Bei der finalen Vereinbarung zum umstrittenen Gebäudeenergiegesetz hat die Ampelkoalition Einigkeit über die verbleibenden Einzelheiten erzielt. Dabei wurden die ursprünglichen Vorhaben zur Installation umweltfreundlicher Heizsysteme erheblich abgeschwächt.

Einigung in der Koalition – Bedenken und Kritik in der Opposition

Die Ampel-Koalition hat eine Einigung über die letzten offenen Fragen bezüglich des Heizungsgesetzes erzielt. In Kürze werden Millionen von Hausbesitzern und Mietern Klarheit darüber haben, was genau auf sie zukommt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums stieß auf Widerstand seitens der FDP und einiger Mitglieder der SPD. Insbesondere der ambitionierte Zeitplan stieß bei den Liberalen auf Ablehnung. Die SPD kritisierte zudem, dass die Pläne nicht ausreichend sozial abgesichert seien.

Nun gibt es einen Kompromiss, der von den Unterhändlern erarbeitet wurde und an eine bereits im Juni erzielte Einigung der Ampel-Spitzenrunde anknüpft. Im Kern sieht dieser Kompromiss vor, dass Hausbesitzern mehr Zeit für den Austausch ihrer Heizungen eingeräumt wird. Das Gesetz soll nun zügig überarbeitet und dann beschlossen werden. Die Union kritisiert jedoch, dass dies zu schnell geschieht und dass das Vorgehen der Ampel-Koalition das Parlament beschädigt. Der stellvertretende CDU-Vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Andreas Jung äußerte diese Bedenken.

Modell eines modernen Hauses mit einer Erdwärmepumpe zur Wärmeversorgung und Photovoltaik-Kollektoren auf dem Dach.

Was sind die Vorgaben des künftigen Gebäudeenergiegesetzes?

Der jetzt im Detail ausgehandelte Kompromiss sieht nach wie vor vor, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden soll. Dies dient der Förderung der Wärmewende und der Erreichung der Klimaziele.

Das Gebäudeenergiegesetz soll jedoch mit einem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verknüpft werden. Dabei gilt der Grundsatz, dass zunächst eine kommunale Wärmeplanung vorliegen muss. Denn ohne diese haben Eigentümer bestehender Häuser nicht alle erforderlichen Informationen, um die für sie wirtschaftlichste Heizungsoption zu wählen. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung soll bis spätestens 2028 angestrebt werden.

In Neubaugebieten sollen die Bestimmungen des Heizungsgesetzes ab Januar 2024 gelten. Dort wird also nur der Einbau von Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie erlaubt sein. In vielen Fällen dürften Bauherren sich hierbei für den Einsatz einer Wärmepumpe entscheiden. Bestehende funktionierende Heizungen im Altbestand müssen vorerst nicht ausgetauscht werden, zudem ist die Reparatur defekter Heizungen erlaubt.

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Eine unauffällige Luftwärmepumpe in sinnvoller Position an der Außenfassade eines Hauses.

Welche Kosten kommen auf Immobilieneigentümer und Mieter zu?

Es steht fest, dass eine neue Heizung mehrere Tausend Euro kostet, ein Betrag, den viele Hausbesitzer nicht auf ihrem Konto haben. Wenn man sich zum Beispiel für eine Wärmepumpe entscheidet, muss man je nach Bauart und inklusive Einbau mit Investitionen zwischen 15.000 und 30.000 Euro rechnen.

Bisher waren herkömmliche Gasheizungen beim Einbau kostengünstiger, jedoch ändern sich derzeit die Preisverhältnisse deutlich. Aufgrund der Preiskrise auf dem Gasmarkt und einer allmählichen Einbindung des Heizungsmarktes in das CO2-Abgabensystem und den EU-Emissionshandel zeichnet sich ab, dass Wärmepumpen auf lange Sicht betrachtet deutlich kostengünstiger in Bezug auf die laufenden Kosten sein werden. Das Bundeswirtschaftsministerium betont, dass mittelfristig durch den Einsatz umweltfreundlicher Heizungen Einsparungen erzielt werden können.

In Zukunft könnten auch Mieter von den hohen Kosten für eine neue umweltfreundliche Heizung betroffen sein. Denn Modernisierungsmaßnahmen können vom Vermieter zu einem gewissen Teil auf die Mieter umgelegt werden. Laut der Nachrichtenagentur dpa hat die Koalition sich auch in diesem Bereich auf neue Regelungen geeinigt, die Vermieter zur Durchführung von Heizungstauschmaßnahmen motivieren sollen, ohne die Mieter zu stark zu belasten.

Welche Förderungen sind für Immobilieneigentümer geplant?

Gemäß Informationen aus Koalitionskreisen sollen bei bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Investitionen beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung durch staatliche Fördermittel abgedeckt werden. Geplant ist ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent, der für alle Haushalte unabhängig vom Einkommen gilt.

Zusätzlich soll es eine Förderung von weiteren 30 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro geben. Darüber hinaus ist ein „Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent geplant, der bis zum Jahr 2028 gewährt wird. Ab 2028 soll dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte reduziert werden. Insgesamt ist aber eine maximale Förderung von 70 Prozent vorgesehen.

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Was sind die Gründe für die geplante Wärmewende?

Laut einem Regierungsbeschluss soll Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral leben und wirtschaften. Dies erfordert eine entsprechende Sanierung des Gebäudebestands. Aus diesem Grund sollen schrittweise fossile Heizsysteme gegen klimafreundlichere Alternativen ausgetauscht werden. Der Gebäudesektor ist in Deutschland gemäß dem Bundesumweltamt für etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und rund 30 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Bundeswirtschaftsminister Habeck betont jedoch, dass das geplante Gesetz allein nicht ausreichen wird, um den Gebäudesektor klimaneutral zu machen. Weitere Maßnahmen und Anstrengungen werden erforderlich sein.

Welche Kritiken gab es zu den Gesetzesplänen?

Neben dem internen Streit innerhalb der Koalition wurde das Gesetz auch von der Opposition immer wieder kritisiert. Die ursprünglichen Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums wurden von vielen Beobachtern und Interessensgruppen als überhastet, belastend für die Bürgerinnen und Bürger und praktisch nicht umsetzbar angesehen. Gemäß den früheren Vorgaben sollten ab 2024 alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden – eine Verknüpfung mit einer kommunalen Wärmeplanung war zu diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen.

Insbesondere die FDP innerhalb der Koalition kritisierte die Pläne, die federführend vom Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) entwickelt wurden. Habeck selbst räumte Mitte Juni in einem Interview mit der ARD ein, dass er die Stimmung im Land falsch eingeschätzt hatte.

Wie wird in Deutschland aktuell noch geheizt?

Laut Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wird derzeit mehr als 80 Prozent der Wärme in Deutschland durch die Verbrennung fossiler Energieträger erzeugt. Von den insgesamt etwa 41 Millionen Haushalten heizt fast die Hälfte mit Erdgas, gefolgt von Heizöl mit knapp 25 Prozent und Fernwärme mit gut 14 Prozent. Stromdirektheizungen und Wärmepumpen machen zusammen weniger als drei Prozent aus.

Die restlichen sechs Prozent entfallen auf Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe wie Holz, Holzpellets oder Kohle. Im Jahr 2021 lag der Anteil von Gasheizungen bei neu installierten Heizungen laut dem Ministerium bei rund 70 Prozent. Das Bundeswirtschaftsministerium gibt die durchschnittliche Lebensdauer von Heizungsanlagen mit 20 bis 30 Jahren an.

Welche Heizungsarten dürfen künftig noch installiert werden?

Es gibt verschiedene technische Lösungen, um die 65-Prozent-Vorgabe einzuhalten. Infrage kommen beispielsweise Wärmepumpen, die Wärme aus der Luft, dem Grundwasser oder dem Erdreich nutzen. Solche Pumpen können auch mit einer modernen Gasheizung kombiniert werden, man spricht dann von einer Hybridheizung.

Ein Anschluss an das Wärmenetz oder Stromdirektheizungen sind ebenfalls möglich. In Ballungsräumen sollen die Fernwärmenetze stark ausgebaut werden, um mehr Häuser anschließen zu können. Damit dies dann auch tatsächlich klimaneutral ist, soll Fernwärme ab 2030 größtenteils auf erneuerbare Energien umgestellt werden.

Außerdem sind elektrische Wärmepumpen oder auch Solarthermiesysteme möglich. Bei Letzteren wird Wasser in Kollektoren von der Sonne erwärmt. Stromdirektheizungen kommen für sehr gut gedämmte Gebäude infrage. Auch Ölheizungen können noch eingebaut werden, wenn sie etwa in Verbindung mit einer Wärmepumpe nur an besonders kalten Tagen die Spitzenlast ausgleichen.

Die Wärmeleistung von Holzkaminen oder Pelletheizungen kann uneingeschränkt auf das 65-Prozent-Ziel angerechnet werden. Wegen der begrenzten Verfügbarkeit der Brennstoffe sollte dies ehemals nur im Bestand möglich sein, nicht aber in Neubauten. Diese Einschränkung wurde aber gekippt.

Wenn eine kommunale Wärmeplanung vorhanden ist, die ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, können auch Gasheizungen auf Wasserstoff umgerüstet werden. Allerdings ist die Rolle von „grünem“ Wasserstoff im Wärmebereich aufgrund der Kosten noch ungewiss. Experten weisen darauf hin, dass Wasserstoff zu knapp und kostspielig ist, um im Wohngebäudebestand weit verbreitet eingesetzt zu werden. Der Einsatz von Wasserstoff soll vorrangig der Schwerindustrie (z.B. Stahl) oder dem Verkehrssektor (z.B. Flugverkehr) vorbehalten bleiben, wo derzeit kaum Alternativen vorhanden sind.

Laut Jan Rosenow vom Regulatory Assistance Project (RAP), einem internationalen Think Tank für die Dekarbonisierung des Energiesystems, ist das Heizen mit Wasserstoff auch aus Effizienzgründen nicht optimal. Eine Wasserstoff-Heizung benötigt sechs Mal so viel Strom wie eine Wärmepumpe. Betrachtet man die Gesamtkosten vom Anlagenbau bis zum laufenden Betrieb, sind die Kosten für Wasserstoff doppelt bis dreifach so hoch wie bei Wärmepumpen. Die breite Anwendung von Wasserstoff zum Heizen ist laut Rosenow in der Forschung ziemlich eindeutig nicht vorgesehen.

Auch mit Wasserstoff betriebene Heizsysteme können als nachhaltige und zukunftsfähige Alternative in Frage kommen.

Wärmepumpen allein sind kein Allheilmittel

Wärmepumpen sind mittlerweile im Neubau Standard. Fachleute und Verbraucherzentralen empfehlen auch im Gebäudebestand häufig den Einsatz von Wärmepumpen, jedoch unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten. Schlecht isolierte Gebäude und kleine Heizkörper stellen ungünstige Voraussetzungen für strombetriebene Wärmepumpen dar, die mit niedrigeren Vorlauftemperaturen von etwa 40 Grad arbeiten im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennungsheizungen, die auf Temperaturen von 55, 60 Grad oder höher ausgelegt sind.

In der Vergangenheit führte auch die Lautstärke von Wärmepumpen in eng bebauten Siedlungen zu Konflikten. Allerdings haben sich die am häufigsten verwendeten Luftwärmepumpen in Bezug auf Effizienz und Geräuschentwicklung in den letzten Jahren deutlich verbessert.

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Marvin Albrecht

Während Baufinanzierer sich auf steigende Kaufpreise in naher Zukunft einstellen, sehen Immobilienunternehmen keinerlei Anzeichen für eine Umkehrung dieses Trends. Allerdings herrscht Einigkeit unter ihnen in Bezug auf die Entwicklung der Mieten.

Experten und Branchenkenner sehen keine baldige Trendwende kommen

Trotz steigender Bauzinsen, hoher Inflation und geringerer Nachfrage sind die Preise auf dem deutschen Immobilienmarkt in den letzten Monaten erheblich unter Druck geraten. Dennoch bleibt das Angebot an Wohnimmobilien, insbesondere in den Metropolen, weiterhin hoch.

Aktuelle Daten von Baufinanzierern und Analysefirmen deuten sogar darauf hin, dass die Preise möglicherweise wieder steigen könnten. Doch wie beurteilen die Immobilienunternehmen diese Situation?

Der neue Branchenindex des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in Zusammenarbeit mit dem Immobilien-Spitzenverband ZIA liefert dazu einen wichtigen Stimmungstest. In der Studie wurden Geschäftsführer und leitende Angestellte von etwa 1200 Immobilienunternehmen befragt, von denen rund 400 Unternehmen regelmäßig an der Studie teilnehmen.

Gibt es bereits Anzeichen für eine mögliche Trendwende aus Sicht der Experten? Die klare und ernüchternde Antwort lautet: Nein.

Wir sehen angesichts der anhaltend sinkenden Nachfrage und Finanzierungszinsen
jenseits von 4,xx% nominal p.a. auch keine baldige Trendwende bei der Immobilienpreisentwicklung.

Über die Hälfte der befragten Experten rechnet mit weiter fallenden Immobilienpreisen

Gemäß der Studie, die am Freitag veröffentlicht wird, ist eine Trendwende derzeit nicht absehbar, was einen Aufschwung in diesem Jahr unwahrscheinlich macht. „Die Umfrage dokumentiert eine erneut eingetrübte Stimmung in der Branche“, sagt Ralph Henger, Experte des IW und Mitautor der Befragung. „Viele Unternehmen hatten gehofft, dass sich die Situation schnell normalisieren würde. Aber dieses Gefühl hat sich nicht bewahrheitet.“ Daher schauen die Manager und Experten entsprechend zurückhaltend auf die Preisentwicklung in den kommenden Monaten.

Auf die Frage nach der Entwicklung der Immobilienwerte antworteten nur 6,5 Prozent der Befragten, dass sie mit steigenden Preisen im Wohnsegment rechnen. Rund 50 Prozent der Teilnehmer gaben hingegen an, dass sie mit weiteren Preisrückgängen rechnen.

„Nach Einschätzung der Immobilienunternehmen ist der Preisrutsch auf dem Wohnungsmarkt noch nicht vorbei“, sagt Henger. „Die Hälfte der Unternehmen hat die Hoffnung aufgegeben, dass sich in den nächsten zwölf Monaten eine erneute Trendwende abzeichnen könnte.“

Dies stellt einen drastischen Unterschied zu der Befragung im Vorjahr dar, als noch 37,5 Prozent der Studienteilnehmer von steigenden Preisen ausgingen.

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Rasch expandierende Neubaugebiete wie dieses in Kalchreuth gehören vermutlich aufgrund steigender Zinsen
und sinkender Nachfrage bei Immobilienkäufern in absehbarer Zukunft der Vergangenheit an.

Forderung nach neuen KfW-Förderungen und Senkung der Grunderwerbsteuer wird immer präsenter

Die Einschätzung zur Mietentwicklung ist diametral entgegengesetzt. Aktuell gehen 93,5 Prozent der Wohnimmobilienfirmen davon aus, dass die Mieten in ihren Bestandswohnungen weiter steigen werden. Kein einziger Befragter erwartet nun noch, dass die Mieten sinken werden.

Der Grund dafür liegt im Baustau. Ein Drittel der Befragten erwartet aufgrund der hohen Kosten, dass viele der genehmigten Bauprojekte in den nächsten zwölf Monaten nicht realisiert werden. „Angesichts der Tatsache, dass im vergangenen Jahr 350.000 Wohnungen genehmigt wurden, ist dies ein sehr schlechtes Zeichen für den Neubau in Deutschland“, erklärt Henger.

„Andreas Mattner, Präsident des ZIA, betont: „Die Situation ist wirklich ernst.“ Daher benötigt es jetzt politische Signale auf breiter Front: Wir haben verstanden – Senkung des Staatsanteils am Wohnen, keine neuen Regulierungen.

„Es ist nicht nur Sache des Bundes, sondern auch der Länder und Kommunen, zu erkennen, dass das gesellschaftspolitische Schlüsselthema Wohnen neben wohlwollenden Worten auch eine neue Wucht der Taten erfordert: Senkung der Grunderwerbsteuer, günstige KfW-Kredite und die Förderung seriellen und modularen Bauens sind die Maßnahmen, die einen echten Neustart ermöglichen und den Abwärtstrend stoppen könnten“, fordert Mattner.

Immer weniger Neubau durch Geschäftseinbruch für Projektentwickler

Im zweiten Quartal 2023 hat sich das Immobilienklima im Vergleich zum vorherigen Quartal wieder verschlechtert und ist mit einem deutlichen Rückgang von minus 4,27 Prozent in die Negativzone gerutscht, nachdem es zuvor leicht positiv war.

Laut der Umfrage leiden nach wie vor insbesondere Projektentwickler am stärksten unter der aktuellen Marktsituation. Jedoch wurden auch im Wohnsegment Lage und Erwartungen im Vergleich zum Jahresbeginn als schlechter eingeschätzt.

Der Ausblick der Branche im Hinblick auf die Zinswende der Notenbanken bleibt pessimistisch. Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen erwartet eine negative Entwicklung der Finanzierungsbedingungen. Lediglich 41,4 Prozent glauben, dass sich die Konditionen stabilisieren werden.

Die Unsicherheit in der Branche bleibt laut Henger nach wie vor hoch. Es sind keine klaren Trends für 2023 erkennbar, weder in Bezug auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung noch auf die Baukosten oder Finanzierungsbedingungen. Der Index wird seit 2020 vom IW Köln in Zusammenarbeit mit dem ZIA erstellt.

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Bundesbauministerin Geywitz hat angekündigt, dass bis zum Ende des Jahres 2028 alle Städte unabhängig von ihrer Einwohnerzahl Pläne für eine klimaneutrale Wärmeversorgung vorlegen müssen. Damit wird die bisherige Schwelle von 10.000 Einwohnern aufgehoben.

Schwelle für Verzicht auf kommunale Wärmeplanung unter 10.000 Einwohner soll fallen

Die Bundesbauministerin Klara Geywitz hat im Bundestag angekündigt, dass die kommunale Wärmeplanung bis 2028 auch für Kleinstädte und Dörfer gelten soll. Dabei soll die bisherige Schwelle von 10.000 Einwohnern aufgehoben werden. Der Entwurf des Gesetzes zur Wärmeplanung wird derzeit aufgrund einer Anfrage des Bundestags überarbeitet.

In der Fragestunde des Bundestags erklärte Geywitz: „Es gab den Wunsch aus dem Parlament, dass bis 2028 eine umfassende Wärmeplanung für alle Kommunen erfolgen soll.“ Jedoch könne man den Kommunen im ländlichen Raum mit begrenzten Planungskapazitäten nicht dieselben gesetzlichen Anforderungen wie den größeren Kommunen auferlegen. Daher werde der Gesetzentwurf angepasst und unterschiedliche Fristen festgelegt. Eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sei erforderlich, um die Finanzierung der Wärmeplanung zu gewährleisten.

Neubaugebiete sollen künftig mithilfe einer kommunalen Wärmeplanung zukunftsfähig geplant werden können

Kommunale Wärmeplanung als Orientierungshilfe für Immobilieneigentümer und Bauherren

Durch die Wärmeplanung sollen verschiedene Möglichkeiten, wie beispielsweise Fernwärme, aufgezeigt werden. Dadurch eröffnen sich mehr Optionen für eine Umstellung auf umweltfreundlichere Heizsysteme. Bürgerinnen und Bürger können dann erkennen, ob ihr Haus möglicherweise bald an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann oder ob es sinnvoll ist, eine Wärmepumpe auf dem eigenen Grundstück zu installieren.

Bundesbauministerin Geywitz warnte jedoch vor den hohen Kosten für das Heizen mit Öl und Gas. Sie erklärte: „Gasheizungen und Ölheizungen waren in der Vergangenheit kostengünstige Heizoptionen, werden es aber aufgrund der CO₂-Bepreisung zukünftig nicht mehr sein.“ Die Einführung des CO₂-Preises dient dem Klimaschutz und führt dazu, dass fossile Energieträger schrittweise immer teurer werden.

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Fernwärmeleitungen eines Kohlekraftwerks in Hannover

Kommunale Wärmeplanung ein wichtiger Schritt für die Klimaneutralität Deutschlands bis 2045

Bundesbauministerin Geywitz betonte, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein möchte. Dieses Ziel könne jedoch nicht erreicht werden, wenn der Gebäudebestand weiterhin mit Erdöl und Erdgas beheizt wird. Sie bezeichnete dies als einen technischen Widerspruch. Die Umstellung auf klimafreundlichere Heizsysteme werde eine ganze Generation in Anspruch nehmen, daher müsse dieser Prozess jetzt eingeleitet werden.

Die Spitzen der Ampel-Koalition, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, haben beschlossen, das umstrittene Gebäudeenergiegesetz mit dem Wärmeplanungsgesetz zu verknüpfen und beide Gesetze ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten zu lassen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bekräftigte im Bundestag, dass dieses parallele Verfahren beibehalten werden solle.

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Vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, hat die Koalition wochenlang um diese erste Lesung gerungen. Am Donnerstag führte der Kompromiss der Ampel zu Nachbesserungen am umstrittenen Heizungsgesetz zu einer kontroversen Debatte im Bundestag. Die Koalition strebt an, dass der Bundestag das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet. Allerdings müssen noch zahlreiche Details geklärt werden, ausgerechnet in Fragen, die für Bürgerinnen und Bürger von entscheidender Bedeutung sind.

Zähes politisches Ringen um das neue Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz)

Oppositionspolitiker kritisierten die Koalition dafür, dass ihre Pläne zum Heizungstausch eine tiefe Verunsicherung in der Bevölkerung verursacht hätten. Die Koalitionsvertreter der SPD, Grünen und FDP hingegen warfen den vorherigen Regierungen unter der Unions-Kanzlerin vor, im Bereich der Wärmeversorgung viel zu wenig für den Klimaschutz getan zu haben.

Nach langen Verhandlungen einigte sich die Spitzenrunde der Koalition auf wesentliche Änderungen am ursprünglichen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch bekannt als Heizungsgesetz. Das Ergebnis ist, dass den meisten Hausbesitzern mehr Zeit für den Umstieg auf eine umweltfreundliche Heizung eingeräumt wird, indem das GEG mit einem Wärmeplanungsgesetz verknüpft wird. In den kommenden Jahren sollen die Kommunen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umgestalten möchten, beispielsweise durch den Ausbau von Fernwärmenetzen.

Installation einer Wärmepumpe vor einer modernen Putzfassade

Noch einige offene Punkte beim Gesetzesentwurf

Nach der Durchführung der sogenannten Ersten Lesung im Parlament startet die Arbeit der Bundestagsausschüsse. Dort werden Fachleute angehört und Änderungen in den Gesetzestext eingearbeitet. Obwohl die Ampel-Koalition bereits bestimmte Leitlinien für die Änderungen festgelegt hat, gibt es immer noch offene Punkte, die bei der SPD, den Grünen und der FDP erneut zu kontroversen Diskussionen führen könnten:

Förderung:

Es ist geplant, dass staatliche Fördermittel aus dem Klima- und Transformationsfonds für neue, umweltfreundliche Heizungen zur Verfügung gestellt werden. Dabei soll eine passgenaue Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und sozialen Härten bis in die Mitte der Gesellschaft erfolgen. Die genaue Höhe der Förderung und eine mögliche soziale Staffelung sind jedoch noch nicht festgelegt. Es ist auch unklar, ob Einkommensgrenzen gelten und wohlhabende Personen keinen oder einen geringeren Anspruch auf Förderung haben.

Ausnahmeregeln:

Diskutiert wird noch über die Altersgrenze, bis zu der die Verpflichtung zum Einbau einer umweltfreundlichen Heizung gelten soll. Ursprünglich war eine Grenze von 80 Jahren vorgesehen, da ältere Menschen möglicherweise Schwierigkeiten haben, einen Kredit für die Heizungsumstellung zu erhalten. Es wird nun darüber debattiert, die Grenze auf das Rentenalter zu senken, was jedoch viele Hausbesitzer von der Verpflichtung befreien würde, da sie im Durchschnitt ein höheres Alter haben.

Modernisierungsumlage:

Es besteht eine Herausforderung bei der Frage, wie Mieter vor hohen Kosten beim Einbau einer neuen Heizung geschützt und Vermietern gleichzeitig ein Anreiz für Investitionen gegeben werden kann. Hier wird vorgeschlagen, eine „weitere Modernisierungsumlage“ einzuführen, die greift, wenn staatliche Fördermittel genutzt werden und die Mieter finanziell von der Umstellung profitieren. Es sind jedoch noch keine Details festgelegt. Mit dieser Umlage können Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen.

Übergangsfristen:

Unklar ist bisher, was geschieht, wenn jemand eine Gasheizung einbaut, die später nicht mit dem geplanten Gasnetz der Kommune kompatibel ist. Es wurde lediglich festgelegt, dass „angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie“ gelten sollen. Die genaue Dauer dieser Fristen ist jedoch umstritten.

Heizen mit Holz und Pellets:

Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, erfüllen die geplante Vorgabe eines Ökostrom-Anteils von 65 Prozent uneingeschränkt. Allerdings soll vermieden werden, Anreize zu setzen, die den Einsatz von Holz und Pellets fördern, ohne Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen. Es ist jedoch unklar, was genau mit „Fehlanreizen“ gemeint ist. Die Grünen betonen in einem eigenen Papier, dass Holz ein begrenzter Rohstoff ist und in anderen Branchen dringend benötigt wird. Daher soll ein praxistauglicher Rahmen geschaffen werden, der Fehlanreize vermeidet und Nachhaltigkeitskriterien erfüllt.

Beratung:

In Übereinstimmung mit dem „Leitplanken“-Papier soll ab Januar 2024 der Verkauf von Gasheizungen nur nach einer Beratung gestattet sein, die potenzielle Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und finanzielle Belastungen aufzeigt. Dies ist auf die erwartete Erhöhung der Gaspreise aufgrund einer höheren staatlichen CO2-Bepreisung zurückzuführen. Allerdings besteht Uneinigkeit bezüglich des Charakters der Beratung. Während die Grünen von einer verpflichtenden Beratung sprechen, wird in einem FDP-Papier von einem „Beratungsangebot“ gesprochen.

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Wärmedämmung bei einem alten Haus mit Klinker-/Verblender-Fassade

Nur nur drei Wochen verbleiben

Die Ampel-Fraktionen haben sich zeitlich selbst unter Druck gesetzt, da vor dem geplanten Beschluss und der Sommerpause nur noch drei Sitzungswochen zur Verfügung stehen. Außerhalb dieser Wochen sind viele Abgeordnete nicht in Berlin, sondern haben Termine in ihren Wahlkreisen.

Es ist noch unklar, wann der Bundesrat das Gesetz behandeln wird. Eine Verabschiedung vor der Sommerpause wäre nur mit einer Fristverkürzung am 7. Juli möglich. Der Bundesrat kann jedoch lediglich Einspruch gegen das Gesetz erheben, eine Zustimmung ist nicht erforderlich.

Erste Auswirkungen des Gesetzes könnten sich bereits im Januar auf Bürger auswirken, insbesondere wenn sie neu bauen oder ihre Heizung kaputt geht und die Kommune bereits eine Wärmeplanung erstellt hat. In allen anderen Fällen bleibt mehr Zeit.

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Das neue Bau-Förderprogramm 300 „Wohneigentum für Familien“ der KfW zielt darauf ab, Familien mit mittleren und geringen Einkommen dabei zu unterstützen, sich ihren eigenen Wohnraum leisten zu können, indem es ab dem 1. Juni zinsverbilligte Kredite bereitstellt. Dennoch gibt es Kritik von Experten, da vielen Familien immer noch das nötige Eigenkapital fehlen wird.

Seit dem 1. Juni ist ein neues Förderprogramm für Wohneigentum in Kraft getreten. Anstelle des bisherigen Baukindergeldes wurde das Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) eingeführt. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass das Programm für viele junge Familien, die den Wunsch nach einem eigenen Zuhause haben, enttäuschend sein könnte.

Baustelle für Neubauten in Deutschland

Das neue Förderpaket bietet einen Kredit statt wie zuvor einen Zuschuss

Das neue Programm zur Förderung von Wohneigentum basiert auf zinsverbilligten Krediten der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Im Gegensatz zum ausgelaufenen Baukindergeld erhalten Familien mit minderjährigen Kindern nun keinen nicht rückzahlbaren Zuschuss mehr, sondern lediglich einen zinsvergünstigten Kredit in Höhe von 140.000 bis 240.000 Euro. Bei einer zehnjährigen Zinsbindung beträgt der Zinssatz lediglich 1,25%, während der aktuelle Marktzins bei etwa 3,62% liegt.

Der Bund plant, dafür jährlich 350 Millionen Euro aufzuwenden. Im Vergleich dazu wurden laut KfW im Jahr 2020 rund 2,6 Milliarden Euro an Familien im Rahmen des mittlerweile eingestellten Baukindergeldes ausgezahlt. Experten bezweifeln, ob das neue Wohneigentumsprogramm der Bundesregierung den Wohnungsbau ankurbeln und gleichzeitig die geringe Wohneigentumsquote in Deutschland verbessern kann.

Michael Neumann von „Dr. Klein“, einem Immobilienfinanzierer, betrachtet das neue Programm mit gemischten Gefühlen. Er begrüßt grundsätzlich den Schritt der Regierung, mehr Menschen bei der Realisierung des Traums von den eigenen vier Wänden zu unterstützen. Allerdings merkt er an: „Das Programm ‚Wohneigentum für Familien‘ spricht nur eine sehr spezifische förderfähige Zielgruppe an, aus der sich derzeit nur wenige einen Neubau wirklich leisten können. Familien mit geringem Einkommen, mehreren Kindern und entsprechend hohen Lebenshaltungskosten haben momentan Schwierigkeiten, einen Neubau inklusive Grundstückskauf und aller Erwerbsnebenkosten auch mit zinsgünstigen Darlehen zu finanzieren.“

Hier geht es direkt zum Förderprogramm auf der Seite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Einkommensgrenzen für Förderberechtigte niedriger als bei ausgelaufenem Baukindergeld

Das neue Förderprogramm legt niedrigere Einkommensgrenzen fest im Vergleich zum Baukindergeld. Es werden nur zinsverbilligte Kredite für Familien angeboten, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro haben. Jedes zusätzliche Kind erhöht diese Grenze um 10.000 Euro. Beim Baukindergeld, das bis Ende 2022 beantragt werden konnte, lagen die Einkommensgrenzen deutlich höher. Bei einem Kind betrug die Einkommensobergrenze 90.000 Euro und bei zwei Kindern 105.000 Euro. Es wurden pro Kind und Jahr 1.200 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren nicht rückzahlbar bezuschusst.

Zum Vergleich: Das monatliche Durchschnittseinkommen eines Vollzeitbeschäftigten in Deutschland liegt derzeit bei etwa 4.100 Euro brutto. Wenn man dies auf ein Paar mit zwei Vollzeit-Durchschnittsverdienern hochrechnet, ergibt sich ein jährliches Bruttoeinkommen von 98.000 Euro. Selbst wenn man berücksichtigt, dass in der Regel noch verschiedene Steuervorteile wie z.B. Werbungskosten abzugsfähig sind, wird deutlich, dass selbst bei zwei Durchschnittsverdiensten das Einkommen zu hoch sein kann, um eine Förderung für Wohneigentum zu erhalten.

Rechtsanwalt Dr. Eric Lindner, Geschäftsführer von „Haus & Grund“ in Leipzig, kritisiert den einseitigen Fokus auf Neubauten: „Es ist bekanntermaßen schwierig, in den Städten neue Flächen für Baugrundstücke zu finden. Baugrundstücke werden nicht so schnell ausgewiesen. Wenn dann nur der Neubau gefördert wird und nicht der Bestand, könnte das gerade das Gegenteil bewirken und junge Familien daran hindern, schnellstmöglich in die eigenen vier Wände zu ziehen.“

Die Forderung, dass die geförderten Eigenheime klimafreundlich und energieeffizient sein sollen, ist für Baufinanzierungsexperten wie Neumann zwar verständlich, aber er hält sie für zu einseitig gedacht: „Neubauten beanspruchen oft noch unversiegelte Flächen und erfordern mehr Ressourcen als Bestandsobjekte. Aus Klimaschutzgründen erscheint es mir daher nicht sinnvoll, nur den Bau neuer Immobilien zu fördern. Meiner Meinung nach sollte die Umnutzung und Modernisierung bestehender Immobilien noch stärker unterstützt werden.“

Paul Lichtenthäler vom „Verband privater Bauherren“ (VPB) hält die Kombination aus Einkommensgrenzen und der Fokussierung auf Neubauten für sinnlos, da nach den Regeln oft schon ein normaler Facharbeiterhaushalt „zu wohlhabend“ sei: „Mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro, nach Steuer etwa 40.000 Euro, kann man in einigen Gegenden bescheidenen Wohneigentum finanzieren, aber in der Regel wird es kein ambitionierter Neubau sein, sondern eher eine Bestandswohnung, die nach und nach renoviert werden muss – und dafür erhält man keine Förderung.“

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Beispielrechnung zu zinsverbilligten Krediten gegenüber den marktüblichen Konditionen

  1. Rechnung ohne Förderung: Angenommen, wir nehmen die maximale Kreditsumme von 240.000 Euro mit einem Soll-Zinssatz von ca. 3,62% bei einer zehnjährigen Zinsbindung. Bei einer jährlichen Tilgung von zwei Prozent würde die monatliche Kreditrate 1.124 Euro betragen. Hinzu kommen die Betriebskosten für die Immobilie.

Nach zehn Jahren würde die Restschuld des Darlehens immer noch bei 182.265,20 Euro liegen. Das bedeutet, dass die Familie von den 240.000 Euro Kredit 57.734,80 Euro getilgt und 77.145,20 Euro an Zinsen gezahlt hätte.

  1. Rechnung mit Förderung: Nehmen wir erneut einen Kredit von 240.000 Euro, jedoch mit einem Sollzinssatz von 1,25% im Rahmen der KfW-Förderung anstelle der marktüblichen 3,62%. Wir rechnen weiterhin mit einer jährlichen Tilgung von zwei Prozent. Dadurch ergibt sich eine monatliche Belastung von 650 Euro. Das bedeutet, die Familie würde pro Monat 474 Euro sparen, was einem Jahresbetrag von 6.676 Euro entspricht. Über zehn Jahre hochgerechnet wären das insgesamt 66.760 Euro.

Wenn die Bauherren die eingesparten Zinsen in eine höhere Tilgung investieren würden, könnte die Rückzahlung des Kredits erheblich beschleunigt werden. Nehmen wir an, der 240.000 Euro Kredit wird mit 1,25% Zins und einer Tilgungsrate von 4,37% gerechnet. In diesem Fall wären nach zehn Jahren lediglich 23.224,96 Euro an Zinsen angefallen, während 111.655,04 Euro getilgt wurden und die Restschuld nur noch bei 128.344 Euro läge. Das bedeutet, dass der Kredit nach zehn Jahren fast zur Hälfte (46,5%) abgezahlt wäre.

Allerdings bleibt fraglich, ob eine Familie mit einem relativ geringen Einkommen, das zur Förderung berechtigt ist, in der Lage ist, eine höhere Kreditrate zu bewältigen, und ob die Kreditsumme von 240.000 Euro für die Finanzierung eines Energiesparhauses ausreicht.

Sitz der KfW in Bonn

Fehlendes Eigenkapital ist bei den meisten Familien immer noch ein großes Problem

Lichtenthäler, Sprecher des VPB, betrachtet insbesondere das Eigenkapital als große Hürde für junge Bauherren, die nicht aus wohlhabenden Familien stammen und keinen finanziellen Zuschuss von ihren Eltern erhalten: „Nach einer langen Zeit, in der es aufgrund der Nullzinspolitik kaum möglich war, Eigenkapital anzusparen, und in einer Zeit, in der Banken immer höhere Eigenkapitalanforderungen stellen und die Bundesländer ungebremst die Grunderwerbssteuern erhöhen, verstärkt sich die Vermögensungleichheit, die in Deutschland im europäischen Vergleich ohnehin schon besonders hoch ist. Wenn die Förderbedingungen dann noch ein besonders hohes energetisches Niveau voraussetzen, das über die bereits sehr ambitionierten und sinnvollen gesetzlichen Vorgaben hinausgeht, kann man leicht ausrechnen, wie vielen Familien es möglich sein wird, ein Haus zu bauen.“

Die Politik müsse sich laut Lichtenthäler die Frage stellen, ob sie weiterhin konsequent die Wohnwünsche der Bevölkerung ignorieren will. Laut aktuellen Studien streben immerhin 90 Prozent der Menschen in Deutschland den Erwerb von Wohneigentum an. „In der Realität erreichen das jedoch nicht einmal 50 Prozent. Das ist die bedauerlich niedrige Wohneigentumsquote hierzulande, durch die Deutschland im europäischen Vergleich ganz unten liegt“, so Lichtenthäler.

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Der Wohnungsbau in Deutschland stagniert weiterhin

Der Wohnungsbau in Deutschland stagniert derzeit. Aufgrund hoher Baukosten, Mangel an Handwerkern und steigender Zinsen haben viele Wohnungsunternehmen geplante Neubauprojekte auf Eis gelegt. Im vergangenen Jahr wurden laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) 295.300 Wohneinheiten fertiggestellt, lediglich 1.900 Wohnungen mehr als im Jahr 2021. Bei Einfamilienhäusern verzeichnete Destatis einen Rückgang um 1,5 Prozent, bundesweit wurden nur etwas über 77.000 gebaut.

Es bleibt fraglich, ob sich dieser Trend mit der neuen Wohneigentumsförderung umkehren lässt. Laut dem Immobilienfinanzierer „Dr. Klein“ müssten Bauwillige für ein energieautarkes Einfamilienhaus mit 160 Quadratmetern mit Baukosten zwischen 400.000 und 450.000 Euro rechnen, um einen Autarkiegrad von 90 bis 100 Prozent zu erreichen. Ein Niedrigenergiehaus, das seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) der Mindeststandard für Neubauten ist, würde je nach Bauweise, Energieeffizienz und Größe etwa ab 200.000 Euro kosten. Allerdings handelt es sich dabei nur um reine Baukosten. Hinzu kommen noch die Kosten für das Grundstück, den Grunderwerb, den Notar und andere Baunebenkosten.

Ein Blick auf gängige Immobilienportale zeigt, dass in Großstädten wie Leipzig oder Dresden Einfamilienhaus-Neubauten mit Grundstück mindestens 500.000 Euro kosten. Vor diesem Hintergrund dürfte ein zinsverbilligtes Darlehen von maximal 240.000 Euro kaum ausreichen, um eine Immobilienfinanzierung zu stemmen, es sei denn, die Bauherren/Käufer verfügen über ausreichend Eigenkapital. Dies dürfte jedoch nur wenigen zur Verfügung stehen, insbesondere da förderfähige Familien nur über ein begrenztes Einkommen verfügen dürfen und das Ansparen größerer Eigenkapitalsummen bei geringem Einkommen unrealistisch erscheint.

Quelle

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Marvin Albrecht