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Angesichts von Inflation und steigenden Strompreisen suchen viele nach Möglichkeiten, um zu sparen. Eine effektive Lösung bietet sich in Form eines Balkonkraftwerks an, das Ihnen dabei helfen kann. Aktuell plant die Regierung, die Nutzung dieser Mini-Solaranlagen zu erleichtern. Hier sind einige wichtige Aspekte zu beachten, wenn Sie ein Balkonkraftwerk kaufen und betreiben möchten.

Politik begrüßt technische Innovation und will Bürger zur aktiven Mitwirkung bei Energiewende motivieren

Angesichts der steigenden Kosten in nahezu allen Lebensbereichen stellen sich Verbraucher die Frage: Wie kann ich sparen und meine nächste Stromrechnung möglichst gering halten? Eine vielversprechende Lösung bieten Mini-Solaranlagen für den Heimgebrauch, auch bekannt als Balkonkraftwerke oder Stecker-Solargeräte, die derzeit sehr begehrt sind.

Wenn die Voraussetzungen stimmen, gestaltet sich die Installation der Photovoltaik-Geräte als einfach. Eine Mini-Solaranlage, bestehend aus ein bis zwei Modulen, kann entweder an senkrechten Flächen wie einem Balkongeländer angebracht oder auf der Terrasse aufgestellt werden. Auch Hauswände oder das Dach eignen sich, um Sonnenlicht einzufangen.

Die neue Photovoltaik-Strategie der Ampel-Regierung, unter der Leitung von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), zielt darauf ab, die Nutzung von Balkonkraftwerken zu erleichtern. Das Strategiepapier umfasst elf Punkte, darunter Maßnahmen, die es Verbrauchern ermöglichen sollen, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen. Dieses Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem Ziel der Koalition, die Stromversorgung in Deutschland bis 2035 nahezu klimaneutral zu gestalten.

Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) äußerte jüngst Kritik daran, dass die rechtlichen Hürden für den Betrieb eines eigenen Balkonkraftwerks immer noch zu hoch sind. Damit schließt sich Buschmann den Änderungsvorschlägen seines Koalitionspartners Habeck an.

Die neue Ampel-Strategie hat Auswirkungen auf Verbraucher und Sparer – doch was genau ändert sich? Wann lohnt sich überhaupt ein Balkonkraftwerk und für wen? Sind die Steckdosen-Geräte genehmigungspflichtig? In diesem Überblick beantworten wir die wichtigsten Fragen und geben Ihnen Einblicke darüber, wie viel tatsächlich mit Mini-Solaranlagen für zu Hause eingespart werden kann. Zudem erhalten Sie nützliche Tipps für den Kauf und Betrieb.

Zwei Männer installieren ein Balkonkraftwerk an einer geeigneten Montagefläche an einem Balkongeländer

Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk?

Der Wechselrichter ist neben dem Solarmodul selbst der entscheidende Bestandteil eines Balkonkraftwerks. Er spielt eine zentrale Rolle, indem er den Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt und somit ermöglicht, den erzeugten Strom ins heimische Netz einzuspeisen. Dadurch können Geräte wie Toaster, Kühlschrank oder Kaffeemaschine zunächst auf diesen lokal erzeugten Strom zugreifen, bevor sie auf den regulären Netzstrom zurückgreifen.

Für Besitzer von Mini-Solaranlagen ist es daher ratsam, den erzeugten Strom während einer intensiven Sonneneinstrahlung zu verbrauchen. Dies kann mithilfe von Zeitschaltungen realisiert werden, die in vielen modernen Haushaltsgeräten bereits integriert sind.

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Zur idealen Ausnutzung der Sonneneinstrahlung wird das Balkonkraftwerk oftmals um 30° geneigt installiert

Wie wird ein Balkonkraftwerk an die Steckdose angeschlossen?

Die meisten Anbieter empfehlen, ein Balkonkraftwerk entweder mit einem handelsüblichen Schuko-Stecker (auch „Schutzkontakt-Stecker“ genannt) oder an einer Wieland-Steckdose anzuschließen. Letztere bietet aufgrund ihrer Isolierung aus robustem Kunststoff einen besseren Schutz.

Volker Quaschning, Professor für regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Berlin, ist von der Sicherheit dieser Geräte überzeugt. Die aktuell in Deutschland zulässige maximale Leistung liegt bei 600 Watt. „Das ist sogar weniger als die Leistung eines Toasters, den Sie anschließen würden“, erklärt Quaschning. Allerdings hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nun angekündigt, die Grenze auf 800 Watt erhöhen zu wollen.

Der Experte für erneuerbare Energien bedauert, dass der Stromnetzbetreiber Berlin den Eindruck erweckt, dass Wieland-Stecker für Balkonkraftwerke vorgeschrieben sind. Laut Quaschning handelt es sich dabei um eine „Fehlinformation“: „Verbraucher sollten sich dadurch nicht abschrecken lassen.“ Nur Fachleute dürfen Wieland-Steckdosen installieren, und die damit verbundenen Kosten können die Rentabilität des Heimprojekts erheblich beeinflussen.

Was bringt ein Balkonkraftwerk bei 600 Watt Leistung?

Wenn Sie genau wissen möchten, wie viel Strom Ihr Balkonkraftwerk tatsächlich produziert, können Sie im Baumarkt einen Stromzähler für die Steckdose erwerben, der in der Regel rund 30 Euro kostet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Zähler nicht den offiziellen Stromzähler ersetzt, der vom Energieversorger bereitgestellt wird.

Laut Informationen der HTW Berlin erzeugt ein einzelnes Modul mit einer Leistung von 300 Watt, das senkrecht an einem Südbalkon angebracht ist, etwa 200 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Demnach dürfte ein 600-Watt-Balkonkraftwerk ungefähr 400 Kilowattstunden Strom pro Jahr liefern. Verbraucher können diese Berechnung auch mit dem „Stecker-Solar-Simulator“ der HTW Berlin durchführen.

Zum praktischen Vergleich: Ein Kühlschrank mit integriertem Gefrierfach verbraucht je nach Größe und Fassungsvermögen zwischen 130 und 230 Kilowattstunden pro Jahr.

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Was kostet ein Balkonkraftwerk in der Anschaffung?

Die Preise für Balkonkraftwerke können je nach Größe und Leistung der verschiedenen Anbieter variieren. Ein Basic-Set des Herstellers Priwatt, bestehend aus zwei Solarmodulen mit jeweils 410 Watt Leistung, kostet derzeit etwa 800 Euro. Ein ähnliches Modell wird vom Anbieter Alpha Solar für ca. 750 Euro angeboten.

Auch bei anderen Anbietern wie Plugin Energy oder Yuma sind entsprechende Sets erhältlich. Die Pakete von Green Akku sind günstiger, jedoch sind die Abmessungen dieser Modelle deutlich kleiner. Es ist wichtig zu beachten, dass in einigen Fällen zusätzliche Kosten für den Versand sowie separate Kosten für die Halterung der Anlage anfallen können.

Brauche ich für ein Balkonkraftwerk oder eine Mini-Solaranlage eine Genehmigung?

Wenn Sie sich zu Hause ein Mini-Solaranlage, wie ein Balkonkraftwerk, einrichten möchten, müssen Sie diese sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch bei Ihrem eigenen Netzbetreiber anmelden. In den meisten Fällen kann dies online erfolgen. Ein großer Vorteil der Balkonkraftwerke ist, dass sie bei einem Umzug problemlos umgemeldet und mitgenommen werden können.

Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich vorher mit Ihrem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft absprechen. Im März 2021 wies das Oberlandesgericht Stuttgart eine Klage ab, bei der eine Vermieterin die Entfernung der Balkon-Solarmodule ihres Mieters forderte. Die Richterin entschied, dass Mini-Solaranlagen, die fachgerecht und baurechtlich korrekt installiert sind und weder eine Sicherheitsgefahr noch eine optische Beeinträchtigung darstellen, nicht vom Vermieter beanstandet werden können.

Wirtschaftsminister Habeck möchte die Verbraucherrechte in diesem Bereich stärken, wie aus dem kürzlich veröffentlichten Strategiepapier hervorgeht. Er plädiert dafür, die Balkon-PV-Anlagen in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufzunehmen, sodass Wohnungseigentümer und Mieter ein Recht auf Zustimmung für den Betrieb ihrer Balkon-Solaranlage haben. Das bedeutet, dass Vermieter den Wunsch ihrer Mieter nach einem Balkonkraftwerk nicht pauschal ablehnen können.

Darüber hinaus möchte das Ministerium von Habeck die Meldepflicht grundsätzlich vereinfachen. Zukünftig soll es keine Doppelmeldung bei der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber mehr geben.

Wann lohnt sich ein Balkonkraftwerk?

Die Rentabilität eines Solarmoduls für 500 Euro hängt hauptsächlich von der Leistung des Geräts, dem eigenen Stromverbrauch und der Einsatzdauer ab. Je größer der Haushalt ist, desto mehr wird die maximale Leistung des Moduls genutzt. Das bedeutet, dass der Nutzungsgrad, der den Anteil des Stroms angibt, der nicht aus dem regulären Netz bezogen werden muss, in einem Haushalt mit fünf Personen größer ist als in einem Single-Haushalt.

Unabhängig von der Haushaltsgröße kann jeder Benutzer Geld sparen. Die Berechnung sieht folgendermaßen aus: Eine Wohnung verbraucht jährlich 3000 Kilowattstunden Strom und erzeugt in derselben Zeit mit einem 300-Watt-Modul 180 Kilowattstunden Strom. Der Nutzungsgrad beträgt 83 Prozent. Daher beträgt der tatsächliche Strombezug aus dem Balkonkraftwerk 150 Kilowattstunden pro Jahr. Der Rest wird ins allgemeine Stromnetz eingespeist.

Wie viel kann ich mit einer Balkonsolaranlage sparen?

Basierend auf einem Strompreis von 35 Cent pro Kilowattstunde, wie von der Verbraucherzentrale NRW berechnet, spart ein Verbraucher mit einem Balkonkraftwerk jährlich 52,50 Euro. Wenn jemand 500 Euro für die Anlage bezahlt hat, beträgt der anfängliche Verlust nach einem Jahr also etwa 450 Euro.

Erst nach etwa zehn Jahren wird die Anschaffung eines Balkonkraftwerks somit rentabel. Die Gesamtbilanz beträgt dann einen Gewinn von 25 Euro. Wenn Nutzer jedoch doppelt so lange warten, also 20 Jahre, haben sie 550 Euro eingespart. Es sei jedoch angemerkt, dass der aktuelle Strompreis derzeit bei etwa 33 Cent liegt.

Wie viel Sie mit Ihrem Balkonkraftwerk sparen können, hängt nicht zuletzt von der Verwendung und der Sonneneinstrahlung ab.

Wie lange hält eine Mini-Solaranlage?

Mit Blick auf die Garantieversprechen der Hersteller ist dies eine lange Zeit: Obwohl sie eine Funktionsfähigkeit der Module für bis zu 25 Jahre garantieren, bieten sie nur eine Garantie von zehn bis 15 Jahren für den Wechselrichter. Der Ersatz eines Wechselrichters kann je nach Modell bis zu 350 Euro kosten.

Volker Quaschning von der HTW Berlin erklärt: „Im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien besteht generell anfangs eine hohe Investition. Allerdings profitiere ich über die gesamte Zeit von stabilen Preisen. Das hilft dabei, entspannter auf die steigenden Energiepreise zu blicken.“

Wie sollte ich das Balkonkraftwerk montieren?

„Die Montage an der Balkonbrüstung ist am einfachsten“, erklärt Volker Quaschning. Mini-Solaranlagen, die nach Süden, Südosten oder Südwesten ausgerichtet sind, werden länger von der Sonne bestrahlt und produzieren dadurch mehr Strom.

Eine Ausrichtung von 90 Grad ist jedoch nicht optimal; die maximale Produktion wird bei einem Aufstellwinkel von 30 bis 35 Grad erreicht. Bei einer steilen Ausrichtung sei der Ertrag im Winter besser, da die Sonne zu dieser Jahreszeit niedriger am Himmel steht, erklärt Quaschning.

Allerdings macht es für Privathaushalte letztendlich nur einen geringen Unterschied, ob die Anlage auf 90 Grad oder 70 Grad ausgerichtet ist, erklärt Quaschning. Der zusätzliche Montageaufwand rentiert sich nicht.

Ab wann brauche ich für mein Balkonkraftwerk eine Genehmigung?

Entscheidend ist hier nicht die Anzahl der einzelnen Solarmodule, sondern die Gesamtleistung der Anlage, die die maximal zulässigen 600 Watt (geplant sind zeitnahe 800 Watt zum Standard zu machen) nicht überschreiten darf. Die Sicherheit und korrekte Installation der Anlage sind ebenfalls wichtig, wie das Stuttgarter Urteil betont.

Unter bestimmten Umständen könnte es sich lohnen, anstelle mehrerer Mini-Solaranlagen mit gedrosselter Gesamtleistung eine fest installierte Photovoltaikanlage zu wählen. Verbraucher mit größerem Bedarf und ausreichend Platz sollen jedoch bald beide Optionen nutzen können, ohne den zulässigen Schwellenwert für Balkonkraftwerke zu überschreiten. Das Strategiepapier des BMWK sieht vor, dass es zukünftig keine „rechtliche Verknüpfung einer Balkon-PV-Anlage mit einer bestehenden PV-Dachanlage oder mit weiteren Balkon-PV-Anlagen“ mehr geben soll.

Lohnt sich eine Einspeisevergütung von Strom aus einem Balkonkraftwerk?

Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben Betreiber von Photovoltaikanlagen, die über einen definierten Zeitraum eine festgelegte Leistung an Öko-Strom ins Netz einspeisen, Anspruch auf eine Einspeisevergütung. Aktuell liegt diese Vergütung gemäß Angaben der Verbraucherzentrale bei etwa 8 Cent pro Kilowattstunde, wenn eine Teileinspeisung erfolgt.

Die Beantragung einer Einspeisung für Betreiber von Balkonkraftwerken könnte sich jedoch kaum lohnen. Der Stromzähler, der vom Messstellenbetreiber dafür installiert werden müsste, verursacht jährliche Messstellengebühren von bis zu 20 Euro für den Antragsteller. Infolgedessen dauert es deutlich länger, bis sich die Investition rentiert hat.

Dennoch plant das BMWK, die Regelungen in diesem Bereich zu lockern. Die Behörde erklärt, dass „Balkon-PV vorübergehend mit jedem vorhandenen Zählertyp betrieben werden dürfen“ soll. Dadurch soll es in Zukunft möglich sein, das Steckersolargerät bereits vor einem möglichen Zählerwechsel anzuschließen.

Es ist auch wichtig zu beachten: Wer Öko-Strom produziert und den Überschuss ins allgemeine Netz einspeist, ist grundsätzlich von Steuerzahlungen befreit. Allerdings unterliegt man der Umsatzsteuerpflicht, wenn man eine Vergütung erhält.

Gibt es sinnvolle Alternativen zu einem Balkonkraft oder einer Mini-Solaranlage?

Auch die anderen drei Säulen der erneuerbaren Energien – Wasser, Wind und Biogas – sind für den Hausgebrauch erhältlich. Jedoch sind weder ein Mini-Windrad auf dem Dach noch eine Wasserturbine ernstzunehmende Alternativen zum Balkonkraftwerk. Nicht jeder verfügt über ausreichend Platz und nur wenige haben einen Bach im Garten. Zudem sind die Wartungskosten für diese Anlagen deutlich höher im Vergleich zu den Mini-Solaranlagen.

„Mini-Windräder sind wirtschaftlich gesehen nicht besonders rentabel und machen für 95 Prozent aller Privathaushalte keinen Sinn“, erklärt Sören Demandt von der Verbraucherzentrale NRW.

Unabhängig von der gewählten Anlage teilen alle Geräte einen Vorteil: Sie ermöglichen einen individuellen Beitrag zum Klimaschutz und ermöglichen es jedem, aktiv zur Energiewende beizutragen.

Quelle

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Ihr
Marvin Albrecht

Es ist zwar erfreulich, dass die Stadtwerke die Initiative unterstützen, dass Kommunen vor dem Austausch von Heizungen Wärmepläne erstellen sollen. Bislang hat nur jedoch eine geringe Anzahl von Gemeinden einen Fernwärmeplan ausgearbeitet.

Verband kommunaler Unternehmen begrüßt jüngste Fassung des Gebäudeenergiegesetzes

Die Stadtwerke zeigen ihre Zustimmung zur neuesten Version des Entwurfs für das Gebäudeenergiegesetz (GEG). „Wir begrüßen das neue Grundprinzip ‚Erst Wärmepläne, dann Heizungen‘, das eine enge Verbindung zwischen kommunaler Wärmeplanung und dem GEG herstellt“, erklärte Ingbert Liebing, der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).

In Bezug auf die Fernwärme hat die Ampel-Koalition das Gesetz laut Liebing „erheblich verbessert“. Die „unrealistischen Zwischenziele“ für den Anteil erneuerbarer Energien in der Fernwärmeversorgung wurden gestrichen. „Auf diese Weise können die Abgeordneten bedeutende Hindernisse für die Fernwärme beseitigen.“

Neue Fernwärmeleitungen im Graben einer Baustelle

Fast die Hälfte der Kommunen steht noch am Anfang

Gemäß einer Umfrage des Deutschen Städtetags steht die kommunale Wärmeplanung an vielen Orten noch am Anfang. Die Umfrage, die im Mai durchgeführt wurde und der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, zeigt, dass fast die Hälfte (47 Prozent) von 119 befragten Städten sich derzeit in der Koordinierungsphase befindet, in der erste Schritte erkundet werden. Weitere 18 Prozent der Städte arbeiten an der Bestandsanalyse. Beim Erstellen des Wärmeplans oder der Konzeptentwicklung sind weitere 17 Prozent der Städte, während vier Prozent sich bereits in der Umsetzung befinden. Vier Prozent der Befragten haben mit der Wärmeplanung noch gar nicht begonnen.

Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass Länder und Kommunen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Die Wärmeplanung soll aufzeigen, welche Möglichkeiten es beispielsweise für Fernwärme gibt, um mehr Optionen für eine Umstellung auf umweltfreundlichere Heizungen zu bieten. Bürgerinnen und Bürger können dann erkennen, ob ihr Haus in Zukunft an ein Wärmenetz angeschlossen werden könnte oder ob eine Wärmepumpe eine geeignete Option wäre.

Das Gebäudeenergiegesetz, das als „Heizungsgesetz“ bekannt ist, soll eng mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft werden, um Eigentümerinnen und Eigentümern alle Informationen über mögliche Heizungsvarianten zur Verfügung zu stellen. Die Wärmeplanung soll ab 2026 für Großstädte und ab 2028 für die übrigen Kommunen vorliegen.

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Modell eines vertikalen Erdwärmepumpensystems bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus

Wärmeplänung in Metropolen bereits weiter fortgeschritten

Helmut Dedy, der Hauptgeschäftsführer des Städtetags, erklärte, dass die Städte den Wärmebedarf in den Quartieren analysieren, um festzustellen, wo ein strategischer Ausbau der Fernwärme sinnvoll ist und wo eine dezentrale Versorgung, beispielsweise durch Wärmepumpen, angebracht wäre. Laut einer Umfrage der dpa haben Metropolen wie München, Hamburg oder Köln dabei die Nase vorn. In einigen Bundesländern wird die Wärmeplanung erst durch den Impuls der Bundesregierung in Gang gesetzt.

Dedy bezeichnete den Zeitplan als ehrgeizig. „Die Erstellung eines Wärmeplans ist ein komplexer Prozess und dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Das ist nicht kostenlos.“ Der Prozess erfordert eine Abstimmung mit vielen Akteuren vor Ort.

Längerfristige Finanzierung der Maßnahmen zur Wärmeplanung muss gewährleistet werden

Laut der Umfrage schätzen mehr als zwei Drittel der befragten Städte die Kosten für die Erstellung des Wärmeplans auf bis zu 200.000 Euro. Ein Großteil der Städte erwartet zudem einen zusätzlichen Personalbedarf von bis zu fünf Stellen, wobei größere Städte tendenziell einen höheren Bedarf haben. Etwa ein Drittel der Städte verfügt über eigene Ressourcen für die Wärmeplanung. 36 Prozent gaben an, externe Planungsbüros hinzugezogen zu haben, während 45 Prozent dies planen.

Helmut Dedy forderte finanzielle Unterstützung für die Städte. Er betonte, dass die Anschubförderung des Bundes mit erhöhten Fördersätzen von 90 bis 100 Prozent für die kommunale Wärmeplanung über das Jahresende hinaus fortgesetzt werden solle. „Es ist auch wichtig, dass Vorreiter-Kommunen, die bereits freiwillig oder aufgrund landesrechtlicher Vorgaben Wärmepläne erstellt haben, nicht benachteiligt werden“, so Dedy. Fertige Wärmepläne sollten anerkannt werden.

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Was sind die Gründe für die geplante Wärmewende?

Laut einem Regierungsbeschluss soll Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral leben und wirtschaften. Dies erfordert eine entsprechende Sanierung des Gebäudebestands. Aus diesem Grund sollen schrittweise fossile Heizsysteme gegen klimafreundlichere Alternativen ausgetauscht werden. Der Gebäudesektor ist in Deutschland gemäß dem Bundesumweltamt für etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und rund 30 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich.

Bundeswirtschaftsminister Habeck betont jedoch, dass das geplante Gesetz allein nicht ausreichen wird, um den Gebäudesektor klimaneutral zu machen. Weitere Maßnahmen und Anstrengungen werden erforderlich sein.

Quelle

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