Verbraucherzentralen raten vom Einbau neuer Gasheizungen ab

Aufgrund der zunehmenden Kosten für Gas und CO₂ rät die Vorsitzende des Bundesverbands der Verbraucherzentralen davon ab, neue Gasheizungen einzubauen. Sie äußert kritische Bedenken bezüglich des Heizungsgesetzes.

Gasheizungen werden aufgrund steigender CO₂-Bepreisung immer teurer und unattraktiver

Ramona Pop, die Leiterin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV), warnt eindringlich davor, in Haus oder Wohnung eine neue Gasheizung einzubauen. In einem Interview mit der „Rheinischen Post“ äußerte sie: „Vor dem Einbau einer Gasheizung kann man inzwischen nur warnen.“

Pop erklärt, dass die Preise für Gas und Öl steigen werden, da der CO₂-Preis für fossile Energieträger von Jahr zu Jahr zunehmen wird. Die Bundesregierung habe angekündigt, die CO₂-Bepreisung im Jahr 2024 wieder zu erhöhen. „Allein in 2024 soll der Preis für eine Tonne CO₂ um 17 Prozent auf dann 35 Euro ansteigen“, fügte Pop hinzu.

Die Verbraucherzentralen warnen vor übereilter Installation von neuen Gasheizungen in Privathaushalten.

Verbesserungswürdiges Heizungsgesetz setzt durch unklare Kommunikation falsche Anreize in der Bevölkerung

Der Ausstoß von Kohlendioxid (CO₂) beträgt ungefähr 200 Gramm pro Kilowattstunde bei einer Gasheizung. Das bedeutet, dass bei einem Verbrauch von 10.000 Kilowattstunden etwa zwei Tonnen CO₂ emittiert werden. Im nächsten Jahr wird dies zu einem CO₂-Aufpreis von 70 Euro führen.

Darüber hinaus kritisiert Pop das geplante Heizungsgesetz. Sie erklärt: „Das Heizungsgesetz ist durch die lange Debatte nicht verbessert worden, und Verbraucherinnen und Verbraucher sind immer noch nicht ausreichend informiert. Die Vielzahl an Optionen überfordert sie. Zudem besteht die Gefahr von Kostenfallen, insbesondere beim schnellen Kauf einer Gasheizung.“

Die Verbraucherzentralen bieten laut eigenen Angaben nicht nur unabhängige und individuelle Beratung an, sondern vertreten auch Verbraucherinteressen auf politisch-parlamentarischer Ebene

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Das Heizungsgesetz wurde nicht wie ursprünglich von der Ampelkoalition geplant vor der Sommerpause des Bundestags verabschiedet. Wirtschaftsminister Robert Habeck kommentierte dies und meinte, es sei kein „Beinbruch“. Die Union forderte hingegen einen „grundlegend neuen Anlauf“ für das Gesetz.

Der Städte- und Gemeindebund sprach sich für weitere Beratungen und Verbesserungen aus, da viele Details noch ungeklärt seien. Ramona Pop, 45 Jahre alt, war bis 2021 Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie Bürgermeisterin in Berlin. Seit Juli 2022 ist sie Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Sie kam im Alter von elf Jahren aus Rumänien nach Deutschland.

Quelle

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Marvin Albrecht