Bund erhöht Zinsbindung bei KfW-Darlehen auf 20 Jahre

Das Bundesbauministerium strebt die Förderung von erschwinglichem und umweltfreundlichem Bauen sowie Wohnen an. In diesem Kontext bietet der Staat verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an. Ein Überblick über bestehende Förderprogramme und aktuelle Änderungen, die dazu beitragen sollen, die Ziele im Bereich bezahlbares und nachhaltiges Wohnen zu realisieren.

Künftige Käufer von Wohneigentum sollen von verbesserten Konditionen profitieren, da das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine doppelt so lange Zinsbindung wie zuvor bieten wird. Die bisherige maximale Zinsbindungsfrist von zehn Jahren wird ab dem 1. März 2024 auf eine 20-jährige Frist erhöht. Dieser Schritt, wie von der Sprecherin des Ressorts unter der Leitung von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) erläutert, soll Familien eine längere finanzielle Planungssicherheit ermöglichen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Programm nicht für alle Familien gleichermaßen in Frage kommt. Dennoch gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten für diejenigen, die Wohneigentum erwerben oder bauen möchten. Zusätzlich sind Fördermittel auch für die Bau- und Immobilienbranche verfügbar. Eine detaillierte Übersicht darüber, wer für welche Unterstützung in Frage kommt, wird angeboten.

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Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF)

Seit dem 1. Juni 2023 ist das KfW-Programm für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind zugänglich. Die Voraussetzung dafür ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 90.000 Euro. Pro weiterem Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Das Förderprogramm richtet sich an den Neubau sowie den Erstkauf von selbst genutzten und klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen.

Unter „klimafreundlich“ versteht man in diesem Kontext den Bau nach dem Effizienzhausstandard EH40. EH40 bedeutet, dass das Gebäude nur 40 Prozent der Energie verbraucht, die für ein gesetzlich definiertes Standardhaus erforderlich ist. Die maximale KfW-Kredithöhe beträgt bei einem oder zwei Kindern 170.000 Euro, bei drei oder vier Kindern 200.000 Euro. Familien mit fünf oder mehr Kindern können einen zinsverbilligten Kredit von bis zu 220.000 Euro beantragen.

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Für Bauvorhaben, die zusätzlich den Vorschriften des Nachhaltigkeitssiegels QNG entsprechen, gelten erweiterte Kreditvolumina: 220.000 Euro bei einem oder zwei Kindern, 250.000 Euro bei drei oder vier Kindern, und ab fünf Kindern sind bis zu 270.000 Euro möglich. Wichtig ist, dass der Antrag bei der KfW gestellt werden muss, bevor mit dem Bau begonnen wird.

Die Zinskonditionen für die Förderkredite orientieren sich am Kapitalmarkt und werden kontinuierlich angepasst, wie von der staatlichen Förderbank erklärt wird. Der festgelegte Zinssatz am Tag der Zusage bei der KfW bleibt für die gesamte Zinsbindungsfrist unverändert gültig.

Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN)

Im März 2023 wurde das KfW-Förderprogramm ins Leben gerufen, das ursprünglich hauptsächlich für private Bauherren konzipiert war, aber auch Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche sowie Kommunen ansprach.

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Ursprünglich betrug das Fördervolumen 750 Millionen Euro, wurde jedoch im Verlauf des Jahres auf insgesamt 1,68 Milliarden Euro erhöht. Mitte Dezember wurden die Zahlungen vorübergehend ausgesetzt, da die Mittel vollständig ausgeschöpft waren. Die Wiederaufnahme des Programms ist für Februar geplant, wie Bauministerin Geywitz in einem Interview mit dem Handelsblatt bereits zu Beginn dieser Woche angekündigt hat.

Für das Jahr 2024 beträgt das zunächst festgelegte Fördervolumen 762 Millionen Euro. Eine mögliche Aufstockung wird in Betracht gezogen, um einen erneuten Stopp des Programms seitens des Bauministeriums zu vermeiden.

Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN)

Dieses KfW-Förderprogramm wird als dritte Säule zur Unterstützung des Wohnungsneubaus neben den bestehenden Programmen WEF und KFN etabliert. Der Fokus liegt darauf, Anreize für den Bau von Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment zu schaffen. In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Bundestags wurde erst vergangene Woche der Weg für dieses neue Programm freigemacht.

Die primäre Zielgruppe des Programms ist die Bau- und Immobilienbranche. Derzeit werden die genauen Förderkonditionen ausgearbeitet. Die Ministerin betonte in einem Interview mit dem Handelsblatt, dass die Einführung der neuen KfW-Förderung so rasch wie möglich erfolgen soll, um das Milliardenprogramm zügig auf den Markt zu bringen. Für das laufende Jahr steht insgesamt eine Milliarde Euro für das Programm zur Verfügung.

Programm „Jung kauft Alt“

Es handelt sich hierbei um ein neu angekündigtes Bundesförderprogramm, das ebenfalls über die KfW abgewickelt werden soll. Der Start ist für den Sommer 2024 geplant.

Die primäre Zielgruppe des Programms sind Familien mit minderjährigen Kindern. Konkret fokussiert sich das Programm auf den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden. Im Gegensatz zu bisherigen Förderprogrammen, die sich ausschließlich auf den Neubau von Wohnungen konzentrieren, zielt dieses Programm darauf ab, auch leer stehende Wohnungen und Häuser abseits der Ballungsräume zu reaktivieren.

Teilnehmer, die einen zinsverbilligten Kredit in Anspruch nehmen, müssen sich auf energetische Sanierungsauflagen einstellen. Die genauen Konditionen des Programms werden derzeit ausgearbeitet. Für das Jahr 2024 steht eine Gesamtfördersumme von 350 Millionen Euro zur Verfügung.

Programm „Gewerbe zu Wohnen“

Dieses neue Förderprogramm des Bundes adressiert den deutschlandweiten Leerstand von Gewerbeimmobilien, insbesondere Büros und Einzelhandelsräumen. Eine Studie des Bundesinstituts für Bau, Stadtentwicklung und Raumordnung (BBSR) hatte prognostiziert, dass in diesem Bereich ein Potenzial von bis zu 235.000 neuen Wohneinheiten besteht.

Die Zielgruppe dieses Förderprogramms ist die Bau- und Immobilienbranche. Die genauen Programmdetails werden derzeit noch ausgearbeitet, und der Förderstart ist für den Herbst geplant. Für das Jahr 2024 steht eine Fördersumme von 120 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Programm zielt darauf ab, den Leerstand von Gewerbeimmobilien zu reduzieren und gleichzeitig neuen Wohnraum zu schaffen. Quelle

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Marvin Albrecht