Heizungsgesetz: Anträge für Förderung von Heizungstausch können ab heute gestellt werden

Die KfW akzeptiert ab sofort Anträge für die Förderung des Heizungstauschs. Es besteht sogar die Möglichkeit, bereits begonnene Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen.

Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) haben Privatpersonen die Möglichkeit, Förderanträge für den Austausch ihrer Heizungen zu stellen. Bei einem Wechsel von alten fossilen Heizungen zu Anlagen, die auf erneuerbaren Energien basieren, wird ein Investitionskostenzuschuss von mindestens 30 Prozent und maximal 70 Prozent gewährt. Diese Fördermittel können für verschiedene klimafreundliche Heizungsoptionen, wie beispielsweise den Einbau einer Wärmepumpe, genutzt werden. Zu Beginn ist die Antragstellung ausschließlich für Eigentümer von selbstbewohnten Einfamilienhäusern möglich.

Die kürzlich beschlossene Förderrichtlinie eröffnet zudem die Möglichkeit, Förderanträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nachträglich für bereits beauftragte Aufträge einzureichen. Besonders schnelle Heizungsaustausche oder Haushalte mit einem Jahres­einkommen von bis zu 40.000 Euro profitieren von erhöhten Fördersätzen. Die Förderung erstreckt sich darüber hinaus auf weitere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.

Jetzt persönliche Angebote zur Finanzierung Ihres Immobilienvorhabens einholen!

Großer Andrang und lange Wartezeiten auf KfW-Kundenportal

Am Morgen registrierte die KfW-Website aufgrund des offensichtlich großen Andrangs Wartezeiten bei der Antragstellung. Im Verlauf des Tages verringerte sich die virtuelle Warteschlange jedoch zügig, wodurch ein Zugang zum Portal innerhalb weniger Minuten möglich war.

Das Förderangebot für Heizungen wird im Laufe des Jahres für Privatpersonen weiter ausgebaut. Ab Mai sollen voraussichtlich auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften antragsberechtigt sein.

Weitere aktuelle Artikel aus der Immobilienwelt

Zusätzlich ist geplant, dass ab August 2024 auch Eigentümer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in Deutschland Förderanträge bei der KfW stellen können. Im gleichen Zeitraum wird die Heizungsförderung auch für Unternehmen zugänglich sein.

Pflicht zur Installation einer neuen Heizung nur bei Neubauten

Grundsätzlich besagt das Heizungsgesetz, dass funktionsfähige Heizungen weiterbetrieben werden können. Dies gilt auch im Falle einer defekten Heizung, sofern sie noch repariert werden kann. Seit dem 1. Januar ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Neubauten in Neubaugebieten eine Heizung mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien haben müssen, was in vielen Fällen auf eine Wärmepumpe zutrifft.

Erfahren Sie jetzt sofort den aktuellen Wert Ihrer Immobilie!

Die Bundesregierung verfolgt mit dieser Reform das Ziel, die Wärmewende im Gebäudebereich voranzutreiben und die Verbraucher vor möglichen Preissprüngen bei Öl und Gas zu schützen, insbesondere wenn die CO₂-Preise in den kommenden Jahren steigen sollten. Damit soll ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet und gleichzeitig auf eine nachhaltigere Energieversorgung hingewirkt werden. Quelle

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Ihr
Marvin Albrecht