Schlagwortarchiv für: förderung

Wirtschaftsminister Habeck kündigt großzügige Hilfen für Hauseigentümer an, um sie nicht zu überfordern, wenn ab 2024 neue Gas- oder Ölheizungen verboten werden. Allerdings sind diese Hilfen nicht für alle Eigentümer vorgesehen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat Pläne zur Einführung eines Förderprogramms in Milliardenhöhe bekannt gegeben, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ab 2024 sozial abzufedern. Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen sollen unterstützt werden, um sich den Umstieg leisten zu können.

Neu installierte Heizungen sollen ab 2024 zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien betrieben werden, was faktisch ein Aus für neue Gas- und Ölheizungen bedeutet. Habeck betonte jedoch, dass es Ausnahmen und Übergangsfristen geben wird. Das Förderprogramm wird am Einkommen orientiert sein und als eine soziale Staffelung aufgesetzt sein.

„Niemand rennt in den Keller und reißt das raus“

Bestehende Gas- oder Ölheizungen werden nicht verboten – „Niemand rennt in den Keller und reißt das raus.“ so Habeck wörtlich. Details zur geplanten Neuregelung werden nach einer Abstimmung innerhalb der Koalition zusammen mit einem Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz vorgestellt werden.

Woher das Geld für die Förderung kommen soll, ist noch unklar. Der geplante Plan zum Verbot von Einbau von neuen Öl- und Gasheizungen in Neubauten ab 2024 ist innerhalb der Koalition umstritten. Habeck verteidigt jedoch die Wärmewende als notwendig, um gesetzlich festgelegte Klimaziele und eine wohlstandssichernde Transformation der deutschen Wirtschaft zu erreichen.

Zum umfangreichen Artikel im Spiegel vom 09.03.2023: https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/oel-und-gasanlagen-robert-habeck-will-heizungs-umstieg-mit-milliarden-programm-foerdern-a-f0193098-0528-4e93-ae63-def7f44c9552

Sie wollen gerne den genauen Wert einer Immobilie erfahren?

Sie möchten sich erstmal unverbindlich beraten lassen?

Sie haben Fragen zur energetischen Modernisierung oder Sanierung Ihrer Immobilie?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Tolle Neuigkeiten! Wir sind seit März 2023 offiziell Partnermakler von hausfrage.de aus Bremen! Direkt zu unserem Partnerprofil!

Was ist hausfrage.de?

Hausfrage.de verbindet Eigentümer mit den besten Immobilienmaklern aus der Region und hat schon über 500.000 Eigentümern geholfen, aktuell wird alle 30 Sekunden eine neue Bewertungsanfrage gestellt. Eigentümer können ihre Immobilie kostenfrei bewerten und sich passende Makler aus der Region empfehlen lassen.

Wenn Sie Ihre Immobilie über unser Profil auf hausfrage.de bewerten lassen, erhalten SIE sofort eine Werteinschätzung per Mail! Natürlich vollkommen kostenlos und unverbindlich. Hier kommen Sie direkt zu unserem Profil, wo Sie sofort Ihre kostenlose Immobilienbewertung erhalten können: https://www.hausfrage.de/immobilienmakler/albrecht-immobilien-albrecht-ventures/

In der FAQ-Rubrik finden Sie viele hilfreiche Tipps & Tricks und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Auch finden Sie dort hilfreiche Ratgeber und Hilfestellungen für häufige Fragen von Immobilieneigentümern. Wir freuen uns Partner von hausfrage.de zu sein und sind sicher, damit viele weitere Vorteile für unsere Kunden bieten zu können.

Hier geht es zu unseren Immobilien-Ratgebern!
Hier erfahren Sie, wie wir Ihre Immobilie erfolgreich zum bestmöglichen Verkaufspreis vermarkten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Es klingt verlockend: Sie bekommen viel Geld für Ihre Immobilie und können trotzdem wohnen bleiben. Nun warnt die BaFin vor dem Immobilien-Teilverkauf als vermeintliche Lösung für die Altersvorsorgelücke bei Immobilieneigentümern.

Die Bafin, die Finanzaufsichtsbehörde in Deutschland, hat ältere Menschen vor Teilverkauf-Modellen von Immobilien gewarnt, die oft mit dem Versprechen finanzieller Freiheit angepriesen werden. Laut der Bafin werden Teilverkäufe als einfache, schnelle und sichere Möglichkeit beworben, obwohl sie in der Realität oft nicht halten, was die Werbung verspricht.

Was ist der Teilverkauf bei Immobilien?

Einige Unternehmen wie Deutsche Teilkauf, Hausanker, Heimkapital oder Engel & Völkers bieten Teilverkauf-Modelle an, bei denen die Eigentümer bis zu 50 Prozent ihrer Immobilie an ein Unternehmen verkaufen und diesem die Vollmacht erteilen, die Immobilie später zu verkaufen – spätestens im Todesfall. Währenddessen können die bisherigen Eigentümer die Immobilie weiter bewohnen oder vermieten und dafür ein monatliches Nutzungsentgelt zahlen. Dies erfolgt durch die Einräumung eines besonderen Nutzungsrechts, normalerweise in Form eines Nießbrauchs.

Die Unternehmen werben damit, dass die Eigentümer mit dem erhaltenen Geld ihre lang gehegten Wünsche wie große Reisen, den seniorengerechten Umbau des Hauses, eine energetische Sanierung oder einen höheren Lebensstandard erfüllen können. Gleichzeitig behalten sie die Kontrolle über ihre Immobilie bis hin zum Rückkauf. In einigen Fällen kann es sich dabei um eine sechsstellige Summe handeln.

Laut Katharina Lawrence, einer Juristin bei der Verbraucherzentrale Hessen, richten sich Anbieter von Teilverkauf-Modellen in der Regel an ältere Menschen, insbesondere solche mit geringer Rente, deren Altersvorsorge in ihrer eigenen Immobilie steckt. Allerdings sind die Verträge dieser Modelle sehr komplex und schwer zu verstehen, sogar für Juristen.

Beim Immobilien-Teilverkauf bleiben trotzdem laufende Kosten beim Eigentümer – Hinzu kommt ein Nutzungsentgelt

Die Bafin sieht bei den Teilverkauf-Modellen eine Vielzahl von Tücken. Obwohl ein hoher Teilkaufpreis verlockend klingt, hängen das monatliche Nutzungsentgelt, der Mindesterlös und sämtliche Gebühren beim Gesamtverkauf von diesem ab. Nach einem Teilverkauf fallen auch weiterhin die laufenden Kosten einer Immobilie an. Des Weiteren erhält die Teilkauf-Firma beim Teilverkauf oder Rückkauf immer mindestens den Teilkaufpreis „plus X“ für ihren Immobilienteil, auch wenn die Immobilie keinen Wertzuwachs aufweist. Die Bafin warnt auch vor einem hohen und „teilweise unkalkulierbaren“ monatlichen Nutzungsentgelt:

Wenn das monatliche Nutzungsentgelt beispielsweise fünf Prozent des Teilkaufpreises pro Jahr beträgt, wird der eingenommene Teilkaufpreis innerhalb von zwanzig Jahren aufgebraucht sein.

Normalerweise ist die Gebühr für einen festgelegten Zeitraum, beispielsweise zehn Jahre, festgeschrieben und steigt mit der Zeit an. Nach Ablauf dieser Frist kann es zu einer Erhöhung kommen. Wenn jemand das monatliche Nutzungsentgelt nicht mehr zahlen kann, besteht die Gefahr, dass das Haus verkauft werden muss und die Bewohner ausziehen müssen.

Fazit

Am Ende kann man zusammenfassend sagen, dass der Immobilien-Teilverkauf nur für wenige Immobilieneigentümer wirklich die beste Option zu sein scheint. Die komplizierten Verträge und Nachteile aus einem Teilverkauf bilden einen starken Kontrast zu dem vermeintlich einfachen Weg, schnell an eine große Menge Kapital zu gelangen.

Zum Artikel der BaFin: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2023/Meldung_2023_03_03_Immobilien_Teilverkauf.html

Sie überlegen Ihre Immobilie zu verkaufen und benötigen für die weitere Planung eine unverbindliche Wertermittlung? Füllen Sie dazu einfach unser Formular zur Wertermittlung aus und wir senden Ihnen schnellstmöglich und kostenlos eine ungefähre Werteinschätzung zu: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/#formular

Sie wollen gerne den genauen Wert einer Immobilie erfahren?
Sie möchten sich erstmal unverbindlich beraten lassen?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Die neuen KfW-Förderprogramme (297/298) sind da und locken mit attraktiver Förderung. Aber lohnt sich die Förderung trotz hoher Anforderungen?

Ab heute steht Bauherren die neue KfW-Förderung zur Verfügung. Die staatliche Förderbank bietet zinsverbilligte Kredite an, bei denen der Zinssatz im günstigsten Fall nur bei 0,01 Prozent liegt. Dies soll den Weg in die eigenen vier Wände erleichtern, da dieser aufgrund der stark gestiegenen Zinsen für viele Kaufwillige deutlich schwieriger geworden ist. Die KfW möchte diese Entwicklung abfedern und bietet nunmehr keine Zuschüsse für die Tilgung, sondern Darlehen mit besseren Konditionen als am Markt an. Verbraucher können mit den neuen Programmen (297/298) eine Förderung bis zu einer Darlehenssumme von 150.000 Euro erhalten.

Das neue Förderprogramm ist ausschließlich für Neubauten mit guter Energiebilanz und nicht für den Kauf von Bestandsimmobilien geeignet. Konkret gilt die Förderung nur für neugebaute Gebäude mit dem Effizienzhaus-40-Standard, was bedeutet, dass das Haus lediglich 40 Prozent der Energie im Vergleich zu einem gesetzlich definierten Referenzhaus verbraucht.

Diese Einschränkung ist für die Politik unverzichtbar, da der Gebäudesektor immerhin 40 Prozent der CO2-Emissionen ausmacht. Um die Klimaziele zu erreichen, ist eine Veränderung in diesem Bereich unumgänglich. Auf lange Sicht würde sich der Fokus auf energieeffizientes Bauen auch finanziell für Verbraucher auszahlen, so Bauministerin Klara Geywitz (SPD) kürzlich. Sie betonte: „Wer heute noch so baut wie früher, um Geld zu sparen, schadet dem Klima und seinem Geldbeutel durch horrende Nebenkosten.“

Effizienzhäuser haben eine bessere Energiebilanz als unsanierte Bestandsimmobilien, was sich in niedrigeren Heizkosten widerspiegelt. Um die neue Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen jedoch einige Dinge beachtet werden und zunächst tiefer in die Tasche gegriffen werden.

Die Zertifizierung für die Förderung kann bis zu 15.000 EUR kosten

Die Zertifizierung allein kann bis zu 15.000 Euro kosten. „Bei der neuen Förderung führt kein Weg an einem Energieberater vorbei“, erklärt Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des Energieberaterverbands GIH. Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Energiesachverständiger hinzugezogen wird. Dieser prüft, ob das Projekt den EH40-Standards entspricht, beispielsweise ob ein Lüftungskonzept vorhanden ist oder ob der sommerliche Wärmeschutz gewährleistet ist. Er muss auch einen Nachweis darüber erstellen, den Verbraucher zusammen mit dem Antrag einreichen müssen. Die Deutsche Energie-Agentur listet zugelassene Energieberater auf. Bei EH40-Projekten beträgt die maximale Fördersumme 100.000 Euro.

Die KfW-Förderung bietet bis zu 150.000 Euro für Neubauten mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG-Plus). Dabei werden auch die bei der Bauphase entstehenden Treibhausgase berücksichtigt. Allerdings müssen die Regeln hier noch strenger eingehalten werden als bei dem EH40-Standard. Um das QNG-Siegel zu erhalten, muss das Vorhaben von einer speziellen Organisation genehmigt werden, die durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) zertifiziert ist. Die Zertifizierungskosten belaufen sich auf 10.000 bis 15.000 Euro, je nach Komplexität des Projekts. Obwohl es mittlerweile keine Zuschüsse mehr für die Begleitung durch einen Energieberater gibt, lohnt sich die Förderung insgesamt, vor allem, wenn Verbraucher ohnehin einen energetischen Neubau planen, trotz der hohen Kosten für den Energieberater, so der GIH-Vorsitzende Jürgen Leppig.

Das Einsparpotenzial bleibt trotz hoher Anforderungen groß

Jörg Utecht, Chef des Münchner Finanzierungsvermittlers Interhyp, stimmt zu, dass die neue KfW-Förderung die Machbarkeit des Projekts für Menschen, die den Bau eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeitsklasse anstreben, deutlich verbessert. Die Zinsverbilligung durch die KfW beträgt etwa vier Prozent. Bei einer zehnjährigen Laufzeit wird der Kredit praktisch zum Nulltarif angeboten: Der Sollzins liegt bei 0,01 Prozent.
Der Interhyp-Vorstand hat das Einsparpotenzial berechnet und kommt zu dem Schluss, dass Verbraucher bei einer zehnjährigen Zinsbindung monatlich fast 300 Euro gegenüber dem aktuellen Bestzins von 3,6 Prozent sparen können.

Dies entspricht insgesamt Einsparungen von 40.000 Euro für die gesamte Laufzeit. GIH-Vorstand Leppig glaubt jedoch, dass nur ein kleiner Teil der Kaufinteressenten von der Förderung profitieren wird, da die Kosten für den Neubau für viele Durchschnittsbürger zu hoch sind. Er meint, dass die Förderung „an der Realität vorbeigeht“ und für den Normalbürger nicht in Frage kommt. Klimaschutz ist eben auch eine Frage des Geldbeutels.

Sie wollen gerne den genauen Wert einer Immobilie erfahren?
Sie möchten sich erstmal unverbindlich beraten lassen?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht