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Wärmepumpen sind in aller Munde. Noch sind die Preise hoch und die Nachfrage steigt. Experten sind aber der Meinung, dass die Preise mittelfristig stark sinken könnten.

Starke Nachfrage nach Wärmepumpen fördere mittelfristig ein Überangebot – fallende Preise wären das Resultat

Momentan sind die Preise für Wärmepumpen teilweise hoch, was dazu führt, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher zögern, ihre Heizung auszutauschen. Der Kauf eines neuen Geräts kann zwischen 12.000 und 17.000 Euro kosten, ohne die Installationskosten mit einzubeziehen.

Jedoch prognostizieren Energieberater, dass die Preise mittelfristig sinken werden, trotz der Pläne der Bundesregierung für den Heizungsaustausch. Derzeit ist der Markt für Wärmepumpen ein Verkäufermarkt mit teils hohen Preisaufschlägen. Doch da nun immer mehr Hersteller in den Markt einsteigen, wird in zwei Jahren ein Überangebot entstehen und die Preise werden fallen, so Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des Energieberaterverbands GIH.

Laut Konstantinos Stergiaropoulos wird die Wärmepumpe in einigen Jahren wahrscheinlich deutlich günstiger werden. Der Professor für Heiz- und Raumlufttechnik an der Universität Stuttgart erklärte gegenüber der „Wirtschaftswoche“, dass es realistisch sei, Wärmepumpen für 2000 bis 3000 Euro zu erwerben. Die Begründung hierfür ist, dass Wärmepumpen technisch betrachtet nicht wesentlich anders funktionieren als Klimaanlagen, die zu viel niedrigeren Preisen erhältlich sind. Klimaanlagen für 400 bis 500 Euro seien keine Seltenheit. Stergiaropoulos betont: „Diese Kühlsysteme arbeiten nach demselben thermodynamischen Prinzip, werden jedoch bereits millionenfach hergestellt.“

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Wärmeversorgung eines Hauses über ein horizontales Erdwärmepumpen-System

Lieferprobleme und starke Nachfrage halten Preise für Wärmepumpen aktuell noch hoch – Produktion steigt indes stark

Trotz der hohen Nachfrage leiden Hersteller aktuell noch unter Lieferproblemen, was dazu führt, dass die Preise steigen. Laut Frank Ebisch, Sprecher des Zentralverbandes Sanitär, Heizung, Klima, belaufen sich die Wartezeiten für eine neue Wärmepumpe je nach Hersteller derzeit auf neun bis zwölf Monate. Deshalb ist es sogar wahrscheinlich, dass die Anschaffungskosten derzeit noch weiter steigen werden. Allerdings hat die Produktion von Wärmepumpen in Deutschland stark zugenommen. Laut Statistischem Bundesamt wurden im ersten bis dritten Quartal 2022 fast 243.200 Wärmepumpen hergestellt – fast 50 Prozent mehr als im Vorjahr.

Ein Beispiel für die gestiegene Produktion von Wärmepumpen ist der deutsche Hersteller Vaillant. Obwohl das Geschäft mit diesen Produkten zuvor auf einem niedrigen Niveau lag, konnte das Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 jeweils einen Anstieg von 50 Prozent verzeichnen. Im Herbst 2023 wird Vaillant in einem neuen Werk in der Slowakei mit der Serienproduktion beginnen. Noch in diesem Jahr plant das Unternehmen, in Europa mit Wärmepumpen ungefähr den gleichen Umsatz wie mit Gasheizungen zu erzielen.

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Gesetzesänderung fordert rasches Umdenken bei Wärmeversorgung von Wohngebäuden und Nachfrage nach Wärmepumpen

Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dann müssen etwa Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Hybridsysteme aus Wärmepumpe und Gasheizung eingebaut werden. Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden, kaputte Heizungen dürfen repariert werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollen Übergangsfristen den Austausch erleichtern. Das Gesetz bedeutet ein Ende auf Raten für konventionelle Öl- und Gasheizungen hierzulande. Mehr dazu.

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Marvin Albrecht

Die Ampelkoalition hat seit Wochen darüber diskutiert, dass neue Heizungen in Deutschland ab dem nächsten Jahr umweltfreundlicher sein sollen. Nun wurde der Gesetzentwurf vorgelegt und es ist geplant, einen Klimabonus für ärmere Menschen einzuführen.

Gesetzesentwurf: Heizungen müssen ab 2024 mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden

Die Bundesregierung hat den Entwurf des umstrittenen Gesetzes zum Einbau klimafreundlicher Heizungen überarbeitet und einige Entschärfungen vorgenommen. Neu installierte Heizungen müssen ab 2024 in der Regel zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Umwelt zu schützen. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch den Austausch defekter Heizungen im Altbau. Eigentümer müssen den Nachweis erbringen.

Alternativ können sie ihr Haus an ein Fernwärmenetz anschließen oder mit einer Wärmepumpe, einer Stromheizung oder einer Solarthermieanlage ausstatten. Wasserstoff kann auch als alternative Energiequelle genutzt werden, jedoch nur in Bestandsgebäuden, während Biomasse oder Biomethan nicht mehr als alternative Energiequellen für neue Heizungen zur Verfügung stehen. Mieter sollen durch das Gesetz vor hohen Stromkosten beim Einbau einer Wärmepumpe geschützt werden. Der Gesetzentwurf soll zeitnahe im Kabinett beschlossen werden.

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Nur wenige Ausnahmen: Über 80-jährige Eigentümer bleiben in den meisten Fällen verschont

Im neuen Gesetzentwurf gibt es einige Ausnahmen und Sonderfälle, in denen die neuen Vorgaben nicht gelten. Wenn beispielsweise eine Gas- oder Ölheizung aufgrund eines Havarienfalls ausgetauscht werden muss, aber noch kein Anschluss an ein Wärmenetz besteht, kann vorübergehend weiterhin eine konventionelle Heizung betrieben werden. Ebenso können Etagenheizungen und Ofenheizungen vorübergehend weiterverwendet werden. In diesen Fällen gibt es eine Übergangsfrist von mindestens zehn Jahren.

Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind und in Gebäuden mit nicht mehr als sechs Wohneinheiten leben, sind von der Austauschpflicht befreit. Der Gesetzentwurf besagt jedoch, dass die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen ab dem 1. Januar 2024 insbesondere für einen geplanten Heizungsaustausch gilt, bei dem die alte Heizung noch nicht kaputt gegangen ist.

Wärmeversorgung eines Hauses über ein vertikales Erdwärmepumpen-System

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Ärmere Bürger sollen durch Subventionen vor finanzieller Überforderung geschützt werden

Um sicherzustellen, dass vor allem ärmere Bürger nicht überfordert werden, sind im Gesetzentwurf finanzielle Hilfen vorgesehen. Bei einer Pressekonferenz am späten Mittwochvormittag stellte Wirtschaftsminister Habeck die Pläne vor und erklärte, dass Bezieher von Sozialtransferleistungen wie dem Kinderzuschlag oder dem Bürgergeld vom Gebäudeenergiegesetz ausgenommen werden.

Laut der geplanten Förderung sollen 30 Prozent der Investitionen in eine neue Heizungsanlage vom Bund bezuschusst werden. Für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, ist ein sogenannter Klimabonus von 20 Prozent vorgesehen, während alle anderen einen Klimabonus von 10 Prozent erhalten.

Der vorliegende Entwurf muss noch vom Kabinett gebilligt werden, aber Bundeswirtschaftsminister Habeck konnte sich weitgehend durchsetzen. Der Geltungsbeginn des Gesetzes am 1. Januar 2024 ist unverändert geblieben und die Austauschpflicht im Falle eines Defekts von Gas- oder Ölheizungen konnte der grüne Vizekanzler ebenfalls durchsetzen. Um der FDP entgegenzukommen, hat Habeck jedoch eine größere Auswahl an Heizungssystemen zugelassen, insbesondere die Möglichkeit, auch Biomethan und grünen oder blauen Wasserstoff in geeigneten Heizungen weiterhin zu verbrennen.

Alternative Technologien fristen eher Nischen-Dasein

Habeck kann berechtigterweise davon ausgehen, dass der Einsatz von Biomethan und grünem oder blauem Wasserstoff in Heizungen eher eine Nischenanwendung bleiben wird. Ein Grund dafür ist, dass ab dem kommenden Jahr Wohnungsbesitzer einen Gasversorger finden müssten, der ihnen garantieren kann, bis spätestens 2030 50 Prozent und ab 2035 sogar 65 Prozent dieser klimafreundlichen Brennstoffe zu liefern. Doch das ist mit den vorhandenen Gasnetzen kaum möglich, da die alten Öfen im selben Netz den Ökobrennstoff nicht verfeuern können.

Die Installation eines parallelen Netzes ist aufgrund fehlender Versorgungsunternehmen unwahrscheinlich. In Neubauten wird sich die Wärmepumpe aufgrund ihrer Rentabilität in gut isolierten Häusern ohnehin durchsetzen. Der Verband kommunaler Unternehmen kritisiert die kurze Umstellungsfrist und hofft auf eine Verlängerung.

Künstlerische Darstellung eines Öko-Hauses mit Wasserstofftechnik (Brennstoffzelle) für die Wärmeversorgung

Die Regierung setzt wie geplant das Energie-Effizienzgesetz um, das Vorgaben für Bund, Länder und Industrie für den sparsamen Umgang mit Energie enthält, um die Klimaziele zu erreichen.

Im Gesetzentwurf zum Heizungstausch wird betont, dass man die sozialen Aspekte berücksichtigen möchte. Beispielsweise sollen ältere Menschen Ausnahmen erhalten oder Mieterinnen und Mieter vor hohen Kostenbelastungen geschützt werden. Die Brennstoffkosten für Mieter sollen bei technologieoffenen Lösungen nicht teurer sein als bei Wärmepumpen und Mehrkosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Selbst wenn Wärmepumpen bereits in Gebäuden in Betrieb sind, deren Dämmung dafür eigentlich nicht ausreicht, sollen Mieter vor höheren Stromkosten geschützt werden.

FDP setzt sich für Änderungen des Gesetzesentwurfs ein

In der FDP gibt es noch Unklarheiten bezüglich des Gesetzes. Dies wurde in einer Protokollnotiz der liberal geführten Ministerien festgehalten, die heute vom Kabinett beschlossen wurde. In einer Erklärung, die dem SPIEGEL vorliegt, heißt es, dass das Bundesministerium der Finanzen dem Gesetzentwurf zustimme, jedoch im Bewusstsein, dass die Fraktionen des Deutschen Bundestages im parlamentarischen Verfahren weitere Änderungen vornehmen werden.

Insbesondere beim Ausbau von Wärmenetzen und bei der Zukunftstechnologie Wasserstoff müsse man angemessene Übergangsfristen beachten und sicherstellen, dass alle grünen Gase und deren Mischungen als Optionen zulässig seien. Zudem müssten Befreiungen verfassungskonform und sachgerecht gestaltet sein. Die Grenze von 80 Jahren müsse verfassungsrechtlich gut begründet werden.

Der FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai verteidigte gegenüber dem SPIEGEL die Protokollerklärung und betonte, dass der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren noch notwendige Änderungen erfahren werde. Er bezeichnete den Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums als „nicht praxistauglich“ und erklärte, dass er so nicht kommen werde.

Djir-Sarai verwies auf den jüngsten Koalitionsausschuss, bei dem sich SPD, FDP und Grüne nach tagelangem Ringen auf einen Kompromiss zum Klimaschutz geeinigt hatten. Er betonte, dass die Vereinbarung zur Technologieoffenheit nach wie vor gelte. Allerdings sei es verwunderlich, dass das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt habe, der hinter dieser Vereinbarung zurückbleibe.

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Marvin Albrecht

Die Ampel-Koalition strebt an, dass in Deutschland für Neubauten „die Regel wird“, eine Solarpflicht für Wohnhäuser einzuführen, ähnlich wie es bereits in einigen Bundesländern der Fall ist. Baden-Württemberg gilt als Vorreiter und zeigt beispielhaft, wie eine solche Regelung umgesetzt werden kann, obwohl die genauen Details und Formen noch unklar sind.

Europaparlament diskutiert Pflicht für Photovoltaikanlagen ab 2032 – Deutsche Bundesländer sind der Pflicht teilweise bereits jetzt voraus

Im Europaparlament wird derzeit diskutiert, ab 2032 eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen einzuführen, wenn Eigentümer Wohngebäude umfassend sanieren. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müsste Deutschland gesetzliche Vorgaben für solche Regelungen erlassen. Die Ampel-Regierung plant, eine bundesweite Solarpflicht für gewerbliche Neubauten einzuführen und private Häuser sollten zur Regel werden. Es ist jedoch noch unklar, wie und in welcher Form diese Pflicht umgesetzt werden soll, ebenso wie die Frage nach einer verpflichtenden nachträglichen Installation von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden. Bereits seit Anfang 2023 gilt eine solche Pflicht in Baden-Württemberg und Berlin, während Hamburg ab 2025 nachziehen wird. Die genauen Regelungen zur Solarpflicht variieren jedoch zwischen den Bundesländern.

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Niedersachsen: Pflicht für Solaranlagen vorerst nur für Gewerbeimmobilien

Am 8. März 2022 einigte sich die niedersächsische Regierung auf Eckpunkte für eine Novelle des Klimagesetzes. Am 28. Juni 2022 wurde das Gesetz verabschiedet und enthält nun eine Solarpflicht für Gewerbedächer. Seit Januar 2023 müssen Gewerbegebäude mit einer Dachfläche von mindestens 75 Quadratmetern zur Hälfte mit Photovoltaikmodulen ausgestattet sein. Ursprünglich wären auch neue Wohnhäuser von dieser Pflicht betroffen gewesen, nun müssen sie zumindest ein Tragwerk vorweisen, das später mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden kann.

Installation von Flachkollektoren einer Photovoltaikanlage auf einem Häuserdach

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Bremen: Pflicht für Photovoltaik-Installation mit Übergangsfristen für Neubau und Sanierungen

Am 21. März 2023 hat der Bremer Senat ein Solargesetz verabschiedet, das voraussichtlich im Mai in Kraft treten wird. Gemäß dem Gesetz ist geplant, eine generelle Pflicht zur Installation und Betrieb von Photovoltaikanlagen auf 50 Prozent der Bruttodachfläche bei Neubauten einzuführen sowie eine Photovoltaikpflicht bei Bestandsgebäuden, wenn das Dach grundlegend saniert wird oder die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden. Es sind Übergangsfristen für Dachsanierungen (ab 1. Juli 2024) und bei Neubauten (ab 1. Juli 2025) vorgesehen. Es gibt jedoch Ausnahmen für Dachflächen, Gebäude oder bauliche Anlagen, die nicht geeignet sind. Zudem sind auch solarthermische Anlagen zulässig.

Hamburg: Auf allen Gebäuden Pflicht für Solaranlagen ab 2025

Am 22. Dezember 2020 hat der Hamburger Senat die erste Rechtsverordnung zum Klimaschutzgesetz verabschiedet, gemäß der die Solarpflicht für Neubauten seit Januar 2023 gilt. Für Bestandsgebäude, bei denen das Dach erneuert wird, tritt die Pflicht ab 2025 in Kraft. Es gibt jedoch Ausnahmen: Die Pflicht entfällt, wenn der Amortisationszeitraum der Solaranlage im Einzelfall länger als 20 Jahre dauern sollte. Ebenso entfällt die Pflicht, wenn die Installation der Solaranlage technisch unmöglich ist. Es gibt keine Mindestgröße für die Photovoltaikanlagen, die in Hamburg vorgeschrieben ist.

Schleswig-Holstein: Photovoltaikpflicht für Nicht-Wohngebäude

Seit Anfang 2022 regelt ein Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein die Solarpflicht für neue Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen, Landesliegenschaften sowie beim Neubau und der Renovierung von Nicht-Wohngebäuden, bei denen eine Überdachung mit Solaranlagen als Standard vorgeschrieben ist. Ursprünglich wurde auch über eine Solaranlagenpflicht auf Dächern von Wohngebäuden diskutiert, jedoch ist seitdem nicht mehr davon die Rede.

Solarkollektoren können bei entsprechender Größe und Ausrichtung den vollständigen Energiebedarf einer Immobilie abdecken

Energieminister der Länder sind geschlossen für Solarpflicht auf neuen Gebäuden und bei grundlegender Sanierung

Bei einem Treffen am 14.9.2022 in Hannover haben sich die Energieminister der Bundesländer geschlossen für eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik ausgesprochen. Baden-Württembergs zuständige Ministerin Thekla Walker (Grüne) sagte: „Wir wollen, dass es eine Solarpflicht in Deutschland gibt für alle Neubauten und bei grundlegenden Sanierungen.“ Um eine saubere, sichere und kostengünstige Energieversorgung in der Zukunft zu gewährleisten, müsse der Ausbau erneuerbarer Energien nun deutlich beschleunigt werden. In einem Beschluss der Energieminister heißt es wörtlich: „Eine Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten sollte diskutiert werden. Beim Sozialwohnungsbau und der Sanierung in diesem Bereich sollte eine komplette Belegung von Dächern mit Solarmodulen vorgesehen werden.“

Hintergrund zur bundeseinheitlichen Solarpflicht

Im Juli 2021 brachte der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erstmals die Idee einer Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf öffentlichen und privaten Gebäuden in ganz Deutschland auf. Im August 2021 legte die Grünen-Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden vor.

Gemäß dem Vorschlag der Grünen sollen Ausnahmen möglich sein, wenn beispielsweise der Denkmalschutz oder eine Dachbegrünung nicht mit der Installation von Solarpanels vereinbar wären oder die Kosten für die Installation unverhältnismäßig hoch wären. Eigentümer sollen außerdem von der Pflicht befreit werden, wenn bereits Solaranlagen oder Solarthermie zur Stromerzeugung auf den angrenzenden Außenanlagen des Gebäudes installiert sind.

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung wurde eine bundesweite Solarpflicht folgendermaßen vereinbart: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend sein, bei privaten Neubauten soll es zur Regel werden.“ Die Bundesregierung plant zudem, steuerliche und bürokratische Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Privathäusern abzubauen.

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Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen hat die Bürgerinnen und Bürger vor der Installation neuer Öl- und Gasheizungen in den kommenden Monaten gewarnt.

Fossile Energien seien eine „Sackgasse“ – Bundesregierung plant finanzielle Fördermittel für Umstieg auf erneuerbare Energien

Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen sei es falsch, aus Torschlusspanik heraus noch schnell eine Öl- oder Gasheizung einzubauen. „Über einen Zeitraum von 18 Jahren rechnet sich die Wärmepumpe. Außerdem werden die Preise bald sinken“, betonte Habeck in einem Interview mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Er warnte davor, dass die Preise für Erdgas und Heizöl ab 2027 durch den EU-Emissionshandel kontinuierlich steigen würden. Habeck betonte, dass fossile Energien eine Sackgasse seien und man stattdessen auf erneuerbare Energien setzen solle. Obwohl Wärmepumpen derzeit noch teurer in der Anschaffung seien als Gasheizungen, werde die Bundesregierung finanzielle Förderungen bereitstellen, um den Menschen beim Umstieg auf erneuerbare Energien zu unterstützen.

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Habeck sieht Lindner-Vorschlag zu „Abwrackprämien“ für Heizungen kritisch

Vor kurzem einigte sich die Ampel-Koalition nach langem Streit auf neue Vorgaben für Heizungsanlagen. Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) führt im Grunde genommen zu einem Verbot neuer Öl- und Gasheizungen. Ab 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Allerdings ist noch nicht abschließend geklärt, wie die finanzielle Unterstützung für Verbraucher aussehen wird.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck äußerte sich zurückhaltend zum Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner (FDP), Abwrackprämien zu zahlen, die sich nach dem Alter der bisherigen Heizung richten. Habeck betonte, dass es zwar wichtig sei, den Klimaschutzeffekt zu berücksichtigen, aber auch sicherzustellen sei, dass Menschen mit niedrigeren und mittleren Einkommen klar unterstützt werden. „Mir ist wichtig, dass gerade Menschen mit unteren und mittleren Einkommen eine klare Unterstützung bekommen“, so Habeck in einem Interview mit den Funke-Zeitungen.

Wärmepumpe an der Außenfassade eines Einfamilienhauses

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Ausnahmen soll es für über 80-Jährige Eigenheimbesitzer geben

Habeck verteidigte die geplanten Ausnahmen beim Heizungstausch für Personen über 80 Jahre. Er erklärte: „Wir wollen für hochbetagte Menschen eine pauschale Ausnahme einführen. Wenn ihre Heizung kaputt geht und irreparabel ist, müssen sie nicht auf erneuerbare Energien umstellen.“

Habeck wies den Vorwurf der Willkür zurück und betonte, dass auch Personen unter 80 Jahren eine Ausnahme beantragen könnten. „Schon heute können Menschen – unabhängig von ihrem Alter, ob sie 35, 50 oder 80 Jahre alt sind – bei den Landesbehörden einen Antrag stellen, wenn ein Heizungstausch nach geltendem Recht nötig wäre, aber eine unzumutbare Härte bedeuten würde“, fügte er hinzu.

Quelle: https://www.focus.de/finanzen/news/habeck-warnt-vor-torschlusspanik-niemand-sollte-jetzt-noch-schnell-eine-oel-oder-gasheizung-einbauen_id_190622600.html

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Das Vorhaben des Europaparlaments, strengere Energieeffizienzregeln für Immobilien zu erlassen, wird stark diskutiert. Die Bauphysikprofessorin Lamia Messari-Becker warnt vor den Konsequenzen, die eine solche Regelung für Hauseigentümer haben könnte und spricht von einer möglichen Quasi-Enteignung.

Großteil der Verantwortung wird laut Professorin auf Bürger abgewälzt

Sowohl Hauseigentümer als auch Experten kritisieren die europäischen Pläne zur Sanierungspflicht von Immobilien. Laut der Bauphysikprofessorin Lamia Messari-Becker sei es nicht sinnvoll, pauschal zu bestimmen, dass bis 2030 Wohngebäude mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ und bis 2033 die Energieeffizienzklasse „D“ erreichen müssen. Sie betonte, dass die EU einen Großteil der Verantwortung für den Klimaschutz auf die Bürger abwälze und dies als unsozial betrachte. Insbesondere ältere Besitzer, die sich Sanierungen nicht leisten können und keine Kredite mehr bekommen, droht eine „Quasi-Enteignung“.

Das Europaparlament hat strengere Anforderungen für die Sanierung von Gebäuden mit besonders schlechter Energieeffizienz beschlossen, um die Klimaneutralität der EU bis 2050 zu erreichen. Konkret müssen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ und bis 2033 die Energieeffizienzklasse „D“ erreichen. Diese Neuregelungen betreffen schätzungsweise 35 Millionen Gebäude in ganz Europa. Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten soll die Energieeffizienz auf einer Skala von „A“ bis „G“ angegeben werden.

Um dies zu erreichen, soll das System der Energieeffizienz-Kategorien EU-weit harmonisiert werden. Während die Skala in Deutschland derzeit von A+ bis H reicht, umfasst sie in der EU nur die Kategorien A bis G.

Darüber hinaus kritisiert Professorin Messara-Becker von der Universität Siegen, dass die Sanierungspflichten der EU nördliche Staaten benachteiligen. Obwohl der Heizbedarf in diesen Ländern viel höher sei, liege auch die Sanierungsrate höher.

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Wohnquartiere sollten bei Sanierungsvorhaben stärker berücksichtigt werden als Einzelimmobilien

Messari-Becker ist der Ansicht, dass es falsch sei, ausschließlich einzelne Gebäude in den Fokus zu stellen, da die Möglichkeiten zur CO₂-Einsparung hier begrenzter seien. Stattdessen sollten Quartiere stärker berücksichtigt werden, was zwar anspruchsvoller sei als eine pauschale Sanierung von Gebäuden, aber eine größere Wirkung im Bereich des Klimaschutzes erzielen würde. Laut Messari-Becker könnten Klimaschutzmaßnahmen wie Blockheizkraftwerke oder Fernwärme in Quartieren kostengünstiger umgesetzt werden.

Im üblichen EU-Verfahren werden nun Trilogverhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Rat der Mitgliedstaaten und dem Parlament geführt, um das endgültige Gesetz auszuarbeiten. Die Positionen der beteiligten Parteien sind jedoch sehr unterschiedlich. Während das Parlament fordert, dass Neubauten ab 2028 vollständig emissionsfrei sein müssen, möchte der Rat diese Verpflichtung erst ab 2030 einführen.

Die Mitgliedstaaten fordern ein Konzept, das die nationalen Gegebenheiten stark berücksichtigt. Für Länder wie Deutschland, wo viele Gebäude bereits saniert wurden, sollen strengere Kriterien gelten als für ärmere Länder wie Rumänien, wo nur wenige Häuser mit Isolationsfenstern und Wärmedämmung ausgestattet sind. Zusätzlich sollen die Länder EU-Zuschüsse aus den Erträgen des Europäischen Emissionshandels erhalten, um soziale Belastungen zu minimieren. Die Bundesregierung hat Spielraum, um die Anforderungen umzusetzen.

Quelle: https://www.spiegel.de/wirtschaft/sanierungspflicht-fuer-immobilien-expertin-warnt-vor-quasi-enteignung-von-hausbesitzern-a-765c43a7-e292-426c-9e74-97ccdcae53fc

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Das Europaparlament hat strenge Energieeffizienzregeln beschlossen, die sich auf die Sanierung von insgesamt 35 Millionen Immobilien in Europa beziehen. Insbesondere Eigentümer von älteren Häusern könnten davon betroffen sein. Hohe Kosten drohen.

Europarlament, Straßburg: Das Europaparlament hat strengere Anforderungen für die Sanierung von Gebäuden mit besonders schlechter Energieeffizienz beschlossen, um sicherzustellen, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird. Demnach müssen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse »E« erreichen und bis 2033 die Energieeffizienzklasse »D«. Schätzungsweise sind davon europaweit 35 Millionen Gebäude betroffen und die Energieeffizienz wird wie bei Haushaltsgeräten auf einer Skala von »A« bis »G« angegeben.

Darüber hinaus haben die Abgeordneten am Dienstag mit 343 Stimmen dafür gestimmt, dass ab 2028 nur noch Häuser gebaut werden dürfen, die quasi keine zusätzlichen Treibhausgase ausstoßen. Allerdings gab es 216 Gegenstimmen und 78 Enthaltungen.

Das Vorhaben zur Sanierung von Gebäuden mit schlechter Energieeffizienz wird aufgrund der möglichen hohen Kosten für Hausbesitzer kontrovers diskutiert. Markus Pieper von der CDU äußerte Bedenken und meinte, dass es Hauseigentümer überfordern würde. Die deutsche EU-Abgeordnete Jutta Paulus von den Grünen hingegen betonte das Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden massiv zu senken und den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schonen, und sieht dies als wichtige Verhandlungsgrundlage.

Eigentümerverband Haus & Grund befürchtet starke Wertverluste bei Immobilien

Laut Schätzungen der Förderbank KfW könnte der angestrebte klimaneutrale Umbau der Gebäude allein in Deutschland 254 Milliarden Euro kosten, wobei die Kosten in erster Linie von Mietern und Eigentümern getragen werden müssen. Allerdings sollen auch Gelder aus EU-Fonds zur Verfügung gestellt werden, um die Sanierungen zu finanzieren. Ende 2021 teilte die Kommission mit, dass bis 2030 bis zu 150 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt für diesen Zweck bereitstehen.

Nach der Abstimmung betonte der Europaabgeordnete Jens Geier, dass der Weg zur Klimaneutralität sozial verträglich sein müsse. Insbesondere finanziell schwächere Haushalte sollten vor Kostendruck geschützt werden, was ausdrücklich im Richtlinienentwurf vorgesehen sei, so der SPD-Politiker.

Der CDU-Abgeordnete und Sozialpolitiker Dennis Radkte vertritt eine andere Meinung und betont, dass es offensichtlich keine Rücksicht auf die sozialen Realitäten mehr gebe. Er betont: „Wir können die Kosten im Kampf gegen den Klimawandel nicht auf Omas Häuschen abwälzen“. Auch der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, unterstützt seine Ansicht und warnt vor einem dramatischen Wertverlust insbesondere bei älteren Gebäuden.

Die Kommission gab bei der Vorstellung der Pläne an, dass Gebäude für etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich seien. Durch eine bessere Dämmung und den Einsatz moderner Heizungen könne der Energiebedarf jedoch erheblich reduziert werden.

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Abstimmung im Europaparlament bedeutet noch keinen Planbeschluss

Die geplante Änderung der Gesetze ist Teil des Klimapakets »Fit for 55« (Mehr zum Klimapaket), das darauf abzielt, die Netto-Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Obwohl das Europaparlament dafür gestimmt hat, sind die Pläne noch nicht verabschiedet. Vor der Umsetzung müssen sich die EU-Staaten und das Europaparlament noch auf einen Kompromiss einigen.

Dieser Prozess dauert in der Regel mehrere Monate und Änderungen sind sehr wahrscheinlich.

Quelle: https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/klimaschutz-eu-parlament-stimmt-fuer-sanierungspflicht-fuer-alte-gebaeude-a-a648cb73-d2a9-4576-bdbd-eabe28129801

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Die Banken lehnen trotz wieder steigender Anzahl an Kreditanträgen für Wohnimmobilien immer mehr Finanzierungen ab. Welche Rolle insbesondere sinkende Immobilienpreise dabei spielen.

Der Immobilienmarkt Deutschland im März 2023: Banken und Vermittler bestätigen, dass die Zahl der neu vergebenen Baudarlehen auf einem historischen Tiefstand liegt. Eine Studie von Barkow Consulting zeigt jedoch, dass dies nicht auf eine mangelnde Nachfrage zurückzuführen ist. Tatsächlich hat die Nachfrage nach Baufinanzierungen in letzter Zeit zugenommen, wie die Auskunftei Schufa bestätigt.
Im Januar 2023 haben Banken zehn Prozent mehr Bonitäten bei der Schufa geprüft als im Vorjahresmonat. Trotzdem werden viele Kreditanträge abgelehnt, was nicht überrascht, da Experten der FMH-Finanzberatung aufgrund des aktuellen Wertverlusts von Immobilien eine hohe Ablehnungsquote erwartet hatten. Banken vergeben weniger Darlehen, um mögliche Verluste bei einer Zwangsversteigerung zu vermeiden und ihre eigene finanzielle Stabilität zu wahren.

FMH-Chef Herbst sieht Überreaktion am Markt

Aufgrund des sinkenden Immobilienwerts erhöhen Banken ihre Anforderungen an das Eigenkapital von Privatpersonen, die bauen oder kaufen möchten. Dies führt zu einer Verringerung der Darlehenssummen. Viele Haushalte benötigen jedoch immer noch höhere Kredite, da sie nicht genügend Eigenkapital besitzen. Sie stellen diese Darlehensanfragen bei der Bank. Laut Max Herbst, dem Chef von FMH, ist eine 100-Prozent-Finanzierung jetzt nur noch in Ausnahmefällen möglich. Auch Finanzierungen über 90 Prozent des Kaufpreises sind nur noch vereinzelt möglich. Herbst sieht die derzeitige Mischung aus steigender Kreditablehnung und stabiler Nachfrage als „eine kleine Überreaktion“.

Käufer von Immobilien empfinden die Rückzahlungsraten als zu hoch und sind nicht bereit, auf viele Annehmlichkeiten zu verzichten, um den Kaufpreis zu reduzieren. Gleichzeitig haben Banken aufgrund der sinkenden Immobilienpreise Angst und vergeben deshalb weniger Darlehen. FMH-Chef Herbst schlussfolgert, dass diese Faktoren zwar die Finanzierung von Immobilien in den kommenden Monaten weiterhin beeinflussen werden, aber nicht für Jahre.

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Hohe Inflation frisst Überschüsse und Vermögen auf

Maik Korpjuhn, ein Baufinanzierungsexperte beim Kreditvermittler Dr. Klein, bestätigt, dass es im vergangenen Jahr schwieriger geworden sei, eine Finanzierung zu erhalten, da Banken strengere Maßstäbe bei der Haushaltsrechnung anlegen. Die steigenden Lebenshaltungskosten und Energieausgaben aufgrund der Inflation machen es schwieriger, Finanzierungen mit geringen Überschüssen von nur 50 oder 100 Euro pro Monat zu genehmigen. Vor der Zinswende war dies aufgrund des geringeren Risikos für die Banken bei niedrigeren Zinsen häufiger der Fall.

Darüber hinaus stehen Banken und private Haushalte aufgrund steigender energetischer Standards unter Druck. Käufer von Häusern mit schlechter Energieeffizienz müssen mit einer Ablehnung der Finanzierung rechnen, wenn sie keine Modernisierung einplanen oder nicht über ausreichend finanzielle Puffer für die Sanierung oder hohe Bewirtschaftungskosten verfügen, erklärt Korpjuhn.

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Wirtschaftsminister Habeck kündigt großzügige Hilfen für Hauseigentümer an, um sie nicht zu überfordern, wenn ab 2024 neue Gas- oder Ölheizungen verboten werden. Allerdings sind diese Hilfen nicht für alle Eigentümer vorgesehen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat Pläne zur Einführung eines Förderprogramms in Milliardenhöhe bekannt gegeben, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ab 2024 sozial abzufedern. Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen sollen unterstützt werden, um sich den Umstieg leisten zu können.

Neu installierte Heizungen sollen ab 2024 zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien betrieben werden, was faktisch ein Aus für neue Gas- und Ölheizungen bedeutet. Habeck betonte jedoch, dass es Ausnahmen und Übergangsfristen geben wird. Das Förderprogramm wird am Einkommen orientiert sein und als eine soziale Staffelung aufgesetzt sein.

„Niemand rennt in den Keller und reißt das raus“

Bestehende Gas- oder Ölheizungen werden nicht verboten – „Niemand rennt in den Keller und reißt das raus.“ so Habeck wörtlich. Details zur geplanten Neuregelung werden nach einer Abstimmung innerhalb der Koalition zusammen mit einem Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz vorgestellt werden.

Woher das Geld für die Förderung kommen soll, ist noch unklar. Der geplante Plan zum Verbot von Einbau von neuen Öl- und Gasheizungen in Neubauten ab 2024 ist innerhalb der Koalition umstritten. Habeck verteidigt jedoch die Wärmewende als notwendig, um gesetzlich festgelegte Klimaziele und eine wohlstandssichernde Transformation der deutschen Wirtschaft zu erreichen.

Zum umfangreichen Artikel im Spiegel vom 09.03.2023: https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/oel-und-gasanlagen-robert-habeck-will-heizungs-umstieg-mit-milliarden-programm-foerdern-a-f0193098-0528-4e93-ae63-def7f44c9552

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Es klingt verlockend: Sie bekommen viel Geld für Ihre Immobilie und können trotzdem wohnen bleiben. Nun warnt die BaFin vor dem Immobilien-Teilverkauf als vermeintliche Lösung für die Altersvorsorgelücke bei Immobilieneigentümern.

Die Bafin, die Finanzaufsichtsbehörde in Deutschland, hat ältere Menschen vor Teilverkauf-Modellen von Immobilien gewarnt, die oft mit dem Versprechen finanzieller Freiheit angepriesen werden. Laut der Bafin werden Teilverkäufe als einfache, schnelle und sichere Möglichkeit beworben, obwohl sie in der Realität oft nicht halten, was die Werbung verspricht.

Was ist der Teilverkauf bei Immobilien?

Einige Unternehmen wie Deutsche Teilkauf, Hausanker, Heimkapital oder Engel & Völkers bieten Teilverkauf-Modelle an, bei denen die Eigentümer bis zu 50 Prozent ihrer Immobilie an ein Unternehmen verkaufen und diesem die Vollmacht erteilen, die Immobilie später zu verkaufen – spätestens im Todesfall. Währenddessen können die bisherigen Eigentümer die Immobilie weiter bewohnen oder vermieten und dafür ein monatliches Nutzungsentgelt zahlen. Dies erfolgt durch die Einräumung eines besonderen Nutzungsrechts, normalerweise in Form eines Nießbrauchs.

Die Unternehmen werben damit, dass die Eigentümer mit dem erhaltenen Geld ihre lang gehegten Wünsche wie große Reisen, den seniorengerechten Umbau des Hauses, eine energetische Sanierung oder einen höheren Lebensstandard erfüllen können. Gleichzeitig behalten sie die Kontrolle über ihre Immobilie bis hin zum Rückkauf. In einigen Fällen kann es sich dabei um eine sechsstellige Summe handeln.

Laut Katharina Lawrence, einer Juristin bei der Verbraucherzentrale Hessen, richten sich Anbieter von Teilverkauf-Modellen in der Regel an ältere Menschen, insbesondere solche mit geringer Rente, deren Altersvorsorge in ihrer eigenen Immobilie steckt. Allerdings sind die Verträge dieser Modelle sehr komplex und schwer zu verstehen, sogar für Juristen.

Beim Immobilien-Teilverkauf bleiben trotzdem laufende Kosten beim Eigentümer – Hinzu kommt ein Nutzungsentgelt

Die Bafin sieht bei den Teilverkauf-Modellen eine Vielzahl von Tücken. Obwohl ein hoher Teilkaufpreis verlockend klingt, hängen das monatliche Nutzungsentgelt, der Mindesterlös und sämtliche Gebühren beim Gesamtverkauf von diesem ab. Nach einem Teilverkauf fallen auch weiterhin die laufenden Kosten einer Immobilie an. Des Weiteren erhält die Teilkauf-Firma beim Teilverkauf oder Rückkauf immer mindestens den Teilkaufpreis „plus X“ für ihren Immobilienteil, auch wenn die Immobilie keinen Wertzuwachs aufweist. Die Bafin warnt auch vor einem hohen und „teilweise unkalkulierbaren“ monatlichen Nutzungsentgelt:

Wenn das monatliche Nutzungsentgelt beispielsweise fünf Prozent des Teilkaufpreises pro Jahr beträgt, wird der eingenommene Teilkaufpreis innerhalb von zwanzig Jahren aufgebraucht sein.

Normalerweise ist die Gebühr für einen festgelegten Zeitraum, beispielsweise zehn Jahre, festgeschrieben und steigt mit der Zeit an. Nach Ablauf dieser Frist kann es zu einer Erhöhung kommen. Wenn jemand das monatliche Nutzungsentgelt nicht mehr zahlen kann, besteht die Gefahr, dass das Haus verkauft werden muss und die Bewohner ausziehen müssen.

Fazit

Am Ende kann man zusammenfassend sagen, dass der Immobilien-Teilverkauf nur für wenige Immobilieneigentümer wirklich die beste Option zu sein scheint. Die komplizierten Verträge und Nachteile aus einem Teilverkauf bilden einen starken Kontrast zu dem vermeintlich einfachen Weg, schnell an eine große Menge Kapital zu gelangen.

Zum Artikel der BaFin: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2023/Meldung_2023_03_03_Immobilien_Teilverkauf.html

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