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Vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, hat die Koalition wochenlang um diese erste Lesung gerungen. Am Donnerstag führte der Kompromiss der Ampel zu Nachbesserungen am umstrittenen Heizungsgesetz zu einer kontroversen Debatte im Bundestag. Die Koalition strebt an, dass der Bundestag das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet. Allerdings müssen noch zahlreiche Details geklärt werden, ausgerechnet in Fragen, die für Bürgerinnen und Bürger von entscheidender Bedeutung sind.

Zähes politisches Ringen um das neue Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz)

Oppositionspolitiker kritisierten die Koalition dafür, dass ihre Pläne zum Heizungstausch eine tiefe Verunsicherung in der Bevölkerung verursacht hätten. Die Koalitionsvertreter der SPD, Grünen und FDP hingegen warfen den vorherigen Regierungen unter der Unions-Kanzlerin vor, im Bereich der Wärmeversorgung viel zu wenig für den Klimaschutz getan zu haben.

Nach langen Verhandlungen einigte sich die Spitzenrunde der Koalition auf wesentliche Änderungen am ursprünglichen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch bekannt als Heizungsgesetz. Das Ergebnis ist, dass den meisten Hausbesitzern mehr Zeit für den Umstieg auf eine umweltfreundliche Heizung eingeräumt wird, indem das GEG mit einem Wärmeplanungsgesetz verknüpft wird. In den kommenden Jahren sollen die Kommunen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umgestalten möchten, beispielsweise durch den Ausbau von Fernwärmenetzen.

Installation einer Wärmepumpe vor einer modernen Putzfassade

Noch einige offene Punkte beim Gesetzesentwurf

Nach der Durchführung der sogenannten Ersten Lesung im Parlament startet die Arbeit der Bundestagsausschüsse. Dort werden Fachleute angehört und Änderungen in den Gesetzestext eingearbeitet. Obwohl die Ampel-Koalition bereits bestimmte Leitlinien für die Änderungen festgelegt hat, gibt es immer noch offene Punkte, die bei der SPD, den Grünen und der FDP erneut zu kontroversen Diskussionen führen könnten:

Förderung:

Es ist geplant, dass staatliche Fördermittel aus dem Klima- und Transformationsfonds für neue, umweltfreundliche Heizungen zur Verfügung gestellt werden. Dabei soll eine passgenaue Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und sozialen Härten bis in die Mitte der Gesellschaft erfolgen. Die genaue Höhe der Förderung und eine mögliche soziale Staffelung sind jedoch noch nicht festgelegt. Es ist auch unklar, ob Einkommensgrenzen gelten und wohlhabende Personen keinen oder einen geringeren Anspruch auf Förderung haben.

Ausnahmeregeln:

Diskutiert wird noch über die Altersgrenze, bis zu der die Verpflichtung zum Einbau einer umweltfreundlichen Heizung gelten soll. Ursprünglich war eine Grenze von 80 Jahren vorgesehen, da ältere Menschen möglicherweise Schwierigkeiten haben, einen Kredit für die Heizungsumstellung zu erhalten. Es wird nun darüber debattiert, die Grenze auf das Rentenalter zu senken, was jedoch viele Hausbesitzer von der Verpflichtung befreien würde, da sie im Durchschnitt ein höheres Alter haben.

Modernisierungsumlage:

Es besteht eine Herausforderung bei der Frage, wie Mieter vor hohen Kosten beim Einbau einer neuen Heizung geschützt und Vermietern gleichzeitig ein Anreiz für Investitionen gegeben werden kann. Hier wird vorgeschlagen, eine „weitere Modernisierungsumlage“ einzuführen, die greift, wenn staatliche Fördermittel genutzt werden und die Mieter finanziell von der Umstellung profitieren. Es sind jedoch noch keine Details festgelegt. Mit dieser Umlage können Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen.

Übergangsfristen:

Unklar ist bisher, was geschieht, wenn jemand eine Gasheizung einbaut, die später nicht mit dem geplanten Gasnetz der Kommune kompatibel ist. Es wurde lediglich festgelegt, dass „angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie“ gelten sollen. Die genaue Dauer dieser Fristen ist jedoch umstritten.

Heizen mit Holz und Pellets:

Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, erfüllen die geplante Vorgabe eines Ökostrom-Anteils von 65 Prozent uneingeschränkt. Allerdings soll vermieden werden, Anreize zu setzen, die den Einsatz von Holz und Pellets fördern, ohne Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen. Es ist jedoch unklar, was genau mit „Fehlanreizen“ gemeint ist. Die Grünen betonen in einem eigenen Papier, dass Holz ein begrenzter Rohstoff ist und in anderen Branchen dringend benötigt wird. Daher soll ein praxistauglicher Rahmen geschaffen werden, der Fehlanreize vermeidet und Nachhaltigkeitskriterien erfüllt.

Beratung:

In Übereinstimmung mit dem „Leitplanken“-Papier soll ab Januar 2024 der Verkauf von Gasheizungen nur nach einer Beratung gestattet sein, die potenzielle Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und finanzielle Belastungen aufzeigt. Dies ist auf die erwartete Erhöhung der Gaspreise aufgrund einer höheren staatlichen CO2-Bepreisung zurückzuführen. Allerdings besteht Uneinigkeit bezüglich des Charakters der Beratung. Während die Grünen von einer verpflichtenden Beratung sprechen, wird in einem FDP-Papier von einem „Beratungsangebot“ gesprochen.

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Wärmedämmung bei einem alten Haus mit Klinker-/Verblender-Fassade

Nur nur drei Wochen verbleiben

Die Ampel-Fraktionen haben sich zeitlich selbst unter Druck gesetzt, da vor dem geplanten Beschluss und der Sommerpause nur noch drei Sitzungswochen zur Verfügung stehen. Außerhalb dieser Wochen sind viele Abgeordnete nicht in Berlin, sondern haben Termine in ihren Wahlkreisen.

Es ist noch unklar, wann der Bundesrat das Gesetz behandeln wird. Eine Verabschiedung vor der Sommerpause wäre nur mit einer Fristverkürzung am 7. Juli möglich. Der Bundesrat kann jedoch lediglich Einspruch gegen das Gesetz erheben, eine Zustimmung ist nicht erforderlich.

Erste Auswirkungen des Gesetzes könnten sich bereits im Januar auf Bürger auswirken, insbesondere wenn sie neu bauen oder ihre Heizung kaputt geht und die Kommune bereits eine Wärmeplanung erstellt hat. In allen anderen Fällen bleibt mehr Zeit.

Quelle

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Ihr
Marvin Albrecht

Das neue Bau-Förderprogramm 300 „Wohneigentum für Familien“ der KfW zielt darauf ab, Familien mit mittleren und geringen Einkommen dabei zu unterstützen, sich ihren eigenen Wohnraum leisten zu können, indem es ab dem 1. Juni zinsverbilligte Kredite bereitstellt. Dennoch gibt es Kritik von Experten, da vielen Familien immer noch das nötige Eigenkapital fehlen wird.

Seit dem 1. Juni ist ein neues Förderprogramm für Wohneigentum in Kraft getreten. Anstelle des bisherigen Baukindergeldes wurde das Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) eingeführt. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass das Programm für viele junge Familien, die den Wunsch nach einem eigenen Zuhause haben, enttäuschend sein könnte.

Baustelle für Neubauten in Deutschland

Das neue Förderpaket bietet einen Kredit statt wie zuvor einen Zuschuss

Das neue Programm zur Förderung von Wohneigentum basiert auf zinsverbilligten Krediten der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Im Gegensatz zum ausgelaufenen Baukindergeld erhalten Familien mit minderjährigen Kindern nun keinen nicht rückzahlbaren Zuschuss mehr, sondern lediglich einen zinsvergünstigten Kredit in Höhe von 140.000 bis 240.000 Euro. Bei einer zehnjährigen Zinsbindung beträgt der Zinssatz lediglich 1,25%, während der aktuelle Marktzins bei etwa 3,62% liegt.

Der Bund plant, dafür jährlich 350 Millionen Euro aufzuwenden. Im Vergleich dazu wurden laut KfW im Jahr 2020 rund 2,6 Milliarden Euro an Familien im Rahmen des mittlerweile eingestellten Baukindergeldes ausgezahlt. Experten bezweifeln, ob das neue Wohneigentumsprogramm der Bundesregierung den Wohnungsbau ankurbeln und gleichzeitig die geringe Wohneigentumsquote in Deutschland verbessern kann.

Michael Neumann von „Dr. Klein“, einem Immobilienfinanzierer, betrachtet das neue Programm mit gemischten Gefühlen. Er begrüßt grundsätzlich den Schritt der Regierung, mehr Menschen bei der Realisierung des Traums von den eigenen vier Wänden zu unterstützen. Allerdings merkt er an: „Das Programm ‚Wohneigentum für Familien‘ spricht nur eine sehr spezifische förderfähige Zielgruppe an, aus der sich derzeit nur wenige einen Neubau wirklich leisten können. Familien mit geringem Einkommen, mehreren Kindern und entsprechend hohen Lebenshaltungskosten haben momentan Schwierigkeiten, einen Neubau inklusive Grundstückskauf und aller Erwerbsnebenkosten auch mit zinsgünstigen Darlehen zu finanzieren.“

Hier geht es direkt zum Förderprogramm auf der Seite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Einkommensgrenzen für Förderberechtigte niedriger als bei ausgelaufenem Baukindergeld

Das neue Förderprogramm legt niedrigere Einkommensgrenzen fest im Vergleich zum Baukindergeld. Es werden nur zinsverbilligte Kredite für Familien angeboten, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro haben. Jedes zusätzliche Kind erhöht diese Grenze um 10.000 Euro. Beim Baukindergeld, das bis Ende 2022 beantragt werden konnte, lagen die Einkommensgrenzen deutlich höher. Bei einem Kind betrug die Einkommensobergrenze 90.000 Euro und bei zwei Kindern 105.000 Euro. Es wurden pro Kind und Jahr 1.200 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren nicht rückzahlbar bezuschusst.

Zum Vergleich: Das monatliche Durchschnittseinkommen eines Vollzeitbeschäftigten in Deutschland liegt derzeit bei etwa 4.100 Euro brutto. Wenn man dies auf ein Paar mit zwei Vollzeit-Durchschnittsverdienern hochrechnet, ergibt sich ein jährliches Bruttoeinkommen von 98.000 Euro. Selbst wenn man berücksichtigt, dass in der Regel noch verschiedene Steuervorteile wie z.B. Werbungskosten abzugsfähig sind, wird deutlich, dass selbst bei zwei Durchschnittsverdiensten das Einkommen zu hoch sein kann, um eine Förderung für Wohneigentum zu erhalten.

Rechtsanwalt Dr. Eric Lindner, Geschäftsführer von „Haus & Grund“ in Leipzig, kritisiert den einseitigen Fokus auf Neubauten: „Es ist bekanntermaßen schwierig, in den Städten neue Flächen für Baugrundstücke zu finden. Baugrundstücke werden nicht so schnell ausgewiesen. Wenn dann nur der Neubau gefördert wird und nicht der Bestand, könnte das gerade das Gegenteil bewirken und junge Familien daran hindern, schnellstmöglich in die eigenen vier Wände zu ziehen.“

Die Forderung, dass die geförderten Eigenheime klimafreundlich und energieeffizient sein sollen, ist für Baufinanzierungsexperten wie Neumann zwar verständlich, aber er hält sie für zu einseitig gedacht: „Neubauten beanspruchen oft noch unversiegelte Flächen und erfordern mehr Ressourcen als Bestandsobjekte. Aus Klimaschutzgründen erscheint es mir daher nicht sinnvoll, nur den Bau neuer Immobilien zu fördern. Meiner Meinung nach sollte die Umnutzung und Modernisierung bestehender Immobilien noch stärker unterstützt werden.“

Paul Lichtenthäler vom „Verband privater Bauherren“ (VPB) hält die Kombination aus Einkommensgrenzen und der Fokussierung auf Neubauten für sinnlos, da nach den Regeln oft schon ein normaler Facharbeiterhaushalt „zu wohlhabend“ sei: „Mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro, nach Steuer etwa 40.000 Euro, kann man in einigen Gegenden bescheidenen Wohneigentum finanzieren, aber in der Regel wird es kein ambitionierter Neubau sein, sondern eher eine Bestandswohnung, die nach und nach renoviert werden muss – und dafür erhält man keine Förderung.“

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Beispielrechnung zu zinsverbilligten Krediten gegenüber den marktüblichen Konditionen

  1. Rechnung ohne Förderung: Angenommen, wir nehmen die maximale Kreditsumme von 240.000 Euro mit einem Soll-Zinssatz von ca. 3,62% bei einer zehnjährigen Zinsbindung. Bei einer jährlichen Tilgung von zwei Prozent würde die monatliche Kreditrate 1.124 Euro betragen. Hinzu kommen die Betriebskosten für die Immobilie.

Nach zehn Jahren würde die Restschuld des Darlehens immer noch bei 182.265,20 Euro liegen. Das bedeutet, dass die Familie von den 240.000 Euro Kredit 57.734,80 Euro getilgt und 77.145,20 Euro an Zinsen gezahlt hätte.

  1. Rechnung mit Förderung: Nehmen wir erneut einen Kredit von 240.000 Euro, jedoch mit einem Sollzinssatz von 1,25% im Rahmen der KfW-Förderung anstelle der marktüblichen 3,62%. Wir rechnen weiterhin mit einer jährlichen Tilgung von zwei Prozent. Dadurch ergibt sich eine monatliche Belastung von 650 Euro. Das bedeutet, die Familie würde pro Monat 474 Euro sparen, was einem Jahresbetrag von 6.676 Euro entspricht. Über zehn Jahre hochgerechnet wären das insgesamt 66.760 Euro.

Wenn die Bauherren die eingesparten Zinsen in eine höhere Tilgung investieren würden, könnte die Rückzahlung des Kredits erheblich beschleunigt werden. Nehmen wir an, der 240.000 Euro Kredit wird mit 1,25% Zins und einer Tilgungsrate von 4,37% gerechnet. In diesem Fall wären nach zehn Jahren lediglich 23.224,96 Euro an Zinsen angefallen, während 111.655,04 Euro getilgt wurden und die Restschuld nur noch bei 128.344 Euro läge. Das bedeutet, dass der Kredit nach zehn Jahren fast zur Hälfte (46,5%) abgezahlt wäre.

Allerdings bleibt fraglich, ob eine Familie mit einem relativ geringen Einkommen, das zur Förderung berechtigt ist, in der Lage ist, eine höhere Kreditrate zu bewältigen, und ob die Kreditsumme von 240.000 Euro für die Finanzierung eines Energiesparhauses ausreicht.

Sitz der KfW in Bonn

Fehlendes Eigenkapital ist bei den meisten Familien immer noch ein großes Problem

Lichtenthäler, Sprecher des VPB, betrachtet insbesondere das Eigenkapital als große Hürde für junge Bauherren, die nicht aus wohlhabenden Familien stammen und keinen finanziellen Zuschuss von ihren Eltern erhalten: „Nach einer langen Zeit, in der es aufgrund der Nullzinspolitik kaum möglich war, Eigenkapital anzusparen, und in einer Zeit, in der Banken immer höhere Eigenkapitalanforderungen stellen und die Bundesländer ungebremst die Grunderwerbssteuern erhöhen, verstärkt sich die Vermögensungleichheit, die in Deutschland im europäischen Vergleich ohnehin schon besonders hoch ist. Wenn die Förderbedingungen dann noch ein besonders hohes energetisches Niveau voraussetzen, das über die bereits sehr ambitionierten und sinnvollen gesetzlichen Vorgaben hinausgeht, kann man leicht ausrechnen, wie vielen Familien es möglich sein wird, ein Haus zu bauen.“

Die Politik müsse sich laut Lichtenthäler die Frage stellen, ob sie weiterhin konsequent die Wohnwünsche der Bevölkerung ignorieren will. Laut aktuellen Studien streben immerhin 90 Prozent der Menschen in Deutschland den Erwerb von Wohneigentum an. „In der Realität erreichen das jedoch nicht einmal 50 Prozent. Das ist die bedauerlich niedrige Wohneigentumsquote hierzulande, durch die Deutschland im europäischen Vergleich ganz unten liegt“, so Lichtenthäler.

In jedem Fall lohnt sich bei einer Baufinanzierung oder einem Immobilienkredit ein professioneller Vergleich! Wir beraten Sie gern!

Der Wohnungsbau in Deutschland stagniert weiterhin

Der Wohnungsbau in Deutschland stagniert derzeit. Aufgrund hoher Baukosten, Mangel an Handwerkern und steigender Zinsen haben viele Wohnungsunternehmen geplante Neubauprojekte auf Eis gelegt. Im vergangenen Jahr wurden laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) 295.300 Wohneinheiten fertiggestellt, lediglich 1.900 Wohnungen mehr als im Jahr 2021. Bei Einfamilienhäusern verzeichnete Destatis einen Rückgang um 1,5 Prozent, bundesweit wurden nur etwas über 77.000 gebaut.

Es bleibt fraglich, ob sich dieser Trend mit der neuen Wohneigentumsförderung umkehren lässt. Laut dem Immobilienfinanzierer „Dr. Klein“ müssten Bauwillige für ein energieautarkes Einfamilienhaus mit 160 Quadratmetern mit Baukosten zwischen 400.000 und 450.000 Euro rechnen, um einen Autarkiegrad von 90 bis 100 Prozent zu erreichen. Ein Niedrigenergiehaus, das seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) der Mindeststandard für Neubauten ist, würde je nach Bauweise, Energieeffizienz und Größe etwa ab 200.000 Euro kosten. Allerdings handelt es sich dabei nur um reine Baukosten. Hinzu kommen noch die Kosten für das Grundstück, den Grunderwerb, den Notar und andere Baunebenkosten.

Ein Blick auf gängige Immobilienportale zeigt, dass in Großstädten wie Leipzig oder Dresden Einfamilienhaus-Neubauten mit Grundstück mindestens 500.000 Euro kosten. Vor diesem Hintergrund dürfte ein zinsverbilligtes Darlehen von maximal 240.000 Euro kaum ausreichen, um eine Immobilienfinanzierung zu stemmen, es sei denn, die Bauherren/Käufer verfügen über ausreichend Eigenkapital. Dies dürfte jedoch nur wenigen zur Verfügung stehen, insbesondere da förderfähige Familien nur über ein begrenztes Einkommen verfügen dürfen und das Ansparen größerer Eigenkapitalsummen bei geringem Einkommen unrealistisch erscheint.

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Ihr
Marvin Albrecht

In Münster plant man eine deutliche Einschränkung des Baus von freistehenden Einfamilienhäusern. Weitere Städte könnten diesem Beispiel folgen, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig umweltfreundlicher zu werden.

Das eigene Haus ist noch immer ein Traum für die meisten deutschen Familien

Viele Familien träumen immer noch von den eigenen vier Wänden im Grünen. Von der eigenen Wohlfühloase, dem Einfamilienhaus, welches ganz nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen entworfen und gebaut wurde.

Sind doch Einfamilienhäuser, gerade in den vielerorts gesellschaftlich prägenden Wohnsiedlungen das Bild an welches man sich über viele Jahrzehnte gewöhnen konnte. Nicht wenige Deutsche sind in genau jener Wohnidylle aufgewachsen und wünschen sich nun einen ebenso behüteten Wohnort für die eigene Familie.

Baustelle von Einfamilienhäusern in einem Neubaugebiet in Schleswig-Holstein, Deutschland

In Münster wird dieser Luxus von freistehenden Einfamilienhäusern in Zukunft seltener sein, da die Stadt den Bau dieser Häuser stark einschränken möchte.

Gerd Franke, verantwortlich für Stadterneuerung, betont die Notwendigkeit, den Fokus auf Reihen- und Mehrfamilienhäuser zu legen, um die Stadt zukunftsfähig zu machen. Franke erklärt: „Dies geschieht vor allem aus Klima- und Umweltschutzgründen, da freistehende Einfamilienhäuser relativ viel Fläche verbrauchen.“ Zudem hat der Stadtrat das Ziel festgelegt, jährlich 2000 neue Wohnungen in Münster zu bauen. Um dies zu erreichen, muss dichter gebaut werden.

Franke illustriert dies anhand eines Beispiels: Auf einem Hektar Baufläche könnten 25 freistehende Einfamilienhäuser Platz finden, während es bei Doppel- oder Reihenhäusern immerhin 50 Wohneinheiten wären, und bei viergeschossigen Mehrfamilienhäusern sogar 160.

Vorstoß gegen Einfamilienhäuser in Münster: Ein Vorbild für andere Städte?

Das freistehende Einfamilienhaus steht schon länger in der Kritik aufgrund seines hohen Flächenbedarfs und der vergleichsweise geringen Wohnraumkapazität für die Anzahl der Bewohner.

Aus diesem Grund gibt es auch in anderen Teilen Deutschlands ähnliche Regelungen wie in Münster. Zum Beispiel gilt in Hamburg-Nord seit 2020 ein Bauverbot für neue Einfamilienhäuser. Es ist möglich, dass weitere Städte diesem Beispiel folgen werden. In Euskirchen beschäftigt sich Stadtplaner Dietmar Strick mit zukunftsfähigem Wohnen und unterstützt die Idee, den Bau von Einfamilienhäusern einzuschränken. Er erklärt: „Bei Neubaugebieten ist es oft üblich, ausschließlich Einfamilienhäuser zu planen, was einen enormen Flächenbedarf bedeutet.“

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NRW sei vielerorts bereits „zubetoniert“

Das Fehlen geeigneter Flächen wird deutlich, wie das Beispiel Nordrhein-Westfalen zeigt. Laut dem Landesumweltministerium sind bereits etwa ein Viertel der Fläche des Bundeslandes durch Wohnhäuser, Straßen und Industrie versiegelt.

Jeden Tag werden weitere acht Hektar erschlossen, was einer Fläche von mehr als elf Fußballfeldern entspricht. Stadtplaner Strick betont, dass durch den Einsatz von Mehrfamilienhäusern die bereits erschlossenen Neubaugebiete effizienter genutzt werden können. Zudem seien Mehrfamilienhäuser ressourcenschonender, da „man nur ein Dach, eine Bodenplatte, eine Erschließung, eine Heizungsanlage“ benötigt, erklärt er. „Die Fixkosten sind nahezu identisch – egal ob man ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus baut.

Das bedeutet, dass nicht nur weniger Fläche, sondern auch weniger Ressourcen und Energie benötigt werden und die Baukosten geringer ausfallen.“

Doppelhäuser sind in puncto Flächenverbrauch zwar oftmals besser als Einfamilienhäuser, aber dennoch nicht effizient genug für die künftigen Herausforderungen.

Eigentümerverbände kritisieren den Vorstoß in Münster

Das Vorgehen in Städten wie Münster wird von Eigentümerverbänden kritisiert.

Werner Fliescher vom Verband Haus & Grund Rheinland argumentiert: „Einfamilienhäuser werden nicht gebaut, um die Umwelt zu bestrafen, sondern weil die Menschen so leben wollen. Es ist ein großes Bedürfnis, da der Platzbedarf in dicht besiedelten Städten durch andere Wohnungsformen nicht gedeckt werden kann.“ Er ist der Meinung, dass die persönliche Freiheit zu stark eingeschränkt wird. Hauseigentümer und diejenigen, die es werden möchten, dürften ähnlich denken. Das Einfamilienhaus mit einem Garten, viel Privatsphäre und großem Platzangebot ist in Deutschland ein regelrechtes Sehnsuchtsobjekt und die beliebteste Wohnform.

Insbesondere seit der Corona-Pandemie wünschen sich immer mehr Menschen diese Art von Wohnraum. Bereits 16 Millionen Einfamilienhäuser existieren in Deutschland, ein Rekord.

Bestandsimmobilien sollen von der Neuausrichtung nicht betroffen sein

Gerd Franke betont, dass in Münster die Beschränkung nur für Neubauten gelte.

Es könne also nicht von einem generellen Verbot von Einfamilienhäusern gesprochen werden. In Münster machen Einfamilienhäuser immer noch zwei Drittel der Wohnhäuser aus und diese würden weiterhin bestehen bleiben. Beispielsweise ziehen ältere Menschen häufig aus ihren Häusern aus, wodurch diese für Familien frei werden. In ganz Deutschland ist die Anzahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser im letzten Jahr stark gesunken.

Laut Statistischem Bundesamt wurden 78.100 neue Einfamilienhäuser genehmigt, was 15.800 weniger als im Jahr 2021 ist. Allerdings sind auch die Zahlen für den allgemeinen Wohnungsbau gesunken.

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Marvin Albrecht

Wärmepumpen sind in aller Munde. Noch sind die Preise hoch und die Nachfrage steigt. Experten sind aber der Meinung, dass die Preise mittelfristig stark sinken könnten.

Starke Nachfrage nach Wärmepumpen fördere mittelfristig ein Überangebot – fallende Preise wären das Resultat

Momentan sind die Preise für Wärmepumpen teilweise hoch, was dazu führt, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher zögern, ihre Heizung auszutauschen. Der Kauf eines neuen Geräts kann zwischen 12.000 und 17.000 Euro kosten, ohne die Installationskosten mit einzubeziehen.

Jedoch prognostizieren Energieberater, dass die Preise mittelfristig sinken werden, trotz der Pläne der Bundesregierung für den Heizungsaustausch. Derzeit ist der Markt für Wärmepumpen ein Verkäufermarkt mit teils hohen Preisaufschlägen. Doch da nun immer mehr Hersteller in den Markt einsteigen, wird in zwei Jahren ein Überangebot entstehen und die Preise werden fallen, so Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des Energieberaterverbands GIH.

Laut Konstantinos Stergiaropoulos wird die Wärmepumpe in einigen Jahren wahrscheinlich deutlich günstiger werden. Der Professor für Heiz- und Raumlufttechnik an der Universität Stuttgart erklärte gegenüber der „Wirtschaftswoche“, dass es realistisch sei, Wärmepumpen für 2000 bis 3000 Euro zu erwerben. Die Begründung hierfür ist, dass Wärmepumpen technisch betrachtet nicht wesentlich anders funktionieren als Klimaanlagen, die zu viel niedrigeren Preisen erhältlich sind. Klimaanlagen für 400 bis 500 Euro seien keine Seltenheit. Stergiaropoulos betont: „Diese Kühlsysteme arbeiten nach demselben thermodynamischen Prinzip, werden jedoch bereits millionenfach hergestellt.“

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Wärmeversorgung eines Hauses über ein horizontales Erdwärmepumpen-System

Lieferprobleme und starke Nachfrage halten Preise für Wärmepumpen aktuell noch hoch – Produktion steigt indes stark

Trotz der hohen Nachfrage leiden Hersteller aktuell noch unter Lieferproblemen, was dazu führt, dass die Preise steigen. Laut Frank Ebisch, Sprecher des Zentralverbandes Sanitär, Heizung, Klima, belaufen sich die Wartezeiten für eine neue Wärmepumpe je nach Hersteller derzeit auf neun bis zwölf Monate. Deshalb ist es sogar wahrscheinlich, dass die Anschaffungskosten derzeit noch weiter steigen werden. Allerdings hat die Produktion von Wärmepumpen in Deutschland stark zugenommen. Laut Statistischem Bundesamt wurden im ersten bis dritten Quartal 2022 fast 243.200 Wärmepumpen hergestellt – fast 50 Prozent mehr als im Vorjahr.

Ein Beispiel für die gestiegene Produktion von Wärmepumpen ist der deutsche Hersteller Vaillant. Obwohl das Geschäft mit diesen Produkten zuvor auf einem niedrigen Niveau lag, konnte das Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 jeweils einen Anstieg von 50 Prozent verzeichnen. Im Herbst 2023 wird Vaillant in einem neuen Werk in der Slowakei mit der Serienproduktion beginnen. Noch in diesem Jahr plant das Unternehmen, in Europa mit Wärmepumpen ungefähr den gleichen Umsatz wie mit Gasheizungen zu erzielen.

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Gesetzesänderung fordert rasches Umdenken bei Wärmeversorgung von Wohngebäuden und Nachfrage nach Wärmepumpen

Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dann müssen etwa Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Hybridsysteme aus Wärmepumpe und Gasheizung eingebaut werden. Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden, kaputte Heizungen dürfen repariert werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollen Übergangsfristen den Austausch erleichtern. Das Gesetz bedeutet ein Ende auf Raten für konventionelle Öl- und Gasheizungen hierzulande. Mehr dazu.

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