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Die erforderlichen Unterlagen zum Verkauf sind so unterschiedlich wie die Immobilien selbst.

Es kommt immer auf den Einzelfall, die vorhandenen Gegebenheiten und Potenziale und nicht zuletzt auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen an.

Grundsätzlich kann man sich merken, dass z.B. bei einem Einfamilienhaus in der Regel mindestens die folgenden Unterlagen im Zuge des Verkaufs benötigt werden, gesetzlich vorgeschrieben sind oder für die Bank zur Finanzierungsbewilligung und/oder das Notariat erforderlich sind:

  • Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Aktuelle Flurkarte (nicht älter als 3 Monate)
  • Baubeschreibung der Immobilie aus der Bauakte
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Bemaßte Grundrisse aller Geschosse und Ebenen
  • Ansichten und Schnitte der Immobilie und der baulichen Erweiterungen
  • Gültiger Energieausweis gem. GEG (Gebäudeenergiegesetz)
  • Aussagekräftige, professionelle Fotos der Immobilie von außen und innen
  • Idealerweise ein repräsentatives Exposé mit detaillierter Objekt- und Lagebeschreibung
  • Teilungserklärung zum Objekt mit Freiflächenplan
  • Auszüge aus dem Bau- und Altlastenverzeichnis

Je nach Fall werden auch noch einige weitere Unterlagen benötigt, wenn z.B. einschlägige Eintragungen in Abt. II des Grundbuchs vorhanden sind, Briefgrundschulden in Abt. III des Grundbuchs eingetragen sind usw.

Insbesondere im Grundbuch eingetragene Briefgrundschulden können bei einem Verkauf zum erheblichen Problem werden, da hier die nach vollständiger Bezahlung des für die Grundschuld zugrundeliegenden Bankdarlehens die dazugehörigen Grundschuldbriefe (ähnlich dem KFZ-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil 2) an den Darlehensnehmer übersandt wurden, sodass dieser die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen konnte.
Häufig wurde die Löschung der Grundschuld jedoch nie veranlasst, sodass diese – obwohl lange erledigt – noch im Grundbuch vorhanden ist und somit bei Veräußerung noch gelöscht werden muss.

Das ist auch gar kein Problem, solange die entsprechenden Grundschuldbriefe im Original abgelegt wurden und somit noch vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall und der Grundschuldbrief ist nicht mehr auffindbar, muss im Zweifelsfall ein aufwendiges und langwieriges Aufgebotsverfahren beim zuständigen Amtsgericht initiiert werden. Dieses dauert in der Regel mindestens 6-9 Monate und hat unter Umständen zur Folge, dass die Eigentumsumschreibung bis zum Abschluss des Verfahrens nicht erfolgen kann. Ein Käufer kann somit ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadenersatz geltend machen.

Es empfiehlt sich also immer die Unterlagen bereits vor dem angestrebten Verkauf in Ordnung zu halten, ggf. zu vervollständigen und sich bei Bedarf eine Expertenmeinung und professionelle Hilfestellung einzuholen. Wir unterstützen Sie dabei gern: https://calendly.com/albrechtimmobilien/kostenloses-telefonisches-beratungsgesprach

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass Sie sich von Ihrer Hausbank auch im Falle einer anstehenden Bau- und Immobilienfinanzierung oder hinsichtlich eines Privatdarlehens und Kredites beraten lassen.

Aber…

Das wahrscheinlich größte Problem bei der Hausbank oder dem lange bekannten, an eine Bank gebundenen Berater ist zumeist der massive Interessenkonflikt, der dabei im Wege stehen kann.

Der an seine Bank, seinen Arbeitgeber gebundene Berater kann zumeist schlicht und ergreifend nur die eigens von der entsprechenden Bank angebotenen Produkte und Dienstleistungen anbieten, selbst wenn (bewusst oder unbewusst) es für Sie und Ihre Anforderungen, Ziele, Wünsche bessere Optionen am Markt geben würde.

Nicht zuletzt profitiert der angestellte/abhängige Berater auch von entsprechenden Abschlüssen, da bei den meisten dieser Mitarbeiter ein nicht unerheblicher Teil der Vergütung von einem Provisionsmodell abhängt. Somit ist die Motivation Sie aufgrund Ihrer womöglich abweichenden Vorstellungen abzuweisen eher gering.

Die Folge ist, dass Sie einerseits nicht vollumfänglich und ergebnisneutral beraten werden und/oder am Ende draufzahlen, weil Sie sich der Alternativen nicht bewusst gewesen sind.

Kalkulation der bestmöglichen Finanzierungsvariante für Ihr Wunschvorhaben

Hier setzen wir an.

Als unabhängiger Finanzierungsvermittler sind wir nicht an eine Bank, eine Versicherung oder eine Bausparkasse gebunden, sondern können ergebnisoffen die für Sie relevanten Kriterien und Vorstellungen als Maßstab für die Beratung vorne anstellen.

Von uns bekommen Sie keine automatisierte Ergebnisliste des Computers präsentiert, sondern erhalten eine persönliche, ausführliche und nachvollziehbare Beratung, bei der Sie alle Aspekte verstehen können – und sollen!

Selbstverständlich leben auch wir dabei von Provisionen der finanzierenden Banken, können aber aufgrund der vertraglichen Ungebundenheit frei und neutral beraten, da es für uns keinen finanziellen Unterschied macht, welche Bank oder welches Finanzinstitut am Ende die Nase vorn hat und Ihr Partner wird. Sie entscheiden allein. Nicht wir.

Die wahrscheinlich größte Einzelinvestition in Ihrem Leben sollten Sie nicht dem Zufall überlassen. Lassen Sie uns für sich vergleichen.
Vereinbaren Sie gleich selbst einen passenden Termin für ein erstes Gespräch: https://calendly.com/albrechtimmobilien/kostenloses-telefonisches-beratungsgesprach

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Wenn Sie ein ggf. auch gerichtlich belastbares Verkehrswertgutachten wünschen oder benötigen, so müssen Sie sich dafür an einen gerichtlich oder (z.B. durch die Kammern) öffentlich bestellten und/oder vereidigten Gutachter wenden.

Dieser erstellt Ihnen ein belastbares Gutachten für Ihre weiteren Zwecke.

Hierbei unterscheidet man zwischen einem einfachen „Kurzgutachten“ (Kostenpunkt ab ca. 500 EUR) und einem Vollgutachten (Kostenpunkt ca. 1,5% des ermittelten Verkehrswertes: z.B. 500.000 EUR * 1,5% = 7.500 EUR).

Ein Kurzgutachten ist in der Regel für die meisten Zwecke vollkommen ausreichend, aber wird in der Praxis selten erstellt, da sich die meisten Eigentümer das Geld für einen Immobiliengutachter- oder Sachverständigen sparen wollen, wenn nicht ein Gutachten (Vollgutachten) aus anderen Gründen (z.B. Gerichtsverfahren, Erbschaften, Scheidungen, Zwangsveräußerungen etc.) benötigt wird.

In diesem Fall kommen wir als Maklerfirma ins Spiel und bringen unsere Fach- und Marktkenntnis zu Ihrem Vorteil ein.

Ausführliche Objektaufnahme zum Zuge der Immobilienwertermittlung.

Wir bei Albrecht Immobilien erstellen Ihnen eine umfangreiche, auf mehreren belastbaren Daten basierende Werteinschätzung für Ihre Immobilie. Diese basiert in der Regel auf den Säulen:

  • Sachwertermittlung nach Ross
  • Ertragswertverfahren
  • Beleihungswertermittlung gem. Wertindex der Finanzinstitute
  • Vergleichswertermittlung
  • Verkehrswerteinschätzung nach aktuellen Gutachterausschüssen

Erfahrungsgemäß sind unsere fundierten Immobilienbewertungen bis auf wenige Prozentpunkte in der Bewertungssumme Deckungsgleich mit denen von vereidigten Immobiliengutachtern und Sachverständigen, aus rechtlicher Sicht dürfen wir als Immobilienmakler diese aber nicht als Verkehrswertgutachten oder Wertgutachten bezeichnen und anbieten.

Sie möchten, dass wir den Wert Ihrer Immobilie professionell einschätzen? Kontaktieren Sie uns einfach unter dem folgenden Link: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/
Sie haben Fragen und wollen erstmal nur eine Information bekommen? Rufen Sie uns unverbindlich an: +49-(0)441-18161139

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht