Sie haben Fragen zu einem bestimmten Immobilienthema?
In unseren Ratgebern haben wir häufige Fragen strukturiert beantwortet und bieten Ihnen somit eine Hilfestellung zum Selbststudium an.
Immobilie in der Scheidung und im Trennungsfall
Eine Scheidung oder Trennung ist eine schwere Entscheidung, die viele Menschen treffen müssen. Es ist eine schmerzhafte Zeit für alle Beteiligten. Eines der Dinge, die bei einer Scheidung berücksichtigt werden müssen, ist die gemeinsame Immobilie. Wenn Sie eine Immobilie besitzen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie mit der Immobilie umgehen können.
Wir zeigen Ihnen in diesem Ratgeber die Optionen auf, die Sie im Umgang mit Ihrer Immobilie haben, und geben Ihnen unser Wissen an die Hand.
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FAQ / Häufig gestellte fragen
Nachfolgend möchten wir in unserem FAQ-Bereich auf häufig gestellte Fragen unserer Kunden eingehen.
Vielleicht können wir auf diesem Wege auch bereits eine Ihrer Fragen beantworten:
Ihre Frage: Lohnt sich eine Modernisierung meiner Immobilie, wenn diese noch nicht sehr alt ist, also zum Beispiel jünger als 20 Jahre?
Unsere Antwort: Auf diese Frage lässt sich leider keine pauschal gültige Antwort geben. Das hängt immer mit der Bausubstanz, den verarbeiteten Materialien und dem Grad der Wärmedämmung zusammen. Zumeist sind Immobilien der jüngeren Zeit schon nach anderen energetischen Gesichtspunkten entworfen worden als noch in den 1950er- und 1960er-Jahren.
Auch galten um die Jahrtausendwende schon andere gesetzliche Vorschriften, welche aber bei Weitem noch nicht so restriktiv waren wie die derzeit gültigen Bauvorschriften zum Energiebeiwert.
Generell empfiehlt sich im Zweifel immer, einen aktuellen Energieausweis erstellen zu lassen, sollte dieser Ihnen nicht vorliegen oder nicht mehr den gegenwärtigen Gebäudezustand widerspiegeln oder nicht mehr aktuell sein. Unter gewissen Voraussetzungen (z.B. bei Verkauf oder Vermietung) muss sogar ein aktueller, gültiger Energieausweis vorhanden sein.
Unterschieden wird hier je nach Gebäudetyp zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis. Welcher für Ihre Voraussetzungen der richtige ist, kann Ihnen ein Energieberater, Bausachverständiger, Architekt oder der für Sie zuständige Schornsteinfeger beantworten. Gerne unterstützen wir Sie hierbei!
Ihre Frage: Bin ich gesetzlich verpflichtet, mein Gebäude/meine Immobilie energetisch zu sanieren oder modernisieren?
Unsere Antwort: Der Gesetzgeber hat 2020 mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein neues Gesetz eingeführt, welches die Bestimmungen des Energieeinspargesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zusammengeführt, ergänzt und/oder erweitert hat.
Nach diesem Gesetz und der derzeitigen Rechtsauffassung sind Immobilieneigentümer unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, energetische Modernisierungsmaßnahmen vorzunehmen oder ein Gebäude entsprechend den Bestimmungen zu sanieren.
So muss beispielsweise bis 2023 die oberste Geschossdecke einer beheizten Wohnung als Abschluss der thermischen Hülle nachträglich gedämmt werden, wenn diese zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt sind. Alternativ wäre es hier möglich, auch das Dach nachträglich zu dämmen, so dass dieses als Abschluss der thermischen Hülle gewertet wird und somit die Wärmeschutzanforderungen erfüllt.
Einschlägigen Schätzungen von Fachleuten zufolge sind ein Großteil der Bestandsgebäude in Deutschland in einer mehr oder weniger umfassenden Art und Weise von Pflichten zur energetischen Modernisierung betroffen, oder es besteht bei diesen zumindest eine Empfehlung entsprechende Maßnahmen und Vorkehrungen für die Zukunft zu treffen.
Auch bei dieser Frage gilt also, dass der Einzelne im Zweifel nicht um eine gezielte Energieberatung herumkommt. Immerhin besteht hier die Möglichkeit, sowohl die Energieberatung, als auch Maßnahmen zur energetischen Modernisierung durch entsprechende staatliche Förderprogramme (z.B. von der KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau) in größerem Umfang fördern zu lassen. Wir beraten Sie gern!