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Immobilien in der Scheidung – Ratgeber Teil 3: Die Realteilung

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, wie Sie mit Ihrer Immobilie im Falle einer Trennung oder Scheidung umgehen können. Im dritten Teil schauen wir uns die Möglichkeit der Realteilung an.

Die Optionen mit einer Immobilie bei Scheidung oder Trennung

Die juristische Form der Zugewinngemeinschaft ist bei den meisten Ehen immer noch die Regel. Das bedeutet, dass während der Ehe angeschaffte Eigentümer wie Immobilien, Kunstwerke usw. und auch Schulden gleichermaßen beiden Partnern gehören.

Im Falle einer Scheidung werden beide durch den sogenannten Zugewinnausgleich gestellt, damit keiner einen materiellen Nachteil aus den Ehejahren erleidet. Es wird also ein finanzieller Ausgleich für während der Ehe erworbene Vermögensgüter vorgenommen.

Allerdings ist die Güterteilung selten eine logische Abhandlung, vor allem beim Wohnraum. Emotionale Beweggründe beeinflussen die Entscheidung, was mit gemeinsamen Gütern passieren soll, vor allem wenn es das Zuhause der Kinder oder Enkelkinder ist. All diese Überlegungen verlangen von den Eheleuten viel ab.

In einem Scheidungsfall kann die Entscheidung über die weitere Verwendung der gemeinsamen Immobilie sowohl finanziell als auch emotional riskant sein. Rechtlich gibt es viele Optionen, aber in der Praxis kann es nur dann für beide Seiten gut ausgehen, wenn sie sich einig sind.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen für Ihre Immobilie im Scheidungsfall zur Verfügung:

Wenn geteilt werden soll: Die Realteilung

Eine Alternative, die vielen nicht in den Sinn kommt, ist die Realteilung.

Durch diese Möglichkeit können Ex-Partner weiterhin unter einem Dach leben, ohne dass es unangenehm wird. Dies ist besonders sinnvoll, wenn das gemeinsame Sorgerecht der Kinder umgesetzt werden soll und niemand die geliebte Immobilie völlig aufgeben möchte.

Die Immobilie wird in zwei unabhängige Wohnungen aufgeteilt, wobei jeder Ehepartner das Alleineigentum an bestimmten Teilen erhält. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch rechtlich fixiert.

Es ist jedoch zu beachten, dass eine einfache Trennung durch eine Wand nicht ausreicht. Die Immobilie muss entweder bereits aus mehreren Wohneinheiten bestehen oder geeignet sein, in zwei baulich abgeschlossene Wohneinheiten umgebaut zu werden.

Dies kann zusätzliche Kosten für Gutachter und Architekten erfordern und sollte im Verhältnis zur Immobilientyp und Wohnsituation gesehen werden.

Wie geht es weiter?

Im nächsten Teil unserer Beitragsreihe gehen wir auf eine weitere Möglichkeit ein, wie man im Falle einer Scheidung oder Trennung mit der Immobilie verfahren kann: Die Vermietung. Bleiben Sie dran.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie jederzeit gern: +49-(0)441-18161139

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht