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2023 – Das ändert sich für Immobilien im neuen Jahr

In diesem Beitrag geben wir einen Ausblick auf die Änderungen, die das neue Jahr 2023 im Zusammenhang mit Immobilien bringt.

Die Grundsteuerfrist zum 31.01.2023

Die Finanzminister der Länder haben beschlossen, dass die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit einmalig von Oktober 2022 bis Januar 2023 verlängert wird. Dieser Entschluss entlastet die Bürger, die Wirtschaft und die Steuerberater deutlich. Bayerns Finanz- und Heimatminister, Albert Füracker, kommentiert den Beschluss: „Wir müssen die Menschen mitnehmen.“
Ab 2025 wird eine neue Berechnungsmethode für die Grundsteuer gelten, wofür fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden müssen.

Zu diesem Thema haben wir bereits einen umfassenden Beitrag verfasst: https://www.albrecht-ventures.com/2023/01/09/grundsteuer-grundsteuerreform-erklaerung-und-ratgeber/

Vermieter müssen Teil der CO2-Steuer übernehmen

Seit 2021 ist die CO₂-Steuer in Kraft, bislang waren die Mieter dafür verantwortlich. Ab dem 1. Januar 2023 wird ein Zehn-Stufenmodell eingeführt, das die Belastung für Mieter verringern soll: Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes ist, desto höher ist der Anteil der Steuer, der von dem Vermieter getragen werden muss. Im Falle von Wohnungen mit einer sehr schlechten Energiebilanz sollen Vermieter 95 Prozent und Mieter lediglich 5 Prozent der CO₂-Kosten tragen.
Der Schwellenwert liegt bei 52 Kilogramm CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter pro Jahr. Mieter müssen nur in sehr gut isolierten Wohngebäuden (KFW Effizienzhaus 55) die CO₂-Steuer alleine tragen.

Erhöhung des AfA zum 01.01.2023

Um einen Investitionsanreiz für den dringend notwendigen Neubau von Wohnungen zu schaffen, wird die lineare Abschreibung (AfA) für vermieteten Neubau ab Januar von 2% auf 3% pro Jahr angehoben. Das hat Bauministerin Klara Geywitz (SPD) bekanntgegeben. Gleichzeitig wird die Abschreibungsdauer von 50 auf 33 Jahre reduziert.

Wohngeldreform

Die geplante Wohngeldreform „Wohngeld Plus“ soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Sie hat zum Ziel, deutlich mehr Geringverdienern ein höheres Wohngeld zu gewähren. Durch die Erweiterung des Kreises der Wohngeldberechtigten von 600.000 in 2022 auf 2 Millionen Bürger sollen mehr Menschen von der Reform profitieren.
Voraussichtlich wird der Wohngeldbetrag 2023 um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöht. Der Betrag steigt von durchschnittlich 180 Euro pro Monat (vor der Reform) auf 370 Euro pro Monat.

Mehr Förderung von Photovoltaik-Anlagen

Im neuen Jahr werden die Förderbedingungen für Photovoltaik-Anlagen verbessert. Durch die Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG), das am 30. Juli 2022 in Kraft getreten ist, wird die Anschaffung nachhaltiger Anlagen für Privathaushalte wieder attraktiver. Die meisten Regelungen des EEG treten jedoch erst am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Änderungen im EEG umfassen höhere Vergütungssätze für Anlagen, einen erleichterten Netzanschluss und eine Erhöhung der maximalen Erzeugung der neuen Photovoltaik-Anlagen. Haushalte, die ihre Anlagen im Garten aufstellen, werden weiterhin gefördert.

Erhöhung der Homeoffice-Pauschale

Im kommenden Jahr bleibt die Homeoffice-Pauschale weiterhin bestehen. Ab Januar 2023 wird der Gesamtbetrag für Arbeiten im Home-Office, der steuerlich geltend gemacht werden kann, von 600 Euro auf maximal 1250 Euro erhöht. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer pro Jahr 210 Home-Office-Tage von der Steuer absetzen können, im Vergleich zu den aktuell 120 Tagen.
Anstelle von täglich 5 Euro können 6 Euro vom Einkommen als Werbepauschale abgezogen werden. Eine weitere Besonderheit: Die Pauschale gilt auch für Haushalte, die über kein separates Arbeitszimmer verfügen.

Erneuter Heizkostenzuschuss

Der zweite Heizkostenzuschuss wird voraussichtlich Ende Januar oder Anfang Februar 2023 ausgezahlt. Allerdings erhalten nicht alle Berechtigten den gleichen Betrag. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und der jeweiligen staatlichen Förderung ab. Ein Zwei-Personen-Haushalt mit Wohngeldberechtigung erhält beispielsweise 540 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person gibt es jeweils 100 Euro.

Die genauen Höhen des Heizkostenzuschusses sind:

Wohngeld-Berechtigte (Einzelhaushalt): 415 EUR
Wohngeld-Berechtigte (Zweipersonenhaushalt): 540 EUR
Wohngeld-Berechtigte (3-Personenhaushalt): 640 EUR
Geförderte Studierende und Auszubildende: 345 EUR

Erhöhung der Besteuerung von Erbschaften

Wenn man ein Haus vererbt oder verschenkt, sollte man sich bewusst sein, dass der Empfänger oft Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen muss. Da Immobilien ab 2023 höher bewertet werden, kann dies für viele zu einer höheren Steuerlast führen. Es gibt jedoch manchmal Möglichkeiten, um die Steuerzahlung zu vermeiden.

Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Hamburg und Sachsen

Die Grunderwerbsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Bundesländer, der höchste Satz liegt bei 6,5 Prozent. Sachsen hatte lange Zeit einen besonders niedrigen Satz von 3,5 Prozent. Um die Finanzlage des Bundeslandes zu verbessern, plant das Kabinett, den Steuersatz auf 5,5 Prozent anzuheben. Auch Hamburg erhöht den Satz von 4,5 Prozent auf 5,5 Prozent.
Die Erhöhungen sollen voraussichtlich zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Reform der KfW-Förderungen für Neubau

Die Förderprogramme der KfW für Neubauten werden 2023 komplett neu strukturiert. Ursprünglich war geplant, dass die neuen Programme Anfang Januar starten, allerdings wird sich die Einführung nun bis mindestens März verzögern. Bis dahin bleiben die bestehenden Programme gültig.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht