Die Ampelkoalition hat seit Wochen darüber diskutiert, dass neue Heizungen in Deutschland ab dem nächsten Jahr umweltfreundlicher sein sollen. Nun wurde der Gesetzentwurf vorgelegt und es ist geplant, einen Klimabonus für ärmere Menschen einzuführen.

Gesetzesentwurf: Heizungen müssen ab 2024 mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden

Die Bundesregierung hat den Entwurf des umstrittenen Gesetzes zum Einbau klimafreundlicher Heizungen überarbeitet und einige Entschärfungen vorgenommen. Neu installierte Heizungen müssen ab 2024 in der Regel zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Umwelt zu schützen. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch den Austausch defekter Heizungen im Altbau. Eigentümer müssen den Nachweis erbringen.

Alternativ können sie ihr Haus an ein Fernwärmenetz anschließen oder mit einer Wärmepumpe, einer Stromheizung oder einer Solarthermieanlage ausstatten. Wasserstoff kann auch als alternative Energiequelle genutzt werden, jedoch nur in Bestandsgebäuden, während Biomasse oder Biomethan nicht mehr als alternative Energiequellen für neue Heizungen zur Verfügung stehen. Mieter sollen durch das Gesetz vor hohen Stromkosten beim Einbau einer Wärmepumpe geschützt werden. Der Gesetzentwurf soll zeitnahe im Kabinett beschlossen werden.

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Nur wenige Ausnahmen: Über 80-jährige Eigentümer bleiben in den meisten Fällen verschont

Im neuen Gesetzentwurf gibt es einige Ausnahmen und Sonderfälle, in denen die neuen Vorgaben nicht gelten. Wenn beispielsweise eine Gas- oder Ölheizung aufgrund eines Havarienfalls ausgetauscht werden muss, aber noch kein Anschluss an ein Wärmenetz besteht, kann vorübergehend weiterhin eine konventionelle Heizung betrieben werden. Ebenso können Etagenheizungen und Ofenheizungen vorübergehend weiterverwendet werden. In diesen Fällen gibt es eine Übergangsfrist von mindestens zehn Jahren.

Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind und in Gebäuden mit nicht mehr als sechs Wohneinheiten leben, sind von der Austauschpflicht befreit. Der Gesetzentwurf besagt jedoch, dass die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen ab dem 1. Januar 2024 insbesondere für einen geplanten Heizungsaustausch gilt, bei dem die alte Heizung noch nicht kaputt gegangen ist.

Wärmeversorgung eines Hauses über ein vertikales Erdwärmepumpen-System

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Ärmere Bürger sollen durch Subventionen vor finanzieller Überforderung geschützt werden

Um sicherzustellen, dass vor allem ärmere Bürger nicht überfordert werden, sind im Gesetzentwurf finanzielle Hilfen vorgesehen. Bei einer Pressekonferenz am späten Mittwochvormittag stellte Wirtschaftsminister Habeck die Pläne vor und erklärte, dass Bezieher von Sozialtransferleistungen wie dem Kinderzuschlag oder dem Bürgergeld vom Gebäudeenergiegesetz ausgenommen werden.

Laut der geplanten Förderung sollen 30 Prozent der Investitionen in eine neue Heizungsanlage vom Bund bezuschusst werden. Für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, ist ein sogenannter Klimabonus von 20 Prozent vorgesehen, während alle anderen einen Klimabonus von 10 Prozent erhalten.

Der vorliegende Entwurf muss noch vom Kabinett gebilligt werden, aber Bundeswirtschaftsminister Habeck konnte sich weitgehend durchsetzen. Der Geltungsbeginn des Gesetzes am 1. Januar 2024 ist unverändert geblieben und die Austauschpflicht im Falle eines Defekts von Gas- oder Ölheizungen konnte der grüne Vizekanzler ebenfalls durchsetzen. Um der FDP entgegenzukommen, hat Habeck jedoch eine größere Auswahl an Heizungssystemen zugelassen, insbesondere die Möglichkeit, auch Biomethan und grünen oder blauen Wasserstoff in geeigneten Heizungen weiterhin zu verbrennen.

Alternative Technologien fristen eher Nischen-Dasein

Habeck kann berechtigterweise davon ausgehen, dass der Einsatz von Biomethan und grünem oder blauem Wasserstoff in Heizungen eher eine Nischenanwendung bleiben wird. Ein Grund dafür ist, dass ab dem kommenden Jahr Wohnungsbesitzer einen Gasversorger finden müssten, der ihnen garantieren kann, bis spätestens 2030 50 Prozent und ab 2035 sogar 65 Prozent dieser klimafreundlichen Brennstoffe zu liefern. Doch das ist mit den vorhandenen Gasnetzen kaum möglich, da die alten Öfen im selben Netz den Ökobrennstoff nicht verfeuern können.

Die Installation eines parallelen Netzes ist aufgrund fehlender Versorgungsunternehmen unwahrscheinlich. In Neubauten wird sich die Wärmepumpe aufgrund ihrer Rentabilität in gut isolierten Häusern ohnehin durchsetzen. Der Verband kommunaler Unternehmen kritisiert die kurze Umstellungsfrist und hofft auf eine Verlängerung.

Künstlerische Darstellung eines Öko-Hauses mit Wasserstofftechnik (Brennstoffzelle) für die Wärmeversorgung

Die Regierung setzt wie geplant das Energie-Effizienzgesetz um, das Vorgaben für Bund, Länder und Industrie für den sparsamen Umgang mit Energie enthält, um die Klimaziele zu erreichen.

Im Gesetzentwurf zum Heizungstausch wird betont, dass man die sozialen Aspekte berücksichtigen möchte. Beispielsweise sollen ältere Menschen Ausnahmen erhalten oder Mieterinnen und Mieter vor hohen Kostenbelastungen geschützt werden. Die Brennstoffkosten für Mieter sollen bei technologieoffenen Lösungen nicht teurer sein als bei Wärmepumpen und Mehrkosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Selbst wenn Wärmepumpen bereits in Gebäuden in Betrieb sind, deren Dämmung dafür eigentlich nicht ausreicht, sollen Mieter vor höheren Stromkosten geschützt werden.

FDP setzt sich für Änderungen des Gesetzesentwurfs ein

In der FDP gibt es noch Unklarheiten bezüglich des Gesetzes. Dies wurde in einer Protokollnotiz der liberal geführten Ministerien festgehalten, die heute vom Kabinett beschlossen wurde. In einer Erklärung, die dem SPIEGEL vorliegt, heißt es, dass das Bundesministerium der Finanzen dem Gesetzentwurf zustimme, jedoch im Bewusstsein, dass die Fraktionen des Deutschen Bundestages im parlamentarischen Verfahren weitere Änderungen vornehmen werden.

Insbesondere beim Ausbau von Wärmenetzen und bei der Zukunftstechnologie Wasserstoff müsse man angemessene Übergangsfristen beachten und sicherstellen, dass alle grünen Gase und deren Mischungen als Optionen zulässig seien. Zudem müssten Befreiungen verfassungskonform und sachgerecht gestaltet sein. Die Grenze von 80 Jahren müsse verfassungsrechtlich gut begründet werden.

Der FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai verteidigte gegenüber dem SPIEGEL die Protokollerklärung und betonte, dass der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren noch notwendige Änderungen erfahren werde. Er bezeichnete den Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums als „nicht praxistauglich“ und erklärte, dass er so nicht kommen werde.

Djir-Sarai verwies auf den jüngsten Koalitionsausschuss, bei dem sich SPD, FDP und Grüne nach tagelangem Ringen auf einen Kompromiss zum Klimaschutz geeinigt hatten. Er betonte, dass die Vereinbarung zur Technologieoffenheit nach wie vor gelte. Allerdings sei es verwunderlich, dass das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt habe, der hinter dieser Vereinbarung zurückbleibe.

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Die Ampel-Koalition strebt an, dass in Deutschland für Neubauten „die Regel wird“, eine Solarpflicht für Wohnhäuser einzuführen, ähnlich wie es bereits in einigen Bundesländern der Fall ist. Baden-Württemberg gilt als Vorreiter und zeigt beispielhaft, wie eine solche Regelung umgesetzt werden kann, obwohl die genauen Details und Formen noch unklar sind.

Europaparlament diskutiert Pflicht für Photovoltaikanlagen ab 2032 – Deutsche Bundesländer sind der Pflicht teilweise bereits jetzt voraus

Im Europaparlament wird derzeit diskutiert, ab 2032 eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen einzuführen, wenn Eigentümer Wohngebäude umfassend sanieren. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müsste Deutschland gesetzliche Vorgaben für solche Regelungen erlassen. Die Ampel-Regierung plant, eine bundesweite Solarpflicht für gewerbliche Neubauten einzuführen und private Häuser sollten zur Regel werden. Es ist jedoch noch unklar, wie und in welcher Form diese Pflicht umgesetzt werden soll, ebenso wie die Frage nach einer verpflichtenden nachträglichen Installation von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden. Bereits seit Anfang 2023 gilt eine solche Pflicht in Baden-Württemberg und Berlin, während Hamburg ab 2025 nachziehen wird. Die genauen Regelungen zur Solarpflicht variieren jedoch zwischen den Bundesländern.

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Niedersachsen: Pflicht für Solaranlagen vorerst nur für Gewerbeimmobilien

Am 8. März 2022 einigte sich die niedersächsische Regierung auf Eckpunkte für eine Novelle des Klimagesetzes. Am 28. Juni 2022 wurde das Gesetz verabschiedet und enthält nun eine Solarpflicht für Gewerbedächer. Seit Januar 2023 müssen Gewerbegebäude mit einer Dachfläche von mindestens 75 Quadratmetern zur Hälfte mit Photovoltaikmodulen ausgestattet sein. Ursprünglich wären auch neue Wohnhäuser von dieser Pflicht betroffen gewesen, nun müssen sie zumindest ein Tragwerk vorweisen, das später mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden kann.

Installation von Flachkollektoren einer Photovoltaikanlage auf einem Häuserdach

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Bremen: Pflicht für Photovoltaik-Installation mit Übergangsfristen für Neubau und Sanierungen

Am 21. März 2023 hat der Bremer Senat ein Solargesetz verabschiedet, das voraussichtlich im Mai in Kraft treten wird. Gemäß dem Gesetz ist geplant, eine generelle Pflicht zur Installation und Betrieb von Photovoltaikanlagen auf 50 Prozent der Bruttodachfläche bei Neubauten einzuführen sowie eine Photovoltaikpflicht bei Bestandsgebäuden, wenn das Dach grundlegend saniert wird oder die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden. Es sind Übergangsfristen für Dachsanierungen (ab 1. Juli 2024) und bei Neubauten (ab 1. Juli 2025) vorgesehen. Es gibt jedoch Ausnahmen für Dachflächen, Gebäude oder bauliche Anlagen, die nicht geeignet sind. Zudem sind auch solarthermische Anlagen zulässig.

Hamburg: Auf allen Gebäuden Pflicht für Solaranlagen ab 2025

Am 22. Dezember 2020 hat der Hamburger Senat die erste Rechtsverordnung zum Klimaschutzgesetz verabschiedet, gemäß der die Solarpflicht für Neubauten seit Januar 2023 gilt. Für Bestandsgebäude, bei denen das Dach erneuert wird, tritt die Pflicht ab 2025 in Kraft. Es gibt jedoch Ausnahmen: Die Pflicht entfällt, wenn der Amortisationszeitraum der Solaranlage im Einzelfall länger als 20 Jahre dauern sollte. Ebenso entfällt die Pflicht, wenn die Installation der Solaranlage technisch unmöglich ist. Es gibt keine Mindestgröße für die Photovoltaikanlagen, die in Hamburg vorgeschrieben ist.

Schleswig-Holstein: Photovoltaikpflicht für Nicht-Wohngebäude

Seit Anfang 2022 regelt ein Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein die Solarpflicht für neue Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen, Landesliegenschaften sowie beim Neubau und der Renovierung von Nicht-Wohngebäuden, bei denen eine Überdachung mit Solaranlagen als Standard vorgeschrieben ist. Ursprünglich wurde auch über eine Solaranlagenpflicht auf Dächern von Wohngebäuden diskutiert, jedoch ist seitdem nicht mehr davon die Rede.

Solarkollektoren können bei entsprechender Größe und Ausrichtung den vollständigen Energiebedarf einer Immobilie abdecken

Energieminister der Länder sind geschlossen für Solarpflicht auf neuen Gebäuden und bei grundlegender Sanierung

Bei einem Treffen am 14.9.2022 in Hannover haben sich die Energieminister der Bundesländer geschlossen für eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik ausgesprochen. Baden-Württembergs zuständige Ministerin Thekla Walker (Grüne) sagte: „Wir wollen, dass es eine Solarpflicht in Deutschland gibt für alle Neubauten und bei grundlegenden Sanierungen.“ Um eine saubere, sichere und kostengünstige Energieversorgung in der Zukunft zu gewährleisten, müsse der Ausbau erneuerbarer Energien nun deutlich beschleunigt werden. In einem Beschluss der Energieminister heißt es wörtlich: „Eine Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten sollte diskutiert werden. Beim Sozialwohnungsbau und der Sanierung in diesem Bereich sollte eine komplette Belegung von Dächern mit Solarmodulen vorgesehen werden.“

Hintergrund zur bundeseinheitlichen Solarpflicht

Im Juli 2021 brachte der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erstmals die Idee einer Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf öffentlichen und privaten Gebäuden in ganz Deutschland auf. Im August 2021 legte die Grünen-Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden vor.

Gemäß dem Vorschlag der Grünen sollen Ausnahmen möglich sein, wenn beispielsweise der Denkmalschutz oder eine Dachbegrünung nicht mit der Installation von Solarpanels vereinbar wären oder die Kosten für die Installation unverhältnismäßig hoch wären. Eigentümer sollen außerdem von der Pflicht befreit werden, wenn bereits Solaranlagen oder Solarthermie zur Stromerzeugung auf den angrenzenden Außenanlagen des Gebäudes installiert sind.

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung wurde eine bundesweite Solarpflicht folgendermaßen vereinbart: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend sein, bei privaten Neubauten soll es zur Regel werden.“ Die Bundesregierung plant zudem, steuerliche und bürokratische Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Privathäusern abzubauen.

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Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen hat die Bürgerinnen und Bürger vor der Installation neuer Öl- und Gasheizungen in den kommenden Monaten gewarnt.

Fossile Energien seien eine „Sackgasse“ – Bundesregierung plant finanzielle Fördermittel für Umstieg auf erneuerbare Energien

Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen sei es falsch, aus Torschlusspanik heraus noch schnell eine Öl- oder Gasheizung einzubauen. „Über einen Zeitraum von 18 Jahren rechnet sich die Wärmepumpe. Außerdem werden die Preise bald sinken“, betonte Habeck in einem Interview mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Er warnte davor, dass die Preise für Erdgas und Heizöl ab 2027 durch den EU-Emissionshandel kontinuierlich steigen würden. Habeck betonte, dass fossile Energien eine Sackgasse seien und man stattdessen auf erneuerbare Energien setzen solle. Obwohl Wärmepumpen derzeit noch teurer in der Anschaffung seien als Gasheizungen, werde die Bundesregierung finanzielle Förderungen bereitstellen, um den Menschen beim Umstieg auf erneuerbare Energien zu unterstützen.

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Habeck sieht Lindner-Vorschlag zu „Abwrackprämien“ für Heizungen kritisch

Vor kurzem einigte sich die Ampel-Koalition nach langem Streit auf neue Vorgaben für Heizungsanlagen. Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) führt im Grunde genommen zu einem Verbot neuer Öl- und Gasheizungen. Ab 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Allerdings ist noch nicht abschließend geklärt, wie die finanzielle Unterstützung für Verbraucher aussehen wird.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck äußerte sich zurückhaltend zum Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner (FDP), Abwrackprämien zu zahlen, die sich nach dem Alter der bisherigen Heizung richten. Habeck betonte, dass es zwar wichtig sei, den Klimaschutzeffekt zu berücksichtigen, aber auch sicherzustellen sei, dass Menschen mit niedrigeren und mittleren Einkommen klar unterstützt werden. „Mir ist wichtig, dass gerade Menschen mit unteren und mittleren Einkommen eine klare Unterstützung bekommen“, so Habeck in einem Interview mit den Funke-Zeitungen.

Wärmepumpe an der Außenfassade eines Einfamilienhauses

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Ausnahmen soll es für über 80-Jährige Eigenheimbesitzer geben

Habeck verteidigte die geplanten Ausnahmen beim Heizungstausch für Personen über 80 Jahre. Er erklärte: „Wir wollen für hochbetagte Menschen eine pauschale Ausnahme einführen. Wenn ihre Heizung kaputt geht und irreparabel ist, müssen sie nicht auf erneuerbare Energien umstellen.“

Habeck wies den Vorwurf der Willkür zurück und betonte, dass auch Personen unter 80 Jahren eine Ausnahme beantragen könnten. „Schon heute können Menschen – unabhängig von ihrem Alter, ob sie 35, 50 oder 80 Jahre alt sind – bei den Landesbehörden einen Antrag stellen, wenn ein Heizungstausch nach geltendem Recht nötig wäre, aber eine unzumutbare Härte bedeuten würde“, fügte er hinzu.

Quelle: https://www.focus.de/finanzen/news/habeck-warnt-vor-torschlusspanik-niemand-sollte-jetzt-noch-schnell-eine-oel-oder-gasheizung-einbauen_id_190622600.html

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