Ampel-Regierung will Obergrenze von 30.000 Euro für Heizungsförderung

Gemäß den Plänen des neuen Heizungsgesetzes sollen bis zu 70 Prozent der Investitionskosten für den Umbau übernommen werden, wobei diese Unterstützung jedoch auf einen bestimmten Preis begrenzt wird.

Förderfähige Investitionskosten sollen bei Einfamilienhäusern bei 30.000 Euro gedeckelt werden

Bevor das umstrittene Heizungsgesetz überhaupt vom Bundestag verabschiedet wurde, haben die Ampelfraktionen bereits Ergänzungen dazu eingeführt.

Konkret sieht der Entwurf für einen Entschließungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), über den die Nachrichtenagentur dpa berichtet, vor, die geplante Förderung für den Wechsel zu klimafreundlicheren Heizungen einzuschränken. Gemäß diesem Vorschlag sollen die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch bei maximal 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus liegen.

Am Freitag sollte dieser Entschließungsantrag gemeinsam mit dem Heizungsgesetz beschlossen werden. Unterdessen hat das Heizungsgesetz eine weitere Hürde auf dem Weg zur Verabschiedung im Bundestag genommen. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat die Gesetzespläne beschlossen, wie Abgeordnete am Mittwoch in Berlin mitteilten. Am Freitagmorgen sollte das Vorhaben vom Bundestag gebilligt werden, jedoch wurde dies durch einen am Mittwoch stattgegebenen Eilantrag der CDU beim Bundesverfassungsgericht nun erst einmal unterbunden.

Wärmepumpen (hier: Luftwärmepumpe) bilden dank der Möglichkeit, potenziell nur durch erneuerbaren Strom
betrieben zu werden, die Grundlage für viele Bausteine des kommenden Gebäudeenergiegesetzes.

Fraktionen verlangen Konzept von der Ampel-Regierung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht im Wesentlichen vor, dass zukünftig nur Heizungen installiert werden dürfen, die langfristig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.

Für den Übergang soll ein Förderprogramm eingeführt werden, das bis zu 70 Prozent der Kosten abdeckt. Bei einer Obergrenze von 30.000 Euro würde der Staat also maximal 21.000 Euro als Zuschuss gewähren. Obwohl es noch kein detailliertes Konzept gibt, fordert der Antrag der Ampelfraktionen in der Bundesregierung, dass die Ampelpartner ein Förderkonzept erstellen und bestimmte „Festlegungen umsetzen“.

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Auch Fernwärmeleitungen sollen in Zukunft zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in der Wohnwirtschaft beitragen.
Maßgeblich sind dafür kommunale Pläne für die Wärmeversorgung (Wärmeplanung), die derzeit fast überall noch nicht stehen.

Laut dem Antrag sollen auch bei Mehrparteienhäusern die maximal förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit liegen. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sollen jeweils höchstens 10.000 Euro förderfähig sein, während ab der siebten Wohneinheit die förderfähigen Kosten pro Einheit auf maximal 3.000 Euro begrenzt werden sollen.

Diese Regelung soll auch für Wohnungseigentümergemeinschaften gelten, während für Nichtwohngebäude ähnliche Grenzen basierend auf der Quadratmeterzahl festgelegt werden sollen. Der Bericht des ARD-Hauptstadtbüros besagt, dass diese neue Obergrenze dazu beitragen soll, möglichen Preiswucher bei den derzeit gefragten und teuren Anlagen zu verhindern. Allerdings sind auch andere Erklärungsansätze denkbar, wie beispielsweise eine angespannte Haushaltslage.

Quelle

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Marvin Albrecht