Welche Unterlagen benötigt man für den Verkauf einer Immobilie?

Die erforderlichen Unterlagen zum Verkauf sind so unterschiedlich wie die Immobilien selbst.

Es kommt immer auf den Einzelfall, die vorhandenen Gegebenheiten und Potenziale und nicht zuletzt auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen an.

Grundsätzlich kann man sich merken, dass z.B. bei einem Einfamilienhaus in der Regel mindestens die folgenden Unterlagen im Zuge des Verkaufs benötigt werden, gesetzlich vorgeschrieben sind oder für die Bank zur Finanzierungsbewilligung und/oder das Notariat erforderlich sind:

  • Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Aktuelle Flurkarte (nicht älter als 3 Monate)
  • Baubeschreibung der Immobilie aus der Bauakte
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Bemaßte Grundrisse aller Geschosse und Ebenen
  • Ansichten und Schnitte der Immobilie und der baulichen Erweiterungen
  • Gültiger Energieausweis gem. GEG (Gebäudeenergiegesetz)
  • Aussagekräftige, professionelle Fotos der Immobilie von außen und innen
  • Idealerweise ein repräsentatives Exposé mit detaillierter Objekt- und Lagebeschreibung
  • Teilungserklärung zum Objekt mit Freiflächenplan
  • Auszüge aus dem Bau- und Altlastenverzeichnis

Je nach Fall werden auch noch einige weitere Unterlagen benötigt, wenn z.B. einschlägige Eintragungen in Abt. II des Grundbuchs vorhanden sind, Briefgrundschulden in Abt. III des Grundbuchs eingetragen sind usw.

Insbesondere im Grundbuch eingetragene Briefgrundschulden können bei einem Verkauf zum erheblichen Problem werden, da hier die nach vollständiger Bezahlung des für die Grundschuld zugrundeliegenden Bankdarlehens die dazugehörigen Grundschuldbriefe (ähnlich dem KFZ-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil 2) an den Darlehensnehmer übersandt wurden, sodass dieser die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen konnte.
Häufig wurde die Löschung der Grundschuld jedoch nie veranlasst, sodass diese – obwohl lange erledigt – noch im Grundbuch vorhanden ist und somit bei Veräußerung noch gelöscht werden muss.

Das ist auch gar kein Problem, solange die entsprechenden Grundschuldbriefe im Original abgelegt wurden und somit noch vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall und der Grundschuldbrief ist nicht mehr auffindbar, muss im Zweifelsfall ein aufwendiges und langwieriges Aufgebotsverfahren beim zuständigen Amtsgericht initiiert werden. Dieses dauert in der Regel mindestens 6-9 Monate und hat unter Umständen zur Folge, dass die Eigentumsumschreibung bis zum Abschluss des Verfahrens nicht erfolgen kann. Ein Käufer kann somit ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadenersatz geltend machen.

Es empfiehlt sich also immer die Unterlagen bereits vor dem angestrebten Verkauf in Ordnung zu halten, ggf. zu vervollständigen und sich bei Bedarf eine Expertenmeinung und professionelle Hilfestellung einzuholen. Wir unterstützen Sie dabei gern: https://calendly.com/albrechtimmobilien/kostenloses-telefonisches-beratungsgesprach

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht