Ende 2022 verzeichnete das Statistische Bundesamt eine Steigerung der Fläche um 7,4 Prozent im Vergleich zum Wert von 2012, während das Wachstum der deutschen Bevölkerung nicht in demselben Maße stattfand.

Seit 2012 mehr Wohnraum pro Kopf trotz Neubauflaute seit 2022

Die aktuelle Wohnungsnot in Deutschland lässt sich teilweise auf den gestiegenen Platzbedarf der Menschen zurückführen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes, die am Freitag veröffentlicht wurden, ist die durchschnittlich verfügbare Wohnfläche in den letzten zehn Jahren stärker gestiegen als die Bevölkerungszahl Deutschlands. Dadurch stand den Bürgern zum Ende des vergangenen Jahres pro Kopf mehr Wohnraum zur Verfügung als Ende 2012.

Zum Jahresende 2022 gab es insgesamt 43,4 Millionen Wohnungen in Deutschland, was einem Anstieg von 0,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und 6,3 Prozent im Vergleich zu Ende 2012 entspricht. Trotzdem wurden mit 295.300 neuen Wohnungen im Jahr 2022 das Jahresziel der Bundesregierung von 400.000 neuen Einheiten erneut nicht erreicht.

Durchschnittlich circa 47,4 Quadratmeter Wohnraum pro Kopf

In den letzten zehn Jahren hat sich die Gesamtwohnfläche um 7,4 Prozent auf insgesamt 4,0 Milliarden Quadratmeter vergrößert. Mit einer Bevölkerungszahl von 84,4 Millionen Einwohnern (was einem Anstieg von 4,8 Prozent seit 2012 entspricht) ergab sich rechnerisch ein durchschnittlicher Wohnraum von 47,4 Quadratmetern pro Person. Dies bedeutete eine Zunahme von 1,2 Quadratmetern oder 2,6 Prozent im Vergleich zu vor zehn Jahren.

Im Durchschnitt lebten 1,9 Personen in einer Wohnung. Es ist jedoch zu beachten, dass Leerstand und die ungleiche Verteilung der Flächen in dieser allgemeinen Betrachtung nach der Baustatistik nicht berücksichtigt wurden.

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Demografischer Wandel könnte verfügbaren Wohnraum pro Kopf zusätzlich steigern

Der bekannte demografische Wandel mit dem immer älter werdenden „Bauch“ der Gesellschaft, bestehend aus den geburtenstarken Jahrgängen, den so genannten „Baby Boomern“ könnte überdies in den kommenden Jahren dazu beitragen, den verfügbaren Wohnraum pro Kopf zu steigern. Die Argumente hierfür lauten wie folgt:

  1. Bevölkerungsrückgang: In Deutschland zeichnet sich ein demografischer Wandel durch einen Rückgang der Bevölkerung ab. Wenn die Bevölkerung schrumpft, könnten weniger Menschen auf eine größere Anzahl von Wohnungen verteilt werden, was zu mehr Wohnraum pro Person führt.
  2. Ältere Bevölkerung: Mit einer alternden Bevölkerung steigt die Nachfrage nach seniorengerechtem Wohnraum, der oft mehr Platz erfordert. Dies könnte zu einem Anstieg der durchschnittlichen Wohnfläche pro Person führen.
  3. Single-Haushalte: Der Trend zu mehr Single-Haushalten in Deutschland kann dazu führen, dass sich die Gesamtzahl der Haushalte erhöht, während die Bevölkerung insgesamt stagniert oder schrumpft. Dies könnte zu einem höheren Angebot an Wohnungen führen, was sich positiv auf die Wohnfläche pro Kopf auswirken könnte.
  4. Wandel in der Familienstruktur: Veränderte Familienstrukturen und spätere Familiengründungen könnten dazu führen, dass Haushalte weniger Personen umfassen, was zu einer Erhöhung des Wohnraums pro Person führt.
  5. Zuwanderung: Eine Zuwanderung von Menschen aus anderen Ländern kann zu einer erhöhten Nachfrage nach Wohnraum führen. Allerdings könnten die Zuwanderer oft kleinere Wohnungen bevorzugen, was wiederum zu einer besseren Verteilung des Wohnraums führt.
  6. Umstrukturierung und Sanierung: Angesichts des demografischen Wandels könnten einige ländliche Regionen weniger Nachfrage nach Wohnraum haben, was zu einer Umstrukturierung und Sanierung von Gebäuden führt. Dies könnte zu einer Optimierung des vorhandenen Wohnraums und somit zu einer größeren Wohnfläche pro Person führen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Argumente den demografischen Wandel nur als einen Aspekt betrachten und andere Faktoren wie Wirtschaftslage, Bauaktivitäten und politische Maßnahmen ebenfalls eine Rolle bei der Entwicklung des durchschnittlich verfügbaren Wohnraums spielen können.

Quelle

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Marvin Albrecht


Der Postbank Wohnatlas gibt Auskunft darüber, wie viel Einkommen im Durchschnitt in den verschiedenen deutschen Regionen für Nettokaltmiete oder Kreditraten aufgewendet werden muss. Zudem werden darin auch potenzielle Gelegenheiten für günstige Wohnmöglichkeiten aufgezeigt.

144 Regionen in Deutschland sind nach empfohlener Ausgabenverteilung zu teuer zum Wohnen

Experten empfehlen, dass nicht mehr als 30 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens in Wohneigentum fließen sollten, aber aufgrund der gestiegenen Nebenkosten wird derzeit eine Orientierung an der 25-Prozent-Linie empfohlen. Im vergangenen Jahr war es für viele Durchschnittshaushalte in deutschen Regionen schwierig, diese Grenze einzuhalten. Etwa die Hälfte der deutschen Haushalte lebte 2022 in 144 Regionen, in denen im Schnitt deutlich mehr für die Finanzierung einer Eigentumswohnung aufgebracht werden musste.

Die andere Hälfte der Haushalte lebt in den verbleibenden 256 Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen der Kauf einer 70-Quadratmeter-Wohnung aus dem Bestand mit weniger als einem Viertel des verfügbaren regionalen Haushaltseinkommens finanzierbar wäre. Diese Ergebnisse stammen aus dem Postbank Wohnatlas 2023, der auf Berechnungen des Hamburger Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) basiert. Die Forscher analysierten die Kaufpreise und Mieten im Verhältnis zum regionalen Einkommen und identifizierten dabei 83 Kreise und Städte, auf die Kaufinteressierte ein besonderes Augenmerk legen sollten

Quelle: Postbank Wohnatlas

Notwendiger Anteil vom verfügbaren Einkommen für Immobilienkauf steigt immer weiter an

Laut Berechnungen des Hamburger Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) haben sich die Kaufmöglichkeiten in vielen Regionen im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr deutlich verschlechtert. Während im Jahr 2021 noch 144 Regionen als teuer eingestuft wurden, waren es 2022 nur noch 35 Regionen. Die Preise für Immobilien sind stärker gestiegen als die durchschnittlichen Einkommen in den jeweiligen Regionen. Als Hauptursache hierfür nennt die Studie den Zinsanstieg, der die finanzielle Belastung beim Wohnungskauf erheblich erhöht hat. Im Jahr 2021 lag der Zinssatz für Kredite noch bei 1,6 Prozent, während er im Jahr 2022 auf 4,6 Prozent angestiegen ist.

Der Anteil des Einkommens, der für die Finanzierung einer Wohnung aufgewendet werden musste, ist kontinuierlich gewachsen, da die Kaufpreise stärker gestiegen sind als die Einkommen. Allerdings haben sich laut Experten die Preissteigerungen zuletzt etwas abgeflacht, und die Kaufpreise stiegen nur noch leicht stärker an als die Einkommen. Dennoch mussten Haushalte im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 einen höheren Anteil ihres Einkommens für die Finanzierung aufwenden. Während die Einkommensbelastung bei einem Annuitätendarlehen vor einem Jahr noch bei durchschnittlich 16,3 Prozent über alle Landkreise und kreisfreien Städte lag, stieg sie 2022 auf 24 Prozent an.

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Immobilienkauf in Großstädten und Ferienregionen kaum noch möglich

Trotz der allgemein gestiegenen Wohnkosten gibt es in Deutschland immer noch Regionen, die günstige Bedingungen bieten. Etwa ein Drittel (30 Prozent) der Haushalte lebt in einer der 154 Regionen, in denen weniger als 20 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens ausreichen, um die laufenden Kreditzahlungen für eine 70-Quadratmeter-Eigentumswohnung zu finanzieren.

Auf der anderen Seite gibt es jedoch 80 Regionen, in denen mehr als 30 Prozent des durchschnittlichen Einkommens für die Wohnkosten aufgewendet werden müssen. In 23 Regionen übersteigt diese Belastung sogar die 40-Prozent-Marke. Zu diesen Regionen zählen alle sieben Metropolen mit Ausnahme von Stuttgart, das mit 39,7 Prozent knapp darunter liegt. Weitere Großstädte, die eine hohe Belastung aufweisen, sind Rostock, Potsdam, Freiburg, Heidelberg, Regensburg und Augsburg. An der Spitze steht der Landkreis Nordfriesland mit den Inseln Föhr, Amrum und Sylt. Zudem überschreiten die Feriengebiete Garmisch-Partenkirchen und Miesbach in Bayern deutlich die 50-Prozent-Marke, wie im Wohnatlas vermerkt ist.

Auch Mieten sprengen immer mehr die verfügbaren Haushaltseinkommen

Laut einer Studie stagnierte im Jahr 2022 die Belastung der Haushaltseinkommen durch Mieten im Vergleich zum Vorjahr über alle Landkreise und kreisfreien Städte hinweg bei einem Anteil von 14,2 Prozent. Deutschlandweit bleibt die anteilige Einkommensbelastung durch Mieten, mit Ausnahme von München (26,4 Prozent), unterhalb der 25-Prozent-Schwelle. Allerdings kommen Freiburg im Breisgau, Berlin und Heidelberg mit mindestens 24 Prozent dem schon relativ nah.

In Berlin stiegen die Nettokaltmieten innerhalb eines Jahres um 9,3 Prozent, während das Einkommen im Schnitt nur um 6,2 Prozent zunahm. Dadurch erhöhte sich der Einkommensanteil für die Miete einer 70-Quadratmeter-Wohnung in der Hauptstadt gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte auf 24,1 Prozent. Auch in Potsdam (Brandenburg) stiegen die Mieten im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr nominal um 9,4 Prozent, was zu einem Anstieg des Einkommensanteils um 0,6 Prozentpunkte auf 20,8 Prozent führte.

Die höchste Steigerung der Mieten verzeichnete Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) mit 14,9 Prozent. Der Einkommensanteil für Mieter stieg von 18 Prozent im Vorjahr auf 19,6 Prozent im Jahr 2022. Etwa 22 Prozent der Haushalte leben in Regionen mit hohen Mietpreisen, in denen mehr als 17,5 Prozent des regionalen Einkommens für Miete aufgewendet werden müssen. Dies betrifft 30 Großstädte, sieben Mittelstädte und sieben Landkreise. Insgesamt bieten 14 Regionen einen leichten Vorteil für Käufer.

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Großstädte: Belastungen für Kauf deutlich stärker gestiegen als für Mieten

Im Jahr 2022 stagnierten die Einkommensbelastungen für Mieten in den Metropolen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart, während der Anstieg der Belastung für den Immobilienkauf durch die hohen Zinssätze stark beschleunigte. Dies führte zu einer weiteren Aufweitung der Schere zwischen Mietern und Käufern. In den sieben Top-Städten sank der Anteil des Einkommens für die Nettokaltmiete im Schnitt um 0,3 Prozentpunkte auf 22,4 Prozent. Hingegen mussten Käufer einer Eigentumswohnung in den „Top 7“ im Jahr 2022 einen um 14,5 Prozentpunkte höheren Anteil ihres verfügbaren Einkommens aufwenden, was im Durchschnitt 48,8 Prozent betrug, verglichen mit 34,3 Prozent im Vorjahr.

Die Liste der zehn Großstädte mit den höchsten Einkommensbelastungen für Käufer wird von München angeführt. Dort floss im Schnitt 61,5 Prozent des Haushaltseinkommens in die Finanzierung einer Wohnung. Berlin folgte mit 56,8 Prozent vor Hamburg (51,8 Prozent) und Frankfurt (50,4 Prozent). Den letzten Platz in den „Top 10“ belegte Düsseldorf mit 40,8 Prozent. Demnach blieben Käufern in Düsseldorf rund 20,7 Prozent mehr vom Haushaltseinkommen als Eigentümern in München nach dem Kauf einer 70-Quadratmeter-Wohnung.

Besonders deutlich waren die Unterschiede zwischen Kauf- und Mietbelastung in München innerhalb der „Top 10“-Städte. Mieter mussten dort im Jahr 2022 im Schnitt 26,4 Prozent des Einkommens für die Nettokaltmiete aufbringen, während Käufer einen Anteil von 61,5 Prozent aufwenden mussten – also 35,1 Prozentpunkte mehr. Ähnliche Abstände zeigten sich in Berlin und Hamburg mit jeweils 32,7 und 30,9 Prozentpunkten. In Düsseldorf beträgt die Differenz 22,2 Prozentpunkte, während es in Frankfurt und Potsdam jeweils 27,1 Prozentpunkte sind. In den Städten Freiburg, Heidelberg, Regensburg und Rostock lag die Differenz bei mehr als 21 Prozentpunkten, wie der Wohnatlas zeigt.

In manchen Regionen sparen Käufer von Wohneigentum gegenüber Mietern

Laut dem Postbank Wohnatlas befinden sich die zehn Regionen mit dem größten Vorteil für Käufer hauptsächlich in Thüringen, ergänzt um Gegenden in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg. Im Landkreis Mansfeld-Südharz haben Käufer von Eigentumswohnungen den größten Vorteil mit 2,3 Prozentpunkten gegenüber Mietern: Sie zahlen im Durchschnitt 11,9 Prozent ihres Einkommens für die Miete, während die Finanzierung einer gleich großen Eigentumswohnung nur 9,6 Prozent kostet. In den Landkreisen Elbe-Elster (Brandenburg) und Saale-Orla-Kreis (Thüringen) sparen Käufer 1,6 Prozent ihres Nettohaushaltseinkommens im Vergleich zu Mietern.

Wenn Kaufinteressierte einen Zuschlag von bis zu fünf Prozentpunkten des Einkommens für den Eigentumserwerb gegenüber der Mietzahlung akzeptieren, kommen laut Wohnatlas zusätzlich 67 Regionen in Frage. Darunter befinden sich auch Großstädte: In Salzgitter (Niedersachsen) und Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) beträgt der Aufschlag 3,4 Prozentpunkte auf die Mietbelastung. In Bremerhaven (Bremen) sind es 4,4 Prozentpunkte und in Herne (Nordrhein-Westfalen) 4,6 Prozentpunkte. Für die nordrhein-westfälischen Städte Oberhausen und Hagen sowie für Chemnitz in Sachsen beläuft sich der Aufschlag auf 4,7 Prozentpunkte.

Über den Postbank Wohnatlas

Jährlich veröffentlicht der Postbank Wohnatlas eine umfassende Studienreihe, die den deutschen Immobilienmarkt aus verschiedenen regionalen Perspektiven beleuchtet. Teil vier der Ausgabe 2023 konzentrierte sich auf die Analyse der Entwicklung von Mieten und Kaufpreisen in 400 deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten unter der Leitung von Diplom-Volkswirtin Dörte Nitt-Drießelmann, einer erfahrenen Forscherin am Hamburger WeltwirtschaftsInstitut (HWWI).

In der Studie wurde der jeweilige Einkommensanteil basierend auf den durchschnittlichen regional verfügbaren Haushaltseinkommen für eine 70-Quadratmeter-Wohnung berechnet. Beim Immobilienkauf wurde vom HWWI eine Kreditaufnahme von 80 Prozent des Preises angenommen, einschließlich Grunderwerbsteuern und zwei Prozent Notargebühren. Dabei wurden Zinssatz von 4,6 Prozent und Anfangstilgung von 2,1 Prozent zugrunde gelegt. Zusätzliche Kosten wie Maklergebühren oder Sanierungen wurden in der Analyse nicht berücksichtigt.

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Marvin Albrecht

Die Nachfrage nach Bausparverträgen bleibt weiterhin auf hohem Niveau. Im ersten Halbjahr erhöhte sich das Vertragsvolumen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als zehn Prozent.

Bausparvertrag wird mehr und mehr zur „Spardose“ für zukünftige Investitionen

Laut Angaben aus der Branche haben die privaten Bausparkassen von Januar bis Juni Verträge im Wert von mehr als 38 Milliarden Euro abgeschlossen, was einem Zuwachs von über zehn Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022 entspricht. Diese Informationen wurden am Freitag vom Verband der Privaten Bausparkassen bekannt gegeben.

Trotz des Booms im vergangenen Jahr bleibt die Nachfrage nach Bausparverträgen auch in 2023 weiterhin hoch. Bernd Hertweck, Vorstandsvorsitzender des Verbands und gleichzeitig Vorstandschef der Wüstenrot Bausparkasse, betonte, dass Bausparen auch in diesem Jahr voll im Trend liegt, da viele Menschen finanziell vorsorgen wollen, insbesondere angesichts der Diskussionen um die Wärmewende und das Heizungsgesetz.

Hertweck sieht den Bausparvertrag zunehmend als Energiesparvertrag für Investitionen in zukünftige Einsparmaßnahmen. Die Unsicherheit darüber, was auf Hausbesitzer zukommt, treibt sie dazu, sich finanziell abzusichern. Er betonte, dass die Politik gut daran täte, diesen Sparwillen zu unterstützen und die Sparfähigkeit der Menschen in Deutschland zu stärken.

Bausparverträge bieten eine attraktive Lösung für gezieltes Sparen auf zukünftige Investitionen in die eigene Immobilie.

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Bausparverträge gerade in Zeiten steigender Zinsen als Absicherung für die Zukunft gefragt wie nie

Den Landesbausparkassen (LBS) lagen noch keine Halbjahreszahlen vor. In den ersten Monaten dieses Jahres habe man allerdings weiter eine positive Neugeschäftsentwicklung registriert, sagte ein Sprecherin. Die Landesbausparkassen stehen für rund ein Drittel des deutschen Marktes, den Rest teilen sich die privaten Institute.

Das Neugeschäft beim Bausparen hatte bereits im vergangenen Jahr deutlich angezogen. Grund dafür waren vor allem die gestiegenen Bauzinsen. Die privaten Bausparkassen hatten 2022 ein Plus von 47 Prozent bei der neu abgeschlossenen Bausparsumme verzeichnet. Die Zahl der Neuverträge stieg um 15 Prozent. Die Landesbausparkassen hatten Bausparsumme und Stückzahl ebenfalls deutlich gesteigert.

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Marvin Albrecht

Aufgrund der zunehmenden Kosten für Gas und CO₂ rät die Vorsitzende des Bundesverbands der Verbraucherzentralen davon ab, neue Gasheizungen einzubauen. Sie äußert kritische Bedenken bezüglich des Heizungsgesetzes.

Gasheizungen werden aufgrund steigender CO₂-Bepreisung immer teurer und unattraktiver

Ramona Pop, die Leiterin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV), warnt eindringlich davor, in Haus oder Wohnung eine neue Gasheizung einzubauen. In einem Interview mit der „Rheinischen Post“ äußerte sie: „Vor dem Einbau einer Gasheizung kann man inzwischen nur warnen.“

Pop erklärt, dass die Preise für Gas und Öl steigen werden, da der CO₂-Preis für fossile Energieträger von Jahr zu Jahr zunehmen wird. Die Bundesregierung habe angekündigt, die CO₂-Bepreisung im Jahr 2024 wieder zu erhöhen. „Allein in 2024 soll der Preis für eine Tonne CO₂ um 17 Prozent auf dann 35 Euro ansteigen“, fügte Pop hinzu.

Die Verbraucherzentralen warnen vor übereilter Installation von neuen Gasheizungen in Privathaushalten.

Verbesserungswürdiges Heizungsgesetz setzt durch unklare Kommunikation falsche Anreize in der Bevölkerung

Der Ausstoß von Kohlendioxid (CO₂) beträgt ungefähr 200 Gramm pro Kilowattstunde bei einer Gasheizung. Das bedeutet, dass bei einem Verbrauch von 10.000 Kilowattstunden etwa zwei Tonnen CO₂ emittiert werden. Im nächsten Jahr wird dies zu einem CO₂-Aufpreis von 70 Euro führen.

Darüber hinaus kritisiert Pop das geplante Heizungsgesetz. Sie erklärt: „Das Heizungsgesetz ist durch die lange Debatte nicht verbessert worden, und Verbraucherinnen und Verbraucher sind immer noch nicht ausreichend informiert. Die Vielzahl an Optionen überfordert sie. Zudem besteht die Gefahr von Kostenfallen, insbesondere beim schnellen Kauf einer Gasheizung.“

Die Verbraucherzentralen bieten laut eigenen Angaben nicht nur unabhängige und individuelle Beratung an, sondern vertreten auch Verbraucherinteressen auf politisch-parlamentarischer Ebene

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Wärmepumpen (hier: Luftwärmepumpe) sind eine nachhaltige Alternative, aber (noch) recht teuer in der Anschaffung.

Verabschiedung des Heizungsgesetzes vor der Sommerpause des Bundestages wegen einer CDU-Beschwerde vor dem BGH gescheitert

Das Heizungsgesetz wurde nicht wie ursprünglich von der Ampelkoalition geplant vor der Sommerpause des Bundestags verabschiedet. Wirtschaftsminister Robert Habeck kommentierte dies und meinte, es sei kein „Beinbruch“. Die Union forderte hingegen einen „grundlegend neuen Anlauf“ für das Gesetz.

Der Städte- und Gemeindebund sprach sich für weitere Beratungen und Verbesserungen aus, da viele Details noch ungeklärt seien. Ramona Pop, 45 Jahre alt, war bis 2021 Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie Bürgermeisterin in Berlin. Seit Juli 2022 ist sie Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Sie kam im Alter von elf Jahren aus Rumänien nach Deutschland.

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Marvin Albrecht

Gemäß den Plänen des neuen Heizungsgesetzes sollen bis zu 70 Prozent der Investitionskosten für den Umbau übernommen werden, wobei diese Unterstützung jedoch auf einen bestimmten Preis begrenzt wird.

Förderfähige Investitionskosten sollen bei Einfamilienhäusern bei 30.000 Euro gedeckelt werden

Bevor das umstrittene Heizungsgesetz überhaupt vom Bundestag verabschiedet wurde, haben die Ampelfraktionen bereits Ergänzungen dazu eingeführt.

Konkret sieht der Entwurf für einen Entschließungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), über den die Nachrichtenagentur dpa berichtet, vor, die geplante Förderung für den Wechsel zu klimafreundlicheren Heizungen einzuschränken. Gemäß diesem Vorschlag sollen die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch bei maximal 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus liegen.

Am Freitag sollte dieser Entschließungsantrag gemeinsam mit dem Heizungsgesetz beschlossen werden. Unterdessen hat das Heizungsgesetz eine weitere Hürde auf dem Weg zur Verabschiedung im Bundestag genommen. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat die Gesetzespläne beschlossen, wie Abgeordnete am Mittwoch in Berlin mitteilten. Am Freitagmorgen sollte das Vorhaben vom Bundestag gebilligt werden, jedoch wurde dies durch einen am Mittwoch stattgegebenen Eilantrag der CDU beim Bundesverfassungsgericht nun erst einmal unterbunden.

Wärmepumpen (hier: Luftwärmepumpe) bilden dank der Möglichkeit, potenziell nur durch erneuerbaren Strom
betrieben zu werden, die Grundlage für viele Bausteine des kommenden Gebäudeenergiegesetzes.

Fraktionen verlangen Konzept von der Ampel-Regierung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht im Wesentlichen vor, dass zukünftig nur Heizungen installiert werden dürfen, die langfristig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.

Für den Übergang soll ein Förderprogramm eingeführt werden, das bis zu 70 Prozent der Kosten abdeckt. Bei einer Obergrenze von 30.000 Euro würde der Staat also maximal 21.000 Euro als Zuschuss gewähren. Obwohl es noch kein detailliertes Konzept gibt, fordert der Antrag der Ampelfraktionen in der Bundesregierung, dass die Ampelpartner ein Förderkonzept erstellen und bestimmte „Festlegungen umsetzen“.

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Auch Fernwärmeleitungen sollen in Zukunft zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in der Wohnwirtschaft beitragen.
Maßgeblich sind dafür kommunale Pläne für die Wärmeversorgung (Wärmeplanung), die derzeit fast überall noch nicht stehen.

Laut dem Antrag sollen auch bei Mehrparteienhäusern die maximal förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit liegen. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sollen jeweils höchstens 10.000 Euro förderfähig sein, während ab der siebten Wohneinheit die förderfähigen Kosten pro Einheit auf maximal 3.000 Euro begrenzt werden sollen.

Diese Regelung soll auch für Wohnungseigentümergemeinschaften gelten, während für Nichtwohngebäude ähnliche Grenzen basierend auf der Quadratmeterzahl festgelegt werden sollen. Der Bericht des ARD-Hauptstadtbüros besagt, dass diese neue Obergrenze dazu beitragen soll, möglichen Preiswucher bei den derzeit gefragten und teuren Anlagen zu verhindern. Allerdings sind auch andere Erklärungsansätze denkbar, wie beispielsweise eine angespannte Haushaltslage.

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Marvin Albrecht

Eine radikale Reform der Grunderwerbsteuer wird derzeit von den Finanzministerien des Bundes und der Länder geprüft. Ziel ist es, den privaten Immobilienerwerb zur Selbstnutzung zu fördern und möglicherweise sogar vollständig von der Steuer zu befreien.

Mögliche Reform der Grunderwerbsteuer sieht Entlastung für Immobilienkäufer vor die zur Eigennutzung erwerben

Laut einem Diskussionsentwurf aus dem Büro von Christian Lindner (FDP), über den die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) in ihrer Mittwochsausgabe berichtet, besteht die Möglichkeit einer umfassenden Reform der Grunderwerbsteuer. Der Entwurf sieht vor, den Ländern großen Spielraum beim privaten Erwerb von Wohnimmobilien zu gewähren, vorausgesetzt, dass sie für den eigenen Wohnbedarf genutzt werden. Demnach könnten die Länder verschiedene Optionen in Betracht ziehen, wie beispielsweise einen reduzierten Steuersatz oder sogar eine vollständige Steuerbefreiung.

Marvin Albrecht: „Wir sehen einen starken Nachfragerückgang bei den angebotenen Immobilien. Insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern, die vorwiegend zur Eigennutzung erworben werden, machen sich die drastisch gestiegenen Finanzierungszinsen, Bau- und Rohstoffkosten bemerkbar. Eine Streichung der Grunderwerbsteuer würde beispielsweise in Niedersachsen und Bremen eine Entlastung von 5% der Gesamtkosten ausmachen. Bei einem angenommenen Kaufpreis von 400.000 Euro entfallen somit etwa 20.000 Euro an Nebenkosten, die vom Erwerber alleine zu tragen sind.“

Grunderwerbsteuerreform sieht gleichsam Abschaffung von Möglichkeiten zur Steuerumgehung vor

Gemäß der FAZ plant der Diskussionsentwurf auch eine Änderung der Regelungen, um Steuerumgehung durch Immobiliengesellschaften zu verhindern. Zukünftig soll nicht mehr die Anzahl der erworbenen Anteile und die Dauer des Besitzes entscheidend sein, sondern ob eine Einzelperson alle Anteile oder eine Gruppe von Personen sie „gemeinsam abgestimmt“ erwirbt.

Wenn andere Käufer lediglich im „dienenden Interesse“ beteiligt sind, sollen ihre Anteile den anderen zugeschrieben werden. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer, die derzeit bei etwa 17 Milliarden Euro liegen, gehen an die Länder, die auch über den Steuersatz entscheiden können. Während Bayern einen Satz von 3,5 Prozent hat, liegt er in den anderen Bundesländern zwischen 5 und 6,5 Prozent.

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Bald ein Bild der Vergangenheit: Die Bautätigkeit in Deutschland sinkt rapide aufgrund gestiegener Zinsen und hoher
Belastungen für Eigentümer von Immobilien. Eine Senkung der Grunderwerbsteuer könnte dem entgegenwirken.

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Marvin Albrecht

Angesichts von Inflation und steigenden Strompreisen suchen viele nach Möglichkeiten, um zu sparen. Eine effektive Lösung bietet sich in Form eines Balkonkraftwerks an, das Ihnen dabei helfen kann. Aktuell plant die Regierung, die Nutzung dieser Mini-Solaranlagen zu erleichtern. Hier sind einige wichtige Aspekte zu beachten, wenn Sie ein Balkonkraftwerk kaufen und betreiben möchten.

Politik begrüßt technische Innovation und will Bürger zur aktiven Mitwirkung bei Energiewende motivieren

Angesichts der steigenden Kosten in nahezu allen Lebensbereichen stellen sich Verbraucher die Frage: Wie kann ich sparen und meine nächste Stromrechnung möglichst gering halten? Eine vielversprechende Lösung bieten Mini-Solaranlagen für den Heimgebrauch, auch bekannt als Balkonkraftwerke oder Stecker-Solargeräte, die derzeit sehr begehrt sind.

Wenn die Voraussetzungen stimmen, gestaltet sich die Installation der Photovoltaik-Geräte als einfach. Eine Mini-Solaranlage, bestehend aus ein bis zwei Modulen, kann entweder an senkrechten Flächen wie einem Balkongeländer angebracht oder auf der Terrasse aufgestellt werden. Auch Hauswände oder das Dach eignen sich, um Sonnenlicht einzufangen.

Die neue Photovoltaik-Strategie der Ampel-Regierung, unter der Leitung von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), zielt darauf ab, die Nutzung von Balkonkraftwerken zu erleichtern. Das Strategiepapier umfasst elf Punkte, darunter Maßnahmen, die es Verbrauchern ermöglichen sollen, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen. Dieses Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem Ziel der Koalition, die Stromversorgung in Deutschland bis 2035 nahezu klimaneutral zu gestalten.

Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) äußerte jüngst Kritik daran, dass die rechtlichen Hürden für den Betrieb eines eigenen Balkonkraftwerks immer noch zu hoch sind. Damit schließt sich Buschmann den Änderungsvorschlägen seines Koalitionspartners Habeck an.

Die neue Ampel-Strategie hat Auswirkungen auf Verbraucher und Sparer – doch was genau ändert sich? Wann lohnt sich überhaupt ein Balkonkraftwerk und für wen? Sind die Steckdosen-Geräte genehmigungspflichtig? In diesem Überblick beantworten wir die wichtigsten Fragen und geben Ihnen Einblicke darüber, wie viel tatsächlich mit Mini-Solaranlagen für zu Hause eingespart werden kann. Zudem erhalten Sie nützliche Tipps für den Kauf und Betrieb.

Zwei Männer installieren ein Balkonkraftwerk an einer geeigneten Montagefläche an einem Balkongeländer

Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk?

Der Wechselrichter ist neben dem Solarmodul selbst der entscheidende Bestandteil eines Balkonkraftwerks. Er spielt eine zentrale Rolle, indem er den Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt und somit ermöglicht, den erzeugten Strom ins heimische Netz einzuspeisen. Dadurch können Geräte wie Toaster, Kühlschrank oder Kaffeemaschine zunächst auf diesen lokal erzeugten Strom zugreifen, bevor sie auf den regulären Netzstrom zurückgreifen.

Für Besitzer von Mini-Solaranlagen ist es daher ratsam, den erzeugten Strom während einer intensiven Sonneneinstrahlung zu verbrauchen. Dies kann mithilfe von Zeitschaltungen realisiert werden, die in vielen modernen Haushaltsgeräten bereits integriert sind.

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Zur idealen Ausnutzung der Sonneneinstrahlung wird das Balkonkraftwerk oftmals um 30° geneigt installiert

Wie wird ein Balkonkraftwerk an die Steckdose angeschlossen?

Die meisten Anbieter empfehlen, ein Balkonkraftwerk entweder mit einem handelsüblichen Schuko-Stecker (auch „Schutzkontakt-Stecker“ genannt) oder an einer Wieland-Steckdose anzuschließen. Letztere bietet aufgrund ihrer Isolierung aus robustem Kunststoff einen besseren Schutz.

Volker Quaschning, Professor für regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Berlin, ist von der Sicherheit dieser Geräte überzeugt. Die aktuell in Deutschland zulässige maximale Leistung liegt bei 600 Watt. „Das ist sogar weniger als die Leistung eines Toasters, den Sie anschließen würden“, erklärt Quaschning. Allerdings hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nun angekündigt, die Grenze auf 800 Watt erhöhen zu wollen.

Der Experte für erneuerbare Energien bedauert, dass der Stromnetzbetreiber Berlin den Eindruck erweckt, dass Wieland-Stecker für Balkonkraftwerke vorgeschrieben sind. Laut Quaschning handelt es sich dabei um eine „Fehlinformation“: „Verbraucher sollten sich dadurch nicht abschrecken lassen.“ Nur Fachleute dürfen Wieland-Steckdosen installieren, und die damit verbundenen Kosten können die Rentabilität des Heimprojekts erheblich beeinflussen.

Was bringt ein Balkonkraftwerk bei 600 Watt Leistung?

Wenn Sie genau wissen möchten, wie viel Strom Ihr Balkonkraftwerk tatsächlich produziert, können Sie im Baumarkt einen Stromzähler für die Steckdose erwerben, der in der Regel rund 30 Euro kostet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Zähler nicht den offiziellen Stromzähler ersetzt, der vom Energieversorger bereitgestellt wird.

Laut Informationen der HTW Berlin erzeugt ein einzelnes Modul mit einer Leistung von 300 Watt, das senkrecht an einem Südbalkon angebracht ist, etwa 200 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Demnach dürfte ein 600-Watt-Balkonkraftwerk ungefähr 400 Kilowattstunden Strom pro Jahr liefern. Verbraucher können diese Berechnung auch mit dem „Stecker-Solar-Simulator“ der HTW Berlin durchführen.

Zum praktischen Vergleich: Ein Kühlschrank mit integriertem Gefrierfach verbraucht je nach Größe und Fassungsvermögen zwischen 130 und 230 Kilowattstunden pro Jahr.

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Was kostet ein Balkonkraftwerk in der Anschaffung?

Die Preise für Balkonkraftwerke können je nach Größe und Leistung der verschiedenen Anbieter variieren. Ein Basic-Set des Herstellers Priwatt, bestehend aus zwei Solarmodulen mit jeweils 410 Watt Leistung, kostet derzeit etwa 800 Euro. Ein ähnliches Modell wird vom Anbieter Alpha Solar für ca. 750 Euro angeboten.

Auch bei anderen Anbietern wie Plugin Energy oder Yuma sind entsprechende Sets erhältlich. Die Pakete von Green Akku sind günstiger, jedoch sind die Abmessungen dieser Modelle deutlich kleiner. Es ist wichtig zu beachten, dass in einigen Fällen zusätzliche Kosten für den Versand sowie separate Kosten für die Halterung der Anlage anfallen können.

Brauche ich für ein Balkonkraftwerk oder eine Mini-Solaranlage eine Genehmigung?

Wenn Sie sich zu Hause ein Mini-Solaranlage, wie ein Balkonkraftwerk, einrichten möchten, müssen Sie diese sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch bei Ihrem eigenen Netzbetreiber anmelden. In den meisten Fällen kann dies online erfolgen. Ein großer Vorteil der Balkonkraftwerke ist, dass sie bei einem Umzug problemlos umgemeldet und mitgenommen werden können.

Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich vorher mit Ihrem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft absprechen. Im März 2021 wies das Oberlandesgericht Stuttgart eine Klage ab, bei der eine Vermieterin die Entfernung der Balkon-Solarmodule ihres Mieters forderte. Die Richterin entschied, dass Mini-Solaranlagen, die fachgerecht und baurechtlich korrekt installiert sind und weder eine Sicherheitsgefahr noch eine optische Beeinträchtigung darstellen, nicht vom Vermieter beanstandet werden können.

Wirtschaftsminister Habeck möchte die Verbraucherrechte in diesem Bereich stärken, wie aus dem kürzlich veröffentlichten Strategiepapier hervorgeht. Er plädiert dafür, die Balkon-PV-Anlagen in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufzunehmen, sodass Wohnungseigentümer und Mieter ein Recht auf Zustimmung für den Betrieb ihrer Balkon-Solaranlage haben. Das bedeutet, dass Vermieter den Wunsch ihrer Mieter nach einem Balkonkraftwerk nicht pauschal ablehnen können.

Darüber hinaus möchte das Ministerium von Habeck die Meldepflicht grundsätzlich vereinfachen. Zukünftig soll es keine Doppelmeldung bei der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber mehr geben.

Wann lohnt sich ein Balkonkraftwerk?

Die Rentabilität eines Solarmoduls für 500 Euro hängt hauptsächlich von der Leistung des Geräts, dem eigenen Stromverbrauch und der Einsatzdauer ab. Je größer der Haushalt ist, desto mehr wird die maximale Leistung des Moduls genutzt. Das bedeutet, dass der Nutzungsgrad, der den Anteil des Stroms angibt, der nicht aus dem regulären Netz bezogen werden muss, in einem Haushalt mit fünf Personen größer ist als in einem Single-Haushalt.

Unabhängig von der Haushaltsgröße kann jeder Benutzer Geld sparen. Die Berechnung sieht folgendermaßen aus: Eine Wohnung verbraucht jährlich 3000 Kilowattstunden Strom und erzeugt in derselben Zeit mit einem 300-Watt-Modul 180 Kilowattstunden Strom. Der Nutzungsgrad beträgt 83 Prozent. Daher beträgt der tatsächliche Strombezug aus dem Balkonkraftwerk 150 Kilowattstunden pro Jahr. Der Rest wird ins allgemeine Stromnetz eingespeist.

Wie viel kann ich mit einer Balkonsolaranlage sparen?

Basierend auf einem Strompreis von 35 Cent pro Kilowattstunde, wie von der Verbraucherzentrale NRW berechnet, spart ein Verbraucher mit einem Balkonkraftwerk jährlich 52,50 Euro. Wenn jemand 500 Euro für die Anlage bezahlt hat, beträgt der anfängliche Verlust nach einem Jahr also etwa 450 Euro.

Erst nach etwa zehn Jahren wird die Anschaffung eines Balkonkraftwerks somit rentabel. Die Gesamtbilanz beträgt dann einen Gewinn von 25 Euro. Wenn Nutzer jedoch doppelt so lange warten, also 20 Jahre, haben sie 550 Euro eingespart. Es sei jedoch angemerkt, dass der aktuelle Strompreis derzeit bei etwa 33 Cent liegt.

Wie viel Sie mit Ihrem Balkonkraftwerk sparen können, hängt nicht zuletzt von der Verwendung und der Sonneneinstrahlung ab.

Wie lange hält eine Mini-Solaranlage?

Mit Blick auf die Garantieversprechen der Hersteller ist dies eine lange Zeit: Obwohl sie eine Funktionsfähigkeit der Module für bis zu 25 Jahre garantieren, bieten sie nur eine Garantie von zehn bis 15 Jahren für den Wechselrichter. Der Ersatz eines Wechselrichters kann je nach Modell bis zu 350 Euro kosten.

Volker Quaschning von der HTW Berlin erklärt: „Im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien besteht generell anfangs eine hohe Investition. Allerdings profitiere ich über die gesamte Zeit von stabilen Preisen. Das hilft dabei, entspannter auf die steigenden Energiepreise zu blicken.“

Wie sollte ich das Balkonkraftwerk montieren?

„Die Montage an der Balkonbrüstung ist am einfachsten“, erklärt Volker Quaschning. Mini-Solaranlagen, die nach Süden, Südosten oder Südwesten ausgerichtet sind, werden länger von der Sonne bestrahlt und produzieren dadurch mehr Strom.

Eine Ausrichtung von 90 Grad ist jedoch nicht optimal; die maximale Produktion wird bei einem Aufstellwinkel von 30 bis 35 Grad erreicht. Bei einer steilen Ausrichtung sei der Ertrag im Winter besser, da die Sonne zu dieser Jahreszeit niedriger am Himmel steht, erklärt Quaschning.

Allerdings macht es für Privathaushalte letztendlich nur einen geringen Unterschied, ob die Anlage auf 90 Grad oder 70 Grad ausgerichtet ist, erklärt Quaschning. Der zusätzliche Montageaufwand rentiert sich nicht.

Ab wann brauche ich für mein Balkonkraftwerk eine Genehmigung?

Entscheidend ist hier nicht die Anzahl der einzelnen Solarmodule, sondern die Gesamtleistung der Anlage, die die maximal zulässigen 600 Watt (geplant sind zeitnahe 800 Watt zum Standard zu machen) nicht überschreiten darf. Die Sicherheit und korrekte Installation der Anlage sind ebenfalls wichtig, wie das Stuttgarter Urteil betont.

Unter bestimmten Umständen könnte es sich lohnen, anstelle mehrerer Mini-Solaranlagen mit gedrosselter Gesamtleistung eine fest installierte Photovoltaikanlage zu wählen. Verbraucher mit größerem Bedarf und ausreichend Platz sollen jedoch bald beide Optionen nutzen können, ohne den zulässigen Schwellenwert für Balkonkraftwerke zu überschreiten. Das Strategiepapier des BMWK sieht vor, dass es zukünftig keine „rechtliche Verknüpfung einer Balkon-PV-Anlage mit einer bestehenden PV-Dachanlage oder mit weiteren Balkon-PV-Anlagen“ mehr geben soll.

Lohnt sich eine Einspeisevergütung von Strom aus einem Balkonkraftwerk?

Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben Betreiber von Photovoltaikanlagen, die über einen definierten Zeitraum eine festgelegte Leistung an Öko-Strom ins Netz einspeisen, Anspruch auf eine Einspeisevergütung. Aktuell liegt diese Vergütung gemäß Angaben der Verbraucherzentrale bei etwa 8 Cent pro Kilowattstunde, wenn eine Teileinspeisung erfolgt.

Die Beantragung einer Einspeisung für Betreiber von Balkonkraftwerken könnte sich jedoch kaum lohnen. Der Stromzähler, der vom Messstellenbetreiber dafür installiert werden müsste, verursacht jährliche Messstellengebühren von bis zu 20 Euro für den Antragsteller. Infolgedessen dauert es deutlich länger, bis sich die Investition rentiert hat.

Dennoch plant das BMWK, die Regelungen in diesem Bereich zu lockern. Die Behörde erklärt, dass „Balkon-PV vorübergehend mit jedem vorhandenen Zählertyp betrieben werden dürfen“ soll. Dadurch soll es in Zukunft möglich sein, das Steckersolargerät bereits vor einem möglichen Zählerwechsel anzuschließen.

Es ist auch wichtig zu beachten: Wer Öko-Strom produziert und den Überschuss ins allgemeine Netz einspeist, ist grundsätzlich von Steuerzahlungen befreit. Allerdings unterliegt man der Umsatzsteuerpflicht, wenn man eine Vergütung erhält.

Gibt es sinnvolle Alternativen zu einem Balkonkraft oder einer Mini-Solaranlage?

Auch die anderen drei Säulen der erneuerbaren Energien – Wasser, Wind und Biogas – sind für den Hausgebrauch erhältlich. Jedoch sind weder ein Mini-Windrad auf dem Dach noch eine Wasserturbine ernstzunehmende Alternativen zum Balkonkraftwerk. Nicht jeder verfügt über ausreichend Platz und nur wenige haben einen Bach im Garten. Zudem sind die Wartungskosten für diese Anlagen deutlich höher im Vergleich zu den Mini-Solaranlagen.

„Mini-Windräder sind wirtschaftlich gesehen nicht besonders rentabel und machen für 95 Prozent aller Privathaushalte keinen Sinn“, erklärt Sören Demandt von der Verbraucherzentrale NRW.

Unabhängig von der gewählten Anlage teilen alle Geräte einen Vorteil: Sie ermöglichen einen individuellen Beitrag zum Klimaschutz und ermöglichen es jedem, aktiv zur Energiewende beizutragen.

Quelle

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Marvin Albrecht

Es ist zwar erfreulich, dass die Stadtwerke die Initiative unterstützen, dass Kommunen vor dem Austausch von Heizungen Wärmepläne erstellen sollen. Bislang hat nur jedoch eine geringe Anzahl von Gemeinden einen Fernwärmeplan ausgearbeitet.

Verband kommunaler Unternehmen begrüßt jüngste Fassung des Gebäudeenergiegesetzes

Die Stadtwerke zeigen ihre Zustimmung zur neuesten Version des Entwurfs für das Gebäudeenergiegesetz (GEG). „Wir begrüßen das neue Grundprinzip ‚Erst Wärmepläne, dann Heizungen‘, das eine enge Verbindung zwischen kommunaler Wärmeplanung und dem GEG herstellt“, erklärte Ingbert Liebing, der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).

In Bezug auf die Fernwärme hat die Ampel-Koalition das Gesetz laut Liebing „erheblich verbessert“. Die „unrealistischen Zwischenziele“ für den Anteil erneuerbarer Energien in der Fernwärmeversorgung wurden gestrichen. „Auf diese Weise können die Abgeordneten bedeutende Hindernisse für die Fernwärme beseitigen.“

Neue Fernwärmeleitungen im Graben einer Baustelle

Fast die Hälfte der Kommunen steht noch am Anfang

Gemäß einer Umfrage des Deutschen Städtetags steht die kommunale Wärmeplanung an vielen Orten noch am Anfang. Die Umfrage, die im Mai durchgeführt wurde und der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, zeigt, dass fast die Hälfte (47 Prozent) von 119 befragten Städten sich derzeit in der Koordinierungsphase befindet, in der erste Schritte erkundet werden. Weitere 18 Prozent der Städte arbeiten an der Bestandsanalyse. Beim Erstellen des Wärmeplans oder der Konzeptentwicklung sind weitere 17 Prozent der Städte, während vier Prozent sich bereits in der Umsetzung befinden. Vier Prozent der Befragten haben mit der Wärmeplanung noch gar nicht begonnen.

Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass Länder und Kommunen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Die Wärmeplanung soll aufzeigen, welche Möglichkeiten es beispielsweise für Fernwärme gibt, um mehr Optionen für eine Umstellung auf umweltfreundlichere Heizungen zu bieten. Bürgerinnen und Bürger können dann erkennen, ob ihr Haus in Zukunft an ein Wärmenetz angeschlossen werden könnte oder ob eine Wärmepumpe eine geeignete Option wäre.

Das Gebäudeenergiegesetz, das als „Heizungsgesetz“ bekannt ist, soll eng mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft werden, um Eigentümerinnen und Eigentümern alle Informationen über mögliche Heizungsvarianten zur Verfügung zu stellen. Die Wärmeplanung soll ab 2026 für Großstädte und ab 2028 für die übrigen Kommunen vorliegen.

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Wärmeplänung in Metropolen bereits weiter fortgeschritten

Helmut Dedy, der Hauptgeschäftsführer des Städtetags, erklärte, dass die Städte den Wärmebedarf in den Quartieren analysieren, um festzustellen, wo ein strategischer Ausbau der Fernwärme sinnvoll ist und wo eine dezentrale Versorgung, beispielsweise durch Wärmepumpen, angebracht wäre. Laut einer Umfrage der dpa haben Metropolen wie München, Hamburg oder Köln dabei die Nase vorn. In einigen Bundesländern wird die Wärmeplanung erst durch den Impuls der Bundesregierung in Gang gesetzt.

Dedy bezeichnete den Zeitplan als ehrgeizig. „Die Erstellung eines Wärmeplans ist ein komplexer Prozess und dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Das ist nicht kostenlos.“ Der Prozess erfordert eine Abstimmung mit vielen Akteuren vor Ort.

Längerfristige Finanzierung der Maßnahmen zur Wärmeplanung muss gewährleistet werden

Laut der Umfrage schätzen mehr als zwei Drittel der befragten Städte die Kosten für die Erstellung des Wärmeplans auf bis zu 200.000 Euro. Ein Großteil der Städte erwartet zudem einen zusätzlichen Personalbedarf von bis zu fünf Stellen, wobei größere Städte tendenziell einen höheren Bedarf haben. Etwa ein Drittel der Städte verfügt über eigene Ressourcen für die Wärmeplanung. 36 Prozent gaben an, externe Planungsbüros hinzugezogen zu haben, während 45 Prozent dies planen.

Helmut Dedy forderte finanzielle Unterstützung für die Städte. Er betonte, dass die Anschubförderung des Bundes mit erhöhten Fördersätzen von 90 bis 100 Prozent für die kommunale Wärmeplanung über das Jahresende hinaus fortgesetzt werden solle. „Es ist auch wichtig, dass Vorreiter-Kommunen, die bereits freiwillig oder aufgrund landesrechtlicher Vorgaben Wärmepläne erstellt haben, nicht benachteiligt werden“, so Dedy. Fertige Wärmepläne sollten anerkannt werden.

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Was sind die Gründe für die geplante Wärmewende?

Laut einem Regierungsbeschluss soll Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral leben und wirtschaften. Dies erfordert eine entsprechende Sanierung des Gebäudebestands. Aus diesem Grund sollen schrittweise fossile Heizsysteme gegen klimafreundlichere Alternativen ausgetauscht werden. Der Gebäudesektor ist in Deutschland gemäß dem Bundesumweltamt für etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und rund 30 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich.

Bundeswirtschaftsminister Habeck betont jedoch, dass das geplante Gesetz allein nicht ausreichen wird, um den Gebäudesektor klimaneutral zu machen. Weitere Maßnahmen und Anstrengungen werden erforderlich sein.

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