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Immobilien in der Scheidung – Ratgeber Teil 1: Die Eigentumsübertragung

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, wie Sie mit Ihrer Immobilie im Falle einer Trennung oder Scheidung umgehen können. Im ersten Teil schauen wir uns die Möglichkeit der Eigentumsübertragung an.

Die Optionen mit einer Immobilie bei Scheidung oder Trennung

Die juristische Form der Zugewinngemeinschaft ist bei den meisten Ehen immer noch die Regel. Das bedeutet, dass während der Ehe angeschaffte Eigentümer wie Immobilien, Kunstwerke usw. und auch Schulden gleichermaßen beiden Partnern gehören.

Im Falle einer Scheidung werden beide durch den sogenannten Zugewinnausgleich gestellt, damit keiner einen materiellen Nachteil aus den Ehejahren erleidet. Es wird also ein finanzieller Ausgleich für während der Ehe erworbene Vermögensgüter vorgenommen.

Allerdings ist die Güterteilung selten eine logische Abhandlung, vor allem beim Wohnraum. Emotionale Beweggründe beeinflussen die Entscheidung, was mit gemeinsamen Gütern passieren soll, vor allem wenn es das Zuhause der Kinder oder Enkelkinder ist. All diese Überlegungen verlangen von den Eheleuten viel ab.

In einem Scheidungsfall kann die Entscheidung über die weitere Verwendung der gemeinsamen Immobilie sowohl finanziell als auch emotional riskant sein. Rechtlich gibt es viele Optionen, aber in der Praxis kann es nur dann für beide Seiten gut ausgehen, wenn sie sich einig sind.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen für Ihre Immobilie im Scheidungsfall zur Verfügung:

Wenn einer bleiben möchte: Die Eigentumsübertragung

Wenn Sie in der ehemals gemeinsamen Immobilie bleiben möchten, gibt es die Möglichkeit, die Immobilie zu übernehmen, indem Sie Ihrem Noch-Ehepartner seinen Eigentumsanteil ausbezahlen.

Diese Abfindung basiert auf dem Marktwert des Objekts und dem beurkundeten Eigentumsanteil. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie auch bestehende Belastungen übernehmen müssen, wie z.B. Kredite.

Daher sollten Sie im Falle eines Kredits unbedingt die Bank in die Eigentumsübertragung einbeziehen, da nur sie als Kreditgeber den Ehepartner, der sein Eigentum an der Immobilie aufgibt, aus seiner Mithaftung am Kredit entlassen kann. Die Bank ist jedoch nicht verpflichtet dies zu tun, deshalb sollten Sie offen und frühzeitig mit Ihrer Bank über Ihre Pläne sprechen.

Es gibt auch weitere Kosten, die bei einer Übernahme der Immobilie durch einen Ehepartner auftreten können, wie z.B. Nutzungs- und Vorfälligkeitsentschädigungen sowie die Grunderwerbssteuer.

Letztere beträgt je nach Bundesland zwischen 3,50 – 6,50 % des Marktwerts. Um diese Kosten zu sparen, kann es sinnvoll sein, die Übertragung der Immobilie während der Trennung, also bevor die Ehe rechtskräftig geschieden ist, in Erwägung zu ziehen. Durch diese Vorgehensweise entfällt die Grunderwerbssteuer und spart Ihnen in der Regel mehrere tausend Euro.

Wie geht es weiter?

Im nächsten Teil unserer Beitragsreihe gehen wir auf eine weitere Möglichkeit ein, wie man im Falle einer Scheidung oder Trennung mit der Immobilie verfahren kann: Die Schenkung. Bleiben Sie dran.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie jederzeit gern: +49-(0)441-18161139

Sie wollen gerne den genauen Wert einer Immobilie erfahren? Mehr dazu: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/#formular
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht