Das wir innerhalb eines Jahres eine weitere Immobilie über die Firma Albrecht Ventures verkauft haben, sollte
für sich sprechen! Herr Albrecht (Marvin) ist jederzeit erreichbar. Vieles läßt sich sofort über Whatsapp, E-Mail oder tel. klären. Sollten wir wieder einen Makler benötigen, dann wissen wir wo wir ihn finden! Danke!
Die goldene Regel – „QVOD TIBI HOC ALTERI“
„Was du dir wünschst, das tu dem andern.“
Oder in der modernen Fassung:
„Behandle andere stets so, wie du selbst behandelt werden willst.“
Nun fragen Sie sich vermutlich, was dieses alte Sprichwort auf der Selbstbeschreibung eines Immobilienmaklers verloren hat – mit Recht!
Mein Großvater, der einen großen Einfluss auf meine persönliche Entwicklung genommen hat, pflegte dieses Sprichwort zu sagen. Entsprechend habe ich es über die Zeit verinnerlicht und als eine Art Leitsatz in meine eigene Lebensphilosophie integriert.
Jeden Menschen mit demselben Respekt zu behandeln, den man auch für sich selbst erwartet und damit im Zweifel auch in Vorleistung zu gehen.
Diese Lebensphilosophie stellt für mich auch eine Art Qualitätsmerkmal dar, denn wer seine Arbeit so erledigt, wie er sie für sich selbst erwarten würde, strebt immer nach dem bestmöglichen Ergebnis.
Diese Einstellung lebe ich als Inhaber.
Diese Einstellung leben wir bei Albrecht Immobilien.
Deswegen lieben wir Herausforderungen und sind stets daran interessiert, für unsere Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Wir sind nur zufrieden, wenn Sie es sind!
Warum uns unsere Kunden vertrauen
Wir versprechen Ihnen nicht das Blaue vom Himmel, sondern bieten Ihnen eine auf belegbaren Fakten fundierte Arbeitsweise und echte Lösungen für Ihre Herausforderungen. Menschlichkeit steht für uns stets im Vordergrund.
In unserem Leitbild gilt die Tugend der Hanseatischen Ehrlichkeit, ein Wort, auf das man sich verlassen kann.
Sie erwarten an dieser Stelle nun diverse kraftvolle Schlagworte, mit denen wir Sie überzeugen wollen.
Nein. Wir sind der Meinung, dass Sie sich von unserer Arbeitsweise, Mentalität und den Mehrwerten, die wir Ihnen bieten können, selbst überzeugen sollten.
Lernen Sie uns in einem kostenlosen Telefonat kennen und stellen Sie uns Fragen zu Ihrem Anliegen – vollkommen unverbindlich. Selbstverständlich gilt für sämtliche Ihrer Fragen von unserer Seite absolute Diskretion.
Damit Sie aber dennoch einen Eindruck von uns erhalten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit zu sehen, was unsere Kunden über uns sagen und warum diese von unserer Arbeit überzeugt sind:
Dies soll an dieser Stelle nur ein kleiner Einblick in die letzten Meinungen unserer Kunden sein. Für weitere Meinungen, Bewertungen/Rezensionen und persönliche Eindrücke überzeugen Sie sich gerne selbst auf Google und Proven Expert.
Wir freuen uns, Sie bald persönlich kennenzulernen.
Ihr Marvin Albrecht
Herr und Frau W.
Herr C.
Herr Albrecht war der erste Makler, der mich von den Vorteilen eines Maklers überzeugen konnte. Dabei war er sehr kompetent und orientierte sich an Tatsachen. Ebenso gab es eine realistische Einschätzung sowohl des Objekts als auch der Verkaufsmöglichkeiten. Ich würde immer über den aktuellen Stand informiert und ich müsste mich, von dem Besorgen der Unterlagen einmal abgesehen, um nichts kümmern. Sehr zuverlässig.
Herr C.
Herr B.
Die Kompetenz hat man vom ersten Moment an gemerkt. Beim ersten Gespräch wurde dann detailliert über die Vermarktung und den Preis gesprochen. Zu jederzeit gab es eine gute Kommunikation, auf Antworten musste man nie bis zum nächsten Tag warten. Vom Beginn der Vermarktung bis zur Beurkundung vergingen nur wenige Wochen. Das erstellte Exposé sah ausgezeichnet aus und hat seinen Teil zum Erfolg beigetragen.
Zu jedem Termin kam Herr Albrecht pünktlich.
Alles in allem wusste ich zu jedem Zeitpunkt wie der Stand der Dinge ist und am Ende lief alles reibungslos und ich bin glücklich über den erzielten Kaufpreis. Zur, noch ausstehenden, Übergabe hat sich Herr Albrecht ebenfalls angekündigt.Frau R.
Wir hatten Marvin Albrecht mit dem Verkauf unseres Hauses beauftragt und sind mit der gesamten Abwicklung sehr zufrieden. Immer zuverlässig und zeitnahe, kompetente Information und Beantwortung unserer Fragen. Wir empfehlen Marvin gerne weiter.
LG S.R. aus D.Frau R.
Herr S.
Herr Albrecht hat wirklich sehr gute Arbeit geleistet.
Er hat unser Objekt besichtigt und eingeschätzt. Wir haben eine ausführliche Aufarbeitung unseres Objekts und dessen Wert erhalten.
Die Kommunikation war klasse. Die Besichtigungen waren vorausgewählt, sodass nicht hunderte Leute durchs Haus laufen und unzählige Termine stattfinden mussten.
Er fand schnell einen Käufer und der Verkauf wurde zügig abgewickelt.
Bei zukünftigen Verkäufen werden wir diese wieder über Herrn Albrecht abwickeln lassen.
FAQ / Häufig gestellte fragen
Nachfolgend möchten wir in unserem FAQ-Bereich auf häufig gestellte Fragen unserer Kunden eingehen.
Vielleicht können wir auf diesem Wege auch bereits eine Ihrer Fragen beantworten:
Ihre Frage: Lohnt sich eine Modernisierung meiner Immobilie, wenn diese noch nicht sehr alt ist, also zum Beispiel jünger als 20 Jahre?
Unsere Antwort: Auf diese Frage lässt sich leider keine pauschal gültige Antwort geben. Das hängt immer mit der Bausubstanz, den verarbeiteten Materialien und dem Grad der Wärmedämmung zusammen. Zumeist sind Immobilien der jüngeren Zeit schon nach anderen energetischen Gesichtspunkten entworfen worden als noch in den 1950er- und 1960er-Jahren.
Auch galten um die Jahrtausendwende schon andere gesetzliche Vorschriften, welche aber bei Weitem noch nicht so restriktiv waren wie die derzeit gültigen Bauvorschriften zum Energiebeiwert.
Generell empfiehlt sich im Zweifel immer, einen aktuellen Energieausweis erstellen zu lassen, sollte dieser Ihnen nicht vorliegen oder nicht mehr den gegenwärtigen Gebäudezustand widerspiegeln oder nicht mehr aktuell sein. Unter gewissen Voraussetzungen (z.B. bei Verkauf oder Vermietung) muss sogar ein aktueller, gültiger Energieausweis vorhanden sein.
Unterschieden wird hier je nach Gebäudetyp zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis. Welcher für Ihre Voraussetzungen der richtige ist, kann Ihnen ein Energieberater, Bausachverständiger, Architekt oder der für Sie zuständige Schornsteinfeger beantworten. Gerne unterstützen wir Sie hierbei!
Ihre Frage: Bin ich gesetzlich verpflichtet, mein Gebäude/meine Immobilie energetisch zu sanieren oder modernisieren?
Unsere Antwort: Der Gesetzgeber hat 2020 mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein neues Gesetz eingeführt, welches die Bestimmungen des Energieeinspargesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zusammengeführt, ergänzt und/oder erweitert hat.
Nach diesem Gesetz und der derzeitigen Rechtsauffassung sind Immobilieneigentümer unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, energetische Modernisierungsmaßnahmen vorzunehmen oder ein Gebäude entsprechend den Bestimmungen zu sanieren.
So muss beispielsweise bis 2023 die oberste Geschossdecke einer beheizten Wohnung als Abschluss der thermischen Hülle nachträglich gedämmt werden, wenn diese zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt sind. Alternativ wäre es hier möglich, auch das Dach nachträglich zu dämmen, so dass dieses als Abschluss der thermischen Hülle gewertet wird und somit die Wärmeschutzanforderungen erfüllt.
Einschlägigen Schätzungen von Fachleuten zufolge sind ein Großteil der Bestandsgebäude in Deutschland in einer mehr oder weniger umfassenden Art und Weise von Pflichten zur energetischen Modernisierung betroffen, oder es besteht bei diesen zumindest eine Empfehlung entsprechende Maßnahmen und Vorkehrungen für die Zukunft zu treffen.
Auch bei dieser Frage gilt also, dass der Einzelne im Zweifel nicht um eine gezielte Energieberatung herumkommt. Immerhin besteht hier die Möglichkeit, sowohl die Energieberatung, als auch Maßnahmen zur energetischen Modernisierung durch entsprechende staatliche Förderprogramme (z.B. von der KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau) in größerem Umfang fördern zu lassen. Wir beraten Sie gern!