Heizungsaustausch ab 2024: Ampel-Regierung einigt sich auf Regelung

Die Ampelkoalition hat seit Wochen darüber diskutiert, dass neue Heizungen in Deutschland ab dem nächsten Jahr umweltfreundlicher sein sollen. Nun wurde der Gesetzentwurf vorgelegt und es ist geplant, einen Klimabonus für ärmere Menschen einzuführen.

Gesetzesentwurf: Heizungen müssen ab 2024 mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden

Die Bundesregierung hat den Entwurf des umstrittenen Gesetzes zum Einbau klimafreundlicher Heizungen überarbeitet und einige Entschärfungen vorgenommen. Neu installierte Heizungen müssen ab 2024 in der Regel zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Umwelt zu schützen. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch den Austausch defekter Heizungen im Altbau. Eigentümer müssen den Nachweis erbringen.

Alternativ können sie ihr Haus an ein Fernwärmenetz anschließen oder mit einer Wärmepumpe, einer Stromheizung oder einer Solarthermieanlage ausstatten. Wasserstoff kann auch als alternative Energiequelle genutzt werden, jedoch nur in Bestandsgebäuden, während Biomasse oder Biomethan nicht mehr als alternative Energiequellen für neue Heizungen zur Verfügung stehen. Mieter sollen durch das Gesetz vor hohen Stromkosten beim Einbau einer Wärmepumpe geschützt werden. Der Gesetzentwurf soll zeitnahe im Kabinett beschlossen werden.

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Nur wenige Ausnahmen: Über 80-jährige Eigentümer bleiben in den meisten Fällen verschont

Im neuen Gesetzentwurf gibt es einige Ausnahmen und Sonderfälle, in denen die neuen Vorgaben nicht gelten. Wenn beispielsweise eine Gas- oder Ölheizung aufgrund eines Havarienfalls ausgetauscht werden muss, aber noch kein Anschluss an ein Wärmenetz besteht, kann vorübergehend weiterhin eine konventionelle Heizung betrieben werden. Ebenso können Etagenheizungen und Ofenheizungen vorübergehend weiterverwendet werden. In diesen Fällen gibt es eine Übergangsfrist von mindestens zehn Jahren.

Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind und in Gebäuden mit nicht mehr als sechs Wohneinheiten leben, sind von der Austauschpflicht befreit. Der Gesetzentwurf besagt jedoch, dass die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen ab dem 1. Januar 2024 insbesondere für einen geplanten Heizungsaustausch gilt, bei dem die alte Heizung noch nicht kaputt gegangen ist.

Wärmeversorgung eines Hauses über ein vertikales Erdwärmepumpen-System

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Ärmere Bürger sollen durch Subventionen vor finanzieller Überforderung geschützt werden

Um sicherzustellen, dass vor allem ärmere Bürger nicht überfordert werden, sind im Gesetzentwurf finanzielle Hilfen vorgesehen. Bei einer Pressekonferenz am späten Mittwochvormittag stellte Wirtschaftsminister Habeck die Pläne vor und erklärte, dass Bezieher von Sozialtransferleistungen wie dem Kinderzuschlag oder dem Bürgergeld vom Gebäudeenergiegesetz ausgenommen werden.

Laut der geplanten Förderung sollen 30 Prozent der Investitionen in eine neue Heizungsanlage vom Bund bezuschusst werden. Für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, ist ein sogenannter Klimabonus von 20 Prozent vorgesehen, während alle anderen einen Klimabonus von 10 Prozent erhalten.

Der vorliegende Entwurf muss noch vom Kabinett gebilligt werden, aber Bundeswirtschaftsminister Habeck konnte sich weitgehend durchsetzen. Der Geltungsbeginn des Gesetzes am 1. Januar 2024 ist unverändert geblieben und die Austauschpflicht im Falle eines Defekts von Gas- oder Ölheizungen konnte der grüne Vizekanzler ebenfalls durchsetzen. Um der FDP entgegenzukommen, hat Habeck jedoch eine größere Auswahl an Heizungssystemen zugelassen, insbesondere die Möglichkeit, auch Biomethan und grünen oder blauen Wasserstoff in geeigneten Heizungen weiterhin zu verbrennen.

Alternative Technologien fristen eher Nischen-Dasein

Habeck kann berechtigterweise davon ausgehen, dass der Einsatz von Biomethan und grünem oder blauem Wasserstoff in Heizungen eher eine Nischenanwendung bleiben wird. Ein Grund dafür ist, dass ab dem kommenden Jahr Wohnungsbesitzer einen Gasversorger finden müssten, der ihnen garantieren kann, bis spätestens 2030 50 Prozent und ab 2035 sogar 65 Prozent dieser klimafreundlichen Brennstoffe zu liefern. Doch das ist mit den vorhandenen Gasnetzen kaum möglich, da die alten Öfen im selben Netz den Ökobrennstoff nicht verfeuern können.

Die Installation eines parallelen Netzes ist aufgrund fehlender Versorgungsunternehmen unwahrscheinlich. In Neubauten wird sich die Wärmepumpe aufgrund ihrer Rentabilität in gut isolierten Häusern ohnehin durchsetzen. Der Verband kommunaler Unternehmen kritisiert die kurze Umstellungsfrist und hofft auf eine Verlängerung.

Künstlerische Darstellung eines Öko-Hauses mit Wasserstofftechnik (Brennstoffzelle) für die Wärmeversorgung

Die Regierung setzt wie geplant das Energie-Effizienzgesetz um, das Vorgaben für Bund, Länder und Industrie für den sparsamen Umgang mit Energie enthält, um die Klimaziele zu erreichen.

Im Gesetzentwurf zum Heizungstausch wird betont, dass man die sozialen Aspekte berücksichtigen möchte. Beispielsweise sollen ältere Menschen Ausnahmen erhalten oder Mieterinnen und Mieter vor hohen Kostenbelastungen geschützt werden. Die Brennstoffkosten für Mieter sollen bei technologieoffenen Lösungen nicht teurer sein als bei Wärmepumpen und Mehrkosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Selbst wenn Wärmepumpen bereits in Gebäuden in Betrieb sind, deren Dämmung dafür eigentlich nicht ausreicht, sollen Mieter vor höheren Stromkosten geschützt werden.

FDP setzt sich für Änderungen des Gesetzesentwurfs ein

In der FDP gibt es noch Unklarheiten bezüglich des Gesetzes. Dies wurde in einer Protokollnotiz der liberal geführten Ministerien festgehalten, die heute vom Kabinett beschlossen wurde. In einer Erklärung, die dem SPIEGEL vorliegt, heißt es, dass das Bundesministerium der Finanzen dem Gesetzentwurf zustimme, jedoch im Bewusstsein, dass die Fraktionen des Deutschen Bundestages im parlamentarischen Verfahren weitere Änderungen vornehmen werden.

Insbesondere beim Ausbau von Wärmenetzen und bei der Zukunftstechnologie Wasserstoff müsse man angemessene Übergangsfristen beachten und sicherstellen, dass alle grünen Gase und deren Mischungen als Optionen zulässig seien. Zudem müssten Befreiungen verfassungskonform und sachgerecht gestaltet sein. Die Grenze von 80 Jahren müsse verfassungsrechtlich gut begründet werden.

Der FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai verteidigte gegenüber dem SPIEGEL die Protokollerklärung und betonte, dass der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren noch notwendige Änderungen erfahren werde. Er bezeichnete den Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums als „nicht praxistauglich“ und erklärte, dass er so nicht kommen werde.

Djir-Sarai verwies auf den jüngsten Koalitionsausschuss, bei dem sich SPD, FDP und Grüne nach tagelangem Ringen auf einen Kompromiss zum Klimaschutz geeinigt hatten. Er betonte, dass die Vereinbarung zur Technologieoffenheit nach wie vor gelte. Allerdings sei es verwunderlich, dass das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt habe, der hinter dieser Vereinbarung zurückbleibe.

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