Gilt bald in ganz Deutschland Pflicht für Solaranlagen auf Wohngebäuden?

Die Ampel-Koalition strebt an, dass in Deutschland für Neubauten „die Regel wird“, eine Solarpflicht für Wohnhäuser einzuführen, ähnlich wie es bereits in einigen Bundesländern der Fall ist. Baden-Württemberg gilt als Vorreiter und zeigt beispielhaft, wie eine solche Regelung umgesetzt werden kann, obwohl die genauen Details und Formen noch unklar sind.

Europaparlament diskutiert Pflicht für Photovoltaikanlagen ab 2032 – Deutsche Bundesländer sind der Pflicht teilweise bereits jetzt voraus

Im Europaparlament wird derzeit diskutiert, ab 2032 eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen einzuführen, wenn Eigentümer Wohngebäude umfassend sanieren. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müsste Deutschland gesetzliche Vorgaben für solche Regelungen erlassen. Die Ampel-Regierung plant, eine bundesweite Solarpflicht für gewerbliche Neubauten einzuführen und private Häuser sollten zur Regel werden. Es ist jedoch noch unklar, wie und in welcher Form diese Pflicht umgesetzt werden soll, ebenso wie die Frage nach einer verpflichtenden nachträglichen Installation von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden. Bereits seit Anfang 2023 gilt eine solche Pflicht in Baden-Württemberg und Berlin, während Hamburg ab 2025 nachziehen wird. Die genauen Regelungen zur Solarpflicht variieren jedoch zwischen den Bundesländern.

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Niedersachsen: Pflicht für Solaranlagen vorerst nur für Gewerbeimmobilien

Am 8. März 2022 einigte sich die niedersächsische Regierung auf Eckpunkte für eine Novelle des Klimagesetzes. Am 28. Juni 2022 wurde das Gesetz verabschiedet und enthält nun eine Solarpflicht für Gewerbedächer. Seit Januar 2023 müssen Gewerbegebäude mit einer Dachfläche von mindestens 75 Quadratmetern zur Hälfte mit Photovoltaikmodulen ausgestattet sein. Ursprünglich wären auch neue Wohnhäuser von dieser Pflicht betroffen gewesen, nun müssen sie zumindest ein Tragwerk vorweisen, das später mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden kann.

Installation von Flachkollektoren einer Photovoltaikanlage auf einem Häuserdach

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Bremen: Pflicht für Photovoltaik-Installation mit Übergangsfristen für Neubau und Sanierungen

Am 21. März 2023 hat der Bremer Senat ein Solargesetz verabschiedet, das voraussichtlich im Mai in Kraft treten wird. Gemäß dem Gesetz ist geplant, eine generelle Pflicht zur Installation und Betrieb von Photovoltaikanlagen auf 50 Prozent der Bruttodachfläche bei Neubauten einzuführen sowie eine Photovoltaikpflicht bei Bestandsgebäuden, wenn das Dach grundlegend saniert wird oder die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden. Es sind Übergangsfristen für Dachsanierungen (ab 1. Juli 2024) und bei Neubauten (ab 1. Juli 2025) vorgesehen. Es gibt jedoch Ausnahmen für Dachflächen, Gebäude oder bauliche Anlagen, die nicht geeignet sind. Zudem sind auch solarthermische Anlagen zulässig.

Hamburg: Auf allen Gebäuden Pflicht für Solaranlagen ab 2025

Am 22. Dezember 2020 hat der Hamburger Senat die erste Rechtsverordnung zum Klimaschutzgesetz verabschiedet, gemäß der die Solarpflicht für Neubauten seit Januar 2023 gilt. Für Bestandsgebäude, bei denen das Dach erneuert wird, tritt die Pflicht ab 2025 in Kraft. Es gibt jedoch Ausnahmen: Die Pflicht entfällt, wenn der Amortisationszeitraum der Solaranlage im Einzelfall länger als 20 Jahre dauern sollte. Ebenso entfällt die Pflicht, wenn die Installation der Solaranlage technisch unmöglich ist. Es gibt keine Mindestgröße für die Photovoltaikanlagen, die in Hamburg vorgeschrieben ist.

Schleswig-Holstein: Photovoltaikpflicht für Nicht-Wohngebäude

Seit Anfang 2022 regelt ein Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein die Solarpflicht für neue Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen, Landesliegenschaften sowie beim Neubau und der Renovierung von Nicht-Wohngebäuden, bei denen eine Überdachung mit Solaranlagen als Standard vorgeschrieben ist. Ursprünglich wurde auch über eine Solaranlagenpflicht auf Dächern von Wohngebäuden diskutiert, jedoch ist seitdem nicht mehr davon die Rede.

Solarkollektoren können bei entsprechender Größe und Ausrichtung den vollständigen Energiebedarf einer Immobilie abdecken

Energieminister der Länder sind geschlossen für Solarpflicht auf neuen Gebäuden und bei grundlegender Sanierung

Bei einem Treffen am 14.9.2022 in Hannover haben sich die Energieminister der Bundesländer geschlossen für eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik ausgesprochen. Baden-Württembergs zuständige Ministerin Thekla Walker (Grüne) sagte: „Wir wollen, dass es eine Solarpflicht in Deutschland gibt für alle Neubauten und bei grundlegenden Sanierungen.“ Um eine saubere, sichere und kostengünstige Energieversorgung in der Zukunft zu gewährleisten, müsse der Ausbau erneuerbarer Energien nun deutlich beschleunigt werden. In einem Beschluss der Energieminister heißt es wörtlich: „Eine Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten sollte diskutiert werden. Beim Sozialwohnungsbau und der Sanierung in diesem Bereich sollte eine komplette Belegung von Dächern mit Solarmodulen vorgesehen werden.“

Hintergrund zur bundeseinheitlichen Solarpflicht

Im Juli 2021 brachte der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erstmals die Idee einer Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf öffentlichen und privaten Gebäuden in ganz Deutschland auf. Im August 2021 legte die Grünen-Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden vor.

Gemäß dem Vorschlag der Grünen sollen Ausnahmen möglich sein, wenn beispielsweise der Denkmalschutz oder eine Dachbegrünung nicht mit der Installation von Solarpanels vereinbar wären oder die Kosten für die Installation unverhältnismäßig hoch wären. Eigentümer sollen außerdem von der Pflicht befreit werden, wenn bereits Solaranlagen oder Solarthermie zur Stromerzeugung auf den angrenzenden Außenanlagen des Gebäudes installiert sind.

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung wurde eine bundesweite Solarpflicht folgendermaßen vereinbart: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend sein, bei privaten Neubauten soll es zur Regel werden.“ Die Bundesregierung plant zudem, steuerliche und bürokratische Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Privathäusern abzubauen.

Quelle

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