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Vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, hat die Koalition wochenlang um diese erste Lesung gerungen. Am Donnerstag führte der Kompromiss der Ampel zu Nachbesserungen am umstrittenen Heizungsgesetz zu einer kontroversen Debatte im Bundestag. Die Koalition strebt an, dass der Bundestag das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet. Allerdings müssen noch zahlreiche Details geklärt werden, ausgerechnet in Fragen, die für Bürgerinnen und Bürger von entscheidender Bedeutung sind.

Zähes politisches Ringen um das neue Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz)

Oppositionspolitiker kritisierten die Koalition dafür, dass ihre Pläne zum Heizungstausch eine tiefe Verunsicherung in der Bevölkerung verursacht hätten. Die Koalitionsvertreter der SPD, Grünen und FDP hingegen warfen den vorherigen Regierungen unter der Unions-Kanzlerin vor, im Bereich der Wärmeversorgung viel zu wenig für den Klimaschutz getan zu haben.

Nach langen Verhandlungen einigte sich die Spitzenrunde der Koalition auf wesentliche Änderungen am ursprünglichen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch bekannt als Heizungsgesetz. Das Ergebnis ist, dass den meisten Hausbesitzern mehr Zeit für den Umstieg auf eine umweltfreundliche Heizung eingeräumt wird, indem das GEG mit einem Wärmeplanungsgesetz verknüpft wird. In den kommenden Jahren sollen die Kommunen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umgestalten möchten, beispielsweise durch den Ausbau von Fernwärmenetzen.

Installation einer Wärmepumpe vor einer modernen Putzfassade

Noch einige offene Punkte beim Gesetzesentwurf

Nach der Durchführung der sogenannten Ersten Lesung im Parlament startet die Arbeit der Bundestagsausschüsse. Dort werden Fachleute angehört und Änderungen in den Gesetzestext eingearbeitet. Obwohl die Ampel-Koalition bereits bestimmte Leitlinien für die Änderungen festgelegt hat, gibt es immer noch offene Punkte, die bei der SPD, den Grünen und der FDP erneut zu kontroversen Diskussionen führen könnten:

Förderung:

Es ist geplant, dass staatliche Fördermittel aus dem Klima- und Transformationsfonds für neue, umweltfreundliche Heizungen zur Verfügung gestellt werden. Dabei soll eine passgenaue Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und sozialen Härten bis in die Mitte der Gesellschaft erfolgen. Die genaue Höhe der Förderung und eine mögliche soziale Staffelung sind jedoch noch nicht festgelegt. Es ist auch unklar, ob Einkommensgrenzen gelten und wohlhabende Personen keinen oder einen geringeren Anspruch auf Förderung haben.

Ausnahmeregeln:

Diskutiert wird noch über die Altersgrenze, bis zu der die Verpflichtung zum Einbau einer umweltfreundlichen Heizung gelten soll. Ursprünglich war eine Grenze von 80 Jahren vorgesehen, da ältere Menschen möglicherweise Schwierigkeiten haben, einen Kredit für die Heizungsumstellung zu erhalten. Es wird nun darüber debattiert, die Grenze auf das Rentenalter zu senken, was jedoch viele Hausbesitzer von der Verpflichtung befreien würde, da sie im Durchschnitt ein höheres Alter haben.

Modernisierungsumlage:

Es besteht eine Herausforderung bei der Frage, wie Mieter vor hohen Kosten beim Einbau einer neuen Heizung geschützt und Vermietern gleichzeitig ein Anreiz für Investitionen gegeben werden kann. Hier wird vorgeschlagen, eine „weitere Modernisierungsumlage“ einzuführen, die greift, wenn staatliche Fördermittel genutzt werden und die Mieter finanziell von der Umstellung profitieren. Es sind jedoch noch keine Details festgelegt. Mit dieser Umlage können Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen.

Übergangsfristen:

Unklar ist bisher, was geschieht, wenn jemand eine Gasheizung einbaut, die später nicht mit dem geplanten Gasnetz der Kommune kompatibel ist. Es wurde lediglich festgelegt, dass „angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie“ gelten sollen. Die genaue Dauer dieser Fristen ist jedoch umstritten.

Heizen mit Holz und Pellets:

Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, erfüllen die geplante Vorgabe eines Ökostrom-Anteils von 65 Prozent uneingeschränkt. Allerdings soll vermieden werden, Anreize zu setzen, die den Einsatz von Holz und Pellets fördern, ohne Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen. Es ist jedoch unklar, was genau mit „Fehlanreizen“ gemeint ist. Die Grünen betonen in einem eigenen Papier, dass Holz ein begrenzter Rohstoff ist und in anderen Branchen dringend benötigt wird. Daher soll ein praxistauglicher Rahmen geschaffen werden, der Fehlanreize vermeidet und Nachhaltigkeitskriterien erfüllt.

Beratung:

In Übereinstimmung mit dem „Leitplanken“-Papier soll ab Januar 2024 der Verkauf von Gasheizungen nur nach einer Beratung gestattet sein, die potenzielle Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und finanzielle Belastungen aufzeigt. Dies ist auf die erwartete Erhöhung der Gaspreise aufgrund einer höheren staatlichen CO2-Bepreisung zurückzuführen. Allerdings besteht Uneinigkeit bezüglich des Charakters der Beratung. Während die Grünen von einer verpflichtenden Beratung sprechen, wird in einem FDP-Papier von einem „Beratungsangebot“ gesprochen.

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Wärmedämmung bei einem alten Haus mit Klinker-/Verblender-Fassade

Nur nur drei Wochen verbleiben

Die Ampel-Fraktionen haben sich zeitlich selbst unter Druck gesetzt, da vor dem geplanten Beschluss und der Sommerpause nur noch drei Sitzungswochen zur Verfügung stehen. Außerhalb dieser Wochen sind viele Abgeordnete nicht in Berlin, sondern haben Termine in ihren Wahlkreisen.

Es ist noch unklar, wann der Bundesrat das Gesetz behandeln wird. Eine Verabschiedung vor der Sommerpause wäre nur mit einer Fristverkürzung am 7. Juli möglich. Der Bundesrat kann jedoch lediglich Einspruch gegen das Gesetz erheben, eine Zustimmung ist nicht erforderlich.

Erste Auswirkungen des Gesetzes könnten sich bereits im Januar auf Bürger auswirken, insbesondere wenn sie neu bauen oder ihre Heizung kaputt geht und die Kommune bereits eine Wärmeplanung erstellt hat. In allen anderen Fällen bleibt mehr Zeit.

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Ihr
Marvin Albrecht

Das neue Bau-Förderprogramm 300 „Wohneigentum für Familien“ der KfW zielt darauf ab, Familien mit mittleren und geringen Einkommen dabei zu unterstützen, sich ihren eigenen Wohnraum leisten zu können, indem es ab dem 1. Juni zinsverbilligte Kredite bereitstellt. Dennoch gibt es Kritik von Experten, da vielen Familien immer noch das nötige Eigenkapital fehlen wird.

Seit dem 1. Juni ist ein neues Förderprogramm für Wohneigentum in Kraft getreten. Anstelle des bisherigen Baukindergeldes wurde das Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) eingeführt. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass das Programm für viele junge Familien, die den Wunsch nach einem eigenen Zuhause haben, enttäuschend sein könnte.

Baustelle für Neubauten in Deutschland

Das neue Förderpaket bietet einen Kredit statt wie zuvor einen Zuschuss

Das neue Programm zur Förderung von Wohneigentum basiert auf zinsverbilligten Krediten der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Im Gegensatz zum ausgelaufenen Baukindergeld erhalten Familien mit minderjährigen Kindern nun keinen nicht rückzahlbaren Zuschuss mehr, sondern lediglich einen zinsvergünstigten Kredit in Höhe von 140.000 bis 240.000 Euro. Bei einer zehnjährigen Zinsbindung beträgt der Zinssatz lediglich 1,25%, während der aktuelle Marktzins bei etwa 3,62% liegt.

Der Bund plant, dafür jährlich 350 Millionen Euro aufzuwenden. Im Vergleich dazu wurden laut KfW im Jahr 2020 rund 2,6 Milliarden Euro an Familien im Rahmen des mittlerweile eingestellten Baukindergeldes ausgezahlt. Experten bezweifeln, ob das neue Wohneigentumsprogramm der Bundesregierung den Wohnungsbau ankurbeln und gleichzeitig die geringe Wohneigentumsquote in Deutschland verbessern kann.

Michael Neumann von „Dr. Klein“, einem Immobilienfinanzierer, betrachtet das neue Programm mit gemischten Gefühlen. Er begrüßt grundsätzlich den Schritt der Regierung, mehr Menschen bei der Realisierung des Traums von den eigenen vier Wänden zu unterstützen. Allerdings merkt er an: „Das Programm ‚Wohneigentum für Familien‘ spricht nur eine sehr spezifische förderfähige Zielgruppe an, aus der sich derzeit nur wenige einen Neubau wirklich leisten können. Familien mit geringem Einkommen, mehreren Kindern und entsprechend hohen Lebenshaltungskosten haben momentan Schwierigkeiten, einen Neubau inklusive Grundstückskauf und aller Erwerbsnebenkosten auch mit zinsgünstigen Darlehen zu finanzieren.“

Hier geht es direkt zum Förderprogramm auf der Seite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Einkommensgrenzen für Förderberechtigte niedriger als bei ausgelaufenem Baukindergeld

Das neue Förderprogramm legt niedrigere Einkommensgrenzen fest im Vergleich zum Baukindergeld. Es werden nur zinsverbilligte Kredite für Familien angeboten, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro haben. Jedes zusätzliche Kind erhöht diese Grenze um 10.000 Euro. Beim Baukindergeld, das bis Ende 2022 beantragt werden konnte, lagen die Einkommensgrenzen deutlich höher. Bei einem Kind betrug die Einkommensobergrenze 90.000 Euro und bei zwei Kindern 105.000 Euro. Es wurden pro Kind und Jahr 1.200 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren nicht rückzahlbar bezuschusst.

Zum Vergleich: Das monatliche Durchschnittseinkommen eines Vollzeitbeschäftigten in Deutschland liegt derzeit bei etwa 4.100 Euro brutto. Wenn man dies auf ein Paar mit zwei Vollzeit-Durchschnittsverdienern hochrechnet, ergibt sich ein jährliches Bruttoeinkommen von 98.000 Euro. Selbst wenn man berücksichtigt, dass in der Regel noch verschiedene Steuervorteile wie z.B. Werbungskosten abzugsfähig sind, wird deutlich, dass selbst bei zwei Durchschnittsverdiensten das Einkommen zu hoch sein kann, um eine Förderung für Wohneigentum zu erhalten.

Rechtsanwalt Dr. Eric Lindner, Geschäftsführer von „Haus & Grund“ in Leipzig, kritisiert den einseitigen Fokus auf Neubauten: „Es ist bekanntermaßen schwierig, in den Städten neue Flächen für Baugrundstücke zu finden. Baugrundstücke werden nicht so schnell ausgewiesen. Wenn dann nur der Neubau gefördert wird und nicht der Bestand, könnte das gerade das Gegenteil bewirken und junge Familien daran hindern, schnellstmöglich in die eigenen vier Wände zu ziehen.“

Die Forderung, dass die geförderten Eigenheime klimafreundlich und energieeffizient sein sollen, ist für Baufinanzierungsexperten wie Neumann zwar verständlich, aber er hält sie für zu einseitig gedacht: „Neubauten beanspruchen oft noch unversiegelte Flächen und erfordern mehr Ressourcen als Bestandsobjekte. Aus Klimaschutzgründen erscheint es mir daher nicht sinnvoll, nur den Bau neuer Immobilien zu fördern. Meiner Meinung nach sollte die Umnutzung und Modernisierung bestehender Immobilien noch stärker unterstützt werden.“

Paul Lichtenthäler vom „Verband privater Bauherren“ (VPB) hält die Kombination aus Einkommensgrenzen und der Fokussierung auf Neubauten für sinnlos, da nach den Regeln oft schon ein normaler Facharbeiterhaushalt „zu wohlhabend“ sei: „Mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro, nach Steuer etwa 40.000 Euro, kann man in einigen Gegenden bescheidenen Wohneigentum finanzieren, aber in der Regel wird es kein ambitionierter Neubau sein, sondern eher eine Bestandswohnung, die nach und nach renoviert werden muss – und dafür erhält man keine Förderung.“

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Beispielrechnung zu zinsverbilligten Krediten gegenüber den marktüblichen Konditionen

  1. Rechnung ohne Förderung: Angenommen, wir nehmen die maximale Kreditsumme von 240.000 Euro mit einem Soll-Zinssatz von ca. 3,62% bei einer zehnjährigen Zinsbindung. Bei einer jährlichen Tilgung von zwei Prozent würde die monatliche Kreditrate 1.124 Euro betragen. Hinzu kommen die Betriebskosten für die Immobilie.

Nach zehn Jahren würde die Restschuld des Darlehens immer noch bei 182.265,20 Euro liegen. Das bedeutet, dass die Familie von den 240.000 Euro Kredit 57.734,80 Euro getilgt und 77.145,20 Euro an Zinsen gezahlt hätte.

  1. Rechnung mit Förderung: Nehmen wir erneut einen Kredit von 240.000 Euro, jedoch mit einem Sollzinssatz von 1,25% im Rahmen der KfW-Förderung anstelle der marktüblichen 3,62%. Wir rechnen weiterhin mit einer jährlichen Tilgung von zwei Prozent. Dadurch ergibt sich eine monatliche Belastung von 650 Euro. Das bedeutet, die Familie würde pro Monat 474 Euro sparen, was einem Jahresbetrag von 6.676 Euro entspricht. Über zehn Jahre hochgerechnet wären das insgesamt 66.760 Euro.

Wenn die Bauherren die eingesparten Zinsen in eine höhere Tilgung investieren würden, könnte die Rückzahlung des Kredits erheblich beschleunigt werden. Nehmen wir an, der 240.000 Euro Kredit wird mit 1,25% Zins und einer Tilgungsrate von 4,37% gerechnet. In diesem Fall wären nach zehn Jahren lediglich 23.224,96 Euro an Zinsen angefallen, während 111.655,04 Euro getilgt wurden und die Restschuld nur noch bei 128.344 Euro läge. Das bedeutet, dass der Kredit nach zehn Jahren fast zur Hälfte (46,5%) abgezahlt wäre.

Allerdings bleibt fraglich, ob eine Familie mit einem relativ geringen Einkommen, das zur Förderung berechtigt ist, in der Lage ist, eine höhere Kreditrate zu bewältigen, und ob die Kreditsumme von 240.000 Euro für die Finanzierung eines Energiesparhauses ausreicht.

Sitz der KfW in Bonn

Fehlendes Eigenkapital ist bei den meisten Familien immer noch ein großes Problem

Lichtenthäler, Sprecher des VPB, betrachtet insbesondere das Eigenkapital als große Hürde für junge Bauherren, die nicht aus wohlhabenden Familien stammen und keinen finanziellen Zuschuss von ihren Eltern erhalten: „Nach einer langen Zeit, in der es aufgrund der Nullzinspolitik kaum möglich war, Eigenkapital anzusparen, und in einer Zeit, in der Banken immer höhere Eigenkapitalanforderungen stellen und die Bundesländer ungebremst die Grunderwerbssteuern erhöhen, verstärkt sich die Vermögensungleichheit, die in Deutschland im europäischen Vergleich ohnehin schon besonders hoch ist. Wenn die Förderbedingungen dann noch ein besonders hohes energetisches Niveau voraussetzen, das über die bereits sehr ambitionierten und sinnvollen gesetzlichen Vorgaben hinausgeht, kann man leicht ausrechnen, wie vielen Familien es möglich sein wird, ein Haus zu bauen.“

Die Politik müsse sich laut Lichtenthäler die Frage stellen, ob sie weiterhin konsequent die Wohnwünsche der Bevölkerung ignorieren will. Laut aktuellen Studien streben immerhin 90 Prozent der Menschen in Deutschland den Erwerb von Wohneigentum an. „In der Realität erreichen das jedoch nicht einmal 50 Prozent. Das ist die bedauerlich niedrige Wohneigentumsquote hierzulande, durch die Deutschland im europäischen Vergleich ganz unten liegt“, so Lichtenthäler.

In jedem Fall lohnt sich bei einer Baufinanzierung oder einem Immobilienkredit ein professioneller Vergleich! Wir beraten Sie gern!

Der Wohnungsbau in Deutschland stagniert weiterhin

Der Wohnungsbau in Deutschland stagniert derzeit. Aufgrund hoher Baukosten, Mangel an Handwerkern und steigender Zinsen haben viele Wohnungsunternehmen geplante Neubauprojekte auf Eis gelegt. Im vergangenen Jahr wurden laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) 295.300 Wohneinheiten fertiggestellt, lediglich 1.900 Wohnungen mehr als im Jahr 2021. Bei Einfamilienhäusern verzeichnete Destatis einen Rückgang um 1,5 Prozent, bundesweit wurden nur etwas über 77.000 gebaut.

Es bleibt fraglich, ob sich dieser Trend mit der neuen Wohneigentumsförderung umkehren lässt. Laut dem Immobilienfinanzierer „Dr. Klein“ müssten Bauwillige für ein energieautarkes Einfamilienhaus mit 160 Quadratmetern mit Baukosten zwischen 400.000 und 450.000 Euro rechnen, um einen Autarkiegrad von 90 bis 100 Prozent zu erreichen. Ein Niedrigenergiehaus, das seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) der Mindeststandard für Neubauten ist, würde je nach Bauweise, Energieeffizienz und Größe etwa ab 200.000 Euro kosten. Allerdings handelt es sich dabei nur um reine Baukosten. Hinzu kommen noch die Kosten für das Grundstück, den Grunderwerb, den Notar und andere Baunebenkosten.

Ein Blick auf gängige Immobilienportale zeigt, dass in Großstädten wie Leipzig oder Dresden Einfamilienhaus-Neubauten mit Grundstück mindestens 500.000 Euro kosten. Vor diesem Hintergrund dürfte ein zinsverbilligtes Darlehen von maximal 240.000 Euro kaum ausreichen, um eine Immobilienfinanzierung zu stemmen, es sei denn, die Bauherren/Käufer verfügen über ausreichend Eigenkapital. Dies dürfte jedoch nur wenigen zur Verfügung stehen, insbesondere da förderfähige Familien nur über ein begrenztes Einkommen verfügen dürfen und das Ansparen größerer Eigenkapitalsummen bei geringem Einkommen unrealistisch erscheint.

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Ihr
Marvin Albrecht

In Münster plant man eine deutliche Einschränkung des Baus von freistehenden Einfamilienhäusern. Weitere Städte könnten diesem Beispiel folgen, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig umweltfreundlicher zu werden.

Das eigene Haus ist noch immer ein Traum für die meisten deutschen Familien

Viele Familien träumen immer noch von den eigenen vier Wänden im Grünen. Von der eigenen Wohlfühloase, dem Einfamilienhaus, welches ganz nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen entworfen und gebaut wurde.

Sind doch Einfamilienhäuser, gerade in den vielerorts gesellschaftlich prägenden Wohnsiedlungen das Bild an welches man sich über viele Jahrzehnte gewöhnen konnte. Nicht wenige Deutsche sind in genau jener Wohnidylle aufgewachsen und wünschen sich nun einen ebenso behüteten Wohnort für die eigene Familie.

Baustelle von Einfamilienhäusern in einem Neubaugebiet in Schleswig-Holstein, Deutschland

In Münster wird dieser Luxus von freistehenden Einfamilienhäusern in Zukunft seltener sein, da die Stadt den Bau dieser Häuser stark einschränken möchte.

Gerd Franke, verantwortlich für Stadterneuerung, betont die Notwendigkeit, den Fokus auf Reihen- und Mehrfamilienhäuser zu legen, um die Stadt zukunftsfähig zu machen. Franke erklärt: „Dies geschieht vor allem aus Klima- und Umweltschutzgründen, da freistehende Einfamilienhäuser relativ viel Fläche verbrauchen.“ Zudem hat der Stadtrat das Ziel festgelegt, jährlich 2000 neue Wohnungen in Münster zu bauen. Um dies zu erreichen, muss dichter gebaut werden.

Franke illustriert dies anhand eines Beispiels: Auf einem Hektar Baufläche könnten 25 freistehende Einfamilienhäuser Platz finden, während es bei Doppel- oder Reihenhäusern immerhin 50 Wohneinheiten wären, und bei viergeschossigen Mehrfamilienhäusern sogar 160.

Vorstoß gegen Einfamilienhäuser in Münster: Ein Vorbild für andere Städte?

Das freistehende Einfamilienhaus steht schon länger in der Kritik aufgrund seines hohen Flächenbedarfs und der vergleichsweise geringen Wohnraumkapazität für die Anzahl der Bewohner.

Aus diesem Grund gibt es auch in anderen Teilen Deutschlands ähnliche Regelungen wie in Münster. Zum Beispiel gilt in Hamburg-Nord seit 2020 ein Bauverbot für neue Einfamilienhäuser. Es ist möglich, dass weitere Städte diesem Beispiel folgen werden. In Euskirchen beschäftigt sich Stadtplaner Dietmar Strick mit zukunftsfähigem Wohnen und unterstützt die Idee, den Bau von Einfamilienhäusern einzuschränken. Er erklärt: „Bei Neubaugebieten ist es oft üblich, ausschließlich Einfamilienhäuser zu planen, was einen enormen Flächenbedarf bedeutet.“

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NRW sei vielerorts bereits „zubetoniert“

Das Fehlen geeigneter Flächen wird deutlich, wie das Beispiel Nordrhein-Westfalen zeigt. Laut dem Landesumweltministerium sind bereits etwa ein Viertel der Fläche des Bundeslandes durch Wohnhäuser, Straßen und Industrie versiegelt.

Jeden Tag werden weitere acht Hektar erschlossen, was einer Fläche von mehr als elf Fußballfeldern entspricht. Stadtplaner Strick betont, dass durch den Einsatz von Mehrfamilienhäusern die bereits erschlossenen Neubaugebiete effizienter genutzt werden können. Zudem seien Mehrfamilienhäuser ressourcenschonender, da „man nur ein Dach, eine Bodenplatte, eine Erschließung, eine Heizungsanlage“ benötigt, erklärt er. „Die Fixkosten sind nahezu identisch – egal ob man ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus baut.

Das bedeutet, dass nicht nur weniger Fläche, sondern auch weniger Ressourcen und Energie benötigt werden und die Baukosten geringer ausfallen.“

Doppelhäuser sind in puncto Flächenverbrauch zwar oftmals besser als Einfamilienhäuser, aber dennoch nicht effizient genug für die künftigen Herausforderungen.

Eigentümerverbände kritisieren den Vorstoß in Münster

Das Vorgehen in Städten wie Münster wird von Eigentümerverbänden kritisiert.

Werner Fliescher vom Verband Haus & Grund Rheinland argumentiert: „Einfamilienhäuser werden nicht gebaut, um die Umwelt zu bestrafen, sondern weil die Menschen so leben wollen. Es ist ein großes Bedürfnis, da der Platzbedarf in dicht besiedelten Städten durch andere Wohnungsformen nicht gedeckt werden kann.“ Er ist der Meinung, dass die persönliche Freiheit zu stark eingeschränkt wird. Hauseigentümer und diejenigen, die es werden möchten, dürften ähnlich denken. Das Einfamilienhaus mit einem Garten, viel Privatsphäre und großem Platzangebot ist in Deutschland ein regelrechtes Sehnsuchtsobjekt und die beliebteste Wohnform.

Insbesondere seit der Corona-Pandemie wünschen sich immer mehr Menschen diese Art von Wohnraum. Bereits 16 Millionen Einfamilienhäuser existieren in Deutschland, ein Rekord.

Bestandsimmobilien sollen von der Neuausrichtung nicht betroffen sein

Gerd Franke betont, dass in Münster die Beschränkung nur für Neubauten gelte.

Es könne also nicht von einem generellen Verbot von Einfamilienhäusern gesprochen werden. In Münster machen Einfamilienhäuser immer noch zwei Drittel der Wohnhäuser aus und diese würden weiterhin bestehen bleiben. Beispielsweise ziehen ältere Menschen häufig aus ihren Häusern aus, wodurch diese für Familien frei werden. In ganz Deutschland ist die Anzahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser im letzten Jahr stark gesunken.

Laut Statistischem Bundesamt wurden 78.100 neue Einfamilienhäuser genehmigt, was 15.800 weniger als im Jahr 2021 ist. Allerdings sind auch die Zahlen für den allgemeinen Wohnungsbau gesunken.

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Marvin Albrecht

Wärmepumpen sind in aller Munde. Noch sind die Preise hoch und die Nachfrage steigt. Experten sind aber der Meinung, dass die Preise mittelfristig stark sinken könnten.

Starke Nachfrage nach Wärmepumpen fördere mittelfristig ein Überangebot – fallende Preise wären das Resultat

Momentan sind die Preise für Wärmepumpen teilweise hoch, was dazu führt, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher zögern, ihre Heizung auszutauschen. Der Kauf eines neuen Geräts kann zwischen 12.000 und 17.000 Euro kosten, ohne die Installationskosten mit einzubeziehen.

Jedoch prognostizieren Energieberater, dass die Preise mittelfristig sinken werden, trotz der Pläne der Bundesregierung für den Heizungsaustausch. Derzeit ist der Markt für Wärmepumpen ein Verkäufermarkt mit teils hohen Preisaufschlägen. Doch da nun immer mehr Hersteller in den Markt einsteigen, wird in zwei Jahren ein Überangebot entstehen und die Preise werden fallen, so Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des Energieberaterverbands GIH.

Laut Konstantinos Stergiaropoulos wird die Wärmepumpe in einigen Jahren wahrscheinlich deutlich günstiger werden. Der Professor für Heiz- und Raumlufttechnik an der Universität Stuttgart erklärte gegenüber der „Wirtschaftswoche“, dass es realistisch sei, Wärmepumpen für 2000 bis 3000 Euro zu erwerben. Die Begründung hierfür ist, dass Wärmepumpen technisch betrachtet nicht wesentlich anders funktionieren als Klimaanlagen, die zu viel niedrigeren Preisen erhältlich sind. Klimaanlagen für 400 bis 500 Euro seien keine Seltenheit. Stergiaropoulos betont: „Diese Kühlsysteme arbeiten nach demselben thermodynamischen Prinzip, werden jedoch bereits millionenfach hergestellt.“

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Wärmeversorgung eines Hauses über ein horizontales Erdwärmepumpen-System

Lieferprobleme und starke Nachfrage halten Preise für Wärmepumpen aktuell noch hoch – Produktion steigt indes stark

Trotz der hohen Nachfrage leiden Hersteller aktuell noch unter Lieferproblemen, was dazu führt, dass die Preise steigen. Laut Frank Ebisch, Sprecher des Zentralverbandes Sanitär, Heizung, Klima, belaufen sich die Wartezeiten für eine neue Wärmepumpe je nach Hersteller derzeit auf neun bis zwölf Monate. Deshalb ist es sogar wahrscheinlich, dass die Anschaffungskosten derzeit noch weiter steigen werden. Allerdings hat die Produktion von Wärmepumpen in Deutschland stark zugenommen. Laut Statistischem Bundesamt wurden im ersten bis dritten Quartal 2022 fast 243.200 Wärmepumpen hergestellt – fast 50 Prozent mehr als im Vorjahr.

Ein Beispiel für die gestiegene Produktion von Wärmepumpen ist der deutsche Hersteller Vaillant. Obwohl das Geschäft mit diesen Produkten zuvor auf einem niedrigen Niveau lag, konnte das Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 jeweils einen Anstieg von 50 Prozent verzeichnen. Im Herbst 2023 wird Vaillant in einem neuen Werk in der Slowakei mit der Serienproduktion beginnen. Noch in diesem Jahr plant das Unternehmen, in Europa mit Wärmepumpen ungefähr den gleichen Umsatz wie mit Gasheizungen zu erzielen.

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Gesetzesänderung fordert rasches Umdenken bei Wärmeversorgung von Wohngebäuden und Nachfrage nach Wärmepumpen

Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dann müssen etwa Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Hybridsysteme aus Wärmepumpe und Gasheizung eingebaut werden. Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden, kaputte Heizungen dürfen repariert werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollen Übergangsfristen den Austausch erleichtern. Das Gesetz bedeutet ein Ende auf Raten für konventionelle Öl- und Gasheizungen hierzulande. Mehr dazu.

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Marvin Albrecht

Die Ampelkoalition hat seit Wochen darüber diskutiert, dass neue Heizungen in Deutschland ab dem nächsten Jahr umweltfreundlicher sein sollen. Nun wurde der Gesetzentwurf vorgelegt und es ist geplant, einen Klimabonus für ärmere Menschen einzuführen.

Gesetzesentwurf: Heizungen müssen ab 2024 mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden

Die Bundesregierung hat den Entwurf des umstrittenen Gesetzes zum Einbau klimafreundlicher Heizungen überarbeitet und einige Entschärfungen vorgenommen. Neu installierte Heizungen müssen ab 2024 in der Regel zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Umwelt zu schützen. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch den Austausch defekter Heizungen im Altbau. Eigentümer müssen den Nachweis erbringen.

Alternativ können sie ihr Haus an ein Fernwärmenetz anschließen oder mit einer Wärmepumpe, einer Stromheizung oder einer Solarthermieanlage ausstatten. Wasserstoff kann auch als alternative Energiequelle genutzt werden, jedoch nur in Bestandsgebäuden, während Biomasse oder Biomethan nicht mehr als alternative Energiequellen für neue Heizungen zur Verfügung stehen. Mieter sollen durch das Gesetz vor hohen Stromkosten beim Einbau einer Wärmepumpe geschützt werden. Der Gesetzentwurf soll zeitnahe im Kabinett beschlossen werden.

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Nur wenige Ausnahmen: Über 80-jährige Eigentümer bleiben in den meisten Fällen verschont

Im neuen Gesetzentwurf gibt es einige Ausnahmen und Sonderfälle, in denen die neuen Vorgaben nicht gelten. Wenn beispielsweise eine Gas- oder Ölheizung aufgrund eines Havarienfalls ausgetauscht werden muss, aber noch kein Anschluss an ein Wärmenetz besteht, kann vorübergehend weiterhin eine konventionelle Heizung betrieben werden. Ebenso können Etagenheizungen und Ofenheizungen vorübergehend weiterverwendet werden. In diesen Fällen gibt es eine Übergangsfrist von mindestens zehn Jahren.

Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind und in Gebäuden mit nicht mehr als sechs Wohneinheiten leben, sind von der Austauschpflicht befreit. Der Gesetzentwurf besagt jedoch, dass die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen ab dem 1. Januar 2024 insbesondere für einen geplanten Heizungsaustausch gilt, bei dem die alte Heizung noch nicht kaputt gegangen ist.

Wärmeversorgung eines Hauses über ein vertikales Erdwärmepumpen-System

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Ärmere Bürger sollen durch Subventionen vor finanzieller Überforderung geschützt werden

Um sicherzustellen, dass vor allem ärmere Bürger nicht überfordert werden, sind im Gesetzentwurf finanzielle Hilfen vorgesehen. Bei einer Pressekonferenz am späten Mittwochvormittag stellte Wirtschaftsminister Habeck die Pläne vor und erklärte, dass Bezieher von Sozialtransferleistungen wie dem Kinderzuschlag oder dem Bürgergeld vom Gebäudeenergiegesetz ausgenommen werden.

Laut der geplanten Förderung sollen 30 Prozent der Investitionen in eine neue Heizungsanlage vom Bund bezuschusst werden. Für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, ist ein sogenannter Klimabonus von 20 Prozent vorgesehen, während alle anderen einen Klimabonus von 10 Prozent erhalten.

Der vorliegende Entwurf muss noch vom Kabinett gebilligt werden, aber Bundeswirtschaftsminister Habeck konnte sich weitgehend durchsetzen. Der Geltungsbeginn des Gesetzes am 1. Januar 2024 ist unverändert geblieben und die Austauschpflicht im Falle eines Defekts von Gas- oder Ölheizungen konnte der grüne Vizekanzler ebenfalls durchsetzen. Um der FDP entgegenzukommen, hat Habeck jedoch eine größere Auswahl an Heizungssystemen zugelassen, insbesondere die Möglichkeit, auch Biomethan und grünen oder blauen Wasserstoff in geeigneten Heizungen weiterhin zu verbrennen.

Alternative Technologien fristen eher Nischen-Dasein

Habeck kann berechtigterweise davon ausgehen, dass der Einsatz von Biomethan und grünem oder blauem Wasserstoff in Heizungen eher eine Nischenanwendung bleiben wird. Ein Grund dafür ist, dass ab dem kommenden Jahr Wohnungsbesitzer einen Gasversorger finden müssten, der ihnen garantieren kann, bis spätestens 2030 50 Prozent und ab 2035 sogar 65 Prozent dieser klimafreundlichen Brennstoffe zu liefern. Doch das ist mit den vorhandenen Gasnetzen kaum möglich, da die alten Öfen im selben Netz den Ökobrennstoff nicht verfeuern können.

Die Installation eines parallelen Netzes ist aufgrund fehlender Versorgungsunternehmen unwahrscheinlich. In Neubauten wird sich die Wärmepumpe aufgrund ihrer Rentabilität in gut isolierten Häusern ohnehin durchsetzen. Der Verband kommunaler Unternehmen kritisiert die kurze Umstellungsfrist und hofft auf eine Verlängerung.

Künstlerische Darstellung eines Öko-Hauses mit Wasserstofftechnik (Brennstoffzelle) für die Wärmeversorgung

Die Regierung setzt wie geplant das Energie-Effizienzgesetz um, das Vorgaben für Bund, Länder und Industrie für den sparsamen Umgang mit Energie enthält, um die Klimaziele zu erreichen.

Im Gesetzentwurf zum Heizungstausch wird betont, dass man die sozialen Aspekte berücksichtigen möchte. Beispielsweise sollen ältere Menschen Ausnahmen erhalten oder Mieterinnen und Mieter vor hohen Kostenbelastungen geschützt werden. Die Brennstoffkosten für Mieter sollen bei technologieoffenen Lösungen nicht teurer sein als bei Wärmepumpen und Mehrkosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Selbst wenn Wärmepumpen bereits in Gebäuden in Betrieb sind, deren Dämmung dafür eigentlich nicht ausreicht, sollen Mieter vor höheren Stromkosten geschützt werden.

FDP setzt sich für Änderungen des Gesetzesentwurfs ein

In der FDP gibt es noch Unklarheiten bezüglich des Gesetzes. Dies wurde in einer Protokollnotiz der liberal geführten Ministerien festgehalten, die heute vom Kabinett beschlossen wurde. In einer Erklärung, die dem SPIEGEL vorliegt, heißt es, dass das Bundesministerium der Finanzen dem Gesetzentwurf zustimme, jedoch im Bewusstsein, dass die Fraktionen des Deutschen Bundestages im parlamentarischen Verfahren weitere Änderungen vornehmen werden.

Insbesondere beim Ausbau von Wärmenetzen und bei der Zukunftstechnologie Wasserstoff müsse man angemessene Übergangsfristen beachten und sicherstellen, dass alle grünen Gase und deren Mischungen als Optionen zulässig seien. Zudem müssten Befreiungen verfassungskonform und sachgerecht gestaltet sein. Die Grenze von 80 Jahren müsse verfassungsrechtlich gut begründet werden.

Der FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai verteidigte gegenüber dem SPIEGEL die Protokollerklärung und betonte, dass der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren noch notwendige Änderungen erfahren werde. Er bezeichnete den Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums als „nicht praxistauglich“ und erklärte, dass er so nicht kommen werde.

Djir-Sarai verwies auf den jüngsten Koalitionsausschuss, bei dem sich SPD, FDP und Grüne nach tagelangem Ringen auf einen Kompromiss zum Klimaschutz geeinigt hatten. Er betonte, dass die Vereinbarung zur Technologieoffenheit nach wie vor gelte. Allerdings sei es verwunderlich, dass das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt habe, der hinter dieser Vereinbarung zurückbleibe.

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Marvin Albrecht

Die Ampel-Koalition strebt an, dass in Deutschland für Neubauten „die Regel wird“, eine Solarpflicht für Wohnhäuser einzuführen, ähnlich wie es bereits in einigen Bundesländern der Fall ist. Baden-Württemberg gilt als Vorreiter und zeigt beispielhaft, wie eine solche Regelung umgesetzt werden kann, obwohl die genauen Details und Formen noch unklar sind.

Europaparlament diskutiert Pflicht für Photovoltaikanlagen ab 2032 – Deutsche Bundesländer sind der Pflicht teilweise bereits jetzt voraus

Im Europaparlament wird derzeit diskutiert, ab 2032 eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen einzuführen, wenn Eigentümer Wohngebäude umfassend sanieren. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müsste Deutschland gesetzliche Vorgaben für solche Regelungen erlassen. Die Ampel-Regierung plant, eine bundesweite Solarpflicht für gewerbliche Neubauten einzuführen und private Häuser sollten zur Regel werden. Es ist jedoch noch unklar, wie und in welcher Form diese Pflicht umgesetzt werden soll, ebenso wie die Frage nach einer verpflichtenden nachträglichen Installation von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden. Bereits seit Anfang 2023 gilt eine solche Pflicht in Baden-Württemberg und Berlin, während Hamburg ab 2025 nachziehen wird. Die genauen Regelungen zur Solarpflicht variieren jedoch zwischen den Bundesländern.

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Niedersachsen: Pflicht für Solaranlagen vorerst nur für Gewerbeimmobilien

Am 8. März 2022 einigte sich die niedersächsische Regierung auf Eckpunkte für eine Novelle des Klimagesetzes. Am 28. Juni 2022 wurde das Gesetz verabschiedet und enthält nun eine Solarpflicht für Gewerbedächer. Seit Januar 2023 müssen Gewerbegebäude mit einer Dachfläche von mindestens 75 Quadratmetern zur Hälfte mit Photovoltaikmodulen ausgestattet sein. Ursprünglich wären auch neue Wohnhäuser von dieser Pflicht betroffen gewesen, nun müssen sie zumindest ein Tragwerk vorweisen, das später mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden kann.

Installation von Flachkollektoren einer Photovoltaikanlage auf einem Häuserdach

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Bremen: Pflicht für Photovoltaik-Installation mit Übergangsfristen für Neubau und Sanierungen

Am 21. März 2023 hat der Bremer Senat ein Solargesetz verabschiedet, das voraussichtlich im Mai in Kraft treten wird. Gemäß dem Gesetz ist geplant, eine generelle Pflicht zur Installation und Betrieb von Photovoltaikanlagen auf 50 Prozent der Bruttodachfläche bei Neubauten einzuführen sowie eine Photovoltaikpflicht bei Bestandsgebäuden, wenn das Dach grundlegend saniert wird oder die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden. Es sind Übergangsfristen für Dachsanierungen (ab 1. Juli 2024) und bei Neubauten (ab 1. Juli 2025) vorgesehen. Es gibt jedoch Ausnahmen für Dachflächen, Gebäude oder bauliche Anlagen, die nicht geeignet sind. Zudem sind auch solarthermische Anlagen zulässig.

Hamburg: Auf allen Gebäuden Pflicht für Solaranlagen ab 2025

Am 22. Dezember 2020 hat der Hamburger Senat die erste Rechtsverordnung zum Klimaschutzgesetz verabschiedet, gemäß der die Solarpflicht für Neubauten seit Januar 2023 gilt. Für Bestandsgebäude, bei denen das Dach erneuert wird, tritt die Pflicht ab 2025 in Kraft. Es gibt jedoch Ausnahmen: Die Pflicht entfällt, wenn der Amortisationszeitraum der Solaranlage im Einzelfall länger als 20 Jahre dauern sollte. Ebenso entfällt die Pflicht, wenn die Installation der Solaranlage technisch unmöglich ist. Es gibt keine Mindestgröße für die Photovoltaikanlagen, die in Hamburg vorgeschrieben ist.

Schleswig-Holstein: Photovoltaikpflicht für Nicht-Wohngebäude

Seit Anfang 2022 regelt ein Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein die Solarpflicht für neue Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen, Landesliegenschaften sowie beim Neubau und der Renovierung von Nicht-Wohngebäuden, bei denen eine Überdachung mit Solaranlagen als Standard vorgeschrieben ist. Ursprünglich wurde auch über eine Solaranlagenpflicht auf Dächern von Wohngebäuden diskutiert, jedoch ist seitdem nicht mehr davon die Rede.

Solarkollektoren können bei entsprechender Größe und Ausrichtung den vollständigen Energiebedarf einer Immobilie abdecken

Energieminister der Länder sind geschlossen für Solarpflicht auf neuen Gebäuden und bei grundlegender Sanierung

Bei einem Treffen am 14.9.2022 in Hannover haben sich die Energieminister der Bundesländer geschlossen für eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik ausgesprochen. Baden-Württembergs zuständige Ministerin Thekla Walker (Grüne) sagte: „Wir wollen, dass es eine Solarpflicht in Deutschland gibt für alle Neubauten und bei grundlegenden Sanierungen.“ Um eine saubere, sichere und kostengünstige Energieversorgung in der Zukunft zu gewährleisten, müsse der Ausbau erneuerbarer Energien nun deutlich beschleunigt werden. In einem Beschluss der Energieminister heißt es wörtlich: „Eine Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten sollte diskutiert werden. Beim Sozialwohnungsbau und der Sanierung in diesem Bereich sollte eine komplette Belegung von Dächern mit Solarmodulen vorgesehen werden.“

Hintergrund zur bundeseinheitlichen Solarpflicht

Im Juli 2021 brachte der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erstmals die Idee einer Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf öffentlichen und privaten Gebäuden in ganz Deutschland auf. Im August 2021 legte die Grünen-Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden vor.

Gemäß dem Vorschlag der Grünen sollen Ausnahmen möglich sein, wenn beispielsweise der Denkmalschutz oder eine Dachbegrünung nicht mit der Installation von Solarpanels vereinbar wären oder die Kosten für die Installation unverhältnismäßig hoch wären. Eigentümer sollen außerdem von der Pflicht befreit werden, wenn bereits Solaranlagen oder Solarthermie zur Stromerzeugung auf den angrenzenden Außenanlagen des Gebäudes installiert sind.

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung wurde eine bundesweite Solarpflicht folgendermaßen vereinbart: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend sein, bei privaten Neubauten soll es zur Regel werden.“ Die Bundesregierung plant zudem, steuerliche und bürokratische Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Privathäusern abzubauen.

Quelle

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Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen hat die Bürgerinnen und Bürger vor der Installation neuer Öl- und Gasheizungen in den kommenden Monaten gewarnt.

Fossile Energien seien eine „Sackgasse“ – Bundesregierung plant finanzielle Fördermittel für Umstieg auf erneuerbare Energien

Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen sei es falsch, aus Torschlusspanik heraus noch schnell eine Öl- oder Gasheizung einzubauen. „Über einen Zeitraum von 18 Jahren rechnet sich die Wärmepumpe. Außerdem werden die Preise bald sinken“, betonte Habeck in einem Interview mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Er warnte davor, dass die Preise für Erdgas und Heizöl ab 2027 durch den EU-Emissionshandel kontinuierlich steigen würden. Habeck betonte, dass fossile Energien eine Sackgasse seien und man stattdessen auf erneuerbare Energien setzen solle. Obwohl Wärmepumpen derzeit noch teurer in der Anschaffung seien als Gasheizungen, werde die Bundesregierung finanzielle Förderungen bereitstellen, um den Menschen beim Umstieg auf erneuerbare Energien zu unterstützen.

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Habeck sieht Lindner-Vorschlag zu „Abwrackprämien“ für Heizungen kritisch

Vor kurzem einigte sich die Ampel-Koalition nach langem Streit auf neue Vorgaben für Heizungsanlagen. Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) führt im Grunde genommen zu einem Verbot neuer Öl- und Gasheizungen. Ab 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Allerdings ist noch nicht abschließend geklärt, wie die finanzielle Unterstützung für Verbraucher aussehen wird.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck äußerte sich zurückhaltend zum Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner (FDP), Abwrackprämien zu zahlen, die sich nach dem Alter der bisherigen Heizung richten. Habeck betonte, dass es zwar wichtig sei, den Klimaschutzeffekt zu berücksichtigen, aber auch sicherzustellen sei, dass Menschen mit niedrigeren und mittleren Einkommen klar unterstützt werden. „Mir ist wichtig, dass gerade Menschen mit unteren und mittleren Einkommen eine klare Unterstützung bekommen“, so Habeck in einem Interview mit den Funke-Zeitungen.

Wärmepumpe an der Außenfassade eines Einfamilienhauses

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Ausnahmen soll es für über 80-Jährige Eigenheimbesitzer geben

Habeck verteidigte die geplanten Ausnahmen beim Heizungstausch für Personen über 80 Jahre. Er erklärte: „Wir wollen für hochbetagte Menschen eine pauschale Ausnahme einführen. Wenn ihre Heizung kaputt geht und irreparabel ist, müssen sie nicht auf erneuerbare Energien umstellen.“

Habeck wies den Vorwurf der Willkür zurück und betonte, dass auch Personen unter 80 Jahren eine Ausnahme beantragen könnten. „Schon heute können Menschen – unabhängig von ihrem Alter, ob sie 35, 50 oder 80 Jahre alt sind – bei den Landesbehörden einen Antrag stellen, wenn ein Heizungstausch nach geltendem Recht nötig wäre, aber eine unzumutbare Härte bedeuten würde“, fügte er hinzu.

Quelle: https://www.focus.de/finanzen/news/habeck-warnt-vor-torschlusspanik-niemand-sollte-jetzt-noch-schnell-eine-oel-oder-gasheizung-einbauen_id_190622600.html

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Das Vorhaben des Europaparlaments, strengere Energieeffizienzregeln für Immobilien zu erlassen, wird stark diskutiert. Die Bauphysikprofessorin Lamia Messari-Becker warnt vor den Konsequenzen, die eine solche Regelung für Hauseigentümer haben könnte und spricht von einer möglichen Quasi-Enteignung.

Großteil der Verantwortung wird laut Professorin auf Bürger abgewälzt

Sowohl Hauseigentümer als auch Experten kritisieren die europäischen Pläne zur Sanierungspflicht von Immobilien. Laut der Bauphysikprofessorin Lamia Messari-Becker sei es nicht sinnvoll, pauschal zu bestimmen, dass bis 2030 Wohngebäude mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ und bis 2033 die Energieeffizienzklasse „D“ erreichen müssen. Sie betonte, dass die EU einen Großteil der Verantwortung für den Klimaschutz auf die Bürger abwälze und dies als unsozial betrachte. Insbesondere ältere Besitzer, die sich Sanierungen nicht leisten können und keine Kredite mehr bekommen, droht eine „Quasi-Enteignung“.

Das Europaparlament hat strengere Anforderungen für die Sanierung von Gebäuden mit besonders schlechter Energieeffizienz beschlossen, um die Klimaneutralität der EU bis 2050 zu erreichen. Konkret müssen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ und bis 2033 die Energieeffizienzklasse „D“ erreichen. Diese Neuregelungen betreffen schätzungsweise 35 Millionen Gebäude in ganz Europa. Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten soll die Energieeffizienz auf einer Skala von „A“ bis „G“ angegeben werden.

Um dies zu erreichen, soll das System der Energieeffizienz-Kategorien EU-weit harmonisiert werden. Während die Skala in Deutschland derzeit von A+ bis H reicht, umfasst sie in der EU nur die Kategorien A bis G.

Darüber hinaus kritisiert Professorin Messara-Becker von der Universität Siegen, dass die Sanierungspflichten der EU nördliche Staaten benachteiligen. Obwohl der Heizbedarf in diesen Ländern viel höher sei, liege auch die Sanierungsrate höher.

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Wohnquartiere sollten bei Sanierungsvorhaben stärker berücksichtigt werden als Einzelimmobilien

Messari-Becker ist der Ansicht, dass es falsch sei, ausschließlich einzelne Gebäude in den Fokus zu stellen, da die Möglichkeiten zur CO₂-Einsparung hier begrenzter seien. Stattdessen sollten Quartiere stärker berücksichtigt werden, was zwar anspruchsvoller sei als eine pauschale Sanierung von Gebäuden, aber eine größere Wirkung im Bereich des Klimaschutzes erzielen würde. Laut Messari-Becker könnten Klimaschutzmaßnahmen wie Blockheizkraftwerke oder Fernwärme in Quartieren kostengünstiger umgesetzt werden.

Im üblichen EU-Verfahren werden nun Trilogverhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Rat der Mitgliedstaaten und dem Parlament geführt, um das endgültige Gesetz auszuarbeiten. Die Positionen der beteiligten Parteien sind jedoch sehr unterschiedlich. Während das Parlament fordert, dass Neubauten ab 2028 vollständig emissionsfrei sein müssen, möchte der Rat diese Verpflichtung erst ab 2030 einführen.

Die Mitgliedstaaten fordern ein Konzept, das die nationalen Gegebenheiten stark berücksichtigt. Für Länder wie Deutschland, wo viele Gebäude bereits saniert wurden, sollen strengere Kriterien gelten als für ärmere Länder wie Rumänien, wo nur wenige Häuser mit Isolationsfenstern und Wärmedämmung ausgestattet sind. Zusätzlich sollen die Länder EU-Zuschüsse aus den Erträgen des Europäischen Emissionshandels erhalten, um soziale Belastungen zu minimieren. Die Bundesregierung hat Spielraum, um die Anforderungen umzusetzen.

Quelle: https://www.spiegel.de/wirtschaft/sanierungspflicht-fuer-immobilien-expertin-warnt-vor-quasi-enteignung-von-hausbesitzern-a-765c43a7-e292-426c-9e74-97ccdcae53fc

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Das Europaparlament hat strenge Energieeffizienzregeln beschlossen, die sich auf die Sanierung von insgesamt 35 Millionen Immobilien in Europa beziehen. Insbesondere Eigentümer von älteren Häusern könnten davon betroffen sein. Hohe Kosten drohen.

Europarlament, Straßburg: Das Europaparlament hat strengere Anforderungen für die Sanierung von Gebäuden mit besonders schlechter Energieeffizienz beschlossen, um sicherzustellen, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird. Demnach müssen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse »E« erreichen und bis 2033 die Energieeffizienzklasse »D«. Schätzungsweise sind davon europaweit 35 Millionen Gebäude betroffen und die Energieeffizienz wird wie bei Haushaltsgeräten auf einer Skala von »A« bis »G« angegeben.

Darüber hinaus haben die Abgeordneten am Dienstag mit 343 Stimmen dafür gestimmt, dass ab 2028 nur noch Häuser gebaut werden dürfen, die quasi keine zusätzlichen Treibhausgase ausstoßen. Allerdings gab es 216 Gegenstimmen und 78 Enthaltungen.

Das Vorhaben zur Sanierung von Gebäuden mit schlechter Energieeffizienz wird aufgrund der möglichen hohen Kosten für Hausbesitzer kontrovers diskutiert. Markus Pieper von der CDU äußerte Bedenken und meinte, dass es Hauseigentümer überfordern würde. Die deutsche EU-Abgeordnete Jutta Paulus von den Grünen hingegen betonte das Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden massiv zu senken und den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schonen, und sieht dies als wichtige Verhandlungsgrundlage.

Eigentümerverband Haus & Grund befürchtet starke Wertverluste bei Immobilien

Laut Schätzungen der Förderbank KfW könnte der angestrebte klimaneutrale Umbau der Gebäude allein in Deutschland 254 Milliarden Euro kosten, wobei die Kosten in erster Linie von Mietern und Eigentümern getragen werden müssen. Allerdings sollen auch Gelder aus EU-Fonds zur Verfügung gestellt werden, um die Sanierungen zu finanzieren. Ende 2021 teilte die Kommission mit, dass bis 2030 bis zu 150 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt für diesen Zweck bereitstehen.

Nach der Abstimmung betonte der Europaabgeordnete Jens Geier, dass der Weg zur Klimaneutralität sozial verträglich sein müsse. Insbesondere finanziell schwächere Haushalte sollten vor Kostendruck geschützt werden, was ausdrücklich im Richtlinienentwurf vorgesehen sei, so der SPD-Politiker.

Der CDU-Abgeordnete und Sozialpolitiker Dennis Radkte vertritt eine andere Meinung und betont, dass es offensichtlich keine Rücksicht auf die sozialen Realitäten mehr gebe. Er betont: „Wir können die Kosten im Kampf gegen den Klimawandel nicht auf Omas Häuschen abwälzen“. Auch der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, unterstützt seine Ansicht und warnt vor einem dramatischen Wertverlust insbesondere bei älteren Gebäuden.

Die Kommission gab bei der Vorstellung der Pläne an, dass Gebäude für etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich seien. Durch eine bessere Dämmung und den Einsatz moderner Heizungen könne der Energiebedarf jedoch erheblich reduziert werden.

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Abstimmung im Europaparlament bedeutet noch keinen Planbeschluss

Die geplante Änderung der Gesetze ist Teil des Klimapakets »Fit for 55« (Mehr zum Klimapaket), das darauf abzielt, die Netto-Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Obwohl das Europaparlament dafür gestimmt hat, sind die Pläne noch nicht verabschiedet. Vor der Umsetzung müssen sich die EU-Staaten und das Europaparlament noch auf einen Kompromiss einigen.

Dieser Prozess dauert in der Regel mehrere Monate und Änderungen sind sehr wahrscheinlich.

Quelle: https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/klimaschutz-eu-parlament-stimmt-fuer-sanierungspflicht-fuer-alte-gebaeude-a-a648cb73-d2a9-4576-bdbd-eabe28129801

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Die Banken lehnen trotz wieder steigender Anzahl an Kreditanträgen für Wohnimmobilien immer mehr Finanzierungen ab. Welche Rolle insbesondere sinkende Immobilienpreise dabei spielen.

Der Immobilienmarkt Deutschland im März 2023: Banken und Vermittler bestätigen, dass die Zahl der neu vergebenen Baudarlehen auf einem historischen Tiefstand liegt. Eine Studie von Barkow Consulting zeigt jedoch, dass dies nicht auf eine mangelnde Nachfrage zurückzuführen ist. Tatsächlich hat die Nachfrage nach Baufinanzierungen in letzter Zeit zugenommen, wie die Auskunftei Schufa bestätigt.
Im Januar 2023 haben Banken zehn Prozent mehr Bonitäten bei der Schufa geprüft als im Vorjahresmonat. Trotzdem werden viele Kreditanträge abgelehnt, was nicht überrascht, da Experten der FMH-Finanzberatung aufgrund des aktuellen Wertverlusts von Immobilien eine hohe Ablehnungsquote erwartet hatten. Banken vergeben weniger Darlehen, um mögliche Verluste bei einer Zwangsversteigerung zu vermeiden und ihre eigene finanzielle Stabilität zu wahren.

FMH-Chef Herbst sieht Überreaktion am Markt

Aufgrund des sinkenden Immobilienwerts erhöhen Banken ihre Anforderungen an das Eigenkapital von Privatpersonen, die bauen oder kaufen möchten. Dies führt zu einer Verringerung der Darlehenssummen. Viele Haushalte benötigen jedoch immer noch höhere Kredite, da sie nicht genügend Eigenkapital besitzen. Sie stellen diese Darlehensanfragen bei der Bank. Laut Max Herbst, dem Chef von FMH, ist eine 100-Prozent-Finanzierung jetzt nur noch in Ausnahmefällen möglich. Auch Finanzierungen über 90 Prozent des Kaufpreises sind nur noch vereinzelt möglich. Herbst sieht die derzeitige Mischung aus steigender Kreditablehnung und stabiler Nachfrage als „eine kleine Überreaktion“.

Käufer von Immobilien empfinden die Rückzahlungsraten als zu hoch und sind nicht bereit, auf viele Annehmlichkeiten zu verzichten, um den Kaufpreis zu reduzieren. Gleichzeitig haben Banken aufgrund der sinkenden Immobilienpreise Angst und vergeben deshalb weniger Darlehen. FMH-Chef Herbst schlussfolgert, dass diese Faktoren zwar die Finanzierung von Immobilien in den kommenden Monaten weiterhin beeinflussen werden, aber nicht für Jahre.

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Hohe Inflation frisst Überschüsse und Vermögen auf

Maik Korpjuhn, ein Baufinanzierungsexperte beim Kreditvermittler Dr. Klein, bestätigt, dass es im vergangenen Jahr schwieriger geworden sei, eine Finanzierung zu erhalten, da Banken strengere Maßstäbe bei der Haushaltsrechnung anlegen. Die steigenden Lebenshaltungskosten und Energieausgaben aufgrund der Inflation machen es schwieriger, Finanzierungen mit geringen Überschüssen von nur 50 oder 100 Euro pro Monat zu genehmigen. Vor der Zinswende war dies aufgrund des geringeren Risikos für die Banken bei niedrigeren Zinsen häufiger der Fall.

Darüber hinaus stehen Banken und private Haushalte aufgrund steigender energetischer Standards unter Druck. Käufer von Häusern mit schlechter Energieeffizienz müssen mit einer Ablehnung der Finanzierung rechnen, wenn sie keine Modernisierung einplanen oder nicht über ausreichend finanzielle Puffer für die Sanierung oder hohe Bewirtschaftungskosten verfügen, erklärt Korpjuhn.

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