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Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen hat die Bürgerinnen und Bürger vor der Installation neuer Öl- und Gasheizungen in den kommenden Monaten gewarnt.

Fossile Energien seien eine „Sackgasse“ – Bundesregierung plant finanzielle Fördermittel für Umstieg auf erneuerbare Energien

Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen sei es falsch, aus Torschlusspanik heraus noch schnell eine Öl- oder Gasheizung einzubauen. „Über einen Zeitraum von 18 Jahren rechnet sich die Wärmepumpe. Außerdem werden die Preise bald sinken“, betonte Habeck in einem Interview mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Er warnte davor, dass die Preise für Erdgas und Heizöl ab 2027 durch den EU-Emissionshandel kontinuierlich steigen würden. Habeck betonte, dass fossile Energien eine Sackgasse seien und man stattdessen auf erneuerbare Energien setzen solle. Obwohl Wärmepumpen derzeit noch teurer in der Anschaffung seien als Gasheizungen, werde die Bundesregierung finanzielle Förderungen bereitstellen, um den Menschen beim Umstieg auf erneuerbare Energien zu unterstützen.

Weitere Informationen zu energetischer Sanierung und Modernisierung Ihrer Immobilie(n) finden Sie hier: https://www.albrecht-ventures.com/sanierung-und-modernisierung/

Habeck sieht Lindner-Vorschlag zu „Abwrackprämien“ für Heizungen kritisch

Vor kurzem einigte sich die Ampel-Koalition nach langem Streit auf neue Vorgaben für Heizungsanlagen. Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) führt im Grunde genommen zu einem Verbot neuer Öl- und Gasheizungen. Ab 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Allerdings ist noch nicht abschließend geklärt, wie die finanzielle Unterstützung für Verbraucher aussehen wird.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck äußerte sich zurückhaltend zum Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner (FDP), Abwrackprämien zu zahlen, die sich nach dem Alter der bisherigen Heizung richten. Habeck betonte, dass es zwar wichtig sei, den Klimaschutzeffekt zu berücksichtigen, aber auch sicherzustellen sei, dass Menschen mit niedrigeren und mittleren Einkommen klar unterstützt werden. „Mir ist wichtig, dass gerade Menschen mit unteren und mittleren Einkommen eine klare Unterstützung bekommen“, so Habeck in einem Interview mit den Funke-Zeitungen.

Wärmepumpe an der Außenfassade eines Einfamilienhauses

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Ausnahmen soll es für über 80-Jährige Eigenheimbesitzer geben

Habeck verteidigte die geplanten Ausnahmen beim Heizungstausch für Personen über 80 Jahre. Er erklärte: „Wir wollen für hochbetagte Menschen eine pauschale Ausnahme einführen. Wenn ihre Heizung kaputt geht und irreparabel ist, müssen sie nicht auf erneuerbare Energien umstellen.“

Habeck wies den Vorwurf der Willkür zurück und betonte, dass auch Personen unter 80 Jahren eine Ausnahme beantragen könnten. „Schon heute können Menschen – unabhängig von ihrem Alter, ob sie 35, 50 oder 80 Jahre alt sind – bei den Landesbehörden einen Antrag stellen, wenn ein Heizungstausch nach geltendem Recht nötig wäre, aber eine unzumutbare Härte bedeuten würde“, fügte er hinzu.

Quelle: https://www.focus.de/finanzen/news/habeck-warnt-vor-torschlusspanik-niemand-sollte-jetzt-noch-schnell-eine-oel-oder-gasheizung-einbauen_id_190622600.html

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Marvin Albrecht

Das Vorhaben des Europaparlaments, strengere Energieeffizienzregeln für Immobilien zu erlassen, wird stark diskutiert. Die Bauphysikprofessorin Lamia Messari-Becker warnt vor den Konsequenzen, die eine solche Regelung für Hauseigentümer haben könnte und spricht von einer möglichen Quasi-Enteignung.

Großteil der Verantwortung wird laut Professorin auf Bürger abgewälzt

Sowohl Hauseigentümer als auch Experten kritisieren die europäischen Pläne zur Sanierungspflicht von Immobilien. Laut der Bauphysikprofessorin Lamia Messari-Becker sei es nicht sinnvoll, pauschal zu bestimmen, dass bis 2030 Wohngebäude mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ und bis 2033 die Energieeffizienzklasse „D“ erreichen müssen. Sie betonte, dass die EU einen Großteil der Verantwortung für den Klimaschutz auf die Bürger abwälze und dies als unsozial betrachte. Insbesondere ältere Besitzer, die sich Sanierungen nicht leisten können und keine Kredite mehr bekommen, droht eine „Quasi-Enteignung“.

Das Europaparlament hat strengere Anforderungen für die Sanierung von Gebäuden mit besonders schlechter Energieeffizienz beschlossen, um die Klimaneutralität der EU bis 2050 zu erreichen. Konkret müssen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ und bis 2033 die Energieeffizienzklasse „D“ erreichen. Diese Neuregelungen betreffen schätzungsweise 35 Millionen Gebäude in ganz Europa. Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten soll die Energieeffizienz auf einer Skala von „A“ bis „G“ angegeben werden.

Um dies zu erreichen, soll das System der Energieeffizienz-Kategorien EU-weit harmonisiert werden. Während die Skala in Deutschland derzeit von A+ bis H reicht, umfasst sie in der EU nur die Kategorien A bis G.

Darüber hinaus kritisiert Professorin Messara-Becker von der Universität Siegen, dass die Sanierungspflichten der EU nördliche Staaten benachteiligen. Obwohl der Heizbedarf in diesen Ländern viel höher sei, liege auch die Sanierungsrate höher.

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Wohnquartiere sollten bei Sanierungsvorhaben stärker berücksichtigt werden als Einzelimmobilien

Messari-Becker ist der Ansicht, dass es falsch sei, ausschließlich einzelne Gebäude in den Fokus zu stellen, da die Möglichkeiten zur CO₂-Einsparung hier begrenzter seien. Stattdessen sollten Quartiere stärker berücksichtigt werden, was zwar anspruchsvoller sei als eine pauschale Sanierung von Gebäuden, aber eine größere Wirkung im Bereich des Klimaschutzes erzielen würde. Laut Messari-Becker könnten Klimaschutzmaßnahmen wie Blockheizkraftwerke oder Fernwärme in Quartieren kostengünstiger umgesetzt werden.

Im üblichen EU-Verfahren werden nun Trilogverhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Rat der Mitgliedstaaten und dem Parlament geführt, um das endgültige Gesetz auszuarbeiten. Die Positionen der beteiligten Parteien sind jedoch sehr unterschiedlich. Während das Parlament fordert, dass Neubauten ab 2028 vollständig emissionsfrei sein müssen, möchte der Rat diese Verpflichtung erst ab 2030 einführen.

Die Mitgliedstaaten fordern ein Konzept, das die nationalen Gegebenheiten stark berücksichtigt. Für Länder wie Deutschland, wo viele Gebäude bereits saniert wurden, sollen strengere Kriterien gelten als für ärmere Länder wie Rumänien, wo nur wenige Häuser mit Isolationsfenstern und Wärmedämmung ausgestattet sind. Zusätzlich sollen die Länder EU-Zuschüsse aus den Erträgen des Europäischen Emissionshandels erhalten, um soziale Belastungen zu minimieren. Die Bundesregierung hat Spielraum, um die Anforderungen umzusetzen.

Quelle: https://www.spiegel.de/wirtschaft/sanierungspflicht-fuer-immobilien-expertin-warnt-vor-quasi-enteignung-von-hausbesitzern-a-765c43a7-e292-426c-9e74-97ccdcae53fc

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Marvin Albrecht

Das Europaparlament hat strenge Energieeffizienzregeln beschlossen, die sich auf die Sanierung von insgesamt 35 Millionen Immobilien in Europa beziehen. Insbesondere Eigentümer von älteren Häusern könnten davon betroffen sein. Hohe Kosten drohen.

Europarlament, Straßburg: Das Europaparlament hat strengere Anforderungen für die Sanierung von Gebäuden mit besonders schlechter Energieeffizienz beschlossen, um sicherzustellen, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird. Demnach müssen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse »E« erreichen und bis 2033 die Energieeffizienzklasse »D«. Schätzungsweise sind davon europaweit 35 Millionen Gebäude betroffen und die Energieeffizienz wird wie bei Haushaltsgeräten auf einer Skala von »A« bis »G« angegeben.

Darüber hinaus haben die Abgeordneten am Dienstag mit 343 Stimmen dafür gestimmt, dass ab 2028 nur noch Häuser gebaut werden dürfen, die quasi keine zusätzlichen Treibhausgase ausstoßen. Allerdings gab es 216 Gegenstimmen und 78 Enthaltungen.

Das Vorhaben zur Sanierung von Gebäuden mit schlechter Energieeffizienz wird aufgrund der möglichen hohen Kosten für Hausbesitzer kontrovers diskutiert. Markus Pieper von der CDU äußerte Bedenken und meinte, dass es Hauseigentümer überfordern würde. Die deutsche EU-Abgeordnete Jutta Paulus von den Grünen hingegen betonte das Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden massiv zu senken und den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schonen, und sieht dies als wichtige Verhandlungsgrundlage.

Eigentümerverband Haus & Grund befürchtet starke Wertverluste bei Immobilien

Laut Schätzungen der Förderbank KfW könnte der angestrebte klimaneutrale Umbau der Gebäude allein in Deutschland 254 Milliarden Euro kosten, wobei die Kosten in erster Linie von Mietern und Eigentümern getragen werden müssen. Allerdings sollen auch Gelder aus EU-Fonds zur Verfügung gestellt werden, um die Sanierungen zu finanzieren. Ende 2021 teilte die Kommission mit, dass bis 2030 bis zu 150 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt für diesen Zweck bereitstehen.

Nach der Abstimmung betonte der Europaabgeordnete Jens Geier, dass der Weg zur Klimaneutralität sozial verträglich sein müsse. Insbesondere finanziell schwächere Haushalte sollten vor Kostendruck geschützt werden, was ausdrücklich im Richtlinienentwurf vorgesehen sei, so der SPD-Politiker.

Der CDU-Abgeordnete und Sozialpolitiker Dennis Radkte vertritt eine andere Meinung und betont, dass es offensichtlich keine Rücksicht auf die sozialen Realitäten mehr gebe. Er betont: „Wir können die Kosten im Kampf gegen den Klimawandel nicht auf Omas Häuschen abwälzen“. Auch der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, unterstützt seine Ansicht und warnt vor einem dramatischen Wertverlust insbesondere bei älteren Gebäuden.

Die Kommission gab bei der Vorstellung der Pläne an, dass Gebäude für etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich seien. Durch eine bessere Dämmung und den Einsatz moderner Heizungen könne der Energiebedarf jedoch erheblich reduziert werden.

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Abstimmung im Europaparlament bedeutet noch keinen Planbeschluss

Die geplante Änderung der Gesetze ist Teil des Klimapakets »Fit for 55« (Mehr zum Klimapaket), das darauf abzielt, die Netto-Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Obwohl das Europaparlament dafür gestimmt hat, sind die Pläne noch nicht verabschiedet. Vor der Umsetzung müssen sich die EU-Staaten und das Europaparlament noch auf einen Kompromiss einigen.

Dieser Prozess dauert in der Regel mehrere Monate und Änderungen sind sehr wahrscheinlich.

Quelle: https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/klimaschutz-eu-parlament-stimmt-fuer-sanierungspflicht-fuer-alte-gebaeude-a-a648cb73-d2a9-4576-bdbd-eabe28129801

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Die Banken lehnen trotz wieder steigender Anzahl an Kreditanträgen für Wohnimmobilien immer mehr Finanzierungen ab. Welche Rolle insbesondere sinkende Immobilienpreise dabei spielen.

Der Immobilienmarkt Deutschland im März 2023: Banken und Vermittler bestätigen, dass die Zahl der neu vergebenen Baudarlehen auf einem historischen Tiefstand liegt. Eine Studie von Barkow Consulting zeigt jedoch, dass dies nicht auf eine mangelnde Nachfrage zurückzuführen ist. Tatsächlich hat die Nachfrage nach Baufinanzierungen in letzter Zeit zugenommen, wie die Auskunftei Schufa bestätigt.
Im Januar 2023 haben Banken zehn Prozent mehr Bonitäten bei der Schufa geprüft als im Vorjahresmonat. Trotzdem werden viele Kreditanträge abgelehnt, was nicht überrascht, da Experten der FMH-Finanzberatung aufgrund des aktuellen Wertverlusts von Immobilien eine hohe Ablehnungsquote erwartet hatten. Banken vergeben weniger Darlehen, um mögliche Verluste bei einer Zwangsversteigerung zu vermeiden und ihre eigene finanzielle Stabilität zu wahren.

FMH-Chef Herbst sieht Überreaktion am Markt

Aufgrund des sinkenden Immobilienwerts erhöhen Banken ihre Anforderungen an das Eigenkapital von Privatpersonen, die bauen oder kaufen möchten. Dies führt zu einer Verringerung der Darlehenssummen. Viele Haushalte benötigen jedoch immer noch höhere Kredite, da sie nicht genügend Eigenkapital besitzen. Sie stellen diese Darlehensanfragen bei der Bank. Laut Max Herbst, dem Chef von FMH, ist eine 100-Prozent-Finanzierung jetzt nur noch in Ausnahmefällen möglich. Auch Finanzierungen über 90 Prozent des Kaufpreises sind nur noch vereinzelt möglich. Herbst sieht die derzeitige Mischung aus steigender Kreditablehnung und stabiler Nachfrage als „eine kleine Überreaktion“.

Käufer von Immobilien empfinden die Rückzahlungsraten als zu hoch und sind nicht bereit, auf viele Annehmlichkeiten zu verzichten, um den Kaufpreis zu reduzieren. Gleichzeitig haben Banken aufgrund der sinkenden Immobilienpreise Angst und vergeben deshalb weniger Darlehen. FMH-Chef Herbst schlussfolgert, dass diese Faktoren zwar die Finanzierung von Immobilien in den kommenden Monaten weiterhin beeinflussen werden, aber nicht für Jahre.

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Hohe Inflation frisst Überschüsse und Vermögen auf

Maik Korpjuhn, ein Baufinanzierungsexperte beim Kreditvermittler Dr. Klein, bestätigt, dass es im vergangenen Jahr schwieriger geworden sei, eine Finanzierung zu erhalten, da Banken strengere Maßstäbe bei der Haushaltsrechnung anlegen. Die steigenden Lebenshaltungskosten und Energieausgaben aufgrund der Inflation machen es schwieriger, Finanzierungen mit geringen Überschüssen von nur 50 oder 100 Euro pro Monat zu genehmigen. Vor der Zinswende war dies aufgrund des geringeren Risikos für die Banken bei niedrigeren Zinsen häufiger der Fall.

Darüber hinaus stehen Banken und private Haushalte aufgrund steigender energetischer Standards unter Druck. Käufer von Häusern mit schlechter Energieeffizienz müssen mit einer Ablehnung der Finanzierung rechnen, wenn sie keine Modernisierung einplanen oder nicht über ausreichend finanzielle Puffer für die Sanierung oder hohe Bewirtschaftungskosten verfügen, erklärt Korpjuhn.

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Wirtschaftsminister Habeck kündigt großzügige Hilfen für Hauseigentümer an, um sie nicht zu überfordern, wenn ab 2024 neue Gas- oder Ölheizungen verboten werden. Allerdings sind diese Hilfen nicht für alle Eigentümer vorgesehen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat Pläne zur Einführung eines Förderprogramms in Milliardenhöhe bekannt gegeben, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ab 2024 sozial abzufedern. Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen sollen unterstützt werden, um sich den Umstieg leisten zu können.

Neu installierte Heizungen sollen ab 2024 zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien betrieben werden, was faktisch ein Aus für neue Gas- und Ölheizungen bedeutet. Habeck betonte jedoch, dass es Ausnahmen und Übergangsfristen geben wird. Das Förderprogramm wird am Einkommen orientiert sein und als eine soziale Staffelung aufgesetzt sein.

„Niemand rennt in den Keller und reißt das raus“

Bestehende Gas- oder Ölheizungen werden nicht verboten – „Niemand rennt in den Keller und reißt das raus.“ so Habeck wörtlich. Details zur geplanten Neuregelung werden nach einer Abstimmung innerhalb der Koalition zusammen mit einem Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz vorgestellt werden.

Woher das Geld für die Förderung kommen soll, ist noch unklar. Der geplante Plan zum Verbot von Einbau von neuen Öl- und Gasheizungen in Neubauten ab 2024 ist innerhalb der Koalition umstritten. Habeck verteidigt jedoch die Wärmewende als notwendig, um gesetzlich festgelegte Klimaziele und eine wohlstandssichernde Transformation der deutschen Wirtschaft zu erreichen.

Zum umfangreichen Artikel im Spiegel vom 09.03.2023: https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/oel-und-gasanlagen-robert-habeck-will-heizungs-umstieg-mit-milliarden-programm-foerdern-a-f0193098-0528-4e93-ae63-def7f44c9552

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Marvin Albrecht

Tolle Neuigkeiten! Wir sind seit März 2023 offiziell Partnermakler von hausfrage.de aus Bremen! Direkt zu unserem Partnerprofil!

Was ist hausfrage.de?

Hausfrage.de verbindet Eigentümer mit den besten Immobilienmaklern aus der Region und hat schon über 500.000 Eigentümern geholfen, aktuell wird alle 30 Sekunden eine neue Bewertungsanfrage gestellt. Eigentümer können ihre Immobilie kostenfrei bewerten und sich passende Makler aus der Region empfehlen lassen.

Wenn Sie Ihre Immobilie über unser Profil auf hausfrage.de bewerten lassen, erhalten SIE sofort eine Werteinschätzung per Mail! Natürlich vollkommen kostenlos und unverbindlich. Hier kommen Sie direkt zu unserem Profil, wo Sie sofort Ihre kostenlose Immobilienbewertung erhalten können: https://www.hausfrage.de/immobilienmakler/albrecht-immobilien-albrecht-ventures/

In der FAQ-Rubrik finden Sie viele hilfreiche Tipps & Tricks und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Auch finden Sie dort hilfreiche Ratgeber und Hilfestellungen für häufige Fragen von Immobilieneigentümern. Wir freuen uns Partner von hausfrage.de zu sein und sind sicher, damit viele weitere Vorteile für unsere Kunden bieten zu können.

Hier geht es zu unseren Immobilien-Ratgebern!
Hier erfahren Sie, wie wir Ihre Immobilie erfolgreich zum bestmöglichen Verkaufspreis vermarkten.

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Marvin Albrecht

Es klingt verlockend: Sie bekommen viel Geld für Ihre Immobilie und können trotzdem wohnen bleiben. Nun warnt die BaFin vor dem Immobilien-Teilverkauf als vermeintliche Lösung für die Altersvorsorgelücke bei Immobilieneigentümern.

Die Bafin, die Finanzaufsichtsbehörde in Deutschland, hat ältere Menschen vor Teilverkauf-Modellen von Immobilien gewarnt, die oft mit dem Versprechen finanzieller Freiheit angepriesen werden. Laut der Bafin werden Teilverkäufe als einfache, schnelle und sichere Möglichkeit beworben, obwohl sie in der Realität oft nicht halten, was die Werbung verspricht.

Was ist der Teilverkauf bei Immobilien?

Einige Unternehmen wie Deutsche Teilkauf, Hausanker, Heimkapital oder Engel & Völkers bieten Teilverkauf-Modelle an, bei denen die Eigentümer bis zu 50 Prozent ihrer Immobilie an ein Unternehmen verkaufen und diesem die Vollmacht erteilen, die Immobilie später zu verkaufen – spätestens im Todesfall. Währenddessen können die bisherigen Eigentümer die Immobilie weiter bewohnen oder vermieten und dafür ein monatliches Nutzungsentgelt zahlen. Dies erfolgt durch die Einräumung eines besonderen Nutzungsrechts, normalerweise in Form eines Nießbrauchs.

Die Unternehmen werben damit, dass die Eigentümer mit dem erhaltenen Geld ihre lang gehegten Wünsche wie große Reisen, den seniorengerechten Umbau des Hauses, eine energetische Sanierung oder einen höheren Lebensstandard erfüllen können. Gleichzeitig behalten sie die Kontrolle über ihre Immobilie bis hin zum Rückkauf. In einigen Fällen kann es sich dabei um eine sechsstellige Summe handeln.

Laut Katharina Lawrence, einer Juristin bei der Verbraucherzentrale Hessen, richten sich Anbieter von Teilverkauf-Modellen in der Regel an ältere Menschen, insbesondere solche mit geringer Rente, deren Altersvorsorge in ihrer eigenen Immobilie steckt. Allerdings sind die Verträge dieser Modelle sehr komplex und schwer zu verstehen, sogar für Juristen.

Beim Immobilien-Teilverkauf bleiben trotzdem laufende Kosten beim Eigentümer – Hinzu kommt ein Nutzungsentgelt

Die Bafin sieht bei den Teilverkauf-Modellen eine Vielzahl von Tücken. Obwohl ein hoher Teilkaufpreis verlockend klingt, hängen das monatliche Nutzungsentgelt, der Mindesterlös und sämtliche Gebühren beim Gesamtverkauf von diesem ab. Nach einem Teilverkauf fallen auch weiterhin die laufenden Kosten einer Immobilie an. Des Weiteren erhält die Teilkauf-Firma beim Teilverkauf oder Rückkauf immer mindestens den Teilkaufpreis „plus X“ für ihren Immobilienteil, auch wenn die Immobilie keinen Wertzuwachs aufweist. Die Bafin warnt auch vor einem hohen und „teilweise unkalkulierbaren“ monatlichen Nutzungsentgelt:

Wenn das monatliche Nutzungsentgelt beispielsweise fünf Prozent des Teilkaufpreises pro Jahr beträgt, wird der eingenommene Teilkaufpreis innerhalb von zwanzig Jahren aufgebraucht sein.

Normalerweise ist die Gebühr für einen festgelegten Zeitraum, beispielsweise zehn Jahre, festgeschrieben und steigt mit der Zeit an. Nach Ablauf dieser Frist kann es zu einer Erhöhung kommen. Wenn jemand das monatliche Nutzungsentgelt nicht mehr zahlen kann, besteht die Gefahr, dass das Haus verkauft werden muss und die Bewohner ausziehen müssen.

Fazit

Am Ende kann man zusammenfassend sagen, dass der Immobilien-Teilverkauf nur für wenige Immobilieneigentümer wirklich die beste Option zu sein scheint. Die komplizierten Verträge und Nachteile aus einem Teilverkauf bilden einen starken Kontrast zu dem vermeintlich einfachen Weg, schnell an eine große Menge Kapital zu gelangen.

Zum Artikel der BaFin: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2023/Meldung_2023_03_03_Immobilien_Teilverkauf.html

Sie überlegen Ihre Immobilie zu verkaufen und benötigen für die weitere Planung eine unverbindliche Wertermittlung? Füllen Sie dazu einfach unser Formular zur Wertermittlung aus und wir senden Ihnen schnellstmöglich und kostenlos eine ungefähre Werteinschätzung zu: https://www.albrecht-ventures.com/immobilienwertermittlung/#formular

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Marvin Albrecht

Die neuen KfW-Förderprogramme (297/298) sind da und locken mit attraktiver Förderung. Aber lohnt sich die Förderung trotz hoher Anforderungen?

Ab heute steht Bauherren die neue KfW-Förderung zur Verfügung. Die staatliche Förderbank bietet zinsverbilligte Kredite an, bei denen der Zinssatz im günstigsten Fall nur bei 0,01 Prozent liegt. Dies soll den Weg in die eigenen vier Wände erleichtern, da dieser aufgrund der stark gestiegenen Zinsen für viele Kaufwillige deutlich schwieriger geworden ist. Die KfW möchte diese Entwicklung abfedern und bietet nunmehr keine Zuschüsse für die Tilgung, sondern Darlehen mit besseren Konditionen als am Markt an. Verbraucher können mit den neuen Programmen (297/298) eine Förderung bis zu einer Darlehenssumme von 150.000 Euro erhalten.

Das neue Förderprogramm ist ausschließlich für Neubauten mit guter Energiebilanz und nicht für den Kauf von Bestandsimmobilien geeignet. Konkret gilt die Förderung nur für neugebaute Gebäude mit dem Effizienzhaus-40-Standard, was bedeutet, dass das Haus lediglich 40 Prozent der Energie im Vergleich zu einem gesetzlich definierten Referenzhaus verbraucht.

Diese Einschränkung ist für die Politik unverzichtbar, da der Gebäudesektor immerhin 40 Prozent der CO2-Emissionen ausmacht. Um die Klimaziele zu erreichen, ist eine Veränderung in diesem Bereich unumgänglich. Auf lange Sicht würde sich der Fokus auf energieeffizientes Bauen auch finanziell für Verbraucher auszahlen, so Bauministerin Klara Geywitz (SPD) kürzlich. Sie betonte: „Wer heute noch so baut wie früher, um Geld zu sparen, schadet dem Klima und seinem Geldbeutel durch horrende Nebenkosten.“

Effizienzhäuser haben eine bessere Energiebilanz als unsanierte Bestandsimmobilien, was sich in niedrigeren Heizkosten widerspiegelt. Um die neue Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen jedoch einige Dinge beachtet werden und zunächst tiefer in die Tasche gegriffen werden.

Die Zertifizierung für die Förderung kann bis zu 15.000 EUR kosten

Die Zertifizierung allein kann bis zu 15.000 Euro kosten. „Bei der neuen Förderung führt kein Weg an einem Energieberater vorbei“, erklärt Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des Energieberaterverbands GIH. Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Energiesachverständiger hinzugezogen wird. Dieser prüft, ob das Projekt den EH40-Standards entspricht, beispielsweise ob ein Lüftungskonzept vorhanden ist oder ob der sommerliche Wärmeschutz gewährleistet ist. Er muss auch einen Nachweis darüber erstellen, den Verbraucher zusammen mit dem Antrag einreichen müssen. Die Deutsche Energie-Agentur listet zugelassene Energieberater auf. Bei EH40-Projekten beträgt die maximale Fördersumme 100.000 Euro.

Die KfW-Förderung bietet bis zu 150.000 Euro für Neubauten mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG-Plus). Dabei werden auch die bei der Bauphase entstehenden Treibhausgase berücksichtigt. Allerdings müssen die Regeln hier noch strenger eingehalten werden als bei dem EH40-Standard. Um das QNG-Siegel zu erhalten, muss das Vorhaben von einer speziellen Organisation genehmigt werden, die durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) zertifiziert ist. Die Zertifizierungskosten belaufen sich auf 10.000 bis 15.000 Euro, je nach Komplexität des Projekts. Obwohl es mittlerweile keine Zuschüsse mehr für die Begleitung durch einen Energieberater gibt, lohnt sich die Förderung insgesamt, vor allem, wenn Verbraucher ohnehin einen energetischen Neubau planen, trotz der hohen Kosten für den Energieberater, so der GIH-Vorsitzende Jürgen Leppig.

Das Einsparpotenzial bleibt trotz hoher Anforderungen groß

Jörg Utecht, Chef des Münchner Finanzierungsvermittlers Interhyp, stimmt zu, dass die neue KfW-Förderung die Machbarkeit des Projekts für Menschen, die den Bau eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeitsklasse anstreben, deutlich verbessert. Die Zinsverbilligung durch die KfW beträgt etwa vier Prozent. Bei einer zehnjährigen Laufzeit wird der Kredit praktisch zum Nulltarif angeboten: Der Sollzins liegt bei 0,01 Prozent.
Der Interhyp-Vorstand hat das Einsparpotenzial berechnet und kommt zu dem Schluss, dass Verbraucher bei einer zehnjährigen Zinsbindung monatlich fast 300 Euro gegenüber dem aktuellen Bestzins von 3,6 Prozent sparen können.

Dies entspricht insgesamt Einsparungen von 40.000 Euro für die gesamte Laufzeit. GIH-Vorstand Leppig glaubt jedoch, dass nur ein kleiner Teil der Kaufinteressenten von der Förderung profitieren wird, da die Kosten für den Neubau für viele Durchschnittsbürger zu hoch sind. Er meint, dass die Förderung „an der Realität vorbeigeht“ und für den Normalbürger nicht in Frage kommt. Klimaschutz ist eben auch eine Frage des Geldbeutels.

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Marvin Albrecht

In diesem Ratgeber geben wir Ihnen 5 wichtige Tipps für den privaten Immobilienverkauf und worauf es bei der Vermarktung einer Immobilie wirklich ankommt.

1. Die richtigen Interessenten ansprechen

Als privater Immobilienverkäufer ist Ihr größter Nachteil, dass Sie keine Kundendatenbank haben, auf die Sie zugreifen können. Sie sollten daher Ihr Objekt möglichst auf allen relevanten Portalen vermarkten, bei eBay Kleinanzeigen zum Beispiel erreichen Sie zwar eine große Zielgruppe, aber nur sehr wenige von der Klientel die Sie ansprechen wollen.

Aus unserer jahrelangen Erfahrung als Immobilienmakler können wir Ihnen bestätigen, dass lediglich etwa 10% unserer Käufer von eBay Kleinanzeigen kommen. Auch ist die Bonität der Interessenten hier eher schlechter. Es lohnt sich somit häufig Geld für professionelle Portale der Immobilienwirtschaft auszugeben (z.B. Immowelt und ImmoScout24), da Sie hier eine höhere Aussicht auf Erfolg und qualifizierte Kaufinteressenten haben.

2. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen

Auch als privater Verkäufer sind Sie dazu angehalten, sich an geltende Gesetze und Vorschriften zu halten. So müssen Sie beispielsweise den Endenergieverbrauch des Gebäudes aus dem Gebäudeenergieausweis offen ersichtlich im Inserat präsentieren, um die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Tun Sie dies nicht, riskieren Sie einerseits hohe Bußgelder, andererseits könnten Käufer Sie im Nachhinein wegen falscher Erwartungen rügen.

Auch sollten Sie sich über das Baulasten- und Altlastenkataster über mögliche Bau- und Altlasten informieren, da diese spätestens bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages auffallen würden.
Generell empfehlen wir Ihnen sich rechtzeitig mit den relevanten Unterlagen zu beschäftigen, damit Sie nicht unnötigerweise Zeit verlieren, wenn potenzielle Käufer diese zur Ansicht oder zur Weitergabe an die finanzierende Bank anfordern. Welche Unterlagen Sie brauchen haben wir HIER zusammengefasst.

Sichern Sie sich ab, damit Sie diesen potenziellen Problemen zuvorkommen.

3. Die richtige Präsentation Ihrer Immobilie

Bilder sagen mehr als tausend Worte: Investieren Sie in einen professionellen Fotografen und lassen Sie Ihre Immobilie im besten Licht erscheinen.

In Zeiten von stark steigenden Zinsen und dadurch fallenden Kaufpreisen für Immobilien steigt die Anzahl der verfügbaren Objekte und Sie sind als Verkäufer im Zweifel nur einer von vielen. Die wenigen solventen Kaufinteressenten, die sich noch eine Immobilie leisten können, müssen Sie bestenfalls direkt ansprechen und das tun Sie am besten mit hochwertigen Fotos (und Videos!) eines professionellen Immobilienfotografen.

Geld welches Sie hier mit Amateurfotos aus der Handykamera einsparen können, bezahlen Sie häufig durch einen niedrigen Verkaufspreis oder eine mangelhafte Resonanz auf Ihr Inserat.

4. Den richtigen Verkaufspreis ermitteln

Der richtige Verkaufspreis: Haben Sie den Wert Ihrer Immobilie vorab professionell ermitteln lassen, ein Gutachten erstellen lassen oder woher stammt der Preis, den Sie erzielen möchten?

Schätzen Sie den Wert Ihrer Immobilie falsch ein und gehen mit einem zu hohen (oder auch zu niedrigen) Preis in die Vermarktung, werden Sie entweder überhaupt keinen Käufer finden oder verkaufen womöglich zu günstig. Auf diese Weise können Sie Ihr Objekt für die gewünschte Käuferklientel frühzeitig „verbrennen“ oder machen beim Verkauf effektiv Verlust. Frust ist dabei vorprogrammiert.

Schließlich werden Sie bei einem zu hohen Verkaufspreis früher oder später den Preis stark reduzieren müssen, was wiederum bei potenziellen Kaufinteressenten Fragen aufwirft. Diese fragen sich, was mit dem Objekt vielleicht nicht stimmt oder spekulieren auf weitere Preissenkungen und unterbreiten Ihnen dreiste Angebote, die weit unter Ihrem Verkaufspreis liegen. Haben Sie den Wert Ihrer Immobilie hingegen zu niedrig eingeschätzt, wird es Ihnen später schwer fallen, doch noch einen höheren Preis durchzusetzen.

Einen Preis kann man schnell senken, aber nur schwer erhöhen. Wir helfen Ihnen den richtigen Preis für Ihre Immobilie festzustellen: Jetzt kostenlose Wertermittlung anfragen!

5. Die richtige Vermarktungsstrategie

Die richtige Vermarktungsstrategie: In der aktuellen Zeit stehen wir vor einem Wandel!

In den vergangenen zehn Jahren kannten Immobilienpreise nur eine Richtung – und zwar nach oben. Diese Zeit ist leider vorbei! Bei Finanzierungszinsen jenseits der 4% nominal p.a., steigender Kosten für Energieversorgung und hoher Inflation überlegen sich viele Kaufinteressenten den Kauf einer Immobilie gleich doppelt.

Bestandsimmobilien, insbesondere älteren Baujahres haben aufgrund höherer Unterhaltskosten das Nachsehen. Kommen Sie dem zuvor, indem Sie sich eine vernünftige Vermarktungsstrategie überlegen, die zu Ihrem Objekt passt. Sprechen Sie Kaufinteressenten aktiv an, um für Ihr Objekt zu werben. Fragen Sie sich, welche Zielgruppen interessant sein könnten, welche Möglichkeiten Ihr Objekt (oder das Grundstück) sonst noch bietet.

Es gibt viele Faktoren und Besonderheiten, auf die Sie beim Immobilienverkauf achten sollten, dies waren fünf. Wir hoffen, dass wir Ihnen eine Hilfe sein konnten und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie professionelle Unterstützung wünschen.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie jederzeit gern: +49-(0)441-18161139

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Marvin Albrecht

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen schnell und einfach, wie Sie selbst mit einer Formel die Rendite einer Wohnung, eines Hauses, Mehrfamilienhauses oder sonstiger Formen einer Kapitalanlage berechnen.

Die Eckdaten die Sie kennen müssen

Die Mietrendite einer Wohnung ist ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung, ob man in eine Immobilie investieren soll oder nicht. Es handelt sich hierbei um den prozentualen Anteil des jährlichen Mietertrags im Verhältnis zum Kaufpreis der Wohnung.

In diesem Artikel möchte ich zeigen, wie man die Mietrendite einer Wohnung berechnen kann.

Zunächst einmal müssen Sie den Kaufpreis der Wohnung kennen. Dieser kann durch eine fundierte Marktanalyse oder eine unabhängige Schätzung ermittelt werden. Anschließend müssen Sie den jährlichen Mietertrag berechnen. Hierfür addieren Sie die monatlichen Mieteinnahmen (Nettokaltmiete) auf und multiplizieren das Ergebnis mit 12.

Um die Mietrendite zu berechnen, teilen Sie den jährlichen Mietertrag (Jahresnettokaltmiete) durch den Kaufpreis und multiplizieren das Ergebnis mit 100, um einen Prozentsatz zu erhalten. Die Formel lautet folgendermaßen:

Mietrendite = (jährlicher Mietertrag / Kaufpreis) x 100%

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie auch die laufenden Kosten wie Instandhaltung, Verwaltung und eventuelle Reparaturkosten in Ihre Berechnungen mit einbeziehen sollten. Diese Kosten können den jährlichen Mietertrag reduzieren und somit die Mietrendite beeinflussen.

Beispiel

Ein Beispiel: Wenn Sie eine Wohnung zum Kaufpreis von 200.000 Euro erwerben und jährlich 20.000 Euro Mieteinnahmen generieren, beträgt Ihre Mietrendite 10%. (20.000 / 200.000) x 100%.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Mietrendite nicht der einzige Faktor ist, der bei der Entscheidung für oder gegen eine Immobilieninvestition ausschlaggebend sein sollte. Andere Faktoren wie Lage, Zustand der Wohnung und Wertentwicklung des Immobilienmarkts sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Auch sollten die Kosten der Finanzierung der Wohnung im Idealfall durch die Mieteinnahmen gedeckt werden, sodass am Ende ein realer Cashflow erwirtschaftet werden kann. Dieser Cashflow kann anschließend dazu dienen weitere Rücklagen zu bilden, ein Kapitalpolster für eine weitere Investitionen zu bilden oder schlichtweg verkonsumiert werden.

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Zusammenfassend kann man sagen, dass die Berechnung der Mietrendite eine wichtige Methode ist, um die Rentabilität einer Immobilieninvestition zu bewerten. Indem man den Kaufpreis mit dem jährlichen Mietertrag vergleicht, kann man erkennen, ob eine Wohnung grundsätzlich eine lohnende Investition darstellt oder nicht.

Gerade in Zeiten steigender Zinsen und erhöhtem Modernisierungs- und Instandhaltungsaufwand kann man so in kurzer Zeit viele mögliche Optionen ausschließen und am breiten Markt den Überblick behalten.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!

Mit besten Grüßen

Ihr
Marvin Albrecht