Grunderwerbsteuer: Wird sie bald teilweise oder ganz abgeschafft?

Eine radikale Reform der Grunderwerbsteuer wird derzeit von den Finanzministerien des Bundes und der Länder geprüft. Ziel ist es, den privaten Immobilienerwerb zur Selbstnutzung zu fördern und möglicherweise sogar vollständig von der Steuer zu befreien.

Mögliche Reform der Grunderwerbsteuer sieht Entlastung für Immobilienkäufer vor die zur Eigennutzung erwerben

Laut einem Diskussionsentwurf aus dem Büro von Christian Lindner (FDP), über den die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) in ihrer Mittwochsausgabe berichtet, besteht die Möglichkeit einer umfassenden Reform der Grunderwerbsteuer. Der Entwurf sieht vor, den Ländern großen Spielraum beim privaten Erwerb von Wohnimmobilien zu gewähren, vorausgesetzt, dass sie für den eigenen Wohnbedarf genutzt werden. Demnach könnten die Länder verschiedene Optionen in Betracht ziehen, wie beispielsweise einen reduzierten Steuersatz oder sogar eine vollständige Steuerbefreiung.

Marvin Albrecht: „Wir sehen einen starken Nachfragerückgang bei den angebotenen Immobilien. Insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern, die vorwiegend zur Eigennutzung erworben werden, machen sich die drastisch gestiegenen Finanzierungszinsen, Bau- und Rohstoffkosten bemerkbar. Eine Streichung der Grunderwerbsteuer würde beispielsweise in Niedersachsen und Bremen eine Entlastung von 5% der Gesamtkosten ausmachen. Bei einem angenommenen Kaufpreis von 400.000 Euro entfallen somit etwa 20.000 Euro an Nebenkosten, die vom Erwerber alleine zu tragen sind.“

Grunderwerbsteuerreform sieht gleichsam Abschaffung von Möglichkeiten zur Steuerumgehung vor

Gemäß der FAZ plant der Diskussionsentwurf auch eine Änderung der Regelungen, um Steuerumgehung durch Immobiliengesellschaften zu verhindern. Zukünftig soll nicht mehr die Anzahl der erworbenen Anteile und die Dauer des Besitzes entscheidend sein, sondern ob eine Einzelperson alle Anteile oder eine Gruppe von Personen sie „gemeinsam abgestimmt“ erwirbt.

Wenn andere Käufer lediglich im „dienenden Interesse“ beteiligt sind, sollen ihre Anteile den anderen zugeschrieben werden. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer, die derzeit bei etwa 17 Milliarden Euro liegen, gehen an die Länder, die auch über den Steuersatz entscheiden können. Während Bayern einen Satz von 3,5 Prozent hat, liegt er in den anderen Bundesländern zwischen 5 und 6,5 Prozent.

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Marvin Albrecht