Heizungsgesetz: Die finalen Pläne zum Gesetz im Detail

Bei der finalen Vereinbarung zum umstrittenen Gebäudeenergiegesetz hat die Ampelkoalition Einigkeit über die verbleibenden Einzelheiten erzielt. Dabei wurden die ursprünglichen Vorhaben zur Installation umweltfreundlicher Heizsysteme erheblich abgeschwächt.

Einigung in der Koalition – Bedenken und Kritik in der Opposition

Die Ampel-Koalition hat eine Einigung über die letzten offenen Fragen bezüglich des Heizungsgesetzes erzielt. In Kürze werden Millionen von Hausbesitzern und Mietern Klarheit darüber haben, was genau auf sie zukommt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums stieß auf Widerstand seitens der FDP und einiger Mitglieder der SPD. Insbesondere der ambitionierte Zeitplan stieß bei den Liberalen auf Ablehnung. Die SPD kritisierte zudem, dass die Pläne nicht ausreichend sozial abgesichert seien.

Nun gibt es einen Kompromiss, der von den Unterhändlern erarbeitet wurde und an eine bereits im Juni erzielte Einigung der Ampel-Spitzenrunde anknüpft. Im Kern sieht dieser Kompromiss vor, dass Hausbesitzern mehr Zeit für den Austausch ihrer Heizungen eingeräumt wird. Das Gesetz soll nun zügig überarbeitet und dann beschlossen werden. Die Union kritisiert jedoch, dass dies zu schnell geschieht und dass das Vorgehen der Ampel-Koalition das Parlament beschädigt. Der stellvertretende CDU-Vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Andreas Jung äußerte diese Bedenken.

Modell eines modernen Hauses mit einer Erdwärmepumpe zur Wärmeversorgung und Photovoltaik-Kollektoren auf dem Dach.

Was sind die Vorgaben des künftigen Gebäudeenergiegesetzes?

Der jetzt im Detail ausgehandelte Kompromiss sieht nach wie vor vor, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden soll. Dies dient der Förderung der Wärmewende und der Erreichung der Klimaziele.

Das Gebäudeenergiegesetz soll jedoch mit einem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verknüpft werden. Dabei gilt der Grundsatz, dass zunächst eine kommunale Wärmeplanung vorliegen muss. Denn ohne diese haben Eigentümer bestehender Häuser nicht alle erforderlichen Informationen, um die für sie wirtschaftlichste Heizungsoption zu wählen. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung soll bis spätestens 2028 angestrebt werden.

In Neubaugebieten sollen die Bestimmungen des Heizungsgesetzes ab Januar 2024 gelten. Dort wird also nur der Einbau von Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie erlaubt sein. In vielen Fällen dürften Bauherren sich hierbei für den Einsatz einer Wärmepumpe entscheiden. Bestehende funktionierende Heizungen im Altbestand müssen vorerst nicht ausgetauscht werden, zudem ist die Reparatur defekter Heizungen erlaubt.

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Eine unauffällige Luftwärmepumpe in sinnvoller Position an der Außenfassade eines Hauses.

Welche Kosten kommen auf Immobilieneigentümer und Mieter zu?

Es steht fest, dass eine neue Heizung mehrere Tausend Euro kostet, ein Betrag, den viele Hausbesitzer nicht auf ihrem Konto haben. Wenn man sich zum Beispiel für eine Wärmepumpe entscheidet, muss man je nach Bauart und inklusive Einbau mit Investitionen zwischen 15.000 und 30.000 Euro rechnen.

Bisher waren herkömmliche Gasheizungen beim Einbau kostengünstiger, jedoch ändern sich derzeit die Preisverhältnisse deutlich. Aufgrund der Preiskrise auf dem Gasmarkt und einer allmählichen Einbindung des Heizungsmarktes in das CO2-Abgabensystem und den EU-Emissionshandel zeichnet sich ab, dass Wärmepumpen auf lange Sicht betrachtet deutlich kostengünstiger in Bezug auf die laufenden Kosten sein werden. Das Bundeswirtschaftsministerium betont, dass mittelfristig durch den Einsatz umweltfreundlicher Heizungen Einsparungen erzielt werden können.

In Zukunft könnten auch Mieter von den hohen Kosten für eine neue umweltfreundliche Heizung betroffen sein. Denn Modernisierungsmaßnahmen können vom Vermieter zu einem gewissen Teil auf die Mieter umgelegt werden. Laut der Nachrichtenagentur dpa hat die Koalition sich auch in diesem Bereich auf neue Regelungen geeinigt, die Vermieter zur Durchführung von Heizungstauschmaßnahmen motivieren sollen, ohne die Mieter zu stark zu belasten.

Welche Förderungen sind für Immobilieneigentümer geplant?

Gemäß Informationen aus Koalitionskreisen sollen bei bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Investitionen beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung durch staatliche Fördermittel abgedeckt werden. Geplant ist ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent, der für alle Haushalte unabhängig vom Einkommen gilt.

Zusätzlich soll es eine Förderung von weiteren 30 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro geben. Darüber hinaus ist ein „Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent geplant, der bis zum Jahr 2028 gewährt wird. Ab 2028 soll dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte reduziert werden. Insgesamt ist aber eine maximale Förderung von 70 Prozent vorgesehen.

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Was sind die Gründe für die geplante Wärmewende?

Laut einem Regierungsbeschluss soll Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral leben und wirtschaften. Dies erfordert eine entsprechende Sanierung des Gebäudebestands. Aus diesem Grund sollen schrittweise fossile Heizsysteme gegen klimafreundlichere Alternativen ausgetauscht werden. Der Gebäudesektor ist in Deutschland gemäß dem Bundesumweltamt für etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und rund 30 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Bundeswirtschaftsminister Habeck betont jedoch, dass das geplante Gesetz allein nicht ausreichen wird, um den Gebäudesektor klimaneutral zu machen. Weitere Maßnahmen und Anstrengungen werden erforderlich sein.

Welche Kritiken gab es zu den Gesetzesplänen?

Neben dem internen Streit innerhalb der Koalition wurde das Gesetz auch von der Opposition immer wieder kritisiert. Die ursprünglichen Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums wurden von vielen Beobachtern und Interessensgruppen als überhastet, belastend für die Bürgerinnen und Bürger und praktisch nicht umsetzbar angesehen. Gemäß den früheren Vorgaben sollten ab 2024 alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden – eine Verknüpfung mit einer kommunalen Wärmeplanung war zu diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen.

Insbesondere die FDP innerhalb der Koalition kritisierte die Pläne, die federführend vom Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) entwickelt wurden. Habeck selbst räumte Mitte Juni in einem Interview mit der ARD ein, dass er die Stimmung im Land falsch eingeschätzt hatte.

Wie wird in Deutschland aktuell noch geheizt?

Laut Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wird derzeit mehr als 80 Prozent der Wärme in Deutschland durch die Verbrennung fossiler Energieträger erzeugt. Von den insgesamt etwa 41 Millionen Haushalten heizt fast die Hälfte mit Erdgas, gefolgt von Heizöl mit knapp 25 Prozent und Fernwärme mit gut 14 Prozent. Stromdirektheizungen und Wärmepumpen machen zusammen weniger als drei Prozent aus.

Die restlichen sechs Prozent entfallen auf Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe wie Holz, Holzpellets oder Kohle. Im Jahr 2021 lag der Anteil von Gasheizungen bei neu installierten Heizungen laut dem Ministerium bei rund 70 Prozent. Das Bundeswirtschaftsministerium gibt die durchschnittliche Lebensdauer von Heizungsanlagen mit 20 bis 30 Jahren an.

Welche Heizungsarten dürfen künftig noch installiert werden?

Es gibt verschiedene technische Lösungen, um die 65-Prozent-Vorgabe einzuhalten. Infrage kommen beispielsweise Wärmepumpen, die Wärme aus der Luft, dem Grundwasser oder dem Erdreich nutzen. Solche Pumpen können auch mit einer modernen Gasheizung kombiniert werden, man spricht dann von einer Hybridheizung.

Ein Anschluss an das Wärmenetz oder Stromdirektheizungen sind ebenfalls möglich. In Ballungsräumen sollen die Fernwärmenetze stark ausgebaut werden, um mehr Häuser anschließen zu können. Damit dies dann auch tatsächlich klimaneutral ist, soll Fernwärme ab 2030 größtenteils auf erneuerbare Energien umgestellt werden.

Außerdem sind elektrische Wärmepumpen oder auch Solarthermiesysteme möglich. Bei Letzteren wird Wasser in Kollektoren von der Sonne erwärmt. Stromdirektheizungen kommen für sehr gut gedämmte Gebäude infrage. Auch Ölheizungen können noch eingebaut werden, wenn sie etwa in Verbindung mit einer Wärmepumpe nur an besonders kalten Tagen die Spitzenlast ausgleichen.

Die Wärmeleistung von Holzkaminen oder Pelletheizungen kann uneingeschränkt auf das 65-Prozent-Ziel angerechnet werden. Wegen der begrenzten Verfügbarkeit der Brennstoffe sollte dies ehemals nur im Bestand möglich sein, nicht aber in Neubauten. Diese Einschränkung wurde aber gekippt.

Wenn eine kommunale Wärmeplanung vorhanden ist, die ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, können auch Gasheizungen auf Wasserstoff umgerüstet werden. Allerdings ist die Rolle von „grünem“ Wasserstoff im Wärmebereich aufgrund der Kosten noch ungewiss. Experten weisen darauf hin, dass Wasserstoff zu knapp und kostspielig ist, um im Wohngebäudebestand weit verbreitet eingesetzt zu werden. Der Einsatz von Wasserstoff soll vorrangig der Schwerindustrie (z.B. Stahl) oder dem Verkehrssektor (z.B. Flugverkehr) vorbehalten bleiben, wo derzeit kaum Alternativen vorhanden sind.

Laut Jan Rosenow vom Regulatory Assistance Project (RAP), einem internationalen Think Tank für die Dekarbonisierung des Energiesystems, ist das Heizen mit Wasserstoff auch aus Effizienzgründen nicht optimal. Eine Wasserstoff-Heizung benötigt sechs Mal so viel Strom wie eine Wärmepumpe. Betrachtet man die Gesamtkosten vom Anlagenbau bis zum laufenden Betrieb, sind die Kosten für Wasserstoff doppelt bis dreifach so hoch wie bei Wärmepumpen. Die breite Anwendung von Wasserstoff zum Heizen ist laut Rosenow in der Forschung ziemlich eindeutig nicht vorgesehen.

Auch mit Wasserstoff betriebene Heizsysteme können als nachhaltige und zukunftsfähige Alternative in Frage kommen.

Wärmepumpen allein sind kein Allheilmittel

Wärmepumpen sind mittlerweile im Neubau Standard. Fachleute und Verbraucherzentralen empfehlen auch im Gebäudebestand häufig den Einsatz von Wärmepumpen, jedoch unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten. Schlecht isolierte Gebäude und kleine Heizkörper stellen ungünstige Voraussetzungen für strombetriebene Wärmepumpen dar, die mit niedrigeren Vorlauftemperaturen von etwa 40 Grad arbeiten im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennungsheizungen, die auf Temperaturen von 55, 60 Grad oder höher ausgelegt sind.

In der Vergangenheit führte auch die Lautstärke von Wärmepumpen in eng bebauten Siedlungen zu Konflikten. Allerdings haben sich die am häufigsten verwendeten Luftwärmepumpen in Bezug auf Effizienz und Geräuschentwicklung in den letzten Jahren deutlich verbessert.

Quelle

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Marvin Albrecht