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Der Postbank Wohnatlas gibt Auskunft darüber, wie viel Einkommen im Durchschnitt in den verschiedenen deutschen Regionen für Nettokaltmiete oder Kreditraten aufgewendet werden muss. Zudem werden darin auch potenzielle Gelegenheiten für günstige Wohnmöglichkeiten aufgezeigt.

144 Regionen in Deutschland sind nach empfohlener Ausgabenverteilung zu teuer zum Wohnen

Experten empfehlen, dass nicht mehr als 30 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens in Wohneigentum fließen sollten, aber aufgrund der gestiegenen Nebenkosten wird derzeit eine Orientierung an der 25-Prozent-Linie empfohlen. Im vergangenen Jahr war es für viele Durchschnittshaushalte in deutschen Regionen schwierig, diese Grenze einzuhalten. Etwa die Hälfte der deutschen Haushalte lebte 2022 in 144 Regionen, in denen im Schnitt deutlich mehr für die Finanzierung einer Eigentumswohnung aufgebracht werden musste.

Die andere Hälfte der Haushalte lebt in den verbleibenden 256 Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen der Kauf einer 70-Quadratmeter-Wohnung aus dem Bestand mit weniger als einem Viertel des verfügbaren regionalen Haushaltseinkommens finanzierbar wäre. Diese Ergebnisse stammen aus dem Postbank Wohnatlas 2023, der auf Berechnungen des Hamburger Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) basiert. Die Forscher analysierten die Kaufpreise und Mieten im Verhältnis zum regionalen Einkommen und identifizierten dabei 83 Kreise und Städte, auf die Kaufinteressierte ein besonderes Augenmerk legen sollten

Quelle: Postbank Wohnatlas

Notwendiger Anteil vom verfügbaren Einkommen für Immobilienkauf steigt immer weiter an

Laut Berechnungen des Hamburger Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) haben sich die Kaufmöglichkeiten in vielen Regionen im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr deutlich verschlechtert. Während im Jahr 2021 noch 144 Regionen als teuer eingestuft wurden, waren es 2022 nur noch 35 Regionen. Die Preise für Immobilien sind stärker gestiegen als die durchschnittlichen Einkommen in den jeweiligen Regionen. Als Hauptursache hierfür nennt die Studie den Zinsanstieg, der die finanzielle Belastung beim Wohnungskauf erheblich erhöht hat. Im Jahr 2021 lag der Zinssatz für Kredite noch bei 1,6 Prozent, während er im Jahr 2022 auf 4,6 Prozent angestiegen ist.

Der Anteil des Einkommens, der für die Finanzierung einer Wohnung aufgewendet werden musste, ist kontinuierlich gewachsen, da die Kaufpreise stärker gestiegen sind als die Einkommen. Allerdings haben sich laut Experten die Preissteigerungen zuletzt etwas abgeflacht, und die Kaufpreise stiegen nur noch leicht stärker an als die Einkommen. Dennoch mussten Haushalte im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 einen höheren Anteil ihres Einkommens für die Finanzierung aufwenden. Während die Einkommensbelastung bei einem Annuitätendarlehen vor einem Jahr noch bei durchschnittlich 16,3 Prozent über alle Landkreise und kreisfreien Städte lag, stieg sie 2022 auf 24 Prozent an.

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Immobilienkauf in Großstädten und Ferienregionen kaum noch möglich

Trotz der allgemein gestiegenen Wohnkosten gibt es in Deutschland immer noch Regionen, die günstige Bedingungen bieten. Etwa ein Drittel (30 Prozent) der Haushalte lebt in einer der 154 Regionen, in denen weniger als 20 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens ausreichen, um die laufenden Kreditzahlungen für eine 70-Quadratmeter-Eigentumswohnung zu finanzieren.

Auf der anderen Seite gibt es jedoch 80 Regionen, in denen mehr als 30 Prozent des durchschnittlichen Einkommens für die Wohnkosten aufgewendet werden müssen. In 23 Regionen übersteigt diese Belastung sogar die 40-Prozent-Marke. Zu diesen Regionen zählen alle sieben Metropolen mit Ausnahme von Stuttgart, das mit 39,7 Prozent knapp darunter liegt. Weitere Großstädte, die eine hohe Belastung aufweisen, sind Rostock, Potsdam, Freiburg, Heidelberg, Regensburg und Augsburg. An der Spitze steht der Landkreis Nordfriesland mit den Inseln Föhr, Amrum und Sylt. Zudem überschreiten die Feriengebiete Garmisch-Partenkirchen und Miesbach in Bayern deutlich die 50-Prozent-Marke, wie im Wohnatlas vermerkt ist.

Auch Mieten sprengen immer mehr die verfügbaren Haushaltseinkommen

Laut einer Studie stagnierte im Jahr 2022 die Belastung der Haushaltseinkommen durch Mieten im Vergleich zum Vorjahr über alle Landkreise und kreisfreien Städte hinweg bei einem Anteil von 14,2 Prozent. Deutschlandweit bleibt die anteilige Einkommensbelastung durch Mieten, mit Ausnahme von München (26,4 Prozent), unterhalb der 25-Prozent-Schwelle. Allerdings kommen Freiburg im Breisgau, Berlin und Heidelberg mit mindestens 24 Prozent dem schon relativ nah.

In Berlin stiegen die Nettokaltmieten innerhalb eines Jahres um 9,3 Prozent, während das Einkommen im Schnitt nur um 6,2 Prozent zunahm. Dadurch erhöhte sich der Einkommensanteil für die Miete einer 70-Quadratmeter-Wohnung in der Hauptstadt gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte auf 24,1 Prozent. Auch in Potsdam (Brandenburg) stiegen die Mieten im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr nominal um 9,4 Prozent, was zu einem Anstieg des Einkommensanteils um 0,6 Prozentpunkte auf 20,8 Prozent führte.

Die höchste Steigerung der Mieten verzeichnete Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) mit 14,9 Prozent. Der Einkommensanteil für Mieter stieg von 18 Prozent im Vorjahr auf 19,6 Prozent im Jahr 2022. Etwa 22 Prozent der Haushalte leben in Regionen mit hohen Mietpreisen, in denen mehr als 17,5 Prozent des regionalen Einkommens für Miete aufgewendet werden müssen. Dies betrifft 30 Großstädte, sieben Mittelstädte und sieben Landkreise. Insgesamt bieten 14 Regionen einen leichten Vorteil für Käufer.

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Großstädte: Belastungen für Kauf deutlich stärker gestiegen als für Mieten

Im Jahr 2022 stagnierten die Einkommensbelastungen für Mieten in den Metropolen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart, während der Anstieg der Belastung für den Immobilienkauf durch die hohen Zinssätze stark beschleunigte. Dies führte zu einer weiteren Aufweitung der Schere zwischen Mietern und Käufern. In den sieben Top-Städten sank der Anteil des Einkommens für die Nettokaltmiete im Schnitt um 0,3 Prozentpunkte auf 22,4 Prozent. Hingegen mussten Käufer einer Eigentumswohnung in den „Top 7“ im Jahr 2022 einen um 14,5 Prozentpunkte höheren Anteil ihres verfügbaren Einkommens aufwenden, was im Durchschnitt 48,8 Prozent betrug, verglichen mit 34,3 Prozent im Vorjahr.

Die Liste der zehn Großstädte mit den höchsten Einkommensbelastungen für Käufer wird von München angeführt. Dort floss im Schnitt 61,5 Prozent des Haushaltseinkommens in die Finanzierung einer Wohnung. Berlin folgte mit 56,8 Prozent vor Hamburg (51,8 Prozent) und Frankfurt (50,4 Prozent). Den letzten Platz in den „Top 10“ belegte Düsseldorf mit 40,8 Prozent. Demnach blieben Käufern in Düsseldorf rund 20,7 Prozent mehr vom Haushaltseinkommen als Eigentümern in München nach dem Kauf einer 70-Quadratmeter-Wohnung.

Besonders deutlich waren die Unterschiede zwischen Kauf- und Mietbelastung in München innerhalb der „Top 10“-Städte. Mieter mussten dort im Jahr 2022 im Schnitt 26,4 Prozent des Einkommens für die Nettokaltmiete aufbringen, während Käufer einen Anteil von 61,5 Prozent aufwenden mussten – also 35,1 Prozentpunkte mehr. Ähnliche Abstände zeigten sich in Berlin und Hamburg mit jeweils 32,7 und 30,9 Prozentpunkten. In Düsseldorf beträgt die Differenz 22,2 Prozentpunkte, während es in Frankfurt und Potsdam jeweils 27,1 Prozentpunkte sind. In den Städten Freiburg, Heidelberg, Regensburg und Rostock lag die Differenz bei mehr als 21 Prozentpunkten, wie der Wohnatlas zeigt.

In manchen Regionen sparen Käufer von Wohneigentum gegenüber Mietern

Laut dem Postbank Wohnatlas befinden sich die zehn Regionen mit dem größten Vorteil für Käufer hauptsächlich in Thüringen, ergänzt um Gegenden in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg. Im Landkreis Mansfeld-Südharz haben Käufer von Eigentumswohnungen den größten Vorteil mit 2,3 Prozentpunkten gegenüber Mietern: Sie zahlen im Durchschnitt 11,9 Prozent ihres Einkommens für die Miete, während die Finanzierung einer gleich großen Eigentumswohnung nur 9,6 Prozent kostet. In den Landkreisen Elbe-Elster (Brandenburg) und Saale-Orla-Kreis (Thüringen) sparen Käufer 1,6 Prozent ihres Nettohaushaltseinkommens im Vergleich zu Mietern.

Wenn Kaufinteressierte einen Zuschlag von bis zu fünf Prozentpunkten des Einkommens für den Eigentumserwerb gegenüber der Mietzahlung akzeptieren, kommen laut Wohnatlas zusätzlich 67 Regionen in Frage. Darunter befinden sich auch Großstädte: In Salzgitter (Niedersachsen) und Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) beträgt der Aufschlag 3,4 Prozentpunkte auf die Mietbelastung. In Bremerhaven (Bremen) sind es 4,4 Prozentpunkte und in Herne (Nordrhein-Westfalen) 4,6 Prozentpunkte. Für die nordrhein-westfälischen Städte Oberhausen und Hagen sowie für Chemnitz in Sachsen beläuft sich der Aufschlag auf 4,7 Prozentpunkte.

Über den Postbank Wohnatlas

Jährlich veröffentlicht der Postbank Wohnatlas eine umfassende Studienreihe, die den deutschen Immobilienmarkt aus verschiedenen regionalen Perspektiven beleuchtet. Teil vier der Ausgabe 2023 konzentrierte sich auf die Analyse der Entwicklung von Mieten und Kaufpreisen in 400 deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten unter der Leitung von Diplom-Volkswirtin Dörte Nitt-Drießelmann, einer erfahrenen Forscherin am Hamburger WeltwirtschaftsInstitut (HWWI).

In der Studie wurde der jeweilige Einkommensanteil basierend auf den durchschnittlichen regional verfügbaren Haushaltseinkommen für eine 70-Quadratmeter-Wohnung berechnet. Beim Immobilienkauf wurde vom HWWI eine Kreditaufnahme von 80 Prozent des Preises angenommen, einschließlich Grunderwerbsteuern und zwei Prozent Notargebühren. Dabei wurden Zinssatz von 4,6 Prozent und Anfangstilgung von 2,1 Prozent zugrunde gelegt. Zusätzliche Kosten wie Maklergebühren oder Sanierungen wurden in der Analyse nicht berücksichtigt.

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Marvin Albrecht

Die Nachfrage nach Bausparverträgen bleibt weiterhin auf hohem Niveau. Im ersten Halbjahr erhöhte sich das Vertragsvolumen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als zehn Prozent.

Bausparvertrag wird mehr und mehr zur „Spardose“ für zukünftige Investitionen

Laut Angaben aus der Branche haben die privaten Bausparkassen von Januar bis Juni Verträge im Wert von mehr als 38 Milliarden Euro abgeschlossen, was einem Zuwachs von über zehn Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022 entspricht. Diese Informationen wurden am Freitag vom Verband der Privaten Bausparkassen bekannt gegeben.

Trotz des Booms im vergangenen Jahr bleibt die Nachfrage nach Bausparverträgen auch in 2023 weiterhin hoch. Bernd Hertweck, Vorstandsvorsitzender des Verbands und gleichzeitig Vorstandschef der Wüstenrot Bausparkasse, betonte, dass Bausparen auch in diesem Jahr voll im Trend liegt, da viele Menschen finanziell vorsorgen wollen, insbesondere angesichts der Diskussionen um die Wärmewende und das Heizungsgesetz.

Hertweck sieht den Bausparvertrag zunehmend als Energiesparvertrag für Investitionen in zukünftige Einsparmaßnahmen. Die Unsicherheit darüber, was auf Hausbesitzer zukommt, treibt sie dazu, sich finanziell abzusichern. Er betonte, dass die Politik gut daran täte, diesen Sparwillen zu unterstützen und die Sparfähigkeit der Menschen in Deutschland zu stärken.

Bausparverträge bieten eine attraktive Lösung für gezieltes Sparen auf zukünftige Investitionen in die eigene Immobilie.

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Bausparverträge gerade in Zeiten steigender Zinsen als Absicherung für die Zukunft gefragt wie nie

Den Landesbausparkassen (LBS) lagen noch keine Halbjahreszahlen vor. In den ersten Monaten dieses Jahres habe man allerdings weiter eine positive Neugeschäftsentwicklung registriert, sagte ein Sprecherin. Die Landesbausparkassen stehen für rund ein Drittel des deutschen Marktes, den Rest teilen sich die privaten Institute.

Das Neugeschäft beim Bausparen hatte bereits im vergangenen Jahr deutlich angezogen. Grund dafür waren vor allem die gestiegenen Bauzinsen. Die privaten Bausparkassen hatten 2022 ein Plus von 47 Prozent bei der neu abgeschlossenen Bausparsumme verzeichnet. Die Zahl der Neuverträge stieg um 15 Prozent. Die Landesbausparkassen hatten Bausparsumme und Stückzahl ebenfalls deutlich gesteigert.

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Marvin Albrecht

Aufgrund der zunehmenden Kosten für Gas und CO₂ rät die Vorsitzende des Bundesverbands der Verbraucherzentralen davon ab, neue Gasheizungen einzubauen. Sie äußert kritische Bedenken bezüglich des Heizungsgesetzes.

Gasheizungen werden aufgrund steigender CO₂-Bepreisung immer teurer und unattraktiver

Ramona Pop, die Leiterin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV), warnt eindringlich davor, in Haus oder Wohnung eine neue Gasheizung einzubauen. In einem Interview mit der „Rheinischen Post“ äußerte sie: „Vor dem Einbau einer Gasheizung kann man inzwischen nur warnen.“

Pop erklärt, dass die Preise für Gas und Öl steigen werden, da der CO₂-Preis für fossile Energieträger von Jahr zu Jahr zunehmen wird. Die Bundesregierung habe angekündigt, die CO₂-Bepreisung im Jahr 2024 wieder zu erhöhen. „Allein in 2024 soll der Preis für eine Tonne CO₂ um 17 Prozent auf dann 35 Euro ansteigen“, fügte Pop hinzu.

Die Verbraucherzentralen warnen vor übereilter Installation von neuen Gasheizungen in Privathaushalten.

Verbesserungswürdiges Heizungsgesetz setzt durch unklare Kommunikation falsche Anreize in der Bevölkerung

Der Ausstoß von Kohlendioxid (CO₂) beträgt ungefähr 200 Gramm pro Kilowattstunde bei einer Gasheizung. Das bedeutet, dass bei einem Verbrauch von 10.000 Kilowattstunden etwa zwei Tonnen CO₂ emittiert werden. Im nächsten Jahr wird dies zu einem CO₂-Aufpreis von 70 Euro führen.

Darüber hinaus kritisiert Pop das geplante Heizungsgesetz. Sie erklärt: „Das Heizungsgesetz ist durch die lange Debatte nicht verbessert worden, und Verbraucherinnen und Verbraucher sind immer noch nicht ausreichend informiert. Die Vielzahl an Optionen überfordert sie. Zudem besteht die Gefahr von Kostenfallen, insbesondere beim schnellen Kauf einer Gasheizung.“

Die Verbraucherzentralen bieten laut eigenen Angaben nicht nur unabhängige und individuelle Beratung an, sondern vertreten auch Verbraucherinteressen auf politisch-parlamentarischer Ebene

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Wärmepumpen (hier: Luftwärmepumpe) sind eine nachhaltige Alternative, aber (noch) recht teuer in der Anschaffung.

Verabschiedung des Heizungsgesetzes vor der Sommerpause des Bundestages wegen einer CDU-Beschwerde vor dem BGH gescheitert

Das Heizungsgesetz wurde nicht wie ursprünglich von der Ampelkoalition geplant vor der Sommerpause des Bundestags verabschiedet. Wirtschaftsminister Robert Habeck kommentierte dies und meinte, es sei kein „Beinbruch“. Die Union forderte hingegen einen „grundlegend neuen Anlauf“ für das Gesetz.

Der Städte- und Gemeindebund sprach sich für weitere Beratungen und Verbesserungen aus, da viele Details noch ungeklärt seien. Ramona Pop, 45 Jahre alt, war bis 2021 Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie Bürgermeisterin in Berlin. Seit Juli 2022 ist sie Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Sie kam im Alter von elf Jahren aus Rumänien nach Deutschland.

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Marvin Albrecht

Gemäß den Plänen des neuen Heizungsgesetzes sollen bis zu 70 Prozent der Investitionskosten für den Umbau übernommen werden, wobei diese Unterstützung jedoch auf einen bestimmten Preis begrenzt wird.

Förderfähige Investitionskosten sollen bei Einfamilienhäusern bei 30.000 Euro gedeckelt werden

Bevor das umstrittene Heizungsgesetz überhaupt vom Bundestag verabschiedet wurde, haben die Ampelfraktionen bereits Ergänzungen dazu eingeführt.

Konkret sieht der Entwurf für einen Entschließungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), über den die Nachrichtenagentur dpa berichtet, vor, die geplante Förderung für den Wechsel zu klimafreundlicheren Heizungen einzuschränken. Gemäß diesem Vorschlag sollen die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch bei maximal 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus liegen.

Am Freitag sollte dieser Entschließungsantrag gemeinsam mit dem Heizungsgesetz beschlossen werden. Unterdessen hat das Heizungsgesetz eine weitere Hürde auf dem Weg zur Verabschiedung im Bundestag genommen. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat die Gesetzespläne beschlossen, wie Abgeordnete am Mittwoch in Berlin mitteilten. Am Freitagmorgen sollte das Vorhaben vom Bundestag gebilligt werden, jedoch wurde dies durch einen am Mittwoch stattgegebenen Eilantrag der CDU beim Bundesverfassungsgericht nun erst einmal unterbunden.

Wärmepumpen (hier: Luftwärmepumpe) bilden dank der Möglichkeit, potenziell nur durch erneuerbaren Strom
betrieben zu werden, die Grundlage für viele Bausteine des kommenden Gebäudeenergiegesetzes.

Fraktionen verlangen Konzept von der Ampel-Regierung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht im Wesentlichen vor, dass zukünftig nur Heizungen installiert werden dürfen, die langfristig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.

Für den Übergang soll ein Förderprogramm eingeführt werden, das bis zu 70 Prozent der Kosten abdeckt. Bei einer Obergrenze von 30.000 Euro würde der Staat also maximal 21.000 Euro als Zuschuss gewähren. Obwohl es noch kein detailliertes Konzept gibt, fordert der Antrag der Ampelfraktionen in der Bundesregierung, dass die Ampelpartner ein Förderkonzept erstellen und bestimmte „Festlegungen umsetzen“.

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Auch Fernwärmeleitungen sollen in Zukunft zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in der Wohnwirtschaft beitragen.
Maßgeblich sind dafür kommunale Pläne für die Wärmeversorgung (Wärmeplanung), die derzeit fast überall noch nicht stehen.

Laut dem Antrag sollen auch bei Mehrparteienhäusern die maximal förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit liegen. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sollen jeweils höchstens 10.000 Euro förderfähig sein, während ab der siebten Wohneinheit die förderfähigen Kosten pro Einheit auf maximal 3.000 Euro begrenzt werden sollen.

Diese Regelung soll auch für Wohnungseigentümergemeinschaften gelten, während für Nichtwohngebäude ähnliche Grenzen basierend auf der Quadratmeterzahl festgelegt werden sollen. Der Bericht des ARD-Hauptstadtbüros besagt, dass diese neue Obergrenze dazu beitragen soll, möglichen Preiswucher bei den derzeit gefragten und teuren Anlagen zu verhindern. Allerdings sind auch andere Erklärungsansätze denkbar, wie beispielsweise eine angespannte Haushaltslage.

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Marvin Albrecht

Eine radikale Reform der Grunderwerbsteuer wird derzeit von den Finanzministerien des Bundes und der Länder geprüft. Ziel ist es, den privaten Immobilienerwerb zur Selbstnutzung zu fördern und möglicherweise sogar vollständig von der Steuer zu befreien.

Mögliche Reform der Grunderwerbsteuer sieht Entlastung für Immobilienkäufer vor die zur Eigennutzung erwerben

Laut einem Diskussionsentwurf aus dem Büro von Christian Lindner (FDP), über den die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) in ihrer Mittwochsausgabe berichtet, besteht die Möglichkeit einer umfassenden Reform der Grunderwerbsteuer. Der Entwurf sieht vor, den Ländern großen Spielraum beim privaten Erwerb von Wohnimmobilien zu gewähren, vorausgesetzt, dass sie für den eigenen Wohnbedarf genutzt werden. Demnach könnten die Länder verschiedene Optionen in Betracht ziehen, wie beispielsweise einen reduzierten Steuersatz oder sogar eine vollständige Steuerbefreiung.

Marvin Albrecht: „Wir sehen einen starken Nachfragerückgang bei den angebotenen Immobilien. Insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern, die vorwiegend zur Eigennutzung erworben werden, machen sich die drastisch gestiegenen Finanzierungszinsen, Bau- und Rohstoffkosten bemerkbar. Eine Streichung der Grunderwerbsteuer würde beispielsweise in Niedersachsen und Bremen eine Entlastung von 5% der Gesamtkosten ausmachen. Bei einem angenommenen Kaufpreis von 400.000 Euro entfallen somit etwa 20.000 Euro an Nebenkosten, die vom Erwerber alleine zu tragen sind.“

Grunderwerbsteuerreform sieht gleichsam Abschaffung von Möglichkeiten zur Steuerumgehung vor

Gemäß der FAZ plant der Diskussionsentwurf auch eine Änderung der Regelungen, um Steuerumgehung durch Immobiliengesellschaften zu verhindern. Zukünftig soll nicht mehr die Anzahl der erworbenen Anteile und die Dauer des Besitzes entscheidend sein, sondern ob eine Einzelperson alle Anteile oder eine Gruppe von Personen sie „gemeinsam abgestimmt“ erwirbt.

Wenn andere Käufer lediglich im „dienenden Interesse“ beteiligt sind, sollen ihre Anteile den anderen zugeschrieben werden. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer, die derzeit bei etwa 17 Milliarden Euro liegen, gehen an die Länder, die auch über den Steuersatz entscheiden können. Während Bayern einen Satz von 3,5 Prozent hat, liegt er in den anderen Bundesländern zwischen 5 und 6,5 Prozent.

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Bald ein Bild der Vergangenheit: Die Bautätigkeit in Deutschland sinkt rapide aufgrund gestiegener Zinsen und hoher
Belastungen für Eigentümer von Immobilien. Eine Senkung der Grunderwerbsteuer könnte dem entgegenwirken.

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Marvin Albrecht

Angesichts von Inflation und steigenden Strompreisen suchen viele nach Möglichkeiten, um zu sparen. Eine effektive Lösung bietet sich in Form eines Balkonkraftwerks an, das Ihnen dabei helfen kann. Aktuell plant die Regierung, die Nutzung dieser Mini-Solaranlagen zu erleichtern. Hier sind einige wichtige Aspekte zu beachten, wenn Sie ein Balkonkraftwerk kaufen und betreiben möchten.

Politik begrüßt technische Innovation und will Bürger zur aktiven Mitwirkung bei Energiewende motivieren

Angesichts der steigenden Kosten in nahezu allen Lebensbereichen stellen sich Verbraucher die Frage: Wie kann ich sparen und meine nächste Stromrechnung möglichst gering halten? Eine vielversprechende Lösung bieten Mini-Solaranlagen für den Heimgebrauch, auch bekannt als Balkonkraftwerke oder Stecker-Solargeräte, die derzeit sehr begehrt sind.

Wenn die Voraussetzungen stimmen, gestaltet sich die Installation der Photovoltaik-Geräte als einfach. Eine Mini-Solaranlage, bestehend aus ein bis zwei Modulen, kann entweder an senkrechten Flächen wie einem Balkongeländer angebracht oder auf der Terrasse aufgestellt werden. Auch Hauswände oder das Dach eignen sich, um Sonnenlicht einzufangen.

Die neue Photovoltaik-Strategie der Ampel-Regierung, unter der Leitung von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), zielt darauf ab, die Nutzung von Balkonkraftwerken zu erleichtern. Das Strategiepapier umfasst elf Punkte, darunter Maßnahmen, die es Verbrauchern ermöglichen sollen, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen. Dieses Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem Ziel der Koalition, die Stromversorgung in Deutschland bis 2035 nahezu klimaneutral zu gestalten.

Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) äußerte jüngst Kritik daran, dass die rechtlichen Hürden für den Betrieb eines eigenen Balkonkraftwerks immer noch zu hoch sind. Damit schließt sich Buschmann den Änderungsvorschlägen seines Koalitionspartners Habeck an.

Die neue Ampel-Strategie hat Auswirkungen auf Verbraucher und Sparer – doch was genau ändert sich? Wann lohnt sich überhaupt ein Balkonkraftwerk und für wen? Sind die Steckdosen-Geräte genehmigungspflichtig? In diesem Überblick beantworten wir die wichtigsten Fragen und geben Ihnen Einblicke darüber, wie viel tatsächlich mit Mini-Solaranlagen für zu Hause eingespart werden kann. Zudem erhalten Sie nützliche Tipps für den Kauf und Betrieb.

Zwei Männer installieren ein Balkonkraftwerk an einer geeigneten Montagefläche an einem Balkongeländer

Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk?

Der Wechselrichter ist neben dem Solarmodul selbst der entscheidende Bestandteil eines Balkonkraftwerks. Er spielt eine zentrale Rolle, indem er den Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt und somit ermöglicht, den erzeugten Strom ins heimische Netz einzuspeisen. Dadurch können Geräte wie Toaster, Kühlschrank oder Kaffeemaschine zunächst auf diesen lokal erzeugten Strom zugreifen, bevor sie auf den regulären Netzstrom zurückgreifen.

Für Besitzer von Mini-Solaranlagen ist es daher ratsam, den erzeugten Strom während einer intensiven Sonneneinstrahlung zu verbrauchen. Dies kann mithilfe von Zeitschaltungen realisiert werden, die in vielen modernen Haushaltsgeräten bereits integriert sind.

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Zur idealen Ausnutzung der Sonneneinstrahlung wird das Balkonkraftwerk oftmals um 30° geneigt installiert

Wie wird ein Balkonkraftwerk an die Steckdose angeschlossen?

Die meisten Anbieter empfehlen, ein Balkonkraftwerk entweder mit einem handelsüblichen Schuko-Stecker (auch „Schutzkontakt-Stecker“ genannt) oder an einer Wieland-Steckdose anzuschließen. Letztere bietet aufgrund ihrer Isolierung aus robustem Kunststoff einen besseren Schutz.

Volker Quaschning, Professor für regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Berlin, ist von der Sicherheit dieser Geräte überzeugt. Die aktuell in Deutschland zulässige maximale Leistung liegt bei 600 Watt. „Das ist sogar weniger als die Leistung eines Toasters, den Sie anschließen würden“, erklärt Quaschning. Allerdings hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nun angekündigt, die Grenze auf 800 Watt erhöhen zu wollen.

Der Experte für erneuerbare Energien bedauert, dass der Stromnetzbetreiber Berlin den Eindruck erweckt, dass Wieland-Stecker für Balkonkraftwerke vorgeschrieben sind. Laut Quaschning handelt es sich dabei um eine „Fehlinformation“: „Verbraucher sollten sich dadurch nicht abschrecken lassen.“ Nur Fachleute dürfen Wieland-Steckdosen installieren, und die damit verbundenen Kosten können die Rentabilität des Heimprojekts erheblich beeinflussen.

Was bringt ein Balkonkraftwerk bei 600 Watt Leistung?

Wenn Sie genau wissen möchten, wie viel Strom Ihr Balkonkraftwerk tatsächlich produziert, können Sie im Baumarkt einen Stromzähler für die Steckdose erwerben, der in der Regel rund 30 Euro kostet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Zähler nicht den offiziellen Stromzähler ersetzt, der vom Energieversorger bereitgestellt wird.

Laut Informationen der HTW Berlin erzeugt ein einzelnes Modul mit einer Leistung von 300 Watt, das senkrecht an einem Südbalkon angebracht ist, etwa 200 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Demnach dürfte ein 600-Watt-Balkonkraftwerk ungefähr 400 Kilowattstunden Strom pro Jahr liefern. Verbraucher können diese Berechnung auch mit dem „Stecker-Solar-Simulator“ der HTW Berlin durchführen.

Zum praktischen Vergleich: Ein Kühlschrank mit integriertem Gefrierfach verbraucht je nach Größe und Fassungsvermögen zwischen 130 und 230 Kilowattstunden pro Jahr.

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Was kostet ein Balkonkraftwerk in der Anschaffung?

Die Preise für Balkonkraftwerke können je nach Größe und Leistung der verschiedenen Anbieter variieren. Ein Basic-Set des Herstellers Priwatt, bestehend aus zwei Solarmodulen mit jeweils 410 Watt Leistung, kostet derzeit etwa 800 Euro. Ein ähnliches Modell wird vom Anbieter Alpha Solar für ca. 750 Euro angeboten.

Auch bei anderen Anbietern wie Plugin Energy oder Yuma sind entsprechende Sets erhältlich. Die Pakete von Green Akku sind günstiger, jedoch sind die Abmessungen dieser Modelle deutlich kleiner. Es ist wichtig zu beachten, dass in einigen Fällen zusätzliche Kosten für den Versand sowie separate Kosten für die Halterung der Anlage anfallen können.

Brauche ich für ein Balkonkraftwerk oder eine Mini-Solaranlage eine Genehmigung?

Wenn Sie sich zu Hause ein Mini-Solaranlage, wie ein Balkonkraftwerk, einrichten möchten, müssen Sie diese sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch bei Ihrem eigenen Netzbetreiber anmelden. In den meisten Fällen kann dies online erfolgen. Ein großer Vorteil der Balkonkraftwerke ist, dass sie bei einem Umzug problemlos umgemeldet und mitgenommen werden können.

Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich vorher mit Ihrem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft absprechen. Im März 2021 wies das Oberlandesgericht Stuttgart eine Klage ab, bei der eine Vermieterin die Entfernung der Balkon-Solarmodule ihres Mieters forderte. Die Richterin entschied, dass Mini-Solaranlagen, die fachgerecht und baurechtlich korrekt installiert sind und weder eine Sicherheitsgefahr noch eine optische Beeinträchtigung darstellen, nicht vom Vermieter beanstandet werden können.

Wirtschaftsminister Habeck möchte die Verbraucherrechte in diesem Bereich stärken, wie aus dem kürzlich veröffentlichten Strategiepapier hervorgeht. Er plädiert dafür, die Balkon-PV-Anlagen in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufzunehmen, sodass Wohnungseigentümer und Mieter ein Recht auf Zustimmung für den Betrieb ihrer Balkon-Solaranlage haben. Das bedeutet, dass Vermieter den Wunsch ihrer Mieter nach einem Balkonkraftwerk nicht pauschal ablehnen können.

Darüber hinaus möchte das Ministerium von Habeck die Meldepflicht grundsätzlich vereinfachen. Zukünftig soll es keine Doppelmeldung bei der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber mehr geben.

Wann lohnt sich ein Balkonkraftwerk?

Die Rentabilität eines Solarmoduls für 500 Euro hängt hauptsächlich von der Leistung des Geräts, dem eigenen Stromverbrauch und der Einsatzdauer ab. Je größer der Haushalt ist, desto mehr wird die maximale Leistung des Moduls genutzt. Das bedeutet, dass der Nutzungsgrad, der den Anteil des Stroms angibt, der nicht aus dem regulären Netz bezogen werden muss, in einem Haushalt mit fünf Personen größer ist als in einem Single-Haushalt.

Unabhängig von der Haushaltsgröße kann jeder Benutzer Geld sparen. Die Berechnung sieht folgendermaßen aus: Eine Wohnung verbraucht jährlich 3000 Kilowattstunden Strom und erzeugt in derselben Zeit mit einem 300-Watt-Modul 180 Kilowattstunden Strom. Der Nutzungsgrad beträgt 83 Prozent. Daher beträgt der tatsächliche Strombezug aus dem Balkonkraftwerk 150 Kilowattstunden pro Jahr. Der Rest wird ins allgemeine Stromnetz eingespeist.

Wie viel kann ich mit einer Balkonsolaranlage sparen?

Basierend auf einem Strompreis von 35 Cent pro Kilowattstunde, wie von der Verbraucherzentrale NRW berechnet, spart ein Verbraucher mit einem Balkonkraftwerk jährlich 52,50 Euro. Wenn jemand 500 Euro für die Anlage bezahlt hat, beträgt der anfängliche Verlust nach einem Jahr also etwa 450 Euro.

Erst nach etwa zehn Jahren wird die Anschaffung eines Balkonkraftwerks somit rentabel. Die Gesamtbilanz beträgt dann einen Gewinn von 25 Euro. Wenn Nutzer jedoch doppelt so lange warten, also 20 Jahre, haben sie 550 Euro eingespart. Es sei jedoch angemerkt, dass der aktuelle Strompreis derzeit bei etwa 33 Cent liegt.

Wie viel Sie mit Ihrem Balkonkraftwerk sparen können, hängt nicht zuletzt von der Verwendung und der Sonneneinstrahlung ab.

Wie lange hält eine Mini-Solaranlage?

Mit Blick auf die Garantieversprechen der Hersteller ist dies eine lange Zeit: Obwohl sie eine Funktionsfähigkeit der Module für bis zu 25 Jahre garantieren, bieten sie nur eine Garantie von zehn bis 15 Jahren für den Wechselrichter. Der Ersatz eines Wechselrichters kann je nach Modell bis zu 350 Euro kosten.

Volker Quaschning von der HTW Berlin erklärt: „Im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien besteht generell anfangs eine hohe Investition. Allerdings profitiere ich über die gesamte Zeit von stabilen Preisen. Das hilft dabei, entspannter auf die steigenden Energiepreise zu blicken.“

Wie sollte ich das Balkonkraftwerk montieren?

„Die Montage an der Balkonbrüstung ist am einfachsten“, erklärt Volker Quaschning. Mini-Solaranlagen, die nach Süden, Südosten oder Südwesten ausgerichtet sind, werden länger von der Sonne bestrahlt und produzieren dadurch mehr Strom.

Eine Ausrichtung von 90 Grad ist jedoch nicht optimal; die maximale Produktion wird bei einem Aufstellwinkel von 30 bis 35 Grad erreicht. Bei einer steilen Ausrichtung sei der Ertrag im Winter besser, da die Sonne zu dieser Jahreszeit niedriger am Himmel steht, erklärt Quaschning.

Allerdings macht es für Privathaushalte letztendlich nur einen geringen Unterschied, ob die Anlage auf 90 Grad oder 70 Grad ausgerichtet ist, erklärt Quaschning. Der zusätzliche Montageaufwand rentiert sich nicht.

Ab wann brauche ich für mein Balkonkraftwerk eine Genehmigung?

Entscheidend ist hier nicht die Anzahl der einzelnen Solarmodule, sondern die Gesamtleistung der Anlage, die die maximal zulässigen 600 Watt (geplant sind zeitnahe 800 Watt zum Standard zu machen) nicht überschreiten darf. Die Sicherheit und korrekte Installation der Anlage sind ebenfalls wichtig, wie das Stuttgarter Urteil betont.

Unter bestimmten Umständen könnte es sich lohnen, anstelle mehrerer Mini-Solaranlagen mit gedrosselter Gesamtleistung eine fest installierte Photovoltaikanlage zu wählen. Verbraucher mit größerem Bedarf und ausreichend Platz sollen jedoch bald beide Optionen nutzen können, ohne den zulässigen Schwellenwert für Balkonkraftwerke zu überschreiten. Das Strategiepapier des BMWK sieht vor, dass es zukünftig keine „rechtliche Verknüpfung einer Balkon-PV-Anlage mit einer bestehenden PV-Dachanlage oder mit weiteren Balkon-PV-Anlagen“ mehr geben soll.

Lohnt sich eine Einspeisevergütung von Strom aus einem Balkonkraftwerk?

Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben Betreiber von Photovoltaikanlagen, die über einen definierten Zeitraum eine festgelegte Leistung an Öko-Strom ins Netz einspeisen, Anspruch auf eine Einspeisevergütung. Aktuell liegt diese Vergütung gemäß Angaben der Verbraucherzentrale bei etwa 8 Cent pro Kilowattstunde, wenn eine Teileinspeisung erfolgt.

Die Beantragung einer Einspeisung für Betreiber von Balkonkraftwerken könnte sich jedoch kaum lohnen. Der Stromzähler, der vom Messstellenbetreiber dafür installiert werden müsste, verursacht jährliche Messstellengebühren von bis zu 20 Euro für den Antragsteller. Infolgedessen dauert es deutlich länger, bis sich die Investition rentiert hat.

Dennoch plant das BMWK, die Regelungen in diesem Bereich zu lockern. Die Behörde erklärt, dass „Balkon-PV vorübergehend mit jedem vorhandenen Zählertyp betrieben werden dürfen“ soll. Dadurch soll es in Zukunft möglich sein, das Steckersolargerät bereits vor einem möglichen Zählerwechsel anzuschließen.

Es ist auch wichtig zu beachten: Wer Öko-Strom produziert und den Überschuss ins allgemeine Netz einspeist, ist grundsätzlich von Steuerzahlungen befreit. Allerdings unterliegt man der Umsatzsteuerpflicht, wenn man eine Vergütung erhält.

Gibt es sinnvolle Alternativen zu einem Balkonkraft oder einer Mini-Solaranlage?

Auch die anderen drei Säulen der erneuerbaren Energien – Wasser, Wind und Biogas – sind für den Hausgebrauch erhältlich. Jedoch sind weder ein Mini-Windrad auf dem Dach noch eine Wasserturbine ernstzunehmende Alternativen zum Balkonkraftwerk. Nicht jeder verfügt über ausreichend Platz und nur wenige haben einen Bach im Garten. Zudem sind die Wartungskosten für diese Anlagen deutlich höher im Vergleich zu den Mini-Solaranlagen.

„Mini-Windräder sind wirtschaftlich gesehen nicht besonders rentabel und machen für 95 Prozent aller Privathaushalte keinen Sinn“, erklärt Sören Demandt von der Verbraucherzentrale NRW.

Unabhängig von der gewählten Anlage teilen alle Geräte einen Vorteil: Sie ermöglichen einen individuellen Beitrag zum Klimaschutz und ermöglichen es jedem, aktiv zur Energiewende beizutragen.

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Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Es ist zwar erfreulich, dass die Stadtwerke die Initiative unterstützen, dass Kommunen vor dem Austausch von Heizungen Wärmepläne erstellen sollen. Bislang hat nur jedoch eine geringe Anzahl von Gemeinden einen Fernwärmeplan ausgearbeitet.

Verband kommunaler Unternehmen begrüßt jüngste Fassung des Gebäudeenergiegesetzes

Die Stadtwerke zeigen ihre Zustimmung zur neuesten Version des Entwurfs für das Gebäudeenergiegesetz (GEG). „Wir begrüßen das neue Grundprinzip ‚Erst Wärmepläne, dann Heizungen‘, das eine enge Verbindung zwischen kommunaler Wärmeplanung und dem GEG herstellt“, erklärte Ingbert Liebing, der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).

In Bezug auf die Fernwärme hat die Ampel-Koalition das Gesetz laut Liebing „erheblich verbessert“. Die „unrealistischen Zwischenziele“ für den Anteil erneuerbarer Energien in der Fernwärmeversorgung wurden gestrichen. „Auf diese Weise können die Abgeordneten bedeutende Hindernisse für die Fernwärme beseitigen.“

Neue Fernwärmeleitungen im Graben einer Baustelle

Fast die Hälfte der Kommunen steht noch am Anfang

Gemäß einer Umfrage des Deutschen Städtetags steht die kommunale Wärmeplanung an vielen Orten noch am Anfang. Die Umfrage, die im Mai durchgeführt wurde und der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, zeigt, dass fast die Hälfte (47 Prozent) von 119 befragten Städten sich derzeit in der Koordinierungsphase befindet, in der erste Schritte erkundet werden. Weitere 18 Prozent der Städte arbeiten an der Bestandsanalyse. Beim Erstellen des Wärmeplans oder der Konzeptentwicklung sind weitere 17 Prozent der Städte, während vier Prozent sich bereits in der Umsetzung befinden. Vier Prozent der Befragten haben mit der Wärmeplanung noch gar nicht begonnen.

Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass Länder und Kommunen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Die Wärmeplanung soll aufzeigen, welche Möglichkeiten es beispielsweise für Fernwärme gibt, um mehr Optionen für eine Umstellung auf umweltfreundlichere Heizungen zu bieten. Bürgerinnen und Bürger können dann erkennen, ob ihr Haus in Zukunft an ein Wärmenetz angeschlossen werden könnte oder ob eine Wärmepumpe eine geeignete Option wäre.

Das Gebäudeenergiegesetz, das als „Heizungsgesetz“ bekannt ist, soll eng mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft werden, um Eigentümerinnen und Eigentümern alle Informationen über mögliche Heizungsvarianten zur Verfügung zu stellen. Die Wärmeplanung soll ab 2026 für Großstädte und ab 2028 für die übrigen Kommunen vorliegen.

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Modell eines vertikalen Erdwärmepumpensystems bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus

Wärmeplänung in Metropolen bereits weiter fortgeschritten

Helmut Dedy, der Hauptgeschäftsführer des Städtetags, erklärte, dass die Städte den Wärmebedarf in den Quartieren analysieren, um festzustellen, wo ein strategischer Ausbau der Fernwärme sinnvoll ist und wo eine dezentrale Versorgung, beispielsweise durch Wärmepumpen, angebracht wäre. Laut einer Umfrage der dpa haben Metropolen wie München, Hamburg oder Köln dabei die Nase vorn. In einigen Bundesländern wird die Wärmeplanung erst durch den Impuls der Bundesregierung in Gang gesetzt.

Dedy bezeichnete den Zeitplan als ehrgeizig. „Die Erstellung eines Wärmeplans ist ein komplexer Prozess und dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Das ist nicht kostenlos.“ Der Prozess erfordert eine Abstimmung mit vielen Akteuren vor Ort.

Längerfristige Finanzierung der Maßnahmen zur Wärmeplanung muss gewährleistet werden

Laut der Umfrage schätzen mehr als zwei Drittel der befragten Städte die Kosten für die Erstellung des Wärmeplans auf bis zu 200.000 Euro. Ein Großteil der Städte erwartet zudem einen zusätzlichen Personalbedarf von bis zu fünf Stellen, wobei größere Städte tendenziell einen höheren Bedarf haben. Etwa ein Drittel der Städte verfügt über eigene Ressourcen für die Wärmeplanung. 36 Prozent gaben an, externe Planungsbüros hinzugezogen zu haben, während 45 Prozent dies planen.

Helmut Dedy forderte finanzielle Unterstützung für die Städte. Er betonte, dass die Anschubförderung des Bundes mit erhöhten Fördersätzen von 90 bis 100 Prozent für die kommunale Wärmeplanung über das Jahresende hinaus fortgesetzt werden solle. „Es ist auch wichtig, dass Vorreiter-Kommunen, die bereits freiwillig oder aufgrund landesrechtlicher Vorgaben Wärmepläne erstellt haben, nicht benachteiligt werden“, so Dedy. Fertige Wärmepläne sollten anerkannt werden.

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Was sind die Gründe für die geplante Wärmewende?

Laut einem Regierungsbeschluss soll Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral leben und wirtschaften. Dies erfordert eine entsprechende Sanierung des Gebäudebestands. Aus diesem Grund sollen schrittweise fossile Heizsysteme gegen klimafreundlichere Alternativen ausgetauscht werden. Der Gebäudesektor ist in Deutschland gemäß dem Bundesumweltamt für etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und rund 30 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich.

Bundeswirtschaftsminister Habeck betont jedoch, dass das geplante Gesetz allein nicht ausreichen wird, um den Gebäudesektor klimaneutral zu machen. Weitere Maßnahmen und Anstrengungen werden erforderlich sein.

Quelle

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Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Bei der finalen Vereinbarung zum umstrittenen Gebäudeenergiegesetz hat die Ampelkoalition Einigkeit über die verbleibenden Einzelheiten erzielt. Dabei wurden die ursprünglichen Vorhaben zur Installation umweltfreundlicher Heizsysteme erheblich abgeschwächt.

Einigung in der Koalition – Bedenken und Kritik in der Opposition

Die Ampel-Koalition hat eine Einigung über die letzten offenen Fragen bezüglich des Heizungsgesetzes erzielt. In Kürze werden Millionen von Hausbesitzern und Mietern Klarheit darüber haben, was genau auf sie zukommt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums stieß auf Widerstand seitens der FDP und einiger Mitglieder der SPD. Insbesondere der ambitionierte Zeitplan stieß bei den Liberalen auf Ablehnung. Die SPD kritisierte zudem, dass die Pläne nicht ausreichend sozial abgesichert seien.

Nun gibt es einen Kompromiss, der von den Unterhändlern erarbeitet wurde und an eine bereits im Juni erzielte Einigung der Ampel-Spitzenrunde anknüpft. Im Kern sieht dieser Kompromiss vor, dass Hausbesitzern mehr Zeit für den Austausch ihrer Heizungen eingeräumt wird. Das Gesetz soll nun zügig überarbeitet und dann beschlossen werden. Die Union kritisiert jedoch, dass dies zu schnell geschieht und dass das Vorgehen der Ampel-Koalition das Parlament beschädigt. Der stellvertretende CDU-Vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Andreas Jung äußerte diese Bedenken.

Modell eines modernen Hauses mit einer Erdwärmepumpe zur Wärmeversorgung und Photovoltaik-Kollektoren auf dem Dach.

Was sind die Vorgaben des künftigen Gebäudeenergiegesetzes?

Der jetzt im Detail ausgehandelte Kompromiss sieht nach wie vor vor, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden soll. Dies dient der Förderung der Wärmewende und der Erreichung der Klimaziele.

Das Gebäudeenergiegesetz soll jedoch mit einem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verknüpft werden. Dabei gilt der Grundsatz, dass zunächst eine kommunale Wärmeplanung vorliegen muss. Denn ohne diese haben Eigentümer bestehender Häuser nicht alle erforderlichen Informationen, um die für sie wirtschaftlichste Heizungsoption zu wählen. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung soll bis spätestens 2028 angestrebt werden.

In Neubaugebieten sollen die Bestimmungen des Heizungsgesetzes ab Januar 2024 gelten. Dort wird also nur der Einbau von Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie erlaubt sein. In vielen Fällen dürften Bauherren sich hierbei für den Einsatz einer Wärmepumpe entscheiden. Bestehende funktionierende Heizungen im Altbestand müssen vorerst nicht ausgetauscht werden, zudem ist die Reparatur defekter Heizungen erlaubt.

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Eine unauffällige Luftwärmepumpe in sinnvoller Position an der Außenfassade eines Hauses.

Welche Kosten kommen auf Immobilieneigentümer und Mieter zu?

Es steht fest, dass eine neue Heizung mehrere Tausend Euro kostet, ein Betrag, den viele Hausbesitzer nicht auf ihrem Konto haben. Wenn man sich zum Beispiel für eine Wärmepumpe entscheidet, muss man je nach Bauart und inklusive Einbau mit Investitionen zwischen 15.000 und 30.000 Euro rechnen.

Bisher waren herkömmliche Gasheizungen beim Einbau kostengünstiger, jedoch ändern sich derzeit die Preisverhältnisse deutlich. Aufgrund der Preiskrise auf dem Gasmarkt und einer allmählichen Einbindung des Heizungsmarktes in das CO2-Abgabensystem und den EU-Emissionshandel zeichnet sich ab, dass Wärmepumpen auf lange Sicht betrachtet deutlich kostengünstiger in Bezug auf die laufenden Kosten sein werden. Das Bundeswirtschaftsministerium betont, dass mittelfristig durch den Einsatz umweltfreundlicher Heizungen Einsparungen erzielt werden können.

In Zukunft könnten auch Mieter von den hohen Kosten für eine neue umweltfreundliche Heizung betroffen sein. Denn Modernisierungsmaßnahmen können vom Vermieter zu einem gewissen Teil auf die Mieter umgelegt werden. Laut der Nachrichtenagentur dpa hat die Koalition sich auch in diesem Bereich auf neue Regelungen geeinigt, die Vermieter zur Durchführung von Heizungstauschmaßnahmen motivieren sollen, ohne die Mieter zu stark zu belasten.

Welche Förderungen sind für Immobilieneigentümer geplant?

Gemäß Informationen aus Koalitionskreisen sollen bei bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Investitionen beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung durch staatliche Fördermittel abgedeckt werden. Geplant ist ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent, der für alle Haushalte unabhängig vom Einkommen gilt.

Zusätzlich soll es eine Förderung von weiteren 30 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro geben. Darüber hinaus ist ein „Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent geplant, der bis zum Jahr 2028 gewährt wird. Ab 2028 soll dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte reduziert werden. Insgesamt ist aber eine maximale Förderung von 70 Prozent vorgesehen.

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Was sind die Gründe für die geplante Wärmewende?

Laut einem Regierungsbeschluss soll Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral leben und wirtschaften. Dies erfordert eine entsprechende Sanierung des Gebäudebestands. Aus diesem Grund sollen schrittweise fossile Heizsysteme gegen klimafreundlichere Alternativen ausgetauscht werden. Der Gebäudesektor ist in Deutschland gemäß dem Bundesumweltamt für etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und rund 30 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Bundeswirtschaftsminister Habeck betont jedoch, dass das geplante Gesetz allein nicht ausreichen wird, um den Gebäudesektor klimaneutral zu machen. Weitere Maßnahmen und Anstrengungen werden erforderlich sein.

Welche Kritiken gab es zu den Gesetzesplänen?

Neben dem internen Streit innerhalb der Koalition wurde das Gesetz auch von der Opposition immer wieder kritisiert. Die ursprünglichen Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums wurden von vielen Beobachtern und Interessensgruppen als überhastet, belastend für die Bürgerinnen und Bürger und praktisch nicht umsetzbar angesehen. Gemäß den früheren Vorgaben sollten ab 2024 alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden – eine Verknüpfung mit einer kommunalen Wärmeplanung war zu diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen.

Insbesondere die FDP innerhalb der Koalition kritisierte die Pläne, die federführend vom Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) entwickelt wurden. Habeck selbst räumte Mitte Juni in einem Interview mit der ARD ein, dass er die Stimmung im Land falsch eingeschätzt hatte.

Wie wird in Deutschland aktuell noch geheizt?

Laut Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wird derzeit mehr als 80 Prozent der Wärme in Deutschland durch die Verbrennung fossiler Energieträger erzeugt. Von den insgesamt etwa 41 Millionen Haushalten heizt fast die Hälfte mit Erdgas, gefolgt von Heizöl mit knapp 25 Prozent und Fernwärme mit gut 14 Prozent. Stromdirektheizungen und Wärmepumpen machen zusammen weniger als drei Prozent aus.

Die restlichen sechs Prozent entfallen auf Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe wie Holz, Holzpellets oder Kohle. Im Jahr 2021 lag der Anteil von Gasheizungen bei neu installierten Heizungen laut dem Ministerium bei rund 70 Prozent. Das Bundeswirtschaftsministerium gibt die durchschnittliche Lebensdauer von Heizungsanlagen mit 20 bis 30 Jahren an.

Welche Heizungsarten dürfen künftig noch installiert werden?

Es gibt verschiedene technische Lösungen, um die 65-Prozent-Vorgabe einzuhalten. Infrage kommen beispielsweise Wärmepumpen, die Wärme aus der Luft, dem Grundwasser oder dem Erdreich nutzen. Solche Pumpen können auch mit einer modernen Gasheizung kombiniert werden, man spricht dann von einer Hybridheizung.

Ein Anschluss an das Wärmenetz oder Stromdirektheizungen sind ebenfalls möglich. In Ballungsräumen sollen die Fernwärmenetze stark ausgebaut werden, um mehr Häuser anschließen zu können. Damit dies dann auch tatsächlich klimaneutral ist, soll Fernwärme ab 2030 größtenteils auf erneuerbare Energien umgestellt werden.

Außerdem sind elektrische Wärmepumpen oder auch Solarthermiesysteme möglich. Bei Letzteren wird Wasser in Kollektoren von der Sonne erwärmt. Stromdirektheizungen kommen für sehr gut gedämmte Gebäude infrage. Auch Ölheizungen können noch eingebaut werden, wenn sie etwa in Verbindung mit einer Wärmepumpe nur an besonders kalten Tagen die Spitzenlast ausgleichen.

Die Wärmeleistung von Holzkaminen oder Pelletheizungen kann uneingeschränkt auf das 65-Prozent-Ziel angerechnet werden. Wegen der begrenzten Verfügbarkeit der Brennstoffe sollte dies ehemals nur im Bestand möglich sein, nicht aber in Neubauten. Diese Einschränkung wurde aber gekippt.

Wenn eine kommunale Wärmeplanung vorhanden ist, die ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, können auch Gasheizungen auf Wasserstoff umgerüstet werden. Allerdings ist die Rolle von „grünem“ Wasserstoff im Wärmebereich aufgrund der Kosten noch ungewiss. Experten weisen darauf hin, dass Wasserstoff zu knapp und kostspielig ist, um im Wohngebäudebestand weit verbreitet eingesetzt zu werden. Der Einsatz von Wasserstoff soll vorrangig der Schwerindustrie (z.B. Stahl) oder dem Verkehrssektor (z.B. Flugverkehr) vorbehalten bleiben, wo derzeit kaum Alternativen vorhanden sind.

Laut Jan Rosenow vom Regulatory Assistance Project (RAP), einem internationalen Think Tank für die Dekarbonisierung des Energiesystems, ist das Heizen mit Wasserstoff auch aus Effizienzgründen nicht optimal. Eine Wasserstoff-Heizung benötigt sechs Mal so viel Strom wie eine Wärmepumpe. Betrachtet man die Gesamtkosten vom Anlagenbau bis zum laufenden Betrieb, sind die Kosten für Wasserstoff doppelt bis dreifach so hoch wie bei Wärmepumpen. Die breite Anwendung von Wasserstoff zum Heizen ist laut Rosenow in der Forschung ziemlich eindeutig nicht vorgesehen.

Auch mit Wasserstoff betriebene Heizsysteme können als nachhaltige und zukunftsfähige Alternative in Frage kommen.

Wärmepumpen allein sind kein Allheilmittel

Wärmepumpen sind mittlerweile im Neubau Standard. Fachleute und Verbraucherzentralen empfehlen auch im Gebäudebestand häufig den Einsatz von Wärmepumpen, jedoch unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten. Schlecht isolierte Gebäude und kleine Heizkörper stellen ungünstige Voraussetzungen für strombetriebene Wärmepumpen dar, die mit niedrigeren Vorlauftemperaturen von etwa 40 Grad arbeiten im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennungsheizungen, die auf Temperaturen von 55, 60 Grad oder höher ausgelegt sind.

In der Vergangenheit führte auch die Lautstärke von Wärmepumpen in eng bebauten Siedlungen zu Konflikten. Allerdings haben sich die am häufigsten verwendeten Luftwärmepumpen in Bezug auf Effizienz und Geräuschentwicklung in den letzten Jahren deutlich verbessert.

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Ihr
Marvin Albrecht

Während Baufinanzierer sich auf steigende Kaufpreise in naher Zukunft einstellen, sehen Immobilienunternehmen keinerlei Anzeichen für eine Umkehrung dieses Trends. Allerdings herrscht Einigkeit unter ihnen in Bezug auf die Entwicklung der Mieten.

Experten und Branchenkenner sehen keine baldige Trendwende kommen

Trotz steigender Bauzinsen, hoher Inflation und geringerer Nachfrage sind die Preise auf dem deutschen Immobilienmarkt in den letzten Monaten erheblich unter Druck geraten. Dennoch bleibt das Angebot an Wohnimmobilien, insbesondere in den Metropolen, weiterhin hoch.

Aktuelle Daten von Baufinanzierern und Analysefirmen deuten sogar darauf hin, dass die Preise möglicherweise wieder steigen könnten. Doch wie beurteilen die Immobilienunternehmen diese Situation?

Der neue Branchenindex des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in Zusammenarbeit mit dem Immobilien-Spitzenverband ZIA liefert dazu einen wichtigen Stimmungstest. In der Studie wurden Geschäftsführer und leitende Angestellte von etwa 1200 Immobilienunternehmen befragt, von denen rund 400 Unternehmen regelmäßig an der Studie teilnehmen.

Gibt es bereits Anzeichen für eine mögliche Trendwende aus Sicht der Experten? Die klare und ernüchternde Antwort lautet: Nein.

Wir sehen angesichts der anhaltend sinkenden Nachfrage und Finanzierungszinsen
jenseits von 4,xx% nominal p.a. auch keine baldige Trendwende bei der Immobilienpreisentwicklung.

Über die Hälfte der befragten Experten rechnet mit weiter fallenden Immobilienpreisen

Gemäß der Studie, die am Freitag veröffentlicht wird, ist eine Trendwende derzeit nicht absehbar, was einen Aufschwung in diesem Jahr unwahrscheinlich macht. „Die Umfrage dokumentiert eine erneut eingetrübte Stimmung in der Branche“, sagt Ralph Henger, Experte des IW und Mitautor der Befragung. „Viele Unternehmen hatten gehofft, dass sich die Situation schnell normalisieren würde. Aber dieses Gefühl hat sich nicht bewahrheitet.“ Daher schauen die Manager und Experten entsprechend zurückhaltend auf die Preisentwicklung in den kommenden Monaten.

Auf die Frage nach der Entwicklung der Immobilienwerte antworteten nur 6,5 Prozent der Befragten, dass sie mit steigenden Preisen im Wohnsegment rechnen. Rund 50 Prozent der Teilnehmer gaben hingegen an, dass sie mit weiteren Preisrückgängen rechnen.

„Nach Einschätzung der Immobilienunternehmen ist der Preisrutsch auf dem Wohnungsmarkt noch nicht vorbei“, sagt Henger. „Die Hälfte der Unternehmen hat die Hoffnung aufgegeben, dass sich in den nächsten zwölf Monaten eine erneute Trendwende abzeichnen könnte.“

Dies stellt einen drastischen Unterschied zu der Befragung im Vorjahr dar, als noch 37,5 Prozent der Studienteilnehmer von steigenden Preisen ausgingen.

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Rasch expandierende Neubaugebiete wie dieses in Kalchreuth gehören vermutlich aufgrund steigender Zinsen
und sinkender Nachfrage bei Immobilienkäufern in absehbarer Zukunft der Vergangenheit an.

Forderung nach neuen KfW-Förderungen und Senkung der Grunderwerbsteuer wird immer präsenter

Die Einschätzung zur Mietentwicklung ist diametral entgegengesetzt. Aktuell gehen 93,5 Prozent der Wohnimmobilienfirmen davon aus, dass die Mieten in ihren Bestandswohnungen weiter steigen werden. Kein einziger Befragter erwartet nun noch, dass die Mieten sinken werden.

Der Grund dafür liegt im Baustau. Ein Drittel der Befragten erwartet aufgrund der hohen Kosten, dass viele der genehmigten Bauprojekte in den nächsten zwölf Monaten nicht realisiert werden. „Angesichts der Tatsache, dass im vergangenen Jahr 350.000 Wohnungen genehmigt wurden, ist dies ein sehr schlechtes Zeichen für den Neubau in Deutschland“, erklärt Henger.

„Andreas Mattner, Präsident des ZIA, betont: „Die Situation ist wirklich ernst.“ Daher benötigt es jetzt politische Signale auf breiter Front: Wir haben verstanden – Senkung des Staatsanteils am Wohnen, keine neuen Regulierungen.

„Es ist nicht nur Sache des Bundes, sondern auch der Länder und Kommunen, zu erkennen, dass das gesellschaftspolitische Schlüsselthema Wohnen neben wohlwollenden Worten auch eine neue Wucht der Taten erfordert: Senkung der Grunderwerbsteuer, günstige KfW-Kredite und die Förderung seriellen und modularen Bauens sind die Maßnahmen, die einen echten Neustart ermöglichen und den Abwärtstrend stoppen könnten“, fordert Mattner.

Immer weniger Neubau durch Geschäftseinbruch für Projektentwickler

Im zweiten Quartal 2023 hat sich das Immobilienklima im Vergleich zum vorherigen Quartal wieder verschlechtert und ist mit einem deutlichen Rückgang von minus 4,27 Prozent in die Negativzone gerutscht, nachdem es zuvor leicht positiv war.

Laut der Umfrage leiden nach wie vor insbesondere Projektentwickler am stärksten unter der aktuellen Marktsituation. Jedoch wurden auch im Wohnsegment Lage und Erwartungen im Vergleich zum Jahresbeginn als schlechter eingeschätzt.

Der Ausblick der Branche im Hinblick auf die Zinswende der Notenbanken bleibt pessimistisch. Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen erwartet eine negative Entwicklung der Finanzierungsbedingungen. Lediglich 41,4 Prozent glauben, dass sich die Konditionen stabilisieren werden.

Die Unsicherheit in der Branche bleibt laut Henger nach wie vor hoch. Es sind keine klaren Trends für 2023 erkennbar, weder in Bezug auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung noch auf die Baukosten oder Finanzierungsbedingungen. Der Index wird seit 2020 vom IW Köln in Zusammenarbeit mit dem ZIA erstellt.

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Bundesbauministerin Geywitz hat angekündigt, dass bis zum Ende des Jahres 2028 alle Städte unabhängig von ihrer Einwohnerzahl Pläne für eine klimaneutrale Wärmeversorgung vorlegen müssen. Damit wird die bisherige Schwelle von 10.000 Einwohnern aufgehoben.

Schwelle für Verzicht auf kommunale Wärmeplanung unter 10.000 Einwohner soll fallen

Die Bundesbauministerin Klara Geywitz hat im Bundestag angekündigt, dass die kommunale Wärmeplanung bis 2028 auch für Kleinstädte und Dörfer gelten soll. Dabei soll die bisherige Schwelle von 10.000 Einwohnern aufgehoben werden. Der Entwurf des Gesetzes zur Wärmeplanung wird derzeit aufgrund einer Anfrage des Bundestags überarbeitet.

In der Fragestunde des Bundestags erklärte Geywitz: „Es gab den Wunsch aus dem Parlament, dass bis 2028 eine umfassende Wärmeplanung für alle Kommunen erfolgen soll.“ Jedoch könne man den Kommunen im ländlichen Raum mit begrenzten Planungskapazitäten nicht dieselben gesetzlichen Anforderungen wie den größeren Kommunen auferlegen. Daher werde der Gesetzentwurf angepasst und unterschiedliche Fristen festgelegt. Eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sei erforderlich, um die Finanzierung der Wärmeplanung zu gewährleisten.

Neubaugebiete sollen künftig mithilfe einer kommunalen Wärmeplanung zukunftsfähig geplant werden können

Kommunale Wärmeplanung als Orientierungshilfe für Immobilieneigentümer und Bauherren

Durch die Wärmeplanung sollen verschiedene Möglichkeiten, wie beispielsweise Fernwärme, aufgezeigt werden. Dadurch eröffnen sich mehr Optionen für eine Umstellung auf umweltfreundlichere Heizsysteme. Bürgerinnen und Bürger können dann erkennen, ob ihr Haus möglicherweise bald an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann oder ob es sinnvoll ist, eine Wärmepumpe auf dem eigenen Grundstück zu installieren.

Bundesbauministerin Geywitz warnte jedoch vor den hohen Kosten für das Heizen mit Öl und Gas. Sie erklärte: „Gasheizungen und Ölheizungen waren in der Vergangenheit kostengünstige Heizoptionen, werden es aber aufgrund der CO₂-Bepreisung zukünftig nicht mehr sein.“ Die Einführung des CO₂-Preises dient dem Klimaschutz und führt dazu, dass fossile Energieträger schrittweise immer teurer werden.

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Fernwärmeleitungen eines Kohlekraftwerks in Hannover

Kommunale Wärmeplanung ein wichtiger Schritt für die Klimaneutralität Deutschlands bis 2045

Bundesbauministerin Geywitz betonte, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein möchte. Dieses Ziel könne jedoch nicht erreicht werden, wenn der Gebäudebestand weiterhin mit Erdöl und Erdgas beheizt wird. Sie bezeichnete dies als einen technischen Widerspruch. Die Umstellung auf klimafreundlichere Heizsysteme werde eine ganze Generation in Anspruch nehmen, daher müsse dieser Prozess jetzt eingeleitet werden.

Die Spitzen der Ampel-Koalition, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, haben beschlossen, das umstrittene Gebäudeenergiegesetz mit dem Wärmeplanungsgesetz zu verknüpfen und beide Gesetze ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten zu lassen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bekräftigte im Bundestag, dass dieses parallele Verfahren beibehalten werden solle.

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