller Ausgleich für während der Ehe erworbene Vermögensgüter vorgenommen.

Allerdings ist die Güterteilung selten eine logische Abhandlung, vor allem beim Wohnraum. Emotionale Beweggründe beeinflussen die Entscheidung, was mit gemeinsamen Gütern passieren soll, vor allem wenn es das Zuhause der Kinder oder Enkelkinder ist. All diese Überlegungen verlangen von den Eheleuten viel ab.

In einem Scheidungsfall kann die Entscheidung über die weitere Verwendung der gemeinsamen Immobilie sowohl finanziell als auch emotional riskant sein. Rechtlich gibt es viele Optionen, aber in der Praxis kann es nur dann für beide Seiten gut ausgehen, wenn sie sich einig sind.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen für Ihre Immobilie im Scheidungsfall zur Verfügung:

Wenn es die Kinder haben sollen: Die Schenkung

Es ist verständlich, dass Eheleute an der Vorstellung festhalten, die Immobilie an künftige Generationen weiterzugeben, doch dies kann die Entscheidungsfindung beeinträchtigen.

Eine Lösung besteht darin, die Immobilie auf die Kinder aus der Ehe zu übertragen. Dies erfordert jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts, falls das Kind noch minderjährig ist.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Kind durch die Übertragung der Immobilie möglicherweise belastet werden kann, auch wenn die Absicht gut ist und der Wunsch besteht, die Immobilie innerhalb der Familie zu behalten.

Wenn das gemeinsame Haus auf die Kinder übertragen wird, gibt es einige Dinge zu beachten. Es werden Kosten wie Grundsteuer und Unterhaltungskosten anfallen, die das Kind tragen muss. Außerdem hat das Kind die Verantwortung für die Eigentümerpflichten.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass nur einer der Ehepartner seinen Anteil an das Kind verschenkt, aber auch hier ist die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich. Es ist wichtig zu bedenken, dass diese Option nur dann möglich ist, wenn beide Elternteile einverstanden sind.

Wie geht es weiter?

Im nächsten Teil unserer Beitragsreihe gehen wir auf eine weitere Möglichkeit ein, wie man im Falle einer Scheidung oder Trennung mit der Immobilie verfahren kann: Die Realteilung. Bleiben Sie dran.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie jederzeit gern: +49-(0)441-18161139

Sie wollen gerne den genauen Wert einer Immobilie erfahren? Mehr dazu: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/#formular
Sie möchten sich erstmal unverbindlich beraten lassen? https://calendly.com/albrechtimmobilien/kostenloses-telefonisches-beratungsgesprach

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, wie Sie mit Ihrer Immobilie im Falle einer Trennung oder Scheidung umgehen können. Im ersten Teil schauen wir uns die Möglichkeit der Eigentumsübertragung an.

Die Optionen mit einer Immobilie bei Scheidung oder Trennung

Die juristische Form der Zugewinngemeinschaft ist bei den meisten Ehen immer noch die Regel. Das bedeutet, dass während der Ehe angeschaffte Eigentümer wie Immobilien, Kunstwerke usw. und auch Schulden gleichermaßen beiden Partnern gehören.

Im Falle einer Scheidung werden beide durch den sogenannten Zugewinnausgleich gestellt, damit keiner einen materiellen Nachteil aus den Ehejahren erleidet. Es wird also ein finanzieller Ausgleich für während der Ehe erworbene Vermögensgüter vorgenommen.

Allerdings ist die Güterteilung selten eine logische Abhandlung, vor allem beim Wohnraum. Emotionale Beweggründe beeinflussen die Entscheidung, was mit gemeinsamen Gütern passieren soll, vor allem wenn es das Zuhause der Kinder oder Enkelkinder ist. All diese Überlegungen verlangen von den Eheleuten viel ab.

In einem Scheidungsfall kann die Entscheidung über die weitere Verwendung der gemeinsamen Immobilie sowohl finanziell als auch emotional riskant sein. Rechtlich gibt es viele Optionen, aber in der Praxis kann es nur dann für beide Seiten gut ausgehen, wenn sie sich einig sind.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen für Ihre Immobilie im Scheidungsfall zur Verfügung:

Wenn einer bleiben möchte: Die Eigentumsübertragung

Wenn Sie in der ehemals gemeinsamen Immobilie bleiben möchten, gibt es die Möglichkeit, die Immobilie zu übernehmen, indem Sie Ihrem Noch-Ehepartner seinen Eigentumsanteil ausbezahlen.

Diese Abfindung basiert auf dem Marktwert des Objekts und dem beurkundeten Eigentumsanteil. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie auch bestehende Belastungen übernehmen müssen, wie z.B. Kredite.

Daher sollten Sie im Falle eines Kredits unbedingt die Bank in die Eigentumsübertragung einbeziehen, da nur sie als Kreditgeber den Ehepartner, der sein Eigentum an der Immobilie aufgibt, aus seiner Mithaftung am Kredit entlassen kann. Die Bank ist jedoch nicht verpflichtet dies zu tun, deshalb sollten Sie offen und frühzeitig mit Ihrer Bank über Ihre Pläne sprechen.

Es gibt auch weitere Kosten, die bei einer Übernahme der Immobilie durch einen Ehepartner auftreten können, wie z.B. Nutzungs- und Vorfälligkeitsentschädigungen sowie die Grunderwerbssteuer.

Letztere beträgt je nach Bundesland zwischen 3,50 – 6,50 % des Marktwerts. Um diese Kosten zu sparen, kann es sinnvoll sein, die Übertragung der Immobilie während der Trennung, also bevor die Ehe rechtskräftig geschieden ist, in Erwägung zu ziehen. Durch diese Vorgehensweise entfällt die Grunderwerbssteuer und spart Ihnen in der Regel mehrere tausend Euro.

Wie geht es weiter?

Im nächsten Teil unserer Beitragsreihe gehen wir auf eine weitere Möglichkeit ein, wie man im Falle einer Scheidung oder Trennung mit der Immobilie verfahren kann: Die Schenkung. Bleiben Sie dran.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie jederzeit gern: +49-(0)441-18161139

Sie wollen gerne den genauen Wert einer Immobilie erfahren? Mehr dazu: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/#formular
Sie möchten sich erstmal unverbindlich beraten lassen? https://calendly.com/albrechtimmobilien/kostenloses-telefonisches-beratungsgesprach

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Trotz widriger Umstände gelang es deutschen Maklern im Jahr 2022, ihren Anteil am Immobilienmarkt zu erhöhen. Eine aktuelle Analyse von Eigentumswohnungen auf Immobilienportalen zeigt, dass im Vergleich zum Vorjahr mehr Wohnungen von Maklern und weniger von Privatverkäufern angeboten wurden.

Die Entwicklung der vergangenen zwei Jahre

Die Einführung der neuen Provisionsteilung im Dezember 2020 führte zu einem Rückgang im Geschäft für Immobilienmakler im Jahr 2021, doch hat sich dies nun wieder stabilisiert. Laut Analysen des AVM-COO Christian Sauerborn hat sich der Mittelwert des Jahres 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 um 4 Prozentpunkte auf 64,2 % erhöht. Obwohl dies immer noch nicht den Mittelwert von 66,3 % im Jahr 2020 erreicht, ist es laut Sauerborn eine positive Entwicklung.

„Die Maklerquote im Jahr 2022 zeigte eine starke Volatilität mit Werten zwischen 59,3% und 67,1%. Laut Sauerborn spiegelt dies die tiefgreifenden Unsicherheiten der Eigentümer wider, die durch eine Kombination von Krieg, Inflation, Energiekrise und steigenden Baukosten verursacht wurden. Dennoch scheint das Vertrauen in die Maklerdienstleistungen wieder zurückgekehrt zu sein, trotz des Endes der langen Periode der Preissteigerungen.“

Die Entwicklung im Dezember 2022

Die Analysten haben sowohl die Auswertungen für das Jahr 2022 als auch die Dezember-Zahlen untersucht und festgestellt, dass es keine Abnahme durch saisonale Faktoren gab. Im Dezember erzielten Wohnimmobilienmakler die drittbeste Vermittlungsquote des Jahres 2022, mit 66,3% der verkauften Immobilien, die über einen professionellen Makler verkauft wurden. Dies macht den Dezember zum besten Monat nach dem August und dem Mai. Laut Sauerborn deutet dies darauf hin, dass Eigentümer vermehrt auf professionelle Unterstützung setzen und Makler gleichzeitig die Reichweite der Online-Portale nutzen.

Die Analyse, die 225.115 Eigentumswohnungen in den Städten Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart im Zeitraum von 01.01.2020 bis 30.12.2022 umfasste, ergab, dass Düsseldorf und Berlin die höchsten Wachstumsraten aufwiesen. Düsseldorf verzeichnete einen Anstieg von 11,8 Prozentpunkten und Berlin von 4,0 Prozentpunkten.

Warum überhaupt einen Immobilienmakler beauftragen?

Gerade in unsicheren Zeiten oder einem schwierigen Marktumfeld kommt es auf die Details an. Ein Immobilienmakler unterstützt Sie von Anfang an dabei, die Vermarktung, bzw. den Verkauf Ihrer Immobilie bestmöglich durchzuführen.

Besonders die ersten Schritte sind dabei entscheidend!
Schätzen Sie den Wert Ihrer Immobilie falsch ein und gehen mit einem zu hohen (oder auch zu niedrigen) Preis in die Vermarktung, werden Sie entweder überhaupt keinen Käufer finden oder verkaufen womöglich zu günstig. So können Sie Ihr Objekt für die gewünschte Käuferklientel frühzeitig „verbrennen“ oder machen beim Verkauf effektiv Verlust. Frust ist dabei vorprogrammiert.

So werden Sie bei einem zu hohen Verkaufspreis früher oder später den Preis stark reduzieren müssen, was bei potenziellen Kaufinteressenten Fragen aufwirft. Diese fragen sich, was mit dem Objekt vielleicht nicht stimmt oder spekulieren auf weitere Preissenkungen und unterbreiten Ihnen womöglich dreiste Angebote, die weit unter Ihrem Verkaufspreis liegen können.

Haben Sie den Wert Ihrer Immobilie hingegen zu niedrig eingeschätzt, wird es Ihnen später schwer fallen, doch noch einen höheren Preis durchzusetzen.

Sie wollen gerne den genauen Wert einer Immobilie erfahren? Mehr dazu: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/#formular

Ein professioneller Immobilienmakler beginnt seine Arbeit in der Regel mit einer ausführlichen Bewertung Ihrer Immobilie anhand von vielen verschiedenen Faktoren.
Wir bewerten Ihre Immobilie mit zum Beispiel mit verschiedenen kombinierten Verfahren um sicherzustellen, dass unter dem Strich stets ein belegbarer Wert zugrunde liegt.

Die Verfahren anhand derer wir Ihre Immobilie bewerten sind unter anderem:

  • Sachwertverfahren nach Ross
  • Lineares Wertermittlungsverfahren gem. ImmowertV2021
  • Ertragswertverfahren 
  • Vergleichswertverfahren 
  • Beleihungswertverfahren

Weiterhin greifen wir auf verschiedene Datenbanken renommierter Branchenspezialisten zurück um unsere Wertermittlung auf Plausibilität zu überprüfen. Hierzu zählen u.a. die Datenbanken der Sprengnetter GmbH, der Value AG und die stets aktuellste Version der Wertrichtlinien der Gutachterausschüsse der Länder.

So können wir Ihnen jederzeit belegen, wie wir den Wert Ihrer Immobilie ermittelt haben. Mehr dazu: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/

Was nach der Wertermittlung passiert

Im Anschluss an die ausführliche Wertermittlung bespricht ein guter Makler mit Ihnen die genaue Vorgehensweise, berücksichtigt Ihre Ziele und Wünsche (zum Beispiel der Verkauf ausschließlich an Familien mit Kindern usw.) und stellt Ihnen die Verkaufsstrategie vor. Erst dann entscheiden Sie allein über eine weitere Zusammenarbeit. Seriöse Immobilienbüros setzen Sie nicht unter Druck.

Anhand unseres Leitfadens für die Immobilienvermarktung können Sie sehen, wie wir für Sie arbeiten: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienvermarktung-und-verkauf/

Sollten Sie sich schließlich dazu entscheiden den Verkauf Ihres Objekts über den Makler laufen zu lassen, wird dieser die Vermarktung systematisch vorbereiten und stets mit Ihnen abstimmen. Der Immobilienprofi sorgt weiterhin dafür, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind, alle notwendigen Unterlagen vorliegen und ein aktueller Energieausweis vorhanden ist.

Um Ihre Immobilie im besten Licht dastehen zu lassen engagiert die Immobilienfirma einen professionellen Foto- und Videografen und bereitet ein hochwertiges, verkaufsförderndes Exposé vor.

Nach Beginn der Vermarktung kümmert sich das Maklerbüro um die Qualifikation und Bonitätsprüfung von Interessenten, vereinbart Besichtigungstermine und leitet die Verhandlung in Ihrem Sinne. Sollte schließlich der passende Käufer gefunden worden sein, kümmert sich der Immobilienmakler um die Bestellung eines notariellen Kaufvertrags, stellt einer möglichen finanzierenden Bank alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung und sorgt dafür, dass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

Erst zum Schluss, nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages wird schließlich ein Teil der Maklerprovision fällig. Wenn das Immobilienbüro seine Arbeit aber gut erledigt hat, werden Sie diese aber gerne bezahlen, da Sie wissen, dass der Verkaufserfolg maßgeblich mit dessen Tätigkeit zusammengehangen hat.

Die Zeit in der Makler bloß die Türe aufgeschlossen haben um anschließend eine 5-stellige Rechnung zu schreiben ist vorbei. In der aktuellen Zeit trennt sich die Spreu vom Weizen und die schwarzen Schafe, die es leider in jeder Branche gibt, können sich nicht mehr halten.

Wir empfehlen Ihnen, sich stets selbst zu überzeugen und vor einer Zusammenarbeit genau hinzuschauen. Ein professioneller Immobilienmakler überzeugt Sie mit Leidenschaft, Fachkenntnis und aussagekräftigen Referenzen.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie jederzeit gern: +49-(0)441-18161139

Sie wollen gerne den genauen Wert einer Immobilie erfahren? Mehr dazu: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/#formular
Sie möchten sich erstmal unverbindlich beraten lassen? https://calendly.com/albrechtimmobilien/kostenloses-telefonisches-beratungsgesprach

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Kaufen oder Mieten? Diese Frage stellen sich viele Menschen, die sich eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus wünschen. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile und es kommt darauf an, welche Prioritäten man hat und welche persönliche Situation man hat.

Vorteile und Nachteile des Immobilienkaufs

Ein Vorteil des Eigenheimkaufs ist, dass man langfristig Geld spart. Nachdem die Finanzierung bzw. das Darlehen abbezahlt ist, fallen keine weiteren Wohnkosten an und man kann die Immobilie später auch vermieten oder verkaufen. Auch bietet es eine hohe Sicherheit und ein Gefühl von Unabhängigkeit.

Ein weiterer Vorteil kann sein, dass man über die Gestaltung seiner Immobilie frei entscheiden und sie nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen gestalten kann. Nicht zu vernachlässigen ist zudem die Möglichkeit in der Immobilie langfristig Werte zu binden und den Vermögensaufbau durch Fremdfinanzierung (Banken, Bausparkassen, Versicherungen) mittels Eigenkapitalhebel deutlich zu beschleunigen.

Ein Nachteil des Eigenheimkaufs ist jedoch, dass es eine große finanzielle Belastung sein kann. Der Kaufpreis, sowie die zumindest über die Jahre notwendigen Modernisierungs- und Renovierungskosten und auch der Unterhalt insgesamt können sehr hoch sein.

Auch die Tatsache, dass man langfristig gebunden ist, was schnelles umziehen unmöglich macht, kann ein Nachteil sein. Sollte sich zudem die Wohnlage durch verschiedene Faktoren (Alterung der Gesellschaft, Strukturwandel, Umweltfaktoren etc.) negativ entwickeln, könnte es sein, dass die Immobilie real an Wert verliert und man bei späterer Veräußerung effektiv Verlust macht.

Vorteile und Nachteile der Miete

Ein Vorteil des Mietens ist, dass man flexibel bleibt und schnell umziehen kann, falls die persönliche Situation sich ändert. Auch fallen keine großen Anschaffungskosten an und man muss sich in der Regel nicht um eine Sanierung, Modernisierungsmaßnahmen, größere Renovierungen und den sonstigen Unterhalt der Immobilie kümmern.

Insbesondere in Zeiten steigender Energiekosten und politischer Entscheidungen zum Klimawandel kann es von Vorteil sein kein Immobilieneigentum zu besitzen, für das man entsprechende Investitionen in eine energetische Modernisierung tätigen muss.

Ein Nachteil des Mietens ist jedoch, dass man keine langfristige Sicherheit hat und die Mieten in manchen Gegenden sehr hoch sein können. Auch hat man nur sehr begrenzte Möglichkeiten, die Mietimmobilie nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten.

Weiterhin finanziert man mit der eigenen Miete langfristig das Eigentum Dritter, anstatt diese Investitionen in die eigene Zukunft zu tätigen und somit eigenes Vermögen aufzubauen. In der Vergangenheit waren Immobilien in Deutschland ein Wert, welcher sich zumindest auf Niveau der historischen Inflation entwickelt hat, in den letzten 10 Jahren aufgrund günstiger Kredite sogar deutlich darüber.

Die Entscheidung bleibt Abwägungssache

Insgesamt hängt die Entscheidung ob man kauft oder mietet von den persönlichen Prioritäten und der persönlichen Situation ab. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile und es ist wichtig, diese sorgfältig abzuwägen, bevor man eine Entscheidung trifft. Eine gründliche finanzielle Analyse, sowie eine realistische Einschätzung der eigenen Wünsche und Bedürfnisse, kann dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Wir unterstützen Sie dabei gern und erstellen eine Haushaltsrechnung und analysieren Ihre Wünsche und Ihr Vorhaben gemeinsam mit Ihnen, neutral und ungebunden.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie jederzeit gern: +49-(0)441-18161139

Sie wollen gerne den genauen Wert einer Immobilie erfahren? Mehr dazu: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/
Sie möchten sich erstmal unverbindlich beraten lassen? https://calendly.com/albrechtimmobilien/kostenloses-telefonisches-beratungsgesprach

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Eine Immobilie ist eine wichtige, langfristige Investition und es lohnt sich, regelmäßig Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, um den Wert der Immobilie zu erhalten und zu steigern. Doch welche Maßnahmen sind sinnvoll und lohnen sich tatsächlich?

Hier sind einige Tipps, wie Sie die besten Modernisierungsmaßnahmen für Ihre Immobilie auswählen können.

Welche Ziele wollen Sie erreichen?

Zunächst sollten Sie sich Gedanken darüber machen, welche Ziele Sie mit der Modernisierung verfolgen.
Möchten Sie den Wohnkomfort verbessern, den Wert der Immobilie steigern oder Energiekosten senken? Entspricht der Grundriss Ihrer Immobilie nicht mehr Ihren aktuellen Bedürfnissen oder benötigen Sie mehr Platz für Homeoffice oder Hobbys?

Erstellen Sie sich eine Liste mit den Zielen, die Sie mit der Sanierung oder Modernisierung erreichen wollen.

Machen Sie eine Bestandsaufnahme

Machen Sie eine Bestandsaufnahme der Immobilie und erstellen Sie eine Liste der notwendigen Reparaturen und Modernisierungen. Berücksichtigen Sie dabei sowohl sichtbare als auch unsichtbare Mängel, z.B. Schimmel, Undichtigkeiten, alte/marode Fenster oder alte Elektroleitungen und Sicherungen. Haben Sie nicht die notwendigen Fachkenntnisse, holen Sie sich lieber frühzeitig eine fachliche Meinung ein oder fragen Sie entsprechend versierte Freunde oder Familienmitglieder um Rat.

Es gibt nichts Ärgerlicheres als nach Abschluss der Arbeiten festzustellen, dass der mühevoll verlegte Boden wieder raus muss, weil eine alte Frisch- oder Abwasserleitung im Zuge der Bestandsaufnahme vergessen wurde.

Prüfen Sie mögliche Förderprogramme und Zuschüsse

Prüfen Sie, ob es Förderprogramme oder Steuererleichterungen für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen oder eine Vollsanierung gibt. Dies kann die Kosten für die Modernisierung erheblich reduzieren.

Auch haben Sie mit den regelmäßig erneuerten Förderprogrammen der staatlichen Förderbank KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/) und des BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html) die Möglichkeit, sich die Kosten für einen professionellen Energieberater zumindest teilweise finanzieren zu lassen oder auf besonders Zinsvergünstige Förderdarlehen und Zuschüsse zuzugreifen.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, die passenden Förderprogramme, Zuschüsse und Maßnahmen für Ihr Projekt zu finden: https://www.albrecht-ventures.com/kontakt/

Erstellen Sie eine Prioritätenliste

Überlegen Sie sich, welche Maßnahmen am dringendsten durchgeführt werden müssen und welche Maßnahmen kurz- und langfristig sinnvoll sind. Priorisieren Sie die Maßnahmen entsprechend und setzen Sie sie Schritt für Schritt um.

Eine Prioritätenliste hilft Ihnen dabei den Überblick zu bewahren und eine sinnvolle Reihenfolge in Ihre Ideen, Wünsche und Vorstellungen zu bringen. Es macht beispielsweise wenig Sinn nur die Dachisolierung auf der Dachinnenseite zu erneuern, wenn absehbar ist, dass auch die Dacheindeckung und/oder der Dachstuhl in den kommenden Jahren erneuert werden muss.

Holen Sie sich einen Experten ins Boot

Suchen Sie sich Expertenrat, bevor Sie mit der Modernisierung beginnen. Ein Architekt, Bauingenieur oder Energieberater kann Ihnen wertvolle Tipps geben und sicherstellen, dass die Maßnahmen den gewünschten Zweck erfüllen und den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

Auch haben Sie wie weiter oben beschrieben die Möglichkeit, sich durch verschiedene Stellen die Kosten für den Experten ganz oder teilweise fördern zu lassen. Näheres zur Förderung finden Sie zum Beispiel hier: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html

Vergessen Sie nicht an die Zukunft zu denken

Vergessen Sie nicht, dass eine Modernisierung auch eine gute Gelegenheit ist, Ihre Immobilie an Ihre aktuellen Bedürfnisse anzupassen. Überlegen Sie sich, ob Sie zum Beispiel ein zusätzliches Badezimmer benötigen oder den Grundriss verändern möchten.

Berücksichtigen Sie auch, dass sich Ihre Anforderungen mit zunehmendem Alter verändern könnten. So können Sie zum Beispiel bereits heute Ihre Immobilie Barrierefrei planen, sodass Sie für die Zukunft und mögliche Eventualitäten gewappnet sind.

Fazit

Indem Sie diese Schritte befolgen, können Sie sicherstellen, dass die von Ihnen geplanten Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die Sie durchführen, tatsächlich sinnvoll sind und Ihnen langfristige Vorteile bringen. Dieser Ratgeber kann jedoch keine fachliche Einschätzung ersetzen, sollten Sie selbst nicht einschlägig vorgebildet sein oder durch Ihren Beruf entsprechende Qualifikationen mitbringen.

Wir raten Ihnen daher, sich zuerst einmal diesen Ratgeber zu befolgen und einen eigenen Plan zu fassen und sich an einen fachkundigen Berater oder Experten zu wenden, wenn Sie selbst nicht mehr weiterwissen oder drohen den Überblick zu verlieren.

Für mehr Informationen zu Sanierung und Modernisierung klicken Sie hier: https://www.albrecht-ventures.com/sanierung-und-modernisierung/

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie jederzeit gern: +49-(0)441-18161139

Sie wollen gerne den genauen Wert einer Immobilie erfahren? Mehr dazu: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/
Sie möchten sich erstmal unverbindlich beraten lassen? https://calendly.com/albrechtimmobilien/kostenloses-telefonisches-beratungsgesprach

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

In diesem Beitrag fassen wir die Informationen zusammen die zum neuen Förderprogramm für Wohneigentum für Familien bekannt sind, welches die Bauministerin Klara Geywitz für Juni 2023 angekündigt hat.

Nach dem Ablauf des allseits beliebten Baukindergeldes im Jahr 2021 stand die Forderung nach einer neuen Förderung von Wohneigentum für Familien im Raum. Im September 2022 hatte die Bauministerin Klara Geywitz schließlich ein Förderprogramm angekündigt, zu dem nun nähere Informationen bekanntgegeben wurden.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Familien mit einem jährlich zu versteuernden Einkommen von bis zu 60.000 Euro plus jeweils 10.000 Euro pro Kind. Demnach hätte eine Familie mit einem Kind einen Anspruch auf Förderung bis zu einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 70.000 Euro, eine Familie mit drei Kindern bis zu einem Gesamteinkommen vor Steuern von 90.000 Euro. Ob eine Obergrenze der berücksichtigungsfähigen Kinder geplant ist, ist bisher nicht bekannt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden soll der Erwerb von Immobilieneigentum für berechtigte Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind. Das Förderprogramm soll laut einer Meldung aus September 2022 einen Umfang von 350 Millionen Euro jährlich haben, das Geld soll dabei aus dem Klima- und Transformationsfonds stammen.

Maßgeblich für die Förderung ist weiterhin, dass die geförderten Immobilien mindestens den „Energieeffizienzhausstandard 55“ erfüllen, also somit nur maximal 55 Prozent der Energie eines konventionellen Neubaus benötigen. Der Baustandard „Energieeffizienzhaus 55“, auch als „KfW-55“ bekannt, hat sich über die vergangenen Jahre zum allgemeinen Baustandard für Neubauten entwickelt.

Wie wird gefördert?

Anders als beim Baukindergeld wird nicht mit jährlichen Direktzahlungen, sondern über ein spezielles Zinsvergünstigtes Darlehen gefördert, welches durch die staatliche Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergeben werden soll.

Die besonders Zinsvergünstigten Darlehen sollen dabei das vorhandene Eigenkapital ersetzen oder ergänzen und somit eher einkommens- und vermögensschwachen Familien die Möglichkeit bieten, bezahlbaren Wohnraum durch Wohneigentum zu erlangen.

Durch die Zinsverbilligung ist der Hebel und die Wirkung je Euro eingesetzten Förderkapitals größer, als wenn wie beim Baukindergeld eine jährliche Zahlung erfolgen würde. Insbesondere durch die im Jahr 2022 stark gestiegenen Zinsen für Bau- und Immobilienfinanzierungen ist ein solches Förderprogramm ein guter Anfang um eine spürbare Entlastung für Familien zu erreichen.

Für mehr Informationen zu Bau- und Immobilienfinanzierungen klicken Sie hier: https://www.albrecht-ventures.com/finanzierung/

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie jederzeit gern: +49-(0)441-18161139

Sie wollen gerne den genauen Wert einer Immobilie erfahren? Mehr dazu: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/
Sie möchten sich erstmal unverbindlich beraten lassen? https://calendly.com/albrechtimmobilien/kostenloses-telefonisches-beratungsgesprach

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

In diesem Beitrag geben wir einen Ausblick auf die Änderungen, die das neue Jahr 2023 im Zusammenhang mit Immobilien bringt.

Die Grundsteuerfrist zum 31.01.2023

Die Finanzminister der Länder haben beschlossen, dass die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit einmalig von Oktober 2022 bis Januar 2023 verlängert wird. Dieser Entschluss entlastet die Bürger, die Wirtschaft und die Steuerberater deutlich. Bayerns Finanz- und Heimatminister, Albert Füracker, kommentiert den Beschluss: „Wir müssen die Menschen mitnehmen.“
Ab 2025 wird eine neue Berechnungsmethode für die Grundsteuer gelten, wofür fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden müssen.

Zu diesem Thema haben wir bereits einen umfassenden Beitrag verfasst: https://www.albrecht-ventures.com/2023/01/09/grundsteuer-grundsteuerreform-erklaerung-und-ratgeber/

Vermieter müssen Teil der CO2-Steuer übernehmen

Seit 2021 ist die CO₂-Steuer in Kraft, bislang waren die Mieter dafür verantwortlich. Ab dem 1. Januar 2023 wird ein Zehn-Stufenmodell eingeführt, das die Belastung für Mieter verringern soll: Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes ist, desto höher ist der Anteil der Steuer, der von dem Vermieter getragen werden muss. Im Falle von Wohnungen mit einer sehr schlechten Energiebilanz sollen Vermieter 95 Prozent und Mieter lediglich 5 Prozent der CO₂-Kosten tragen.
Der Schwellenwert liegt bei 52 Kilogramm CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter pro Jahr. Mieter müssen nur in sehr gut isolierten Wohngebäuden (KFW Effizienzhaus 55) die CO₂-Steuer alleine tragen.

Erhöhung des AfA zum 01.01.2023

Um einen Investitionsanreiz für den dringend notwendigen Neubau von Wohnungen zu schaffen, wird die lineare Abschreibung (AfA) für vermieteten Neubau ab Januar von 2% auf 3% pro Jahr angehoben. Das hat Bauministerin Klara Geywitz (SPD) bekanntgegeben. Gleichzeitig wird die Abschreibungsdauer von 50 auf 33 Jahre reduziert.

Wohngeldreform

Die geplante Wohngeldreform „Wohngeld Plus“ soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Sie hat zum Ziel, deutlich mehr Geringverdienern ein höheres Wohngeld zu gewähren. Durch die Erweiterung des Kreises der Wohngeldberechtigten von 600.000 in 2022 auf 2 Millionen Bürger sollen mehr Menschen von der Reform profitieren.
Voraussichtlich wird der Wohngeldbetrag 2023 um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöht. Der Betrag steigt von durchschnittlich 180 Euro pro Monat (vor der Reform) auf 370 Euro pro Monat.

Mehr Förderung von Photovoltaik-Anlagen

Im neuen Jahr werden die Förderbedingungen für Photovoltaik-Anlagen verbessert. Durch die Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG), das am 30. Juli 2022 in Kraft getreten ist, wird die Anschaffung nachhaltiger Anlagen für Privathaushalte wieder attraktiver. Die meisten Regelungen des EEG treten jedoch erst am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Änderungen im EEG umfassen höhere Vergütungssätze für Anlagen, einen erleichterten Netzanschluss und eine Erhöhung der maximalen Erzeugung der neuen Photovoltaik-Anlagen. Haushalte, die ihre Anlagen im Garten aufstellen, werden weiterhin gefördert.

Erhöhung der Homeoffice-Pauschale

Im kommenden Jahr bleibt die Homeoffice-Pauschale weiterhin bestehen. Ab Januar 2023 wird der Gesamtbetrag für Arbeiten im Home-Office, der steuerlich geltend gemacht werden kann, von 600 Euro auf maximal 1250 Euro erhöht. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer pro Jahr 210 Home-Office-Tage von der Steuer absetzen können, im Vergleich zu den aktuell 120 Tagen.
Anstelle von täglich 5 Euro können 6 Euro vom Einkommen als Werbepauschale abgezogen werden. Eine weitere Besonderheit: Die Pauschale gilt auch für Haushalte, die über kein separates Arbeitszimmer verfügen.

Erneuter Heizkostenzuschuss

Der zweite Heizkostenzuschuss wird voraussichtlich Ende Januar oder Anfang Februar 2023 ausgezahlt. Allerdings erhalten nicht alle Berechtigten den gleichen Betrag. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und der jeweiligen staatlichen Förderung ab. Ein Zwei-Personen-Haushalt mit Wohngeldberechtigung erhält beispielsweise 540 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person gibt es jeweils 100 Euro.

Die genauen Höhen des Heizkostenzuschusses sind:

Wohngeld-Berechtigte (Einzelhaushalt): 415 EUR
Wohngeld-Berechtigte (Zweipersonenhaushalt): 540 EUR
Wohngeld-Berechtigte (3-Personenhaushalt): 640 EUR
Geförderte Studierende und Auszubildende: 345 EUR

Erhöhung der Besteuerung von Erbschaften

Wenn man ein Haus vererbt oder verschenkt, sollte man sich bewusst sein, dass der Empfänger oft Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen muss. Da Immobilien ab 2023 höher bewertet werden, kann dies für viele zu einer höheren Steuerlast führen. Es gibt jedoch manchmal Möglichkeiten, um die Steuerzahlung zu vermeiden.

Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Hamburg und Sachsen

Die Grunderwerbsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Bundesländer, der höchste Satz liegt bei 6,5 Prozent. Sachsen hatte lange Zeit einen besonders niedrigen Satz von 3,5 Prozent. Um die Finanzlage des Bundeslandes zu verbessern, plant das Kabinett, den Steuersatz auf 5,5 Prozent anzuheben. Auch Hamburg erhöht den Satz von 4,5 Prozent auf 5,5 Prozent.
Die Erhöhungen sollen voraussichtlich zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Reform der KfW-Förderungen für Neubau

Die Förderprogramme der KfW für Neubauten werden 2023 komplett neu strukturiert. Ursprünglich war geplant, dass die neuen Programme Anfang Januar starten, allerdings wird sich die Einführung nun bis mindestens März verzögern. Bis dahin bleiben die bestehenden Programme gültig.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie jederzeit gern: +49-(0)441-18161139

Sie wollen gerne den genauen Wert einer Immobilie erfahren? Mehr dazu: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/
Sie möchten sich erstmal unverbindlich beraten lassen? https://calendly.com/albrechtimmobilien/kostenloses-telefonisches-beratungsgesprach

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

In diesem Ratgeber gehen wir darauf ein, wie Sie beim Verkauf einer Immobilie den höchsten Verkaufspreis erzielen können.

Verwenden Sie professionelle Fotos und Videos

Ein wichtiger Aspekt beim Verkauf Ihrer Immobilie ist es, sie so ansprechend wie möglich zu präsentieren. Verwenden Sie professionelle Fotos und Videos, um Ihre Immobilie von ihrer besten Seite zu zeigen. Investieren Sie in Fotos und Videos in guter Qualität, welche die Räume gut beleuchten und zeigen und das Interesse potenzieller Käufer wecken.
An einem spezialisierten Foto- und Videografen führt auch heute trotz immer besserer Smartphone-Kameras kein Weg vorbei. Der erste Eindruck zählt.

Bereiten Sie Ihre Immobilie auf Besichtigungen vor

Ein weiteres wichtiges Element beim Verkauf Ihrer Immobilie ist es, sie für Besichtigungen vorzubereiten. Stellen Sie sicher, dass die Immobilie sauber und aufgeräumt ist. Entfernen Sie bestenfalls persönliche Gegenstände und dekorieren Sie neutral, um potenzielle Käufer dazu zu ermutigen, sich vorzustellen, wie sie in der Immobilie leben würden.
Eine gute Beleuchtung ist das A und O, sehr dunkle Räume wirken klaustrophobisch, kalt und ungemütlich. Eine leerstehende Immobilie können Sie mittels Homestaging professionell einrichten lassen. Nehmen Sie sich Zeit.

Setzen Sie auf Transparenz

Ein wichtiger Faktor bei der Suche nach potenziellen Käufern ist Transparenz. Je mehr Informationen Sie bereitstellen, desto besser können potenzielle Käufer einschätzen, ob die Immobilie ihren Anforderungen entspricht. Legen Sie Dokumente wie bemaßte Grundrisse, Energieausweis, Grundbuchauszug und Flurkarte/Katasterauszug, etc. bereit und beschreiben Sie die Immobilie ausführlich und ehrlich.
Welche Unterlagen Sie für den Immobilienverkauf benötigen, können Sie hier nachlesen: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienvermarktung-und-verkauf/#toggle-id-5

Setzen Sie auf einen Experten

Ein erfahrener Immobilienmakler hat in der Regel umfangreiche Kenntnisse über den aktuellen Immobilienmarkt und kann Ihnen bei der Bestimmung des richtigen Verkaufspreises und der Vermarktung Ihrer Immobilie behilflich sein. Ein Makler hat auch Zugang zu einem breiten Netzwerk potenzieller Käufer und kann Ihre Immobilie gezielt an die richtigen Interessenten vermitteln.
Nicht zuletzt kennt sich ein erfahrener Immobilienmakler mit den gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben rund um den Immobilienverkauf aus und kann so dafür sorgen, dass der Verkaufsprozess reibungslos abläuft. Wir beraten Sie gern – vollkommen unverbindlich: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienvermarktung-und-verkauf/

Seien Sie flexibel beim Preis

Obwohl Sie natürlich versuchen möchten, den höchstmöglichen Preis für Ihre Immobilie zu erzielen, sollten Sie auch darauf vorbereitet sein, flexibel zu sein. Bedenken Sie, dass der Immobilienmarkt schnell schwanken kann und es manchmal besser ist, einen guten Preis anzunehmen, anstatt auf einen höheren Preis zu warten, der möglicherweise niemals kommt.

Mit den zuletzt gestiegenen Zinsen ist der langjährige Verkäufermarkt beendet worden und solvente Kaufinteressenten haben mehr Zeit und eine größere Auswahl an verfügbaren Immobilien am Markt.
Eine zu teure Immobilie oder unrealistische Preisvorstellungen können es so unmöglich machen, zeitnahe einen Käufer für eine Immobilie zu finden.

Wir helfen Ihnen den passenden Preis zu finden: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie jederzeit gern: +49-(0)441-18161139

Sie wollen gerne den genauen Wert einer Immobilie erfahren? Mehr dazu: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/
Sie möchten sich erstmal unverbindlich beraten lassen? https://calendly.com/albrechtimmobilien/kostenloses-telefonisches-beratungsgesprach

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

In diesem Beitrag erklären wir, was die Grundsteuer überhaupt ist, was es mit der Grundsteuerreform auf sich hat und was man zu diesem Thema wissen sollte.

1. Grundsteuer: Was ist das überhaupt?

Die Grundsteuer ist eine jährlich zu zahlende Steuer, die auf Eigentum oder Grundstücke erhoben wird. Sie wird in zwei Kategorien unterteilt: die Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Die Grundsteuerreform 2019 sieht auch die Einführung einer Grundsteuer C vor. Die Grundsteuer ist nicht zu verwechseln mit der Grunderwerbsteuer, die einmalig beim Kauf einer Immobilie fällig wird.

2. Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Berechnung der Grundsteuer für ein Grundstück berücksichtigt drei Faktoren: den Einheitswert der Immobilie, die Grundsteuermesszahl und den Hebesatz. Diese Werte werden in folgender Formel verwendet, um die jährliche Grundsteuer zu berechnen:

Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Jährliche Grundsteuer

3. Grundsteuerreform – Wie und warum?

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass das bestehende Gesetz zur Festlegung der Grundsteuer verfassungswidrig ist.
Das Gericht begründete dies damit, dass das Gesetz zu unterschiedlichen Besteuerungen von gleichartigen Grundstücken führt, was dem Gebot der Gleichbehandlung im Grundgesetz widerspricht.

Diese Ungleichbehandlung ist vor allem auf die unterschiedlichen Werte von Grundstücken (Einheitswerte) zurückzuführen. Die Einheitswerte für Grundstücke in den neuen Bundesländern basieren auf Werten aus dem Jahr 1935 und in den alten Bundesländern auf Werten aus dem Jahr 1964.

Da sich die Werte von Grundstücken seither stark verändert haben, führt dies zu ungerechten Besteuerungen. Die Grundsteuerreform zielt daher auf Anpassungen bei der Ermittlung des Grundbesitzwertes, der Steuermesszahlen und der Hebesätze ab. Die Formel zur Berechnung der Grundsteuer bleibt jedoch unverändert.

4. Die Änderungen im Detail

Die Reform der Grundsteuer zielt vor allem auf Veränderungen bei den Einheitswerten, der Steuermesszahl und den Hebesätzen ab.

Die Einheitswerte (auch Grundbesitzwerte genannt) werden neu berechnet, um den aktuellen Gegebenheiten entsprechen zu können. Dabei werden Faktoren wie der Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche, die Immobilienart, das Baujahr und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete berücksichtigt.

Die Nettokaltmiete hängt von der Mietniveaustufe der Gemeinde ab, die vom Bundesfinanzministerium auf Basis der Durchschnittsmieten in allen Bundesländern festgelegt wird. Da die neuen Grundbesitzwerte deutlich höher sind als die Werte von 1935 oder 1964, wird die Steuermesszahl gesenkt, um eine drastische Erhöhung der Grundsteuer zu verhindern.

Die Steuermesszahl wird voraussichtlich auf etwa 1/10 des bisherigen Wertes reduziert. Gesellschaften, die günstiges Wohnen ermöglichen, können von einem weiteren Abschlag von 25 Prozent bei der Steuermesszahl profitieren, da die Bundesregierung den sozialen Wohnungsbau fördern möchte. Kommunen haben die Möglichkeit, ihre Hebesätze anzupassen, um das Niveau ihrer Einnahmen zu halten und eventuelle Schwankungen aufgrund der Reform auszugleichen.

5. Was ist die neue „Grundsteuer C“?

Neben der bereits bestehenden Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und der Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke und Gebäude sieht die Grundsteuerreform auch die Einführung einer Grundsteuer C vor.

Mit dieser Steuer sollen unbebaute Grundstücke, die als Spekulationsobjekte genutzt werden, mit erhöhten Hebesätzen besteuert werden. Die Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten, solche Grundstücke mit höheren Steuersätzen zu belasten.

Dies soll die Spekulation mit dringend benötigten, aber ungenutzten Grundstücken erschweren und gleichzeitig finanzielle Anreize für die Schaffung von Wohnraum auf baureifen Flächen schaffen.

6. Ab wann die Grundsteuerreform gilt

Der Bundesrat hat im November 2019 der Grundsteuerreform zugestimmt.

Die Reform geht zusammen mit einer Änderung des Grundgesetzes einher, die die Gesetzgebungsbefugnis der Bundesregierung sicherstellt und den einzelnen Bundesländern gleichzeitig die Möglichkeit für abweichendes Landesrecht gibt.

Wenn sich ein Bundesland für das von Olaf Scholz vorgestellte Modell entschieden hat, haben die Behörden nun fünf Jahre Zeit, um die notwendigen Grundstückswerte und das Mietniveau zu ermitteln. Die neue Grundsteuer muss dann ab dem 1. Januar 2025 von den Eigentümern gezahlt werden.

7. Die Bedeutung der Grundsteuerreform für Mieter

Grundsätzlich sind Vermieter berechtigt, die Grundsteuer für ihre Immobilie als Nebenkosten auf die Mieter umzulegen. Diese Regelung bleibt auch durch die Grundsteuerreform unverändert.

Ob Mieter in Zukunft mit höheren Nebenkosten rechnen müssen, hängt vor allem davon ab, welche Grundbesitzwerte im Rahmen der Reform ermittelt werden. Der nächste Abschnitt gibt Auskunft darüber, welche Kosten im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform ab dem 1. Januar 2025 für Eigentümer und Mieter zu erwarten sind.

8. Wer zahlt künftig mehr?

Die Frage, wer von der Grundsteuerreform profitiert und wer in Zukunft mehr Steuern entrichten muss, stellt sich bei vielen Eigentümern.

Die Bundesregierung betont, dass die Reform insgesamt kostenneutral sein soll, was bedeutet, dass die Gesamtsumme der eingenommenen Steuern gleich bleiben wird. Allerdings wird sich die Höhe der Steuerzahlungen für einzelne Steuerpflichtige ändern, um eine gerechtere Verteilung zu erreichen. Das heißt, dass einige Eigentümer und Mieter in Zukunft weniger Grundsteuer bezahlen werden, während andere mehr Steuern entrichten müssen.

Dies hängt vor allem vom neuen Einheitswert einer Immobilie nach der Reform und von eventuellen Anpassungen der Hebesätze durch die Kommunen ab.

9. Ist die Grundsteuerreform für mich relevant?

Die neue Grundsteuer muss ab dem 1. Januar 2025 von Eigentümern gezahlt werden. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen weiter.

Es ist jedoch wichtig, dass Eigentümer bereits jetzt handeln handeln!
Im Zuge der Neubewertung der Grundstückswerte müssen sowohl die Kommunen als auch die Immobilieneigentümer ihre Pflicht erfüllen. Nach einmaliger Fristverlängerung bis 31.01.2023 müssen Eigentümer eine sogenannte Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte über die Steuer-Online-Plattform ELSTER bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben (die sogenannte Feststellungserklärung).

Die Immobilieneigentümer werden vorab über das Verfahren informiert und aufgefordert, die Feststellungserklärung abzugeben.

10. Welche Daten müssen übermittelt werden?

Die Einreichung von Daten an das Finanzamt für die Bewertung von Grundstückswerten im Rahmen der Grundsteuerreform im Jahr 2025 könnte sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden, da jedes Bundesland selbst entscheiden kann, ob es das eigene Modell oder das Bundesmodell verwenden möchte.

Laut Auskunft des Bundesfinanzministeriums setzen die meisten Bundesländer das Bundesmodell für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen / Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) um.
Dieses Modell erfordert die Einreichung von Daten wie Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, statistische Nettokaltmiete, Gebäudefläche, Mietniveaustufe und mögliches Gebäudealter.
Im Bereich der Grundsteuer B (Grundvermögen / Grundstücke) weichen lediglich das Saarland und Sachsen bei der Höhe der Steuermesszahlen vom Bundesmodell ab.

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen verwenden stattdessen eigene Grundsteuermodelle.

In Hamburg wird ein Wohnlagemodell angewendet, bei dem vor allem Grundstücks- und Gebäudeflächen, sowie die Wohnlage der Immobilie in die Berechnung der Grundsteuer einfließen. Hessen und Niedersachsen haben ähnliche Modelle, planen jedoch Zuschläge oder Abschläge der Steuer abhängig von der Qualität der Lage der Immobilie.

In Bayern wird das Flächenmodell verwendet, bei dem Nutzungsart der Immobilie, Grundstücksgröße und Wohnfläche berücksichtigt werden. In Baden-Württemberg werden hauptsächlich Grundstücksfläche und Bodenrichtwert für die Berechnung der Grundsteuer benötigt.

Obwohl die Methoden zur Bestimmung der Faktoren zur Berechnung der Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein können, bleibt das grundlegende Prinzip zur Berechnung der Grundsteuer in allen Bundesländern gleich.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie jederzeit gern: +49-(0)441-18161139

Sie wollen gerne den genauen Wert einer Immobilie erfahren? Mehr dazu: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/
Sie möchten sich erstmal unverbindlich beraten lassen? https://calendly.com/albrechtimmobilien/kostenloses-telefonisches-beratungsgesprach

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

In unserem Wohnungsmarktbericht für Oldenburg 2023 beleuchten wir Preise, Entwicklungen und Potenziale. Wie wird die Zukunft? Eine Analyse.

Universitätsstadt Oldenburg – Eckdaten

Städtetyp: Kreisfreie Stadt, Universitätsstadt (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg)
Fläche: ca. 109 km^2
Einwohner: 173.872 (Stand November 2022)
Anzahl Studierende: 15.677 (WS 2021/2022)
Anzahl Gewerbetreibende: 16.521 (Stand 31.12.2021)
Nettokaufkraft pro Einwohner: ca. 25.000 EUR p.a. (Stand 2022)

Oldenburg – Stadtteile

A-Lagen: Ziegelhofviertel, Haareneschviertel, Bahnhofsviertel, Haarentor, Dobbenviertel, Gerichtsviertel, Achterdiek
B-Lagen: Bürgerfelde, Bloherfelde, Wechloy, Eversten, Ohmstede, Donnerschwee, Innenstadt
C-Lagen: Alexandersfeld, Etzhorn, Nadorst, Groß Bornhorst, Osternburg
C(-)-Lagen: Drielaker Moor, Tweelbäke, Kreyenbrück, Alexandersfeld (Außenareale)

Leerstandsquote Bestands- und Neubauimmobilien:

Die Leerstandsquote im Universitätsstandort Oldenburg betrug im Jahr 2022 erneut < 1% der vorhandenen und neu errichteten Bausubstanz und befand sich bei etwa 0,5%.

Preisentwicklung Wohnimmobilien 2021 – 2022

Marktentwicklung für Häuser in Oldenburg (02/2021 – 02/2022) – Quelle: IMV GmbH 2022

Entwicklung im Jahr 2022: Ab Q2/2022 ist ein deutlicher Preis- und Nachfragerückgang zu verzeichnen gewesen. Die seit Q1/2022 kontinuierlich gestiegenen Zinsen für Immobilien- und Baufinanzierungen und die durch den Russland-Ukraine-Konflikt, die Energiepreise und die globale Inflationsproblematik gestiegenen Kosten für Bau- und Rohstoffe haben es für viele Kaufinteressenten nahezu unmöglich gemacht eine Immobilie zu erwerben.

Die weitere Entwicklung im Jahr 2022 bis zum Jahresende wird voraussichtlich ab Q2/2023 statistisch einsehbar sein.

Medianpreise Bestandsimmobilien bis Q3/2022

Median-Angebotspreis je qm für Eigentumswohnungen: ca. 3.595 EUR / qm
Median-Angebotspreis für Ein- bis Zweifamilienhäuser: ca. 447.000 EUR

Medianpreise Neubau bis Q3/2022

Median-Angebotspreis je qm für Eigentumswohnungen: ca. 4.985 EUR / qm
Median-Angebotspreis für Ein- bis Zweifamilienhäuser: ca. 496.000 EUR

Entwicklung der durchschnittlichen Finanzierungsbelastung 2021 – 2022

Basis: Angenommen 90% Beleihungsauslauf bei Finanzierung (15 Jahre Zinsbindung), Kaufnebenkosten (ca. 10% durch Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten und anteilige Maklerprovision)
und 10% Kaufpreisanteil tragen Käufer aus Eigenmitteln

2021:
Mediankaufpreis Ein- bis Zweifamilienhaus: ca. 460.000 EUR
Anteil Eigenkapital: 92.000 EUR
Finanzierungssumme: 414.000 EUR
Finanzierungszins: 0,89 % nom. (Spanne 01-12/2021: 0,77 – 1,02 %)
Anfängliche Tilgung: 2,00 % p.a.

Finanzierungsbelastung: 11.964,60 EUR p.a. / 997,05 EUR mtl.

2022:
Mediankaufpreis Ein- bis Zweifamilienhaus: ca. 473.000 EUR
Anteil Eigenkapital: 94.000 EUR
Finanzierungssumme: 426.000 EUR
Finanzierungszins: 2,50 % nom. (Spanne 01-12/2022: 1,02 – 3,99%)
Anfängliche Tilgung: 2,00 % p.a.

Finanzierungsbelastung: 19.170,00 EUR p.a. / 1.597,50 EUR mtl.

Veränderung: +60,22% zum Vorjahr

Zinsentwicklung 15 J. Zinsbindung; 2021 – 2022 (Quelle: Zinsentwicklung.de)

Erwartung für 2023

Aufgrund der nach wie vor hohen und teilweise weiter steigenden Zinsen für Bau- und Immobilienfinanzierungen, der weiterhin bestehenden Inflations- und Energiepreisproblematik und zeitweise immer noch erheblichen Lieferengpässen wird der Immobilienmarkt auch im Jahr 2023 nicht zum alten Wachstum zurückfinden.

Immobilieneigentümer müssen sich mittelfristig auf niedrigere zu erzielende Verkaufspreise und eine längere Vermarktungsdauer einstellen. Die Anzahl der Kaufinteressenten könnte aufgrund einer eintretenden Gewöhnung an das neue Zinsniveau wieder steigen, wird aber wahrscheinlich nicht mehr an den Anbietermarkt der vergangenen Jahre anknüpfen.

Interessant sind nun insbesondere Immobilien mit einem realistischen Verkaufspreis und solche Objekte, die bereits einer energetischen Modernisierung und/oder Sanierung unterzogen wurden. Mehr dazu: https://www.albrecht-ventures.com/sanierung-und-modernisierung/

Neubauimmobilien könnten mittelfristig wieder interessanter werden, werden aber aller Voraussicht nach ebenfalls einem Preisabgabedruck unterliegen, damit diese für Kaufinteressenten wieder interessanter und insgesamt besser finanzierbar werden.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie jederzeit gern: +49-(0)441-18161139

Sie wollen gerne den genauen Wert einer Immobilie erfahren? Mehr dazu: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/
Sie möchten sich erstmal unverbindlich beraten lassen? https://calendly.com/albrechtimmobilien/kostenloses-telefonisches-beratungsgesprach

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht