Immer wieder werde ich in meiner täglichen Arbeit damit konfrontiert, dass in Deutschland traditionell das selbstbewohnte Einfamilienhaus als die Universallösung für die private Altersvorsorge gehalten wird. Aber ist diese Erwartung noch zeitgemäß? Ein Exkurs mit meiner persönlichen Meinung zu diesem Thema.

Vielleicht kennen Sie es selbst: Für viele ist das selbst bewohnte Einfamilienhaus die beste Altersvorsorge. Seit vielen Jahrzehnten versucht man sich gerade in Deutschland auf diese Art und Weise abzusichern, dabei kommt es aber immer wieder zu den folgenden Trugschlüssen:

Trugschluss 1: „Ich kann kostenfrei wohnen, wenn das Haus erst einmal abbezahlt ist und muss im Alter keine Miete mehr bezahlen.“

Das stimmt natürlich grundsätzlich, jedoch vernachlässigen viele Eigentümer, dass Immobilien stetig instandgehalten werden müssen und Investitionen unabdingbar sind um den Wert des Eigenheims zu erhalten. Ich sehe in meiner täglichen Arbeit, was dabei herauskommt, wenn es Menschen im fortgeschrittenen Alter nicht mehr schaffen, die Immobilie angemessen instandzuhalten, oder schlichtweg das Geld für notwendige Modernisierungsmaßnahmen fehlt. 

Die Immobilie leidet stark!

Probleme mit eintretender Feuchtigkeit, vergleichsweise hohe Betriebskosten aufgrund von schlechter Wärmedämmung und alter Heizungsanlagen, veraltete Elektrik- und Sicherheitstechnik, undichte Fenster, schimmelbefallene Keller und marode Sanitäreinrichtungen sind dabei nur einige Beispiele. 

Trugschluss 2: „Wenn die Immobilie erst einmal abbezahlt ist, habe ich keine großen Aufwendungen mehr zu befürchten.“

Auch das ist falsch.

Banken kalkulieren in der Haushaltsrechnung einer Finanzierung regulär mit zu bildenden Investitionsrücklagen von 2,50 – 3,50 € je qm Wohnfläche und Monat und dieser Satz ist dabei nicht unrealistisch. Dies ergibt bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit ca. 150 qm Wohnfläche monatlich zu bildende Rücklagen in Höhe von etwa 375,00 – 525,00 €. 

Wenn man berücksichtigt, dass eine etwa alle 30 – 50 Jahre anstehende Dachsanierung bei einem normalen Einfamilienhaus mit ca. 50.000 € zu Buche schlägt, sind diese Rücklagen keineswegs zu hoch einzuschätzen. Ich empfehle meinen Kunden stets, diese Rücklagen auch real zu bilden. 

Neben den großen Investitionskosten für ein Dach fallen aber natürlich auch rehelmäßig kleinere Reparaturen und Investitionen an, die zwar jede für sich genommen oftmals nicht groß ins Gewicht fallen, jedoch in Summe keinesfalls zu vernachlässigen sind. 

Hierbei spreche ich insbesondere von der Erneuerung von Heizungsanlagen, Austauschen von Schweißbahnen und Dachschindeln, Bad- und Sanitärmodernisierungen, Erneuerung von Bodenbelägen, Streichen & Tapezieren, Installation einer neuen Küche, Verputzen und Streichen der Außenfassade, Austausch von Türen und Fenstern und vieles mehr. 

Abschließend hat man bei der selbstgenutzten Immobilie auch die weiter anfallenden Aufwendungen für Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Müllabfuhr etc. zu berücksichtigen, die gänzlich vom Eigentümer getragen werden müssen.

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Nimmt man diese Maßnahmen nicht regelmäßig vor, leidet die Bausubstanz und die Immobilie verliert zusehends an Wert, oder kann mit der generellen Marktentwicklung vergleichbar besser gepflegter Immobilien nicht mithalten. 

Trugschluss 3: „Wenn ich im Alter Geld brauche, kann ich die Immobilie einfach verkaufen.“

Über die vergangenen 50 Jahre haben Immobilien im Durchschnitt etwas über 2% (etwa das Maß der jährlichen Inflation) pro Jahr an Wert hinzugewonnen.
Die vergangenen 10 Jahre (2012 – 2022) waren dabei aufgrund der Niedrigzinspolitik der Notenbanken und der damit einhergehenden, übermäßig starken Nachfrage nach Wohneigentum eine Ausnahmeerscheinung, die es so vermutlich absehbar nicht wieder geben wird. 

Insofern kann man auch das häufig genannte „Renditeversprechen“ (der Wert der Immobilie steigt jährlich überproportional an) bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern aus der heutigen Perspektive nicht mehr pauschal als Argument anführen. 

Zudem sei noch erwähnt, dass man Steine sprichwörtlich nicht essen kann und das selbstgenutzte Einfamilienhaus somit nur bedingt Altersvorsorge taugt, wenn man nicht parallel auch privat vorgesorgt hat.

Es bringt nichts, ein abbezahltes Haus zu besitzen, wenn man kein Geld mehr hat um dieses zu unterhalten, oder der Kühlschrank am Ende des Monats leer bleibt.
In diesem Fall bliebe nur der Verkauf der Immobilie, was wiederum dafür sorgen würde, dass man den Kaufpreis nutzen müsste um davon die Aufwendungen für Miete zu bestreiten und den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Hat zum Zeitpunkt des Verkaufs die Nachfrage nach Immobilien möglicherweise durch vorab nicht absehbare Faktoren (z.B. Ghettoisierung, Wegzug von großen Arbeitgebern, marode regionale Infrastruktur) gelitten, kann die Immobilie auch überproportional im Wert gefallen sein.

Deswegen ist die selbstgenutzte Wohnimmobilie klassischerweise auch nur eine von drei Säulen der Altersvorsorgeplanung (neben gesetzlicher Rentenversicherung und privater Altersvorsorge) und nicht die Universallösung, für die sie fälschlicherweise oft gehalten wird. 

Das soll abschließend nicht bedeuten, dass die selbstgenutzte Wohnimmobilie etwas Schlechtes ist – Nein, im Gegenteil! Aber sie ist nicht der Heilsbringer der Altersvorsorge, für die sie oft verkauft wird.
– Es ist vielmehr eine Lifestyle-Entscheidung, als etwas Obligatorisches. Ein bewusster Luxus, den man sich gönnen will!

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Ihr
Marvin Albrecht



Sie möchten eine Modernisierung an Ihrer Immobilie vornehmen, das Dach neu eindecken lassen oder die Wärmedämmung verbessern lassen? Mit dieser neuen Finanzierungsvariante können Sie sich das Vorhaben trotz gestiegener Zinsen bequem und langfristig planbar leisten.

Bis zu 50.000 Euro für wohnwirtschaftliche Zwecke ohne Grundschuld oder Hypothek

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Die Alternative ist durch negative Begleiteffekte meist teuer und unattraktiver

Die Finanzierung von Modernisierungsvorhaben mit einem Kreditvolumen bis 50.000 Euro gelingt bisher meist nur mithilfe von zwei Optionen, die erhebliche Nachteile bergen.

  1. Privatdarlehen/Kredit zur freien Verwendung
    Nachteile: Hohe Zinsen, starke Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit durch negative Schufaeinordnung von Privatdarlehen und Konsumkrediten, hohe Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung, Laufzeiten max. 8-10 Jahre, hohe monatliche Belastung
  2. Immobiliardarlehen:
    Nachteile: Unter 100.000 € Darlehensvolumen meist Minderbetragszuschläge bei den Finanzierungszinsen, nachrangige Eintragung vom Darlehen im Grundbuch, Notar- und Grundbuchkosten durch grundschuldliche Besicherung und Eintragung der Grundschuld, hohe Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung, Zinsänderungsrisiko nach Ende der Zinsbindung

Somit bietet sich in vielen Fällen die neue Variante an, da sie günstiger, unbürokratischer und langfristig planbarer ist, als die herkömmlichen Optionen.

Davon ausgenommen sind zum Beispiel Fälle, bei denen innerhalb der nächsten 24 Monate eine Anschlussfinanzierung oder Prolongation des bestehenden Darlehens ansteht. In diesem Fall lohnt es sich in der Regel, das neue Darlehen um die Summe der Modernisierungsmaßnahmen zu erhöhen.

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Wie sich das neue Darlehen für Banken rechnet obwohl es deutlich günstiger ist

Die finanzierenden Banken merken durch die seit 2022 erheblich gestiegenen Zinsen einen starken Rückgang in der Anzahl der Bau- und Immobilienfinanzierungen, die einen großen Teil des Basisgeschäfts der Banken ausmachen.

Auch wenn sich der Markt inzwischen stabilisiert hat und die Nachfrage nach Krediten für Immobilien wieder steigt, müssen die Banken dennoch Mittel und Wege finden um das sehr wichtige Finanzierungsgeschäft wieder anzukurbeln. Hier bietet es sich an, unkonventionell zu agieren und neue Produkte und Ideen auf den Markt zu bringen.

Durch die kommenden EU-Vorgaben zur Verbesserung der Energiebilanz der Wohngebäude und den immer teurer werdenden Neubauimmobilien, wird der Ruf nach bezahlbaren Modernisierungskrediten immer lauter. Die Herausgabe von attraktiven Konditionen ist daher die logische Konsequenz.

Bei Darlehen in einer Größenordnung von bis zu 50.000 € ist das Risiko in den meisten Fällen überschaubar und die Banken finanzieren sich über die lange Laufzeit der Darlehen. Dadurch ergeben sich attraktive Konditionen für Darlehensnehmer und eine Ausweitung des Kreditvolumens für die finanzierenden Banken. Beide Seiten profitieren gleichermaßen.

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Ihr
Marvin Albrecht

Angesichts von Inflation und steigenden Strompreisen suchen viele nach Möglichkeiten, um zu sparen. Eine effektive Lösung bietet sich in Form eines Balkonkraftwerks an, das Ihnen dabei helfen kann. Aktuell plant die Regierung, die Nutzung dieser Mini-Solaranlagen zu erleichtern. Hier sind einige wichtige Aspekte zu beachten, wenn Sie ein Balkonkraftwerk kaufen und betreiben möchten.

Politik begrüßt technische Innovation und will Bürger zur aktiven Mitwirkung bei Energiewende motivieren

Angesichts der steigenden Kosten in nahezu allen Lebensbereichen stellen sich Verbraucher die Frage: Wie kann ich sparen und meine nächste Stromrechnung möglichst gering halten? Eine vielversprechende Lösung bieten Mini-Solaranlagen für den Heimgebrauch, auch bekannt als Balkonkraftwerke oder Stecker-Solargeräte, die derzeit sehr begehrt sind.

Wenn die Voraussetzungen stimmen, gestaltet sich die Installation der Photovoltaik-Geräte als einfach. Eine Mini-Solaranlage, bestehend aus ein bis zwei Modulen, kann entweder an senkrechten Flächen wie einem Balkongeländer angebracht oder auf der Terrasse aufgestellt werden. Auch Hauswände oder das Dach eignen sich, um Sonnenlicht einzufangen.

Die neue Photovoltaik-Strategie der Ampel-Regierung, unter der Leitung von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), zielt darauf ab, die Nutzung von Balkonkraftwerken zu erleichtern. Das Strategiepapier umfasst elf Punkte, darunter Maßnahmen, die es Verbrauchern ermöglichen sollen, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen. Dieses Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem Ziel der Koalition, die Stromversorgung in Deutschland bis 2035 nahezu klimaneutral zu gestalten.

Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) äußerte jüngst Kritik daran, dass die rechtlichen Hürden für den Betrieb eines eigenen Balkonkraftwerks immer noch zu hoch sind. Damit schließt sich Buschmann den Änderungsvorschlägen seines Koalitionspartners Habeck an.

Die neue Ampel-Strategie hat Auswirkungen auf Verbraucher und Sparer – doch was genau ändert sich? Wann lohnt sich überhaupt ein Balkonkraftwerk und für wen? Sind die Steckdosen-Geräte genehmigungspflichtig? In diesem Überblick beantworten wir die wichtigsten Fragen und geben Ihnen Einblicke darüber, wie viel tatsächlich mit Mini-Solaranlagen für zu Hause eingespart werden kann. Zudem erhalten Sie nützliche Tipps für den Kauf und Betrieb.

Zwei Männer installieren ein Balkonkraftwerk an einer geeigneten Montagefläche an einem Balkongeländer

Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk?

Der Wechselrichter ist neben dem Solarmodul selbst der entscheidende Bestandteil eines Balkonkraftwerks. Er spielt eine zentrale Rolle, indem er den Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt und somit ermöglicht, den erzeugten Strom ins heimische Netz einzuspeisen. Dadurch können Geräte wie Toaster, Kühlschrank oder Kaffeemaschine zunächst auf diesen lokal erzeugten Strom zugreifen, bevor sie auf den regulären Netzstrom zurückgreifen.

Für Besitzer von Mini-Solaranlagen ist es daher ratsam, den erzeugten Strom während einer intensiven Sonneneinstrahlung zu verbrauchen. Dies kann mithilfe von Zeitschaltungen realisiert werden, die in vielen modernen Haushaltsgeräten bereits integriert sind.

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Zur idealen Ausnutzung der Sonneneinstrahlung wird das Balkonkraftwerk oftmals um 30° geneigt installiert

Wie wird ein Balkonkraftwerk an die Steckdose angeschlossen?

Die meisten Anbieter empfehlen, ein Balkonkraftwerk entweder mit einem handelsüblichen Schuko-Stecker (auch „Schutzkontakt-Stecker“ genannt) oder an einer Wieland-Steckdose anzuschließen. Letztere bietet aufgrund ihrer Isolierung aus robustem Kunststoff einen besseren Schutz.

Volker Quaschning, Professor für regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Berlin, ist von der Sicherheit dieser Geräte überzeugt. Die aktuell in Deutschland zulässige maximale Leistung liegt bei 600 Watt. „Das ist sogar weniger als die Leistung eines Toasters, den Sie anschließen würden“, erklärt Quaschning. Allerdings hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nun angekündigt, die Grenze auf 800 Watt erhöhen zu wollen.

Der Experte für erneuerbare Energien bedauert, dass der Stromnetzbetreiber Berlin den Eindruck erweckt, dass Wieland-Stecker für Balkonkraftwerke vorgeschrieben sind. Laut Quaschning handelt es sich dabei um eine „Fehlinformation“: „Verbraucher sollten sich dadurch nicht abschrecken lassen.“ Nur Fachleute dürfen Wieland-Steckdosen installieren, und die damit verbundenen Kosten können die Rentabilität des Heimprojekts erheblich beeinflussen.

Was bringt ein Balkonkraftwerk bei 600 Watt Leistung?

Wenn Sie genau wissen möchten, wie viel Strom Ihr Balkonkraftwerk tatsächlich produziert, können Sie im Baumarkt einen Stromzähler für die Steckdose erwerben, der in der Regel rund 30 Euro kostet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Zähler nicht den offiziellen Stromzähler ersetzt, der vom Energieversorger bereitgestellt wird.

Laut Informationen der HTW Berlin erzeugt ein einzelnes Modul mit einer Leistung von 300 Watt, das senkrecht an einem Südbalkon angebracht ist, etwa 200 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Demnach dürfte ein 600-Watt-Balkonkraftwerk ungefähr 400 Kilowattstunden Strom pro Jahr liefern. Verbraucher können diese Berechnung auch mit dem „Stecker-Solar-Simulator“ der HTW Berlin durchführen.

Zum praktischen Vergleich: Ein Kühlschrank mit integriertem Gefrierfach verbraucht je nach Größe und Fassungsvermögen zwischen 130 und 230 Kilowattstunden pro Jahr.

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Was kostet ein Balkonkraftwerk in der Anschaffung?

Die Preise für Balkonkraftwerke können je nach Größe und Leistung der verschiedenen Anbieter variieren. Ein Basic-Set des Herstellers Priwatt, bestehend aus zwei Solarmodulen mit jeweils 410 Watt Leistung, kostet derzeit etwa 800 Euro. Ein ähnliches Modell wird vom Anbieter Alpha Solar für ca. 750 Euro angeboten.

Auch bei anderen Anbietern wie Plugin Energy oder Yuma sind entsprechende Sets erhältlich. Die Pakete von Green Akku sind günstiger, jedoch sind die Abmessungen dieser Modelle deutlich kleiner. Es ist wichtig zu beachten, dass in einigen Fällen zusätzliche Kosten für den Versand sowie separate Kosten für die Halterung der Anlage anfallen können.

Brauche ich für ein Balkonkraftwerk oder eine Mini-Solaranlage eine Genehmigung?

Wenn Sie sich zu Hause ein Mini-Solaranlage, wie ein Balkonkraftwerk, einrichten möchten, müssen Sie diese sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch bei Ihrem eigenen Netzbetreiber anmelden. In den meisten Fällen kann dies online erfolgen. Ein großer Vorteil der Balkonkraftwerke ist, dass sie bei einem Umzug problemlos umgemeldet und mitgenommen werden können.

Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich vorher mit Ihrem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft absprechen. Im März 2021 wies das Oberlandesgericht Stuttgart eine Klage ab, bei der eine Vermieterin die Entfernung der Balkon-Solarmodule ihres Mieters forderte. Die Richterin entschied, dass Mini-Solaranlagen, die fachgerecht und baurechtlich korrekt installiert sind und weder eine Sicherheitsgefahr noch eine optische Beeinträchtigung darstellen, nicht vom Vermieter beanstandet werden können.

Wirtschaftsminister Habeck möchte die Verbraucherrechte in diesem Bereich stärken, wie aus dem kürzlich veröffentlichten Strategiepapier hervorgeht. Er plädiert dafür, die Balkon-PV-Anlagen in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufzunehmen, sodass Wohnungseigentümer und Mieter ein Recht auf Zustimmung für den Betrieb ihrer Balkon-Solaranlage haben. Das bedeutet, dass Vermieter den Wunsch ihrer Mieter nach einem Balkonkraftwerk nicht pauschal ablehnen können.

Darüber hinaus möchte das Ministerium von Habeck die Meldepflicht grundsätzlich vereinfachen. Zukünftig soll es keine Doppelmeldung bei der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber mehr geben.

Wann lohnt sich ein Balkonkraftwerk?

Die Rentabilität eines Solarmoduls für 500 Euro hängt hauptsächlich von der Leistung des Geräts, dem eigenen Stromverbrauch und der Einsatzdauer ab. Je größer der Haushalt ist, desto mehr wird die maximale Leistung des Moduls genutzt. Das bedeutet, dass der Nutzungsgrad, der den Anteil des Stroms angibt, der nicht aus dem regulären Netz bezogen werden muss, in einem Haushalt mit fünf Personen größer ist als in einem Single-Haushalt.

Unabhängig von der Haushaltsgröße kann jeder Benutzer Geld sparen. Die Berechnung sieht folgendermaßen aus: Eine Wohnung verbraucht jährlich 3000 Kilowattstunden Strom und erzeugt in derselben Zeit mit einem 300-Watt-Modul 180 Kilowattstunden Strom. Der Nutzungsgrad beträgt 83 Prozent. Daher beträgt der tatsächliche Strombezug aus dem Balkonkraftwerk 150 Kilowattstunden pro Jahr. Der Rest wird ins allgemeine Stromnetz eingespeist.

Wie viel kann ich mit einer Balkonsolaranlage sparen?

Basierend auf einem Strompreis von 35 Cent pro Kilowattstunde, wie von der Verbraucherzentrale NRW berechnet, spart ein Verbraucher mit einem Balkonkraftwerk jährlich 52,50 Euro. Wenn jemand 500 Euro für die Anlage bezahlt hat, beträgt der anfängliche Verlust nach einem Jahr also etwa 450 Euro.

Erst nach etwa zehn Jahren wird die Anschaffung eines Balkonkraftwerks somit rentabel. Die Gesamtbilanz beträgt dann einen Gewinn von 25 Euro. Wenn Nutzer jedoch doppelt so lange warten, also 20 Jahre, haben sie 550 Euro eingespart. Es sei jedoch angemerkt, dass der aktuelle Strompreis derzeit bei etwa 33 Cent liegt.

Wie viel Sie mit Ihrem Balkonkraftwerk sparen können, hängt nicht zuletzt von der Verwendung und der Sonneneinstrahlung ab.

Wie lange hält eine Mini-Solaranlage?

Mit Blick auf die Garantieversprechen der Hersteller ist dies eine lange Zeit: Obwohl sie eine Funktionsfähigkeit der Module für bis zu 25 Jahre garantieren, bieten sie nur eine Garantie von zehn bis 15 Jahren für den Wechselrichter. Der Ersatz eines Wechselrichters kann je nach Modell bis zu 350 Euro kosten.

Volker Quaschning von der HTW Berlin erklärt: „Im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien besteht generell anfangs eine hohe Investition. Allerdings profitiere ich über die gesamte Zeit von stabilen Preisen. Das hilft dabei, entspannter auf die steigenden Energiepreise zu blicken.“

Wie sollte ich das Balkonkraftwerk montieren?

„Die Montage an der Balkonbrüstung ist am einfachsten“, erklärt Volker Quaschning. Mini-Solaranlagen, die nach Süden, Südosten oder Südwesten ausgerichtet sind, werden länger von der Sonne bestrahlt und produzieren dadurch mehr Strom.

Eine Ausrichtung von 90 Grad ist jedoch nicht optimal; die maximale Produktion wird bei einem Aufstellwinkel von 30 bis 35 Grad erreicht. Bei einer steilen Ausrichtung sei der Ertrag im Winter besser, da die Sonne zu dieser Jahreszeit niedriger am Himmel steht, erklärt Quaschning.

Allerdings macht es für Privathaushalte letztendlich nur einen geringen Unterschied, ob die Anlage auf 90 Grad oder 70 Grad ausgerichtet ist, erklärt Quaschning. Der zusätzliche Montageaufwand rentiert sich nicht.

Ab wann brauche ich für mein Balkonkraftwerk eine Genehmigung?

Entscheidend ist hier nicht die Anzahl der einzelnen Solarmodule, sondern die Gesamtleistung der Anlage, die die maximal zulässigen 600 Watt (geplant sind zeitnahe 800 Watt zum Standard zu machen) nicht überschreiten darf. Die Sicherheit und korrekte Installation der Anlage sind ebenfalls wichtig, wie das Stuttgarter Urteil betont.

Unter bestimmten Umständen könnte es sich lohnen, anstelle mehrerer Mini-Solaranlagen mit gedrosselter Gesamtleistung eine fest installierte Photovoltaikanlage zu wählen. Verbraucher mit größerem Bedarf und ausreichend Platz sollen jedoch bald beide Optionen nutzen können, ohne den zulässigen Schwellenwert für Balkonkraftwerke zu überschreiten. Das Strategiepapier des BMWK sieht vor, dass es zukünftig keine „rechtliche Verknüpfung einer Balkon-PV-Anlage mit einer bestehenden PV-Dachanlage oder mit weiteren Balkon-PV-Anlagen“ mehr geben soll.

Lohnt sich eine Einspeisevergütung von Strom aus einem Balkonkraftwerk?

Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben Betreiber von Photovoltaikanlagen, die über einen definierten Zeitraum eine festgelegte Leistung an Öko-Strom ins Netz einspeisen, Anspruch auf eine Einspeisevergütung. Aktuell liegt diese Vergütung gemäß Angaben der Verbraucherzentrale bei etwa 8 Cent pro Kilowattstunde, wenn eine Teileinspeisung erfolgt.

Die Beantragung einer Einspeisung für Betreiber von Balkonkraftwerken könnte sich jedoch kaum lohnen. Der Stromzähler, der vom Messstellenbetreiber dafür installiert werden müsste, verursacht jährliche Messstellengebühren von bis zu 20 Euro für den Antragsteller. Infolgedessen dauert es deutlich länger, bis sich die Investition rentiert hat.

Dennoch plant das BMWK, die Regelungen in diesem Bereich zu lockern. Die Behörde erklärt, dass „Balkon-PV vorübergehend mit jedem vorhandenen Zählertyp betrieben werden dürfen“ soll. Dadurch soll es in Zukunft möglich sein, das Steckersolargerät bereits vor einem möglichen Zählerwechsel anzuschließen.

Es ist auch wichtig zu beachten: Wer Öko-Strom produziert und den Überschuss ins allgemeine Netz einspeist, ist grundsätzlich von Steuerzahlungen befreit. Allerdings unterliegt man der Umsatzsteuerpflicht, wenn man eine Vergütung erhält.

Gibt es sinnvolle Alternativen zu einem Balkonkraft oder einer Mini-Solaranlage?

Auch die anderen drei Säulen der erneuerbaren Energien – Wasser, Wind und Biogas – sind für den Hausgebrauch erhältlich. Jedoch sind weder ein Mini-Windrad auf dem Dach noch eine Wasserturbine ernstzunehmende Alternativen zum Balkonkraftwerk. Nicht jeder verfügt über ausreichend Platz und nur wenige haben einen Bach im Garten. Zudem sind die Wartungskosten für diese Anlagen deutlich höher im Vergleich zu den Mini-Solaranlagen.

„Mini-Windräder sind wirtschaftlich gesehen nicht besonders rentabel und machen für 95 Prozent aller Privathaushalte keinen Sinn“, erklärt Sören Demandt von der Verbraucherzentrale NRW.

Unabhängig von der gewählten Anlage teilen alle Geräte einen Vorteil: Sie ermöglichen einen individuellen Beitrag zum Klimaschutz und ermöglichen es jedem, aktiv zur Energiewende beizutragen.

Quelle

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Ihr
Marvin Albrecht

Es klingt verlockend: Sie bekommen viel Geld für Ihre Immobilie und können trotzdem wohnen bleiben. Nun warnt die BaFin vor dem Immobilien-Teilverkauf als vermeintliche Lösung für die Altersvorsorgelücke bei Immobilieneigentümern.

Die Bafin, die Finanzaufsichtsbehörde in Deutschland, hat ältere Menschen vor Teilverkauf-Modellen von Immobilien gewarnt, die oft mit dem Versprechen finanzieller Freiheit angepriesen werden. Laut der Bafin werden Teilverkäufe als einfache, schnelle und sichere Möglichkeit beworben, obwohl sie in der Realität oft nicht halten, was die Werbung verspricht.

Was ist der Teilverkauf bei Immobilien?

Einige Unternehmen wie Deutsche Teilkauf, Hausanker, Heimkapital oder Engel & Völkers bieten Teilverkauf-Modelle an, bei denen die Eigentümer bis zu 50 Prozent ihrer Immobilie an ein Unternehmen verkaufen und diesem die Vollmacht erteilen, die Immobilie später zu verkaufen – spätestens im Todesfall. Währenddessen können die bisherigen Eigentümer die Immobilie weiter bewohnen oder vermieten und dafür ein monatliches Nutzungsentgelt zahlen. Dies erfolgt durch die Einräumung eines besonderen Nutzungsrechts, normalerweise in Form eines Nießbrauchs.

Die Unternehmen werben damit, dass die Eigentümer mit dem erhaltenen Geld ihre lang gehegten Wünsche wie große Reisen, den seniorengerechten Umbau des Hauses, eine energetische Sanierung oder einen höheren Lebensstandard erfüllen können. Gleichzeitig behalten sie die Kontrolle über ihre Immobilie bis hin zum Rückkauf. In einigen Fällen kann es sich dabei um eine sechsstellige Summe handeln.

Laut Katharina Lawrence, einer Juristin bei der Verbraucherzentrale Hessen, richten sich Anbieter von Teilverkauf-Modellen in der Regel an ältere Menschen, insbesondere solche mit geringer Rente, deren Altersvorsorge in ihrer eigenen Immobilie steckt. Allerdings sind die Verträge dieser Modelle sehr komplex und schwer zu verstehen, sogar für Juristen.

Beim Immobilien-Teilverkauf bleiben trotzdem laufende Kosten beim Eigentümer – Hinzu kommt ein Nutzungsentgelt

Die Bafin sieht bei den Teilverkauf-Modellen eine Vielzahl von Tücken. Obwohl ein hoher Teilkaufpreis verlockend klingt, hängen das monatliche Nutzungsentgelt, der Mindesterlös und sämtliche Gebühren beim Gesamtverkauf von diesem ab. Nach einem Teilverkauf fallen auch weiterhin die laufenden Kosten einer Immobilie an. Des Weiteren erhält die Teilkauf-Firma beim Teilverkauf oder Rückkauf immer mindestens den Teilkaufpreis „plus X“ für ihren Immobilienteil, auch wenn die Immobilie keinen Wertzuwachs aufweist. Die Bafin warnt auch vor einem hohen und „teilweise unkalkulierbaren“ monatlichen Nutzungsentgelt:

Wenn das monatliche Nutzungsentgelt beispielsweise fünf Prozent des Teilkaufpreises pro Jahr beträgt, wird der eingenommene Teilkaufpreis innerhalb von zwanzig Jahren aufgebraucht sein.

Normalerweise ist die Gebühr für einen festgelegten Zeitraum, beispielsweise zehn Jahre, festgeschrieben und steigt mit der Zeit an. Nach Ablauf dieser Frist kann es zu einer Erhöhung kommen. Wenn jemand das monatliche Nutzungsentgelt nicht mehr zahlen kann, besteht die Gefahr, dass das Haus verkauft werden muss und die Bewohner ausziehen müssen.

Fazit

Am Ende kann man zusammenfassend sagen, dass der Immobilien-Teilverkauf nur für wenige Immobilieneigentümer wirklich die beste Option zu sein scheint. Die komplizierten Verträge und Nachteile aus einem Teilverkauf bilden einen starken Kontrast zu dem vermeintlich einfachen Weg, schnell an eine große Menge Kapital zu gelangen.

Zum Artikel der BaFin: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2023/Meldung_2023_03_03_Immobilien_Teilverkauf.html

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Ihr
Marvin Albrecht

In diesem Ratgeber geben wir Ihnen 5 wichtige Tipps für den privaten Immobilienverkauf und worauf es bei der Vermarktung einer Immobilie wirklich ankommt.

1. Die richtigen Interessenten ansprechen

Als privater Immobilienverkäufer ist Ihr größter Nachteil, dass Sie keine Kundendatenbank haben, auf die Sie zugreifen können. Sie sollten daher Ihr Objekt möglichst auf allen relevanten Portalen vermarkten, bei eBay Kleinanzeigen zum Beispiel erreichen Sie zwar eine große Zielgruppe, aber nur sehr wenige von der Klientel die Sie ansprechen wollen.

Aus unserer jahrelangen Erfahrung als Immobilienmakler können wir Ihnen bestätigen, dass lediglich etwa 10% unserer Käufer von eBay Kleinanzeigen kommen. Auch ist die Bonität der Interessenten hier eher schlechter. Es lohnt sich somit häufig Geld für professionelle Portale der Immobilienwirtschaft auszugeben (z.B. Immowelt und ImmoScout24), da Sie hier eine höhere Aussicht auf Erfolg und qualifizierte Kaufinteressenten haben.

2. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen

Auch als privater Verkäufer sind Sie dazu angehalten, sich an geltende Gesetze und Vorschriften zu halten. So müssen Sie beispielsweise den Endenergieverbrauch des Gebäudes aus dem Gebäudeenergieausweis offen ersichtlich im Inserat präsentieren, um die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Tun Sie dies nicht, riskieren Sie einerseits hohe Bußgelder, andererseits könnten Käufer Sie im Nachhinein wegen falscher Erwartungen rügen.

Auch sollten Sie sich über das Baulasten- und Altlastenkataster über mögliche Bau- und Altlasten informieren, da diese spätestens bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages auffallen würden.
Generell empfehlen wir Ihnen sich rechtzeitig mit den relevanten Unterlagen zu beschäftigen, damit Sie nicht unnötigerweise Zeit verlieren, wenn potenzielle Käufer diese zur Ansicht oder zur Weitergabe an die finanzierende Bank anfordern. Welche Unterlagen Sie brauchen haben wir HIER zusammengefasst.

Sichern Sie sich ab, damit Sie diesen potenziellen Problemen zuvorkommen.

3. Die richtige Präsentation Ihrer Immobilie

Bilder sagen mehr als tausend Worte: Investieren Sie in einen professionellen Fotografen und lassen Sie Ihre Immobilie im besten Licht erscheinen.

In Zeiten von stark steigenden Zinsen und dadurch fallenden Kaufpreisen für Immobilien steigt die Anzahl der verfügbaren Objekte und Sie sind als Verkäufer im Zweifel nur einer von vielen. Die wenigen solventen Kaufinteressenten, die sich noch eine Immobilie leisten können, müssen Sie bestenfalls direkt ansprechen und das tun Sie am besten mit hochwertigen Fotos (und Videos!) eines professionellen Immobilienfotografen.

Geld welches Sie hier mit Amateurfotos aus der Handykamera einsparen können, bezahlen Sie häufig durch einen niedrigen Verkaufspreis oder eine mangelhafte Resonanz auf Ihr Inserat.

4. Den richtigen Verkaufspreis ermitteln

Der richtige Verkaufspreis: Haben Sie den Wert Ihrer Immobilie vorab professionell ermitteln lassen, ein Gutachten erstellen lassen oder woher stammt der Preis, den Sie erzielen möchten?

Schätzen Sie den Wert Ihrer Immobilie falsch ein und gehen mit einem zu hohen (oder auch zu niedrigen) Preis in die Vermarktung, werden Sie entweder überhaupt keinen Käufer finden oder verkaufen womöglich zu günstig. Auf diese Weise können Sie Ihr Objekt für die gewünschte Käuferklientel frühzeitig „verbrennen“ oder machen beim Verkauf effektiv Verlust. Frust ist dabei vorprogrammiert.

Schließlich werden Sie bei einem zu hohen Verkaufspreis früher oder später den Preis stark reduzieren müssen, was wiederum bei potenziellen Kaufinteressenten Fragen aufwirft. Diese fragen sich, was mit dem Objekt vielleicht nicht stimmt oder spekulieren auf weitere Preissenkungen und unterbreiten Ihnen dreiste Angebote, die weit unter Ihrem Verkaufspreis liegen. Haben Sie den Wert Ihrer Immobilie hingegen zu niedrig eingeschätzt, wird es Ihnen später schwer fallen, doch noch einen höheren Preis durchzusetzen.

Einen Preis kann man schnell senken, aber nur schwer erhöhen. Wir helfen Ihnen den richtigen Preis für Ihre Immobilie festzustellen: Jetzt kostenlose Wertermittlung anfragen!

5. Die richtige Vermarktungsstrategie

Die richtige Vermarktungsstrategie: In der aktuellen Zeit stehen wir vor einem Wandel!

In den vergangenen zehn Jahren kannten Immobilienpreise nur eine Richtung – und zwar nach oben. Diese Zeit ist leider vorbei! Bei Finanzierungszinsen jenseits der 4% nominal p.a., steigender Kosten für Energieversorgung und hoher Inflation überlegen sich viele Kaufinteressenten den Kauf einer Immobilie gleich doppelt.

Bestandsimmobilien, insbesondere älteren Baujahres haben aufgrund höherer Unterhaltskosten das Nachsehen. Kommen Sie dem zuvor, indem Sie sich eine vernünftige Vermarktungsstrategie überlegen, die zu Ihrem Objekt passt. Sprechen Sie Kaufinteressenten aktiv an, um für Ihr Objekt zu werben. Fragen Sie sich, welche Zielgruppen interessant sein könnten, welche Möglichkeiten Ihr Objekt (oder das Grundstück) sonst noch bietet.

Es gibt viele Faktoren und Besonderheiten, auf die Sie beim Immobilienverkauf achten sollten, dies waren fünf. Wir hoffen, dass wir Ihnen eine Hilfe sein konnten und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie professionelle Unterstützung wünschen.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie jederzeit gern: +49-(0)441-18161139

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Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen schnell und einfach, wie Sie selbst mit einer Formel die Rendite einer Wohnung, eines Hauses, Mehrfamilienhauses oder sonstiger Formen einer Kapitalanlage berechnen.

Die Eckdaten die Sie kennen müssen

Die Mietrendite einer Wohnung ist ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung, ob man in eine Immobilie investieren soll oder nicht. Es handelt sich hierbei um den prozentualen Anteil des jährlichen Mietertrags im Verhältnis zum Kaufpreis der Wohnung.

In diesem Artikel möchte ich zeigen, wie man die Mietrendite einer Wohnung berechnen kann.

Zunächst einmal müssen Sie den Kaufpreis der Wohnung kennen. Dieser kann durch eine fundierte Marktanalyse oder eine unabhängige Schätzung ermittelt werden. Anschließend müssen Sie den jährlichen Mietertrag berechnen. Hierfür addieren Sie die monatlichen Mieteinnahmen (Nettokaltmiete) auf und multiplizieren das Ergebnis mit 12.

Um die Mietrendite zu berechnen, teilen Sie den jährlichen Mietertrag (Jahresnettokaltmiete) durch den Kaufpreis und multiplizieren das Ergebnis mit 100, um einen Prozentsatz zu erhalten. Die Formel lautet folgendermaßen:

Mietrendite = (jährlicher Mietertrag / Kaufpreis) x 100%

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie auch die laufenden Kosten wie Instandhaltung, Verwaltung und eventuelle Reparaturkosten in Ihre Berechnungen mit einbeziehen sollten. Diese Kosten können den jährlichen Mietertrag reduzieren und somit die Mietrendite beeinflussen.

Beispiel

Ein Beispiel: Wenn Sie eine Wohnung zum Kaufpreis von 200.000 Euro erwerben und jährlich 20.000 Euro Mieteinnahmen generieren, beträgt Ihre Mietrendite 10%. (20.000 / 200.000) x 100%.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Mietrendite nicht der einzige Faktor ist, der bei der Entscheidung für oder gegen eine Immobilieninvestition ausschlaggebend sein sollte. Andere Faktoren wie Lage, Zustand der Wohnung und Wertentwicklung des Immobilienmarkts sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Auch sollten die Kosten der Finanzierung der Wohnung im Idealfall durch die Mieteinnahmen gedeckt werden, sodass am Ende ein realer Cashflow erwirtschaftet werden kann. Dieser Cashflow kann anschließend dazu dienen weitere Rücklagen zu bilden, ein Kapitalpolster für eine weitere Investitionen zu bilden oder schlichtweg verkonsumiert werden.

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Zusammenfassend kann man sagen, dass die Berechnung der Mietrendite eine wichtige Methode ist, um die Rentabilität einer Immobilieninvestition zu bewerten. Indem man den Kaufpreis mit dem jährlichen Mietertrag vergleicht, kann man erkennen, ob eine Wohnung grundsätzlich eine lohnende Investition darstellt oder nicht.

Gerade in Zeiten steigender Zinsen und erhöhtem Modernisierungs- und Instandhaltungsaufwand kann man so in kurzer Zeit viele mögliche Optionen ausschließen und am breiten Markt den Überblick behalten.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie jederzeit gern: +49-(0)441-18161139

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Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, wie Sie mit Ihrer Immobilie im Falle einer Trennung oder Scheidung umgehen können. Im siebten und letzten Teil schauen wir uns häufige Fragen und Probleme an, die mit einer Immobilie in einer Scheidung oder Trennung auftreten können und versuchen diese einleuchtend zu beantworten.

Die Optionen mit einer Immobilie bei Scheidung oder Trennung

Die juristische Form der Zugewinngemeinschaft ist bei den meisten Ehen immer noch die Regel. Das bedeutet, dass während der Ehe angeschaffte Eigentümer wie Immobilien, Kunstwerke usw. und auch Schulden gleichermaßen beiden Partnern gehören.

Im Falle einer Scheidung werden beide durch den sogenannten Zugewinnausgleich gestellt, damit keiner einen materiellen Nachteil aus den Ehejahren erleidet. Es wird also ein finanzieller Ausgleich für während der Ehe erworbene Vermögensgüter vorgenommen.

Allerdings ist die Güterteilung selten eine logische Abhandlung, vor allem beim Wohnraum. Emotionale Beweggründe beeinflussen die Entscheidung, was mit gemeinsamen Gütern passieren soll, vor allem wenn es das Zuhause der Kinder oder Enkelkinder ist. All diese Überlegungen verlangen von den Eheleuten viel ab.

In einem Scheidungsfall kann die Entscheidung über die weitere Verwendung der gemeinsamen Immobilie sowohl finanziell als auch emotional riskant sein. Rechtlich gibt es viele Optionen, aber in der Praxis kann es nur dann für beide Seiten gut ausgehen, wenn sie sich einig sind.

Folgende Fragen werden uns häufig gestellt oder begegnen uns im Arbeitsalltag regelmäßig:

1. Immobilienkredit und Scheidung oder Trennung

Es ist wichtig zu beachten, dass die Tilgung der Schulden für die gemeinsame Immobilie auch nach einer Trennung oder Scheidung unverändert bleibt.

Der Ehepartner, der den Kreditvertrag mit der Bank unterzeichnet hat, ist grundsätzlich haftbar für die Tilgung der Schulden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eheleute noch verheiratet sind oder geschieden sind oder ob der haftende Ehepartner noch im Haus wohnt. Wenn nur ein Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben hat, haftet auch nur dieser weiterhin gegenüber der Bank.

Wenn eine Immobilie noch nicht vollständig abbezahlt ist, stellt sich die Frage, wer für die Tilgung der gemeinsamen Schulden verantwortlich ist. In diesem Fall bleiben die Kreditbedingungen unverändert, unabhängig von einer Trennung oder Scheidung.

Sowohl bei gemeinsamem Eigentum als auch bei gemeinsam unterschriebenen Kreditverträgen, haften beide Ehepartner gegenüber der Bank. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach einer Trennung neue Konditionen mit der Bank auszuhandeln, die an die neue Lebenssituation angepasst sind.

Auch die Eintragung im Grundbuch bleibt unverändert und der Verkaufserlös wird unter den Ehepartnern aufgeteilt.

2. Die Verteilung des Verkaufserlöses

Bei der Verteilung des Verkaufserlöses einer gemeinsam genutzten Immobilie werden zunächst eventuelle Kreditverpflichtungen, wie z.B. Immobilienfinanzierungen oder Vorfälligkeitsentschädigungen, abgezogen. Der verbleibende Betrag wird dann entsprechend dem prozentualen Eigentumsanteil der Ehepartner aufgeteilt, unabhängig von früheren Investitionen in die Immobilie.

3. Der richtige Zeitpunkt zum Verkauf

In Bezug auf die Entscheidung, was mit der Immobilie im Falle einer Scheidung passieren soll, gibt es verschiedene Möglichkeiten und es gibt unterschiedliche günstige Zeitpunkte für jede dieser Optionen. Wenn Sie beispielsweise die Immobilie an einen Ehepartner oder an die Kinder übertragen möchten, ist es aus Steuergründen von Vorteil, dies innerhalb des Trennungsjahrs durchzuführen.

Es gibt unterschiedliche Zeitpunkte, die sich für die Entscheidung darüber eignen, was mit der Immobilie im Falle einer Scheidung geschehen soll. Eine Möglichkeit ist, die Immobilie während des Trennungsjahrs an einen Ehepartner oder die Kinder zu übertragen, um die Grunderwerbssteuer zu minimieren.

Eine andere Möglichkeit ist, die Immobilie bereits im Trennungsjahr zu verkaufen, wenn die Lebensgemeinschaft definitiv beendet und die Scheidung durchgeführt wird. Dies kann wirtschaftlich sinnvoll sein, um Kosten zu sparen oder den Erlös aus dem Verkauf für den Vermögensausgleich zu nutzen.

Wenn Sie nach §1564 BGB rechtskräftig geschieden sind und keine Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss eingereicht wurde, sind Sie auf der sicheren Seite bezüglich des Verkaufs der Immobilie. Nach dem Scheidungsbeschluss haben beide Ehepartner das Recht, den Verkauf der Immobilie zu verlangen und die Zustimmung zum Verkauf einzuklagen.

Verzögern Sie nicht den Verkauf der Immobilie bis der finanzielle Druck zu groß wird, da es dann schwieriger sein kann, den gewünschten Preis zu erzielen. Wenn Käufer erkennen, dass es sich um einen Scheidungsfall handelt, können sie versuchen, die Notlage der Ex-Partner auszunutzen und den Preis zu drücken.

Verkaufen Sie die Immobilie daher frühzeitig, um den bestmöglichen Preis zu erzielen.

4. Wie man sich vor einer Eskalation bewahren kann

Es ist ratsam, im Vorfeld die Auswirkungen einer möglichen Scheidung in einem Ehevertrag festzulegen.

Sich mit diesem Thema bereits bei der Eheschließung zu befassen, muss nicht als unromantisch betrachtet werden, sondern dient dazu, finanzielle und emotionale Verluste durch eine Scheidung zu vermeiden. Wenn es bereits zu spät für einen Ehevertrag ist, können Regelungen in Bezug auf eine mögliche Scheidung dennoch durch eine sogenannte Scheidungsvereinbarung getroffen werden.

Beide Optionen – Ehevertrag oder Scheidungsvereinbarung – ermöglichen es, die Interessen beider Ehepartner bestmöglich zu berücksichtigen.

Wenn es bereits zu spät für Eheverträge oder Scheidungsvereinbarungen ist und der Konflikt eskaliert, ist es ratsam, sich an eine unvoreingenommene Person wie einen Immobilienmakler zu wenden. Sie sind in der Lage, die verschiedenen Möglichkeiten, die Sie mit Ihrer Immobilie haben, objektiv zu bewerten und Ihnen dabei zu helfen, eine neue Verwendung für Ihre Immobilie zu finden, auch wenn Sie sich scheiden.

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Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, wie Sie mit Ihrer Immobilie im Falle einer Trennung oder Scheidung umgehen können. Im sechsten Teil schauen wir uns abschließend die Möglichkeit des Immobilienverkaufs an.

Die Optionen mit einer Immobilie bei Scheidung oder Trennung

Die juristische Form der Zugewinngemeinschaft ist bei den meisten Ehen immer noch die Regel. Das bedeutet, dass während der Ehe angeschaffte Eigentümer wie Immobilien, Kunstwerke usw. und auch Schulden gleichermaßen beiden Partnern gehören.

Im Falle einer Scheidung werden beide durch den sogenannten Zugewinnausgleich gestellt, damit keiner einen materiellen Nachteil aus den Ehejahren erleidet. Es wird also ein finanzieller Ausgleich für während der Ehe erworbene Vermögensgüter vorgenommen.

Allerdings ist die Güterteilung selten eine logische Abhandlung, vor allem beim Wohnraum. Emotionale Beweggründe beeinflussen die Entscheidung, was mit gemeinsamen Gütern passieren soll, vor allem wenn es das Zuhause der Kinder oder Enkelkinder ist. All diese Überlegungen verlangen von den Eheleuten viel ab.

In einem Scheidungsfall kann die Entscheidung über die weitere Verwendung der gemeinsamen Immobilie sowohl finanziell als auch emotional riskant sein. Rechtlich gibt es viele Optionen, aber in der Praxis kann es nur dann für beide Seiten gut ausgehen, wenn sie sich einig sind.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen für Ihre Immobilie im Scheidungsfall zur Verfügung:

Wenn man sich trennen möchte: Der Immobilienverkauf

Die meisten Ehepaare entscheiden sich nach einer Trennung dafür, die gemeinsame Immobilie zu verkaufen, da es für einen allein oft schwierig ist, die Kosten für die Immobilie zu tragen.

Auch räumlich kann die Immobilie für einen halbierten Haushalt zu groß sein. Nach Ablauf des Trennungsjahres haben beide Ehepartner das Recht, den Verkauf der Immobilie zu verlangen. Es ist jedoch ratsam, gemeinsam eine Entscheidung zu treffen und den Verkauf des Hauses gemeinsam abzuhandeln, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Ein objektiver Experte kann dabei helfen, den Verkauf der gemeinsamen Immobilie während einer Scheidung stressfrei und erfolgreich abzuwickeln. Ein Immobilienmakler übernimmt die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Verkaufspreises, die Erstellung des Exposees und die Organisation des Interessenten-Managements.

So können Sie sich auf andere wichtige Angelegenheiten während Ihrer Scheidung konzentrieren und das Gefühl haben, dass alles zu Ihren Gunsten verläuft.

Mit seiner Erfahrung und Expertise wird Ihr Immobilienmakler Ihnen ein zuverlässiger Partner bei dem Verkauf Ihrer Immobilie sein. Wir unterstützen Sie hierbei selbstverständlich gern.

Wie geht es weiter?

Im nächsten Teil gehen wir auf viele Fragen ein, die uns in diesem Zusammenhang häufig gestellt werden und die wir verständlich beantworten möchten. Bleiben Sie dran.

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Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, wie Sie mit Ihrer Immobilie im Falle einer Trennung oder Scheidung umgehen können. Im fünften Teil schauen wir uns die Möglichkeit der Teilungsversteigerung an.

Die Optionen mit einer Immobilie bei Scheidung oder Trennung

Die juristische Form der Zugewinngemeinschaft ist bei den meisten Ehen immer noch die Regel. Das bedeutet, dass während der Ehe angeschaffte Eigentümer wie Immobilien, Kunstwerke usw. und auch Schulden gleichermaßen beiden Partnern gehören.

Im Falle einer Scheidung werden beide durch den sogenannten Zugewinnausgleich gestellt, damit keiner einen materiellen Nachteil aus den Ehejahren erleidet. Es wird also ein finanzieller Ausgleich für während der Ehe erworbene Vermögensgüter vorgenommen.

Allerdings ist die Güterteilung selten eine logische Abhandlung, vor allem beim Wohnraum. Emotionale Beweggründe beeinflussen die Entscheidung, was mit gemeinsamen Gütern passieren soll, vor allem wenn es das Zuhause der Kinder oder Enkelkinder ist. All diese Überlegungen verlangen von den Eheleuten viel ab.

In einem Scheidungsfall kann die Entscheidung über die weitere Verwendung der gemeinsamen Immobilie sowohl finanziell als auch emotional riskant sein. Rechtlich gibt es viele Optionen, aber in der Praxis kann es nur dann für beide Seiten gut ausgehen, wenn sie sich einig sind.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen für Ihre Immobilie im Scheidungsfall zur Verfügung:

Wenn die Fronten verhärtet sind: Die Teilungsversteigerung

Die Scheidung kann eine emotionale Angelegenheit sein, da einst Liebe im Spiel war.

Wenn sich die Fronten zwischen den Noch-Ehepartnern verhärtet haben und eine Einigung unmöglich ist, hat der Staat die Teilungsversteigerung als Lösung eingeführt. Beim Amtsgericht kann ein Antrag auf öffentliche Versteigerung der Immobilie durch das Vollstreckungsgericht gestellt werden, unabhängig davon, wie groß der Miteigentumsanteil am Haus ist.

Ein Gutachter schätzt den Wert der Immobilie und berechnet daraus die Untergrenze für das erste Gebot, die jedoch wahrscheinlich 30-40% unter dem Marktwert liegen wird. Sollten trotz Verkaufserlös Schulden bleiben, sind beide Ehepartner dafür verantwortlich und müssen eventuell einen Kredit aufnehmen.

Die Versteigerung einer Immobilie birgt das Risiko, einen zu niedrigen Preis zu erhalten. Aus diesem Grund gilt diese Möglichkeit als die ungünstigste aller Optionen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen gegen den Antrag auf Teilungsversteigerung Einwände zu erheben, zum Beispiel wenn Sie nachweisen können, dass sich die Lebensbedingungen der Kinder erheblich verschlechtern würden. Wenn das Gericht Ihre Einwände für gerechtfertigt hält, kann das Verfahren für sechs Monate eingestellt werden.

Eine Teilungsversteigerung ist wirtschaftlich betrachtet eine unvorteilhafte Lösung, da vom erzielten Verkaufserlös zuerst die Gerichts- und Sachverständigenkosten beglichen werden. Der verbleibende Betrag wird dann aufgeteilt. Sollten sich die Ehepartner auch hierbei nicht einigen können, wird die Aufteilung des Betrags durch das Gericht festgelegt. Diese Vorgehensweise ist nicht nur wirtschaftlich belastend, sondern kann auch für alle Beteiligten emotional anstrengend sein.

Wie geht es weiter?

Im nächsten Teil unserer Beitragsreihe gehen wir auf eine weitere Möglichkeit ein, wie man im Falle einer Scheidung oder Trennung mit der Immobilie verfahren kann: Der Immobilienverkauf. Bleiben Sie dran.

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Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, wie Sie mit Ihrer Immobilie im Falle einer Trennung oder Scheidung umgehen können. Im vierten Teil schauen wir uns die Möglichkeit der Vermietung an.

Die Optionen mit einer Immobilie bei Scheidung oder Trennung

Die juristische Form der Zugewinngemeinschaft ist bei den meisten Ehen immer noch die Regel. Das bedeutet, dass während der Ehe angeschaffte Eigentümer wie Immobilien, Kunstwerke usw. und auch Schulden gleichermaßen beiden Partnern gehören.

Im Falle einer Scheidung werden beide durch den sogenannten Zugewinnausgleich gestellt, damit keiner einen materiellen Nachteil aus den Ehejahren erleidet. Es wird also ein finanzieller Ausgleich für während der Ehe erworbene Vermögensgüter vorgenommen.

Allerdings ist die Güterteilung selten eine logische Abhandlung, vor allem beim Wohnraum. Emotionale Beweggründe beeinflussen die Entscheidung, was mit gemeinsamen Gütern passieren soll, vor allem wenn es das Zuhause der Kinder oder Enkelkinder ist. All diese Überlegungen verlangen von den Eheleuten viel ab.

In einem Scheidungsfall kann die Entscheidung über die weitere Verwendung der gemeinsamen Immobilie sowohl finanziell als auch emotional riskant sein. Rechtlich gibt es viele Optionen, aber in der Praxis kann es nur dann für beide Seiten gut ausgehen, wenn sie sich einig sind.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen für Ihre Immobilie im Scheidungsfall zur Verfügung:

Wenn man sich einig ist: Die Vermietung

Es kann vorkommen, dass das Bewohnen der Immobilie unvorstellbar ist, aber ein vollständiger Verkauf ebenfalls unerwünscht ist.
In diesem Fall kann die Vermietung der Immobilie als Wohnungseigentümergemeinschaft eine attraktive Lösung sein.

Dies ist besonders sinnvoll, wenn die Immobilie als Vermögensabsicherung im Alter interessant bleibt, ein Verkauf unrentabel erscheint oder Schulden bestehen bleiben würden oder einer allein das Haus oder die Wohnung nicht halten kann.

Es ist jedoch wichtig, dass das geschiedene Paar in der Lage ist, gemeinsam Mieter auszuwählen und die Aufgaben eines Vermieters wahrzunehmen. Ein Immobilienmakler kann dabei helfen, die Interessen beider Eheleute zu berücksichtigen und bei der Auswahl der Mieter zu unterstützen.

Auch sollte vorab eine rechtliche und steuerrechtliche Beratung in Anspruch genommen werden, sodass das Eigentümerpaar über die Rechte und Pflichten im Bilde ist, die mit der Vermietung einer Immobilie einhergehen. Das ist insbesondere dann relevant, wenn die Vermietung nicht über einen Immobilienmakler oder spezialisierten Hausverwalter erfolgen soll.

Empfehlenswert ist hier die Beratung durch einen Fachanwalt für Miet- und Wohnrecht und/oder einen auf Vermietung und Verpachtung spezialisierten Steuerberater. Auch besteht die Möglichkeit Wohneigentümer- oder Vermieterverbände aufzusuchen, welche häufig eine fundierte Erstberatung durch Fachpersonal anbieten.

Wie geht es weiter?

Im nächsten Teil unserer Beitragsreihe gehen wir auf eine weitere Möglichkeit ein, wie man im Falle einer Scheidung oder Trennung mit der Immobilie verfahren kann: Die Teilungsversteigerung. Bleiben Sie dran.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie jederzeit gern: +49-(0)441-18161139

Sie wollen gerne den genauen Wert einer Immobilie erfahren? Mehr dazu: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/#formular
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Ihr
Marvin Albrecht