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Dieser Ratgeber zeigt Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, wie Sie mit Ihrer Immobilie im Falle einer Trennung oder Scheidung umgehen können. Im vierten Teil schauen wir uns die Möglichkeit der Vermietung an.

Die Optionen mit einer Immobilie bei Scheidung oder Trennung

Die juristische Form der Zugewinngemeinschaft ist bei den meisten Ehen immer noch die Regel. Das bedeutet, dass während der Ehe angeschaffte Eigentümer wie Immobilien, Kunstwerke usw. und auch Schulden gleichermaßen beiden Partnern gehören.

Im Falle einer Scheidung werden beide durch den sogenannten Zugewinnausgleich gestellt, damit keiner einen materiellen Nachteil aus den Ehejahren erleidet. Es wird also ein finanzieller Ausgleich für während der Ehe erworbene Vermögensgüter vorgenommen.

Allerdings ist die Güterteilung selten eine logische Abhandlung, vor allem beim Wohnraum. Emotionale Beweggründe beeinflussen die Entscheidung, was mit gemeinsamen Gütern passieren soll, vor allem wenn es das Zuhause der Kinder oder Enkelkinder ist. All diese Überlegungen verlangen von den Eheleuten viel ab.

In einem Scheidungsfall kann die Entscheidung über die weitere Verwendung der gemeinsamen Immobilie sowohl finanziell als auch emotional riskant sein. Rechtlich gibt es viele Optionen, aber in der Praxis kann es nur dann für beide Seiten gut ausgehen, wenn sie sich einig sind.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen für Ihre Immobilie im Scheidungsfall zur Verfügung:

Wenn man sich einig ist: Die Vermietung

Es kann vorkommen, dass das Bewohnen der Immobilie unvorstellbar ist, aber ein vollständiger Verkauf ebenfalls unerwünscht ist.
In diesem Fall kann die Vermietung der Immobilie als Wohnungseigentümergemeinschaft eine attraktive Lösung sein.

Dies ist besonders sinnvoll, wenn die Immobilie als Vermögensabsicherung im Alter interessant bleibt, ein Verkauf unrentabel erscheint oder Schulden bestehen bleiben würden oder einer allein das Haus oder die Wohnung nicht halten kann.

Es ist jedoch wichtig, dass das geschiedene Paar in der Lage ist, gemeinsam Mieter auszuwählen und die Aufgaben eines Vermieters wahrzunehmen. Ein Immobilienmakler kann dabei helfen, die Interessen beider Eheleute zu berücksichtigen und bei der Auswahl der Mieter zu unterstützen.

Auch sollte vorab eine rechtliche und steuerrechtliche Beratung in Anspruch genommen werden, sodass das Eigentümerpaar über die Rechte und Pflichten im Bilde ist, die mit der Vermietung einer Immobilie einhergehen. Das ist insbesondere dann relevant, wenn die Vermietung nicht über einen Immobilienmakler oder spezialisierten Hausverwalter erfolgen soll.

Empfehlenswert ist hier die Beratung durch einen Fachanwalt für Miet- und Wohnrecht und/oder einen auf Vermietung und Verpachtung spezialisierten Steuerberater. Auch besteht die Möglichkeit Wohneigentümer- oder Vermieterverbände aufzusuchen, welche häufig eine fundierte Erstberatung durch Fachpersonal anbieten.

Wie geht es weiter?

Im nächsten Teil unserer Beitragsreihe gehen wir auf eine weitere Möglichkeit ein, wie man im Falle einer Scheidung oder Trennung mit der Immobilie verfahren kann: Die Teilungsversteigerung. Bleiben Sie dran.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie jederzeit gern: +49-(0)441-18161139

Sie wollen gerne den genauen Wert einer Immobilie erfahren? Mehr dazu: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/#formular
Sie möchten sich erstmal unverbindlich beraten lassen? https://calendly.com/albrechtimmobilien/kostenloses-telefonisches-beratungsgesprach

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, wie Sie mit Ihrer Immobilie im Falle einer Trennung oder Scheidung umgehen können. Im dritten Teil schauen wir uns die Möglichkeit der Realteilung an.

Die Optionen mit einer Immobilie bei Scheidung oder Trennung

Die juristische Form der Zugewinngemeinschaft ist bei den meisten Ehen immer noch die Regel. Das bedeutet, dass während der Ehe angeschaffte Eigentümer wie Immobilien, Kunstwerke usw. und auch Schulden gleichermaßen beiden Partnern gehören.

Im Falle einer Scheidung werden beide durch den sogenannten Zugewinnausgleich gestellt, damit keiner einen materiellen Nachteil aus den Ehejahren erleidet. Es wird also ein finanzieller Ausgleich für während der Ehe erworbene Vermögensgüter vorgenommen.

Allerdings ist die Güterteilung selten eine logische Abhandlung, vor allem beim Wohnraum. Emotionale Beweggründe beeinflussen die Entscheidung, was mit gemeinsamen Gütern passieren soll, vor allem wenn es das Zuhause der Kinder oder Enkelkinder ist. All diese Überlegungen verlangen von den Eheleuten viel ab.

In einem Scheidungsfall kann die Entscheidung über die weitere Verwendung der gemeinsamen Immobilie sowohl finanziell als auch emotional riskant sein. Rechtlich gibt es viele Optionen, aber in der Praxis kann es nur dann für beide Seiten gut ausgehen, wenn sie sich einig sind.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen für Ihre Immobilie im Scheidungsfall zur Verfügung:

Wenn geteilt werden soll: Die Realteilung

Eine Alternative, die vielen nicht in den Sinn kommt, ist die Realteilung.

Durch diese Möglichkeit können Ex-Partner weiterhin unter einem Dach leben, ohne dass es unangenehm wird. Dies ist besonders sinnvoll, wenn das gemeinsame Sorgerecht der Kinder umgesetzt werden soll und niemand die geliebte Immobilie völlig aufgeben möchte.

Die Immobilie wird in zwei unabhängige Wohnungen aufgeteilt, wobei jeder Ehepartner das Alleineigentum an bestimmten Teilen erhält. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch rechtlich fixiert.

Es ist jedoch zu beachten, dass eine einfache Trennung durch eine Wand nicht ausreicht. Die Immobilie muss entweder bereits aus mehreren Wohneinheiten bestehen oder geeignet sein, in zwei baulich abgeschlossene Wohneinheiten umgebaut zu werden.

Dies kann zusätzliche Kosten für Gutachter und Architekten erfordern und sollte im Verhältnis zur Immobilientyp und Wohnsituation gesehen werden.

Wie geht es weiter?

Im nächsten Teil unserer Beitragsreihe gehen wir auf eine weitere Möglichkeit ein, wie man im Falle einer Scheidung oder Trennung mit der Immobilie verfahren kann: Die Vermietung. Bleiben Sie dran.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie jederzeit gern: +49-(0)441-18161139

Sie wollen gerne den genauen Wert einer Immobilie erfahren? Mehr dazu: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/#formular
Sie möchten sich erstmal unverbindlich beraten lassen? https://calendly.com/albrechtimmobilien/kostenloses-telefonisches-beratungsgesprach

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, wie Sie mit Ihrer Immobilie im Falle einer Trennung oder Scheidung umgehen können. Im zweiten Teil schauen wir uns die Möglichkeit der Schenkung an.

Die Optionen mit einer Immobilie bei Scheidung oder Trennung

Die juristische Form der Zugewinngemeinschaft ist bei den meisten Ehen immer noch die Regel. Das bedeutet, dass während der Ehe angeschaffte Eigentümer wie Immobilien, Kunstwerke usw. und auch Schulden gleichermaßen beiden Partnern gehören.

Im Falle einer Scheidung werden beide durch den sogenannten Zugewinnausgleich gestellt, damit keiner einen materiellen Nachteil aus den Ehejahren erleidet. Es wird also ein finanzieller Ausgleich für während der Ehe erworbene Vermögensgüter vorgenommen.

Allerdings ist die Güterteilung selten eine logische Abhandlung, vor allem beim Wohnraum. Emotionale Beweggründe beeinflussen die Entscheidung, was mit gemeinsamen Gütern passieren soll, vor allem wenn es das Zuhause der Kinder oder Enkelkinder ist. All diese Überlegungen verlangen von den Eheleuten viel ab.

In einem Scheidungsfall kann die Entscheidung über die weitere Verwendung der gemeinsamen Immobilie sowohl finanziell als auch emotional riskant sein. Rechtlich gibt es viele Optionen, aber in der Praxis kann es nur dann für beide Seiten gut ausgehen, wenn sie sich einig sind.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen für Ihre Immobilie im Scheidungsfall zur Verfügung:

Wenn es die Kinder haben sollen: Die Schenkung

Es ist verständlich, dass Eheleute an der Vorstellung festhalten, die Immobilie an künftige Generationen weiterzugeben, doch dies kann die Entscheidungsfindung beeinträchtigen.

Eine Lösung besteht darin, die Immobilie auf die Kinder aus der Ehe zu übertragen. Dies erfordert jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts, falls das Kind noch minderjährig ist.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Kind durch die Übertragung der Immobilie möglicherweise belastet werden kann, auch wenn die Absicht gut ist und der Wunsch besteht, die Immobilie innerhalb der Familie zu behalten.

Wenn das gemeinsame Haus auf die Kinder übertragen wird, gibt es einige Dinge zu beachten. Es werden Kosten wie Grundsteuer und Unterhaltungskosten anfallen, die das Kind tragen muss. Außerdem hat das Kind die Verantwortung für die Eigentümerpflichten.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass nur einer der Ehepartner seinen Anteil an das Kind verschenkt, aber auch hier ist die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich. Es ist wichtig zu bedenken, dass diese Option nur dann möglich ist, wenn beide Elternteile einverstanden sind.

Wie geht es weiter?

Im nächsten Teil unserer Beitragsreihe gehen wir auf eine weitere Möglichkeit ein, wie man im Falle einer Scheidung oder Trennung mit der Immobilie verfahren kann: Die Realteilung. Bleiben Sie dran.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie jederzeit gern: +49-(0)441-18161139

Sie wollen gerne den genauen Wert einer Immobilie erfahren? Mehr dazu: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/#formular
Sie möchten sich erstmal unverbindlich beraten lassen? https://calendly.com/albrechtimmobilien/kostenloses-telefonisches-beratungsgesprach

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht