Wärmeplanung ab 2028 auch für Gemeinden und Dörfer unter 10.000 Einwohner

Bundesbauministerin Geywitz hat angekündigt, dass bis zum Ende des Jahres 2028 alle Städte unabhängig von ihrer Einwohnerzahl Pläne für eine klimaneutrale Wärmeversorgung vorlegen müssen. Damit wird die bisherige Schwelle von 10.000 Einwohnern aufgehoben.

Schwelle für Verzicht auf kommunale Wärmeplanung unter 10.000 Einwohner soll fallen

Die Bundesbauministerin Klara Geywitz hat im Bundestag angekündigt, dass die kommunale Wärmeplanung bis 2028 auch für Kleinstädte und Dörfer gelten soll. Dabei soll die bisherige Schwelle von 10.000 Einwohnern aufgehoben werden. Der Entwurf des Gesetzes zur Wärmeplanung wird derzeit aufgrund einer Anfrage des Bundestags überarbeitet.

In der Fragestunde des Bundestags erklärte Geywitz: „Es gab den Wunsch aus dem Parlament, dass bis 2028 eine umfassende Wärmeplanung für alle Kommunen erfolgen soll.“ Jedoch könne man den Kommunen im ländlichen Raum mit begrenzten Planungskapazitäten nicht dieselben gesetzlichen Anforderungen wie den größeren Kommunen auferlegen. Daher werde der Gesetzentwurf angepasst und unterschiedliche Fristen festgelegt. Eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sei erforderlich, um die Finanzierung der Wärmeplanung zu gewährleisten.

Neubaugebiete sollen künftig mithilfe einer kommunalen Wärmeplanung zukunftsfähig geplant werden können

Kommunale Wärmeplanung als Orientierungshilfe für Immobilieneigentümer und Bauherren

Durch die Wärmeplanung sollen verschiedene Möglichkeiten, wie beispielsweise Fernwärme, aufgezeigt werden. Dadurch eröffnen sich mehr Optionen für eine Umstellung auf umweltfreundlichere Heizsysteme. Bürgerinnen und Bürger können dann erkennen, ob ihr Haus möglicherweise bald an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann oder ob es sinnvoll ist, eine Wärmepumpe auf dem eigenen Grundstück zu installieren.

Bundesbauministerin Geywitz warnte jedoch vor den hohen Kosten für das Heizen mit Öl und Gas. Sie erklärte: „Gasheizungen und Ölheizungen waren in der Vergangenheit kostengünstige Heizoptionen, werden es aber aufgrund der CO₂-Bepreisung zukünftig nicht mehr sein.“ Die Einführung des CO₂-Preises dient dem Klimaschutz und führt dazu, dass fossile Energieträger schrittweise immer teurer werden.

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Kommunale Wärmeplanung ein wichtiger Schritt für die Klimaneutralität Deutschlands bis 2045

Bundesbauministerin Geywitz betonte, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein möchte. Dieses Ziel könne jedoch nicht erreicht werden, wenn der Gebäudebestand weiterhin mit Erdöl und Erdgas beheizt wird. Sie bezeichnete dies als einen technischen Widerspruch. Die Umstellung auf klimafreundlichere Heizsysteme werde eine ganze Generation in Anspruch nehmen, daher müsse dieser Prozess jetzt eingeleitet werden.

Die Spitzen der Ampel-Koalition, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, haben beschlossen, das umstrittene Gebäudeenergiegesetz mit dem Wärmeplanungsgesetz zu verknüpfen und beide Gesetze ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten zu lassen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bekräftigte im Bundestag, dass dieses parallele Verfahren beibehalten werden solle.

Quelle

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Marvin Albrecht