Wärmeplanung steht in den Kommunen vielfach noch am Anfang

Es ist zwar erfreulich, dass die Stadtwerke die Initiative unterstützen, dass Kommunen vor dem Austausch von Heizungen Wärmepläne erstellen sollen. Bislang hat nur jedoch eine geringe Anzahl von Gemeinden einen Fernwärmeplan ausgearbeitet.

Verband kommunaler Unternehmen begrüßt jüngste Fassung des Gebäudeenergiegesetzes

Die Stadtwerke zeigen ihre Zustimmung zur neuesten Version des Entwurfs für das Gebäudeenergiegesetz (GEG). „Wir begrüßen das neue Grundprinzip ‚Erst Wärmepläne, dann Heizungen‘, das eine enge Verbindung zwischen kommunaler Wärmeplanung und dem GEG herstellt“, erklärte Ingbert Liebing, der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).

In Bezug auf die Fernwärme hat die Ampel-Koalition das Gesetz laut Liebing „erheblich verbessert“. Die „unrealistischen Zwischenziele“ für den Anteil erneuerbarer Energien in der Fernwärmeversorgung wurden gestrichen. „Auf diese Weise können die Abgeordneten bedeutende Hindernisse für die Fernwärme beseitigen.“

Neue Fernwärmeleitungen im Graben einer Baustelle

Fast die Hälfte der Kommunen steht noch am Anfang

Gemäß einer Umfrage des Deutschen Städtetags steht die kommunale Wärmeplanung an vielen Orten noch am Anfang. Die Umfrage, die im Mai durchgeführt wurde und der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, zeigt, dass fast die Hälfte (47 Prozent) von 119 befragten Städten sich derzeit in der Koordinierungsphase befindet, in der erste Schritte erkundet werden. Weitere 18 Prozent der Städte arbeiten an der Bestandsanalyse. Beim Erstellen des Wärmeplans oder der Konzeptentwicklung sind weitere 17 Prozent der Städte, während vier Prozent sich bereits in der Umsetzung befinden. Vier Prozent der Befragten haben mit der Wärmeplanung noch gar nicht begonnen.

Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass Länder und Kommunen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Die Wärmeplanung soll aufzeigen, welche Möglichkeiten es beispielsweise für Fernwärme gibt, um mehr Optionen für eine Umstellung auf umweltfreundlichere Heizungen zu bieten. Bürgerinnen und Bürger können dann erkennen, ob ihr Haus in Zukunft an ein Wärmenetz angeschlossen werden könnte oder ob eine Wärmepumpe eine geeignete Option wäre.

Das Gebäudeenergiegesetz, das als „Heizungsgesetz“ bekannt ist, soll eng mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft werden, um Eigentümerinnen und Eigentümern alle Informationen über mögliche Heizungsvarianten zur Verfügung zu stellen. Die Wärmeplanung soll ab 2026 für Großstädte und ab 2028 für die übrigen Kommunen vorliegen.

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Wärmeplänung in Metropolen bereits weiter fortgeschritten

Helmut Dedy, der Hauptgeschäftsführer des Städtetags, erklärte, dass die Städte den Wärmebedarf in den Quartieren analysieren, um festzustellen, wo ein strategischer Ausbau der Fernwärme sinnvoll ist und wo eine dezentrale Versorgung, beispielsweise durch Wärmepumpen, angebracht wäre. Laut einer Umfrage der dpa haben Metropolen wie München, Hamburg oder Köln dabei die Nase vorn. In einigen Bundesländern wird die Wärmeplanung erst durch den Impuls der Bundesregierung in Gang gesetzt.

Dedy bezeichnete den Zeitplan als ehrgeizig. „Die Erstellung eines Wärmeplans ist ein komplexer Prozess und dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Das ist nicht kostenlos.“ Der Prozess erfordert eine Abstimmung mit vielen Akteuren vor Ort.

Längerfristige Finanzierung der Maßnahmen zur Wärmeplanung muss gewährleistet werden

Laut der Umfrage schätzen mehr als zwei Drittel der befragten Städte die Kosten für die Erstellung des Wärmeplans auf bis zu 200.000 Euro. Ein Großteil der Städte erwartet zudem einen zusätzlichen Personalbedarf von bis zu fünf Stellen, wobei größere Städte tendenziell einen höheren Bedarf haben. Etwa ein Drittel der Städte verfügt über eigene Ressourcen für die Wärmeplanung. 36 Prozent gaben an, externe Planungsbüros hinzugezogen zu haben, während 45 Prozent dies planen.

Helmut Dedy forderte finanzielle Unterstützung für die Städte. Er betonte, dass die Anschubförderung des Bundes mit erhöhten Fördersätzen von 90 bis 100 Prozent für die kommunale Wärmeplanung über das Jahresende hinaus fortgesetzt werden solle. „Es ist auch wichtig, dass Vorreiter-Kommunen, die bereits freiwillig oder aufgrund landesrechtlicher Vorgaben Wärmepläne erstellt haben, nicht benachteiligt werden“, so Dedy. Fertige Wärmepläne sollten anerkannt werden.

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Was sind die Gründe für die geplante Wärmewende?

Laut einem Regierungsbeschluss soll Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral leben und wirtschaften. Dies erfordert eine entsprechende Sanierung des Gebäudebestands. Aus diesem Grund sollen schrittweise fossile Heizsysteme gegen klimafreundlichere Alternativen ausgetauscht werden. Der Gebäudesektor ist in Deutschland gemäß dem Bundesumweltamt für etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und rund 30 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich.

Bundeswirtschaftsminister Habeck betont jedoch, dass das geplante Gesetz allein nicht ausreichen wird, um den Gebäudesektor klimaneutral zu machen. Weitere Maßnahmen und Anstrengungen werden erforderlich sein.

Quelle

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Marvin Albrecht