Immobilie geerbt – Was tun?

Wenn man eine Immobilie geerbt hat, gibt es einige Dinge, die man beachten sollte:

1. Rechtlicher Rahmen

Zunächst sollte man sich vergewissern, dass man tatsächlich der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie ist, denn nur als Erbe benannt zu werden, reicht nicht immer aus.
Dazu sollte man das Testament des verstorbenen Erblassers und ggf. auch andere relevante Dokumente, wie das Grundbuch der Immobilie, prüfen (lassen).
Es empfiehlt sich hier, sich an einen auf Erbschaften spezialisierten Notar zu wenden, damit auch der Prozess der Eigentumsübertragung reibungslos ablaufen kann.

2. Die Immobilie selbst prüfen

Ein weiterer wichtiger Schritt ist es, sich über den Zustand der Immobilie zu informieren. Hierzu sollte man sich möglichst bald nach dem Erbfall ein Bild von dem Zustand der Immobilie machen und gegebenenfalls dringend notwendige Reparaturen oder Renovierungsarbeiten in die Wege leiten. Wenn eine Sanierung absehbar notwendig ist, empfiehlt es sich ggf. einen Energieberater oder spezialisierten Immobilienmakler mit einzubinden.

Sobald man sich über den Zustand der Immobilie im Klaren ist, sollte man überlegen, ob man die Immobilie selbst nutzen möchte oder ob man sie verkaufen will.

Option 1: Die Immobilie selbst nutzen oder vermieten

Wenn man die Immobilie selbst nutzen möchte, sollte man sich überlegen, ob man eventuell eine Finanzierung benötigt und sich gegebenenfalls bei einer Bank oder anderen Finanzinstituten erkundigen.
Selbst bei einer bisher lastenfreien Immobilie haben Sie so ggf. die Möglichkeit die Immobilie mithilfe eines Modernisierungskredites auf den aktuellen Stand der Zeit zu modernisieren und somit den Wert zu steigern. Wir unterstützen Sie dabei: https://www.albrecht-ventures.com/finanzierung/

Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit die Immobilie zu vermieten oder ggf. zu verpachten. Hierbei sollten Sie sich überlegen, ob Sie die Immobilie entweder ohne weiteres vermieten können, oder ob Sie vorher noch Maßnahmen ergreifen sollten. So können Sie beispielsweise ein Einfamilienhaus je nach Schnitt in mehrere Wohneinheiten aufteilen, ein großes Grundstück ggf. noch nachträglich bebauen oder das Grundstück teilen und anschließend verkaufen, einen Keller oder Dachboden zu Wohnzwecken ausbauen und vieles mehr.

Um hierbei nicht mögliche Potenziale zu übersehen oder zu verschwenden, empfiehlt es sich fachlichen Rat einzuholen. Mögliche Ansprechpartner wären hier entsprechend geschulte Immobilienmakler, Architekten oder spezialisierte Handwerksbetriebe.

Option 2: Die Immobilie verkaufen

Wenn man sie verkaufen möchte, ist es wichtig, einen erfahrenen Immobilienmakler zu finden, der bei der Vermarktung und dem Verkauf der Immobilie behilflich sein kann, damit Sie fachlich und rechtlich auf der sicheren Seite sind und nichts übersehen.
Wir helfen Ihnen hierbei gerne weiter: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienvermarktung-und-verkauf/

Im Voraus empfiehlt es sich generell, selbst wenn Sie selbst verkaufen möchten, einen Überblick über die Immobilie und die dazu relevanten Unterlagen zu bekommen. Wir haben Ihnen in einem älteren Beitrag aufgeführt, welche Unterlagen Sie für einen Verkauf in der Regel (zwingend) benötigen: https://www.albrecht-ventures.com/2022/11/29/welche-unterlagen-benoetigt-man-fuer-den-verkauf-einer-immobilie/

Sie wollen gerne den genauen Wert Ihrer Immobilie erfahren? Mehr dazu: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht