Die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser im Bestand fallen im laufenden Jahr 2025 weiter, während Neubauimmobilien und Eigentumswohnungen weiter im Preis steigen.

Im Februar 2025 zeigten die aktuellen Daten des Europace Hauspreisindex (EPX) einen insgesamt stabilen Verlauf – der Gesamtindex liegt konstant bei 216,89 Punkten (Basis 2005 = 100). Während einige Segmente wie Eigentumswohnungen und neue Ein- und Zweifamilienhäuser leichte Preisgewinne verzeichnen, gehen die Preise bei Bestandsimmobilien (Ein- und Zweifamilienhäuser) sogar moderat zurück.

Nach einem leichten Anstieg von 0,14 % im Januar 2025 blieb der Gesamtindex im Februar unverändert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stiegen die Preise insgesamt um 3,44 %. Die detaillierte Analyse zeigt dabei folgende Trends:

• Eigentumswohnungen:

Im Februar 2025 stieg der Index um 0,11 % auf 215,63 Punkte, was einen Jahreszuwachs von 6,33 % bedeutet.

• Bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser:

Diese Immobilien verzeichneten einen Rückgang von 0,47 % und liegen bei 197,22 Punkten, mit einem jährlichen Plus von 3,41 %.

• Neue Ein- und Zweifamilienhäuser:

Hier erhöhte sich der Index um 0,29 % auf 237,81 Punkte; im Jahresvergleich ist dies ein Anstieg um 0,97 %.

Ergänzend dazu unterstreichen die Angebotsmarktdaten der Value AG das gemischte Bild: Während Bestandswohnungen mit +1,6 % deutlich anziehen, bewegen sich die Preise bei gebrauchten Eigenheimen nahezu seitwärts (minus 0,1 %). Zudem stiegen die Mieten im Februar um 0,7 % und liegen im Jahresvergleich um 4,8 % höher. Experten erwarten aufgrund der anhaltenden Wohnungsknappheit trotz kurzfristiger Zinsdämpfungen weitere Preisanstiege in den kommenden Monaten.

Der EPX wird seit August 2005 monatlich anhand von Transaktionsdaten privater Immobilienfinanzierungen erhoben und in Kooperation mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) entwickelt. Die Value AG liefert ergänzende Marktanalysen, die unter anderem regionale Trends beleuchten.

Nachfolgend sind die wichtigsten Zahlenwerte in Tabellen zusammengefasst:

Gesamtindex (EPX)

MonatIndexwertVeränderung/VormonatVeränderung/Vorjahresmonat
Februar 2025216,89+/- 0,00 %+3,44 %
Januar 2025216,89+0,14 %+3,67 %
Dezember 2024216,59+0,38 %+3,68 %
November 2024215,78+0,34 %+2,88 %
Oktober 2024215,05+0,38 %+2,45 %
September 2024214,24+0,24 %+1,99 %
August 2024213,72+0,13 %+1,89 %
Juli 2024213,45+0,23 %+1,34 %
Juni 2024212,97+0,19 %+0,64 %
Mai 2024212,57+0,43 %-0,19 %
April 2024211,67+0,35 %-1,01 %
März 2024210,94+0,60 %-1,41 %
Februar 2024209,67+0,22 %-1,75 %

Eigentumswohnungen

MonatIndexwertVeränderung/VormonatVeränderung/Vorjahresmonat
Februar 2025215,63+0,11 %+6,33 %
Januar 2025215,40+0,58 %+6,81 %
Dezember 2024214,16+0,38 %+5,86 %
November 2024213,34+0,52 %+4,80 %
Oktober 2024212,23-0,25 %+3,33 %
September 2024212,76+0,12 %+3,20 %
August 2024212,51+0,08 %+2,73 %
Juli 2024212,33+0,65 %+1,96 %
Juni 2024210,96+0,78 %+0,55 %
Mai 2024209,33+1,15 %-0,88 %
April 2024206,96+1,25 %-1,69 %
März 2024204,40+0,79 %-2,55 %
Februar 2024202,79+0,56 %-2,76 %

Neue Ein- und Zweifamilienhäuser

MonatIndexwertVeränderung/VormonatVeränderung/Vorjahresmonat
Februar 2025237,81+0,29 %+0,97 %
Januar 2025237,13+0,09 %+0,65 %
Dezember 2024236,91+0,25 %+1,28 %
November 2024236,32+0,36 %+1,06 %
Oktober 2024235,48+0,82 %+1,74 %
September 2024233,57+1,20 %+1,47 %
August 2024233,28-0,41 %+2,22 %
Juli 2024234,25-0,13 %+2,71 %
Juni 2024234,56-0,12 %+2,62 %
Mai 2024234,85-0,18 %+2,62 %
April 2024235,28-0,38 %+1,72 %
März 2024236,17+0,28 %+1,47 %
Februar 2024235,52-0,04 %+1,47 %

Bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser

MonatIndexwertVeränderung/VormonatVeränderung/Vorjahresmonat
Februar 2025197,22-0,47 %+3,41 %
Januar 2025198,15-0,28 %+4,10 %
Dezember 2024198,70+0,52 %+4,30 %
November 2024197,67+0,12 %+3,07 %
Oktober 2024197,43+0,53 %+2,36 %
September 2024196,38+0,51 %+1,31 %
August 2024195,38+0,84 %-0,60 %
Juli 2024193,76+0,20 %-0,92 %
Juni 2024193,38-0,08 %-1,56 %
Mai 2024193,54+0,40 %-2,40 %
April 2024192,76+0,27 %-3,47 %
März 2024192,24+0,80 %-3,57 %
Februar 2024190,71+0,19 %-4,44 %

Quelle: Europace

4. Fazit

Diese Zusammenstellung und Analysen verdeutlichen, dass der Immobilienmarkt differenzierte Entwicklungen verzeichnet. Trotz eines stabilen Gesamtindexes gibt es innerhalb der einzelnen Segmente teils konträre Trends, die für Kaufinteressenten und Investoren gleichermaßen relevante Einblicke in den aktuellen Markt bieten.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Hinterlassen Sie gerne einen Kommentar oder kontaktieren Sie uns – der Weg in eine zinsgünstigere Zukunft beginnt oft mit einem ersten Schritt!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Von: Marvin Albrecht

Viele Immobilienbesitzer träumen davon, ihren Baukredit vorzeitig abzubezahlen – und dabei bares Geld zu sparen. Doch oft lauert der Haken: Die Vorfälligkeitsentschädigung. In diesem Artikel erklären wir, was es damit auf sich hat, in welchen Fällen ein kostenfreier Ausstieg möglich ist und welche Schritte Sie unternehmen können, um Ihren Baukredit günstig – oder sogar kostenlos – vorzeitig zurückzuzahlen.

1. Vorfälligkeitsentschädigung – Was steckt dahinter?

Wenn Sie einen Baukredit mit fester Zinsbindung abgeschlossen haben, kalkuliert die Bank fest mit den Zinseinnahmen über die gesamte Laufzeit des Darlehens. Zahlen Sie den Kredit vorzeitig zurück, verliert die Bank einen Teil dieser Zinseinnahmen. Um diesen Verlust auszugleichen, wird in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben. Doch es gibt auch Ausnahmesituationen, in denen diese Gebühr entfallen kann.

2. Wann können Sie Ihren Baukredit kostenfrei ablösen?

Es gibt verschiedene Szenarien, in denen Sie Ihren Baukredit vorzeitig – und ohne Strafgebühren – zurückzahlen können:

  • Gesetzliches Sonderkündigungsrecht: Nach Ablauf einer 10-jährigen Laufzeit haben Kreditnehmer das Recht, ihren Baukredit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zu beenden – ganz ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dabei zählt in der Regel das Datum der vollständigen Auszahlung des Kredits als Startpunkt. Link zum Gesetz
  • Fehlerhafte Vertragsangaben: Sollten im Darlehensvertrag unklare oder fehlerhafte Regelungen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung enthalten sein, können Sie unter Umständen von Ihrem Rückzahlungsrecht Gebrauch machen, ohne zusätzliche Kosten zu befürchten. Siehe Referenzurteil des BGH unter Aktenzeichen (Az.: XI ZR 75/23)
  • Verhandlung mit der Bank: In einigen Fällen lässt sich auch im Rahmen individueller Gespräche eine Lösung finden. Banken zeigen sich oft kulant, wenn sie nachvollziehen können, dass sich der Kreditnehmer durch einen vorzeitigen Ausstieg langfristig finanziell entlastet.

3. Tipps für den kostenfreien Kreditabbau

Wenn Sie Ihren Baukredit vorzeitig und möglichst ohne zusätzliche Kosten zurückzahlen möchten, sollten Sie folgende Schritte in Betracht ziehen:

  • Vertragsprüfung: Schauen Sie Ihren Darlehensvertrag genau durch. Achten Sie darauf, ob das Sonderkündigungsrecht bereits vereinbart wurde oder ob die Berechnungsgrundlagen für die Vorfälligkeitsentschädigung unklar formuliert sind.
  • Unabhängige Beratung: Lassen Sie sich von einem Experten oder von einer Verbraucherzentrale beraten. Oft hilft ein unabhängiger Blick, versteckte Möglichkeiten zur Kostenersparnis zu entdecken.

Lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich durch uns beraten!

  • Sondertilgungen nutzen: Viele Baufinanzierungen bieten kostenfreie Sondertilgungsoptionen. Selbst wenn Sie nicht den gesamten Kredit vorzeitig zurückzahlen, kann eine Teilablösung die Zinslast erheblich senken.
  • Timing ist alles: Prüfen Sie, wann der ideale Zeitpunkt für eine Kündigung ist – insbesondere in Bezug auf die vertraglich vereinbarte Zinsbindungsfrist. Mit dem richtigen Timing können Sie den Übergang zu einer neuen, günstigeren Anschlussfinanzierung optimal gestalten.

4. Fazit

Die vorzeitige Ablösung eines Baukredits kann Ihnen nicht nur Zinskosten sparen, sondern auch Ihre finanzielle Flexibilität deutlich erhöhen. Durch die Nutzung gesetzlicher Sonderkündigungsrechte, eine genaue Vertragsanalyse und professionelle Beratung können Sie unter Umständen sogar komplett auf die Vorfälligkeitsentschädigung verzichten. So wird der Traum vom schuldenfreien Eigenheim ein Stück greifbarer.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Hinterlassen Sie gerne einen Kommentar oder kontaktieren Sie uns – der Weg in eine zinsgünstigere Zukunft beginnt oft mit einem ersten Schritt!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Von: Marvin Albrecht