Das neue Heizungsgesetz – noch viele offene Fragen?

Vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, hat die Koalition wochenlang um diese erste Lesung gerungen. Am Donnerstag führte der Kompromiss der Ampel zu Nachbesserungen am umstrittenen Heizungsgesetz zu einer kontroversen Debatte im Bundestag. Die Koalition strebt an, dass der Bundestag das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet. Allerdings müssen noch zahlreiche Details geklärt werden, ausgerechnet in Fragen, die für Bürgerinnen und Bürger von entscheidender Bedeutung sind.

Zähes politisches Ringen um das neue Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz)

Oppositionspolitiker kritisierten die Koalition dafür, dass ihre Pläne zum Heizungstausch eine tiefe Verunsicherung in der Bevölkerung verursacht hätten. Die Koalitionsvertreter der SPD, Grünen und FDP hingegen warfen den vorherigen Regierungen unter der Unions-Kanzlerin vor, im Bereich der Wärmeversorgung viel zu wenig für den Klimaschutz getan zu haben.

Nach langen Verhandlungen einigte sich die Spitzenrunde der Koalition auf wesentliche Änderungen am ursprünglichen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch bekannt als Heizungsgesetz. Das Ergebnis ist, dass den meisten Hausbesitzern mehr Zeit für den Umstieg auf eine umweltfreundliche Heizung eingeräumt wird, indem das GEG mit einem Wärmeplanungsgesetz verknüpft wird. In den kommenden Jahren sollen die Kommunen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umgestalten möchten, beispielsweise durch den Ausbau von Fernwärmenetzen.

Installation einer Wärmepumpe vor einer modernen Putzfassade

Noch einige offene Punkte beim Gesetzesentwurf

Nach der Durchführung der sogenannten Ersten Lesung im Parlament startet die Arbeit der Bundestagsausschüsse. Dort werden Fachleute angehört und Änderungen in den Gesetzestext eingearbeitet. Obwohl die Ampel-Koalition bereits bestimmte Leitlinien für die Änderungen festgelegt hat, gibt es immer noch offene Punkte, die bei der SPD, den Grünen und der FDP erneut zu kontroversen Diskussionen führen könnten:

Förderung:

Es ist geplant, dass staatliche Fördermittel aus dem Klima- und Transformationsfonds für neue, umweltfreundliche Heizungen zur Verfügung gestellt werden. Dabei soll eine passgenaue Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und sozialen Härten bis in die Mitte der Gesellschaft erfolgen. Die genaue Höhe der Förderung und eine mögliche soziale Staffelung sind jedoch noch nicht festgelegt. Es ist auch unklar, ob Einkommensgrenzen gelten und wohlhabende Personen keinen oder einen geringeren Anspruch auf Förderung haben.

Ausnahmeregeln:

Diskutiert wird noch über die Altersgrenze, bis zu der die Verpflichtung zum Einbau einer umweltfreundlichen Heizung gelten soll. Ursprünglich war eine Grenze von 80 Jahren vorgesehen, da ältere Menschen möglicherweise Schwierigkeiten haben, einen Kredit für die Heizungsumstellung zu erhalten. Es wird nun darüber debattiert, die Grenze auf das Rentenalter zu senken, was jedoch viele Hausbesitzer von der Verpflichtung befreien würde, da sie im Durchschnitt ein höheres Alter haben.

Modernisierungsumlage:

Es besteht eine Herausforderung bei der Frage, wie Mieter vor hohen Kosten beim Einbau einer neuen Heizung geschützt und Vermietern gleichzeitig ein Anreiz für Investitionen gegeben werden kann. Hier wird vorgeschlagen, eine „weitere Modernisierungsumlage“ einzuführen, die greift, wenn staatliche Fördermittel genutzt werden und die Mieter finanziell von der Umstellung profitieren. Es sind jedoch noch keine Details festgelegt. Mit dieser Umlage können Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen.

Übergangsfristen:

Unklar ist bisher, was geschieht, wenn jemand eine Gasheizung einbaut, die später nicht mit dem geplanten Gasnetz der Kommune kompatibel ist. Es wurde lediglich festgelegt, dass „angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie“ gelten sollen. Die genaue Dauer dieser Fristen ist jedoch umstritten.

Heizen mit Holz und Pellets:

Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, erfüllen die geplante Vorgabe eines Ökostrom-Anteils von 65 Prozent uneingeschränkt. Allerdings soll vermieden werden, Anreize zu setzen, die den Einsatz von Holz und Pellets fördern, ohne Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen. Es ist jedoch unklar, was genau mit „Fehlanreizen“ gemeint ist. Die Grünen betonen in einem eigenen Papier, dass Holz ein begrenzter Rohstoff ist und in anderen Branchen dringend benötigt wird. Daher soll ein praxistauglicher Rahmen geschaffen werden, der Fehlanreize vermeidet und Nachhaltigkeitskriterien erfüllt.

Beratung:

In Übereinstimmung mit dem „Leitplanken“-Papier soll ab Januar 2024 der Verkauf von Gasheizungen nur nach einer Beratung gestattet sein, die potenzielle Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und finanzielle Belastungen aufzeigt. Dies ist auf die erwartete Erhöhung der Gaspreise aufgrund einer höheren staatlichen CO2-Bepreisung zurückzuführen. Allerdings besteht Uneinigkeit bezüglich des Charakters der Beratung. Während die Grünen von einer verpflichtenden Beratung sprechen, wird in einem FDP-Papier von einem „Beratungsangebot“ gesprochen.

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Nur nur drei Wochen verbleiben

Die Ampel-Fraktionen haben sich zeitlich selbst unter Druck gesetzt, da vor dem geplanten Beschluss und der Sommerpause nur noch drei Sitzungswochen zur Verfügung stehen. Außerhalb dieser Wochen sind viele Abgeordnete nicht in Berlin, sondern haben Termine in ihren Wahlkreisen.

Es ist noch unklar, wann der Bundesrat das Gesetz behandeln wird. Eine Verabschiedung vor der Sommerpause wäre nur mit einer Fristverkürzung am 7. Juli möglich. Der Bundesrat kann jedoch lediglich Einspruch gegen das Gesetz erheben, eine Zustimmung ist nicht erforderlich.

Erste Auswirkungen des Gesetzes könnten sich bereits im Januar auf Bürger auswirken, insbesondere wenn sie neu bauen oder ihre Heizung kaputt geht und die Kommune bereits eine Wärmeplanung erstellt hat. In allen anderen Fällen bleibt mehr Zeit.

Quelle

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Marvin Albrecht