IMMOBILIEN
Herzlich Willkommen bei Albrecht Immobilien!
Wir sind Ihr Immobilienmakler, Immobilienwertermittler und Spezialist für Bau- und Immobilienfinanzierung in Oldenburg, im Landkreis Oldenburg, im Land Bremen und Umgebung.
Wir kennen unsere Region und die Menschen und Immobilien hier! Deswegen haben wir uns auf Wohnimmobilien und Grundstücke in Oldenburg (Oldb), den Landkreis Oldenburg, im Land Bremen und der Umgebung spezialisiert.
Albrecht Immobilien ist wie folgt qualifiziert und zertifiziert:
– Immobilienmakler (IHK) nach §34c GewO
– Geprüfter Immobiliardarlehensvermittler (IHK) nach §34i GewO
– Geprüfter Immobilienwertermittler (TÜV Rheinland)
Immobilienmakler gibt es viele – dessen sind wir uns bewusst. Wir wollen mehr bieten. Deswegen bilden wir uns stetig fort, haben den aktuellen Markt im Blick, beschäftigen uns mit neuen Technologien, gesetzlichen Regelungen und den ständig steigenden Anforderungen am Immobilienmarkt. Makler zu sein bedeutet heute, am Puls der Zeit zu sein. Es reicht nicht mehr aus, nur den Markt zu kennen.
Aber überzeugen Sie sich selbst und lernen Sie uns einfach kennen.
Direkt zu unseren Leistungen rund um Ihr Immobilienvorhaben:
Diese Objekte haben wir aktuell für Sie im Angebot:
Sie verdienen eine kompetente Beratung auf Augenhöhe.
UNSERE LEISTUNGSVERSPRECHEN
Wir liefern Ihnen mit unserer Dienstleistung Mehrwerte, an die Sie sich gut und gerne erinnern. Unser Augenmerk liegt hier insbesondere auf den folgenden Leistungen:
PROFESSIONELLE IMMOBILIENWERTERMITTLUNG
Sie sollten erfahren, welcher Wert in Ihrer Immobilie steckt. Hierzu erstellen wir für Sie im Anschluss an eine persönliche Besichtigung Ihres Objekts eine fundierte Wertermittlung gemäß Sachwert, Marktwert, Beleihungswert und Ertragswert.
Marvin Albrecht ist vom TÜV Rheinland zertifizierter Immobilienwertermittler. Wir legen somit großen Wert auf eine auf Fakten basierende Werteinschätzung, die als Basis für eine planvolle Vermarktung Ihrer Immobilie elementar wichtig ist! Mehr dazu.
UMFASSENDE POTENTIALANALYSE IHRER IMMOBILIE
Sie sollten wissen, welche Potenziale und welche etwaig versteckten Optionen womöglich noch in Ihrer Immobilie verborgen liegen. So prüfen wir unter anderem für Sie, ob bei Ihrem Objekt noch Möglichkeiten für einen Anbau oder Umbau, eine Erweiterung oder einen Neubau bestehen, oder ob sich zum Beispiel eine Grundstücksteilung für Sie lohnen könnte.
Gerade in Zeiten von Wohnraumknappheit ist es wichtig, eine Immobilie nicht nur im gegenwertigen Zustand zu bewerten, sondern auch alle Optionen zu kennen, die das Grundstück birgt. Nur so können Sie sicher sein, den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen. Mehr dazu.
UNSERE VERMARTUNGSSTRATEGIE FÜR IHRE IMMOBILIE
Sie sollten unsere Vorgehensweise kennen und nichts dem Zufall überlassen. Aus diesem Grund erstellen wir für jede von uns vermarktete Immobilie, gemeinsam mit Ihnen, eine individuelle Vermarktungsstrategie. Es ist uns ein Anliegen, dass Sie zu jeder Zeit den Prozess überblicken können und wissen, dass wir planvoll und gewissenhaft in Ihrem Interesse arbeiten können.
Große Reden schwingen kann jeder, wir setzen unsere Versprechen lieber in die Tat um und beweisen Ihnen, dass wir TUN was wir SAGEN.
UNSERE HANDLUNGS-MAXIMEN
Die Vermarktung und der Verkauf einer Immobilie erfordert eine Menge Fachwissen, tiefgreifende Marktkenntnis, Kreativität in der Umsetzung, ein seriöses und sicheres Auftreten und nicht zuletzt Empathie und Einfühlungsvermögen. Makler gibt es viele, Experten auf dem jeweiligen Gebiet nur wenige.
Immobilien sind kein leidenschaftsloses Gut, sondern Lebens(t)räume. Diese Denkweise bestimmt unser Handeln. An unseren Handlungsmaximen möchten wir uns messen lassen.
Fördermitteldatenbank
SPANNENDE THEMEN AUS UNSEREM BLOG
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FAQ / Häufig gestellte fragen
Nachfolgend möchten wir in unserem FAQ-Bereich auf häufig gestellte Fragen unserer Kunden eingehen.
Vielleicht können wir auf diesem Wege auch bereits eine Ihrer Fragen beantworten:
Ihre Frage: Lohnt sich eine Modernisierung meiner Immobilie, wenn diese noch nicht sehr alt ist, also zum Beispiel jünger als 20 Jahre?
Unsere Antwort: Auf diese Frage lässt sich leider keine pauschal gültige Antwort geben. Das hängt immer mit der Bausubstanz, den verarbeiteten Materialien und dem Grad der Wärmedämmung zusammen. Zumeist sind Immobilien der jüngeren Zeit schon nach anderen energetischen Gesichtspunkten entworfen worden als noch in den 1950er- und 1960er-Jahren.
Auch galten um die Jahrtausendwende schon andere gesetzliche Vorschriften, welche aber bei Weitem noch nicht so restriktiv waren wie die derzeit gültigen Bauvorschriften zum Energiebeiwert.
Generell empfiehlt sich im Zweifel immer, einen aktuellen Energieausweis erstellen zu lassen, sollte dieser Ihnen nicht vorliegen oder nicht mehr den gegenwärtigen Gebäudezustand widerspiegeln oder nicht mehr aktuell sein. Unter gewissen Voraussetzungen (z.B. bei Verkauf oder Vermietung) muss sogar ein aktueller, gültiger Energieausweis vorhanden sein.
Unterschieden wird hier je nach Gebäudetyp zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis. Welcher für Ihre Voraussetzungen der richtige ist, kann Ihnen ein Energieberater, Bausachverständiger, Architekt oder der für Sie zuständige Schornsteinfeger beantworten. Gerne unterstützen wir Sie hierbei!
Ihre Frage: Bin ich gesetzlich verpflichtet, mein Gebäude/meine Immobilie energetisch zu sanieren oder modernisieren?
Unsere Antwort: Der Gesetzgeber hat 2020 mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein neues Gesetz eingeführt, welches die Bestimmungen des Energieeinspargesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zusammengeführt, ergänzt und/oder erweitert hat.
Nach diesem Gesetz und der derzeitigen Rechtsauffassung sind Immobilieneigentümer unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, energetische Modernisierungsmaßnahmen vorzunehmen oder ein Gebäude entsprechend den Bestimmungen zu sanieren.
So muss beispielsweise bis 2023 die oberste Geschossdecke einer beheizten Wohnung als Abschluss der thermischen Hülle nachträglich gedämmt werden, wenn diese zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt sind. Alternativ wäre es hier möglich, auch das Dach nachträglich zu dämmen, so dass dieses als Abschluss der thermischen Hülle gewertet wird und somit die Wärmeschutzanforderungen erfüllt.
Einschlägigen Schätzungen von Fachleuten zufolge sind ein Großteil der Bestandsgebäude in Deutschland in einer mehr oder weniger umfassenden Art und Weise von Pflichten zur energetischen Modernisierung betroffen, oder es besteht bei diesen zumindest eine Empfehlung entsprechende Maßnahmen und Vorkehrungen für die Zukunft zu treffen.
Auch bei dieser Frage gilt also, dass der Einzelne im Zweifel nicht um eine gezielte Energieberatung herumkommt. Immerhin besteht hier die Möglichkeit, sowohl die Energieberatung, als auch Maßnahmen zur energetischen Modernisierung durch entsprechende staatliche Förderprogramme (z.B. von der KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau) in größerem Umfang fördern zu lassen. Wir beraten Sie gern!