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Die energetische Modernisierung einer Immobilie bietet viele Vorteile, die sowohl für den Eigentümer als auch für die Umwelt von Bedeutung sind. Hier sind einige der wichtigsten Gründe, warum Sie in Betracht ziehen sollten, Ihre Immobilie zu modernisieren:

  1. Kostenersparnis: Eine der offensichtlichsten Vorteile einer energetischen Modernisierung ist die Einsparung von Energiekosten. Durch den Einsatz von energieeffizienten Maßnahmen wie Dämmung, Fensterersatz und energiesparenden Heizsystemen können Sie Ihre Energiekosten deutlich reduzieren. Dies bedeutet nicht nur, dass Sie direkt weniger Geld für Ihre Strom- und Gasrechnung bezahlen müssen, sondern auch, dass Sie im Laufe der Zeit erhebliche Einsparungen erzielen können.
  2. Verbesserte Wohnqualität: Die energetische Modernisierung kann auch dazu beitragen, die Wohnqualität zu verbessern. Durch den Einsatz von Dämmung und luftdichten Fenstern können Sie die Wärme im Winter und die Kühle im Sommer besser im Haus halten, was zu einem angenehmeren Wohnklima beiträgt. Auch die verbesserte Luftqualität, die durch die Verwendung von energiesparenden Heizsystemen erzielt wird, kann dazu beitragen, dass Sie sich in Ihrem Zuhause wohler fühlen.
    Zudem kann die Modernisierung dazu beitragen, dass das Gebäude besser gegen Witterungseinflüsse geschützt ist und weniger Schäden durch z.B. Feuchtigkeit entstehen.
  3. Wertsteigerung/Werterhalt der Immobilie: Eine moderne Immobilie kann auch ihren Wert steigern. Käufer und Mieter schätzen in der Regel Gebäude, die energieeffizient und umweltfreundlich sind. Eine Modernisierung kann daher dazu beitragen, generell die Attraktivität und damit den Wert der Immobilie zu erhöhen und in Zeiten steigender Zinsen und sinkender Nachfrage den Wert zu erhalten.
  4. Lebensdauer der Immobilie: Eine energetische Modernisierung kann auch dazu beitragen, die Lebensdauer einer Immobilie zu verlängern. Durch den Einbau von qualitativ hochwertigen Materialien und modernen Systemen kann das Gebäude besser gegen Schäden und Verschleiß geschützt werden. Auf lange Sicht kann dies dazu beitragen, dass die Immobilie länger nutzbar bleibt und weniger Reparaturen erfordert.
  5. CO2-Emissionen und Umweltaspekt: Eine modernisierte Immobilie ist zudem umweltfreundlicher als ein älteres Gebäude, da sie weniger Energie verbraucht und somit weniger CO2 emittiert. Dies kann dazu beitragen, den persönlichen CO2-Fußabdruck zu reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Auch können Sie sich somit ggf. vor einem drohenden Modernisierungszwang durch geänderte Gesetze in der Zukunft schützen und somit von Ersparnissen durch Ihren Zeitvorteil profitieren.

Sie interessieren sich für die (energetische) Sanierung oder Modernisierung Ihrer Immobilie? Mehr dazu: https://www.albrecht-ventures.com/sanierung-und-modernisierung/
Sie möchten sich gerne unverbindlich beraten lassen? https://calendly.com/albrechtimmobilien/kostenloses-telefonisches-beratungsgesprach

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Als eine der ersten Städte in Deutschland hat der Umweltausschuss des Stadtrates der Stadt Oldenburg nun einstimmig den „Klimaschutzplan 2035“ auf den Weg gebracht. Ziel ist nicht weniger als die Klimaneutralität der Stadt bis zum Jahr 2035, also eine Netto-Null bei den CO2-Emissionen. Diese liegen in der Stadt bislang bei ca. 1,1 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.

Nach Expertenmeinungen bliebe selbst bei vollständiger Umsetzung des Aktionsplanes ein Nettodefizit von etwa 390.000 Tonnen CO2 pro Jahr, welches aufgrund technischer Beschränkungen bislang nicht zu vermeiden wäre.

Bevor die Planung in die Umsetzung gehen kann, muss nun noch der Ratsbeschluss erfolgen, welcher für den 19. Dezember 2022 erwartet wird.

Aber was bedeutet das für die Immobilien in Oldenburg?

Zuerst einmal sieht der Aktionsplan, welcher keine gesetzgebende Bindung hat, ein Verbrennungsverbot – auch in Bestands- und Altbestandsimmobilien – vor. Von diesem Verbrennungsverbot betroffen wären insbesondere Heizungs- und Feuerungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie Heizöl und Erdgas, aber auch nachwachsenden Brennstoffen, wie z.B. Holz.
Dies würde bedeuten, dass auch im gegenwärtig vorhandenen Gebäudebestand ausnahmslos alle Heizungsanlagen erneuert werden müssten, welche eine CO2-Bilanz > Null ausweisen. Bislang absehbar war dieses Ziel auf Bundesebene nur für neu zu errichtende Immobilien, sodass diese bereits den erwarteten Emissionsstandards der Europäischen Union bis 2045/2050 entsprechen.

Fraglich ist, wie diese Maßnahmen umgesetzt und finanziert werden sollen. Weiterhin fraglich ist, ob eine entsprechende Verordnung der Stadt Oldenburg Bestand hätte, wenn Landesverordnungen oder Gesetze der Bundesrepublik Deutschland eine anderslautende Regelung vorsehen. Eine entsprechende Gesetzgebung liegt selbst auf Bundesebene (noch) nicht vor und wird maßgeblich mit der Förderpolitik durch z.B. KfW und BAFA zusammenhängen.

Es bleibt also spannend. Wir werden berichten, sobald wir mehr erfahren.

Sie interessieren sich für die (energetische) Sanierung oder Modernisierung Ihrer Immobilie? Mehr dazu: https://www.albrecht-ventures.com/sanierung-und-modernisierung/
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Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Mit steigenden Zinsen steigen auch die Kosten für die Kreditaufnahme. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt haben, da höhere Zinsen es für potenzielle Eigenheimkäufer teurer machen können, sich eine Immobilienfinanzierung oder Hypothek zu sichern. 
Dies kann zu einem Rückgang der Nachfrage nach Eigenheimen führen, was wiederum zu einem Rückgang der Eigenheimpreise führen kann.

Wenn die Zinsen niedrig sind, können es sich viele Menschen leisten, Hypotheken oder Darlehen aufzunehmen und Häuser zu kaufen. Dies führt zu einer hohen Nachfrage nach Eigenheimen, was zu steigenden Eigenheimpreisen führen kann.

Steigen jedoch die Zinsen, steigen auch die Kosten für die Kreditaufnahme. Dies kann es potenziellen Eigenheimkäufern erschweren, sich ein Baufinanzierung zu leisten, was zu einem Rückgang der Nachfrage nach Eigenheimen führen kann.
Wenn die Nachfrage nach Eigenheimen zurückgeht, können auch die Eigenheimpreise fallen. Dies kann für Hausbesitzer, die kürzlich ein Haus gekauft haben, besonders problematisch sein, da sie sich möglicherweise in einer Situation befinden, in der der Wert ihres Hauses gesunken ist. Dies wiederum kann zu einem Rückgang des Gesamtwerts von Häusern in einem Gebiet führen, was sich negativ auf den Wohnungsmarkt auswirken kann.

Nicht nur die Nachfrage, auch das Wohnungsangebot verändert sich

Höhere Zinsen können sich nicht nur auf die Wohnungsnachfrage auswirken, sondern auch auf das Wohnungsangebot. Wenn die Zinssätze niedrig sind, entscheiden sich viele Hausbesitzer möglicherweise dafür, ihre Darlehen zu refinanzieren, um von den niedrigen Zinsen zu profitieren. Dies kann Hausbesitzern zusätzliches Geld verschaffen, das sie verwenden können, um Verbesserungen an ihren Häusern vorzunehmen oder andere Schulden zu begleichen. 

Wenn die Zinssätze jedoch steigen, wird die Refinanzierung weniger attraktiv, und Hausbesitzer werden möglicherweise weniger wahrscheinlich Verbesserungen an ihren Immobilien vornehmen. Dies kann zu einem Rückgang des Gesamtangebots an Wohnungen auf dem Markt führen. Insgesamt können somit die Auswirkungen steigender Zinsen auf den Wohnungsmarkt erheblich sein. 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Wenn Sie und Ihr Partner sich trennen, ist eines der wichtigsten Dinge, die Sie herausfinden müssen, was Sie mit Ihrer Immobilie tun sollen. Egal, ob Sie ein Haus, eine Eigentumswohnung oder auch nur ein Grundstück besitzen, es ist wichtig, diesen Aspekt Ihrer Trennung sorgfältig zu handhaben, um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Hier ein paar Tipps für den Umgang mit Immobilien im Trennungsfall:

1. Sprechen Sie mit Ihrem Partner: Als erstes sollten Sie ein offenes und ehrliches Gespräch mit Ihrem Partner darüber führen, was Sie beide mit Ihrer Immobilie machen wollen. Möchten Sie diese verkaufen und den Erlös teilen? Möchte einer von Ihnen den anderen ausbezahlen? Oder möchten Sie die Immobilie behalten und weiterhin Miteigentümer sein? Es ist wichtig, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, die für Sie beide funktioniert.

2. Wertgutachten einholen: Wenn Sie darüber nachdenken, die Immobilie zu verkaufen, ist es eine gute Idee, eine professionelle Wertermittlung einzuholen, um den Marktwert zu bestimmen. Dies wird Ihnen und Ihrem Partner helfen zu bestimmen, wie viel Sie von dem Verkauf erwarten können und wie Sie den Erlös fair aufteilen.

3. Wenden Sie sich an einen Anwalt: Eine Trennung kann ein komplizierter und emotionaler Prozess sein, daher ist es immer eine gute Idee, einen Anwalt zu konsultieren, der Ihnen bei den rechtlichen Aspekten der Aufteilung Ihrer Immobilie helfen kann. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und sicherzustellen, dass das Verfahren reibungslos und fair abgewickelt wird.

4. Ziehen Sie eine Mediation in Betracht: Wenn Sie und Ihr Partner Schwierigkeiten haben, sich über den Umgang mit Ihrer Immobilie zu einigen, kann eine Mediation eine hilfreiche Option sein. Ein Mediator ist ein neutraler Dritter, der Diskussionen erleichtern und Ihnen helfen kann, eine Lösung zu finden, die für alle funktioniert.

5. Erstellen Sie eine Trennungsvereinbarung: Sobald Sie sich entschieden haben, was Sie mit Ihrer Immobilie tun möchten, ist es wichtig, eine Trennungsvereinbarung zu erstellen, die die Bedingungen der Vereinbarung schriftlich umreißt. Dieses Dokument sollte Details enthalten, z. B. wie die Immobilie aufgeteilt wird, wer für ausstehende Grundschulden-/Hypotheken- oder Steuerzahlungen verantwortlich ist und wie zukünftige Gewinne oder Verluste und Aufwendungen aus der Immobilie geteilt werden.

Der Umgang mit Immobilien im Falle einer Trennung kann kompliziert sein, aber mit sorgfältiger Planung und der richtigen Unterstützung können Sie und Ihr Partner eine Vereinbarung treffen, die für Sie beide funktioniert. Durch eine offene und ehrliche Kommunikation, professionelle Beratung und die Erstellung einer schriftlichen Trennungsvereinbarung können Sie sicherstellen, dass der Prozess reibungslos und fair abläuft.

Wir sind auf diese Fälle spezialisiert und unterstützen Sie mit einer fachlich neutralen Meinung und einer kostenlosen Ersteinschätzung zum Wert Ihrer Immobilie: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/

Vereinbaren Sie gerne direkt einen Termin der Ihnen passt: https://calendly.com/albrechtimmobilien/professionelle-immobilienbewertung-vor-ort

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Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Im Gegensatz zu einer reinen Konsumverschuldung (z.B. zur Finanzierung eines Fernsehers, einer Playstation oder für einen Urlaub) steht bei der Bau- und Immobilienfinanzierung ein reeller, greifbarer, nachhaltiger Wert gegenüber.
Das klingt erstmal paradox, denn wenn man etwa einen Fernseher oder eine Playstation finanziert, steht der Finanzierung ja auch ein greifbarer Wert gegenüber.

Das ist richtig, jedoch verliert der „auf Pump“ finanzierte Gegenstand in aller Regel stetig an Wert, bis er am Ende keinen objektiven Wert mehr in sich trägt. Bei einer Immobilie bleibt der Wert des Objekts im Idealfall sogar Inflationsbereinigt konstant, oder steigt sogar, wenn die Nachfrage steigt oder auf ein sich verknappendes Immobilienangebot trifft.

Weiterhin hat die finanzierende Bank bei einer Immobilie (ganz gleich ob Grundstück mit oder ohne Bebauung) durch die Grundschuld oder Hypothek ein (Grund-)Pfandrecht und somit eine Sicherung der Finanzierung, sollte der Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen, also die Raten nicht mehr zahlen (können). In dem Fall wird dann ggf. eine Zwangsveräußerung- oder Versteigerung betrieben oder die Immobilie anderweitig verwertet. Die Bank bzw. der Darlehensgeber kann somit sein Geld ganz oder teilweise wieder zurückbekommen.

Nicht zuletzt geht man als Immobilienkäufer und Finanzierungsnehmer eine sehr langfristige Verpflichtung ein, da die Rückzahlung des Darlehens teilweise mehrere Jahrzehnte in Anspruch nehmen kann. Dies spricht in der Regel dafür, dass eine geregelte finanzielle Situation vorliegen muss. Wer seine Schulden regelmäßig, pünktlich und wie vertraglich vereinbart bedient, ist zuverlässig. Eine gute Bonität ist die Folge.

Wer hingegen für kurz- und mittelfristigen Konsum immer wieder Finanzierungen und Darlehen aufnimmt, scheint hingegen nicht gut mit seinem Geld umgehen zu können oder keine wichtigen Rücklagen zu bilden.

Aus diesen Gründen bezeichnet man Schulden aus Bau- und Immobilienfinanzierungen als „gute“ und Schulden aus Konsum als „schlechte“ Verbindlichkeiten. Dies wird auch von den für die Einschätzung der Bonität befragten Auskunfteien, wie Schufa und Creditreform, im so genannten „Bonitäts-Score“ berücksichtigt.

Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns gerne an: +49-(0)441-18161139
Lernen Sie uns kennen, erfahren Sie mehr über uns und unsere Arbeitsweise und überzeugen Sie sich selbst, dass wir unser Handwerk verstehen: https://www.albrecht-ventures.com/ueber-uns/

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Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Am Ende entscheiden nur Sie, ob und was Sie unterschreiben und mit wem und zu welchen Bedingungen Sie zusammenarbeiten wollen. Nicht wir.
Wir haben es uns deshalb zur Aufgabe gemacht, mit Mehrwerten und unserer professionellen, nachvollziehbaren und transparenten Arbeitsweise nachhaltig zu überzeugen.

Deswegen bieten wir Ihnen kostenlos eine professionelle Bewertung Ihrer Immobilie(n) an, damit Sie sich von uns persönlich überzeugen können.

Eine ausführliche Wertermittlung einer Immobilie zum realen Sachwert kostet viel Zeit und auch Geld, das ist klar. Für eine ungefähre Ersteinschätzung zum Wert Ihres Objekts reichen in der Regel aber wenige Informationen aus, um eine Preisspanne bis auf etwa 50.000 -100.000 EUR genau anzugeben. Der Aufwand hierfür ist ebenfalls recht begrenzt, sodass wir unseren Kunden dies gerne anbieten möchten.

Das ist für Sie interessant? Füllen Sie dazu einfach das Formular auf der folgenden Seite aus und wir senden Ihnen schnellstmöglich unsere Ersteinschätzung zu Ihrem Objekt zu: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/

Wenn wir in Ihren Augen nicht der richtige Partner für Ihr Vorhaben sind, dann ist es Ihr gutes Recht, Nein zu sagen.
Genauso teilen wir Ihnen mit, wenn wir glauben, nicht der richtige Partner für Ihr Projekt zu sein.

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Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht

Mit dem 21.12.2020 trat in Deutschland das so genannte „Bestellerprinzip“ in Kraft, nach dem, vereinfacht formuliert, der Immobilienmakler zu gleichen Teilen, also jeweils 50%, vom Auftraggeber (i.d.R. Verkäufer) und vom Käufer bezahlt werden muss.

Eingeführt wurde diese Regelung um Erwerber von Immobilien finanziell mehr zu entlasten, da diese neben der variierenden Maklercourtage auch die festen Kostenpositionen der Grunderwerbsteuer und der Notar- und Grundbuchkosten tragen mussten.
In Summe betragen die unvermeidbaren Nebenkosten (variieren je nach Bundesland aufgrund der unterschiedlichen Grunderwerbsteuersätze zwischen 3,5 – 6,5 % des Kaufpreises) somit zwischen 5,5 – 8,5% des Kaufpreises. Angenommen werden hier ca. 1,5% Notariatsgebühren und 0,5% Grundbuchkosten vom zuständigen Amtsgericht.

Im Vermietungsgeschäft ist das reine Bestellerprinzip zur Verteilung der Maklerprovision schon deutlich länger, seit dem 01.06.2015, gültig.

Diese Regelung für die Immobilienmaklerprovision gilt hauptsächlich für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, ausgenommen hiervon sind hingegen Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke, bei denen nach wie vor die alte Regelung angewendet werden darf. Somit ist es hierbei immer noch üblich, dass der Käufer die volle Maklercourtage trägt.

Weiterhin gilt die Regelung nur bei Verträgen mit Verbrauchern, also Privatpersonen. Bei einem Verkauf an eine Firma oder ein Unternehmen muss das „Bestellerprinzip“ ebenfalls nicht angewendet werden.

Auch andere Varianten, wie zum Beispiel eine reine Innenprovision, eine „Abwälzungsvereinbarung“, oder eine reine Außenprovision sind unter gewissen Voraussetzungen denkbar. Dies variiert jedoch von Fall zu Fall. und muss immer individuell geprüft werden.

Nach unserer Auffassung sollte die Provisionsregelung, sofern gesetzlicher Spielraum vorhanden ist, immer individuell auf den vorliegenden Fall angepasst werden. Gerne beraten wir Sie hierzu kostenfrei und unverbindlich: https://calendly.com/albrechtimmobilien/kostenloses-telefonisches-beratungsgesprach

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Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht