Wohnungsgipfel: Pläne der Bundesregierung für den Wohnungsbau




Die Regierung strebt an, die Bau- und Wohnungswirtschaft zu stabilisieren, indem sie interne Meinungsverschiedenheiten aus dem Weg räumt. In diesem Zusammenhang wird die Einkommensgrenze für die Förderung von Wohneigentum für Familien erhöht.

Höhere Einkommensgrenzen für Förderdarlehen und Umnutzung von Gewerbeimmobilien soll Krise in Wohnungswirtschaft abwenden

Die Bundesregierung plant, durch neue Maßnahmen die Krise in der Bau- und Wohnungswirtschaft zu bewältigen. Eine dieser Maßnahmen besteht darin, zinsvergünstigte Darlehen von der staatlichen Förderbank KfW einzuführen, um mehr Familien dazu zu ermutigen, Häuser zu bauen oder zu kaufen.

Um dies zu erreichen, wird die Einkommensgrenze überarbeitet. Bisher konnten sich nur wenige Familien mit einem maximalen Jahresgehalt von 60.000 Euro für Förderdarlehen qualifizieren. Zwischen Juni und August erhielten lediglich 212 Familien eine Förderung. In Zukunft wird die Einkommensgrenze für Familien mit einem Kind bei 90.000 Euro liegen.

Darüber hinaus plant die Regierung, die Umnutzung von Gewerbeimmobilien wie Büros in Wohnimmobilien zu erleichtern. Ein Förderprogramm soll die Umwandlung von Büros und Einzelhandelsräumen in umweltfreundliche Wohnungen unterstützen, wodurch das Potenzial für 235.000 neue Wohnungen erschlossen werden könnte.

Insgesamt enthält das Maßnahmenpapier der Bundesregierung 14 Punkte, die bei einem Spitzentreffen der Branche mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesbauministerin Klara Geywitz (beide SPD) am Montag diskutiert wurden.

Immobilienwirtschaft steht angesichts rapide gestiegener Zinsen und Baukosten vor einer großen Herausforderung

Dieses Maßnahmenpapier verdeutlicht, dass die Bundesregierung nach wie vor an ihrem Ziel festhält, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu errichten. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage wird jedoch in diesem Jahr dieses Ziel voraussichtlich nicht mehr erreichbar sein, wie es in dem sechsseitigen Dokument heißt.

Olaf Scholz erklärte bei der Präsentation des Maßnahmenpakets am Montagnachmittag: „Die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau in Deutschland haben sich nicht verbessert. Dennoch müssen wir mehr erschwingliche Wohnungen bauen. Das erfordert eine massive Ausweitung der Aktivitäten im Wohnungsbau.“

Die Regierung beschreibt die Branche als herausgefordert, da sie mit rapiden Zinssteigerungen und erheblich gestiegenen Baukosten konfrontiert ist. Das Papier betont: „Obwohl die Kapazitätsauslastung in der Baubranche derzeit noch über 70 Prozent liegt, wird sie auf diesem Niveau voraussichtlich nicht bleiben. Daher sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Bau- und Wohnungswirtschaft zu stabilisieren, wobei Insolvenzen und Stellenabbau möglichst vermieden werden sollen.“

Gleichzeitig wird die Forderung nach beschleunigtem Bauen erhoben: „Es ist notwendig, die Bürokratie abzubauen, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen, die Digitalisierung voranzutreiben und innovative Bauverfahren zu fördern.“

Auf diese Weise will die Regierung konkret den Immobilienmarkt fördern

Eigentumsförderung soll attraktiver werden

Dies bedeutet, dass mehr Familien die Möglichkeit erhalten sollen, zinsgünstige Baukredite zu erhalten, um ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Die staatlich geförderten Kredithöchstbeträge werden um 30.000 Euro auf bis zu 270.000 Euro angehoben. Zusätzlich dazu wird die Einkommensgrenze für den Erhalt eines zinsvergünstigten Darlehens von 60.000 Euro pro Jahr auf 90.000 Euro pro Jahr erhöht. Klara Geywitz erklärte am Montag: „Für jedes weitere Kind können zusätzlich 10.000 Euro pro Jahr hinzuverdient werden.“

Alte Immobilien sollen für junge Käufer interessanter werden

Ein weiteres Vorhaben der Bundesregierung ist das Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“, das für die Jahre 2024 und 2025 geplant ist. Dieses Programm soll den Erwerb sanierungsbedürftiger Bestandsgebäude unterstützen, wobei die Auflage besteht, dass eine Sanierung durchgeführt wird, die ebenfalls gefördert wird. Die Abwicklung dieses Programms erfolgt über die KfW, und die genaue Höhe der dafür zur Verfügung stehenden Gelder ist noch unklar.

Gewerbeflächen sollen zu Wohnraum umgenutzt werden

Des Weiteren ist ein zusätzliches Förderprogramm der KfW für die Jahre 2024 und 2025 geplant, das ein Budget von 480 Millionen Euro umfasst. Dieses Programm zielt darauf ab, Gewerbeimmobilien, darunter Büros und Einzelhandelsflächen, in umweltfreundliche Wohnräume umzubauen. Eigentümer und Investoren sollen dabei von zinsverbilligten Krediten profitieren, die aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt werden.

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Mehr Geld für sozialen Wohnungsbau

Die Bundesregierung plant, den Ländern in der Zeitspanne von 2022 bis 2027 insgesamt 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Derzeit beteiligen sich die Länder mit rund 1,50 Euro für jeden Euro, den der Bund zur Verfügung stellt. Dies würde bedeuten, dass bis 2027 etwa 45 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen.

Zusätzlich dazu wird die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ihre vergünstigte Abgabe von bundeseigenen Grundstücken für den sozialen Wohnungsbau und öffentliche Zwecke bis 2029 ausweiten. Es wird geprüft, ob den Kommunen höhere Vergünstigungen auf den Kaufpreis gewährt werden können. Anstelle der bisherigen 25.000 Euro pro neu geschaffener Sozialwohnung könnten 35.000 Euro Abschlag möglich sein.

Degressive Gebäudeabschreibung für Neubau-Wohngebäude

Für Gebäude, die Wohnzwecken dienen und zwischen dem 30. September 2023 und dem 1. Oktober 2029 gebaut werden, ist eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) vorgesehen. Dabei gibt es keine Baukostenobergrenze. Diese Maßnahme soll den Neubau attraktiver gestalten, da in den ersten Jahren nach Fertigstellung größere steuerliche Abschreibungsbeträge geltend gemacht werden können.

Erstmals wird nicht der Bauantrag, sondern der angezeigte Baubeginn das entscheidende Kriterium für die Gewährung der degressiven AfA sein. Diese degressive AfA ergänzt die bereits erfolgte Erhöhung der linearen AfA von zwei auf drei Prozent und die Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Mietwohnungsneubau.

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Aufweichung von vorgeschriebenen Energiestandards

Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage zieht die Bundesregierung die Verschärfung der energetischen Vorschriften in Erwägung. Ursprünglich war im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP geplant, den Effizienzhausstandard EH40 ab 2025 als verbindlichen gesetzlichen Neubaustandard einzuführen. Der aktuell geltende Neubaustandard ist der schwächere EH55.

Die Frage nach diesem Standard hatte innerhalb der Regierung zu kontroversen Diskussionen geführt, insbesondere die Grünen hatten an EH40 festgehalten wollen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärte nun, dass er es „nicht mehr für notwendig erachte, den neuen Standard EH40 auf die Schnelle einzuführen“. Die Einführung des Gebäudeenergiegesetzes werde sicherstellen, dass ab 2024 neue Gebäude klimafreundlich beheizt werden.

Höherer „Speed-Bonus“ beim Heizungseinbau

Der „Speed-Bonus“, der Hauseigentümer bei der zügigen Installation klimafreundlicher Heizungen unterstützt, soll erhöht und auf Wohnungsunternehmen sowie Vermieter ausgedehnt werden. Das Dokument betont, dass Wohnungsunternehmen dazu ermutigt werden sollten, einen zeitnahen Beitrag zur Wärmewende zu leisten. Dies soll auch dazu beitragen, Mieter zu entlasten.

Einsatz für anspruchsvolle Sanierungsquoten auf EU-Ebene

Bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene über die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) setzt sich die Bundesregierung für „anspruchsvolle Sanierungsquoten“ für den gesamten Gebäudebestand ein. Sie strebt an, verpflichtende Sanierungen einzelner Wohngebäude zu verhindern.

Beschleunigen und Regeln vereinfachen

Um den Bau von bezahlbarem Wohnraum in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten zu beschleunigen und zu vereinfachen, plant der Bund die Einführung einer befristeten Sonderregelung bis zum 31. Dezember 2026. Das Bundesbauministerium beabsichtigt, bis Ende des Jahres eine entsprechende Änderung des Baugesetzbuchs vorzulegen.

Im Dokument wird betont, dass Planung und Genehmigung erheblich beschleunigt werden müssen und dass die Überlastung der Bauämter reduziert werden muss. Es ist jedoch zu beachten, dass der Bund in diesem Bereich nur begrenzten Einfluss hat, da die Zuständigkeit für den Wohnungsbau in die Länder fällt. Daher wird angekündigt, dass der Bund noch in diesem Jahr einen „Pakt für Planungs- und Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ mit den 16 Ländern abschließen möchte, ohne jedoch konkrete Einzelheiten für diesen Pakt zu nennen.

Darüber hinaus planen die Länder, im November ihre Bauordnungen zu ändern, um die Dauer aller Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau zeitlich auf drei Monate zu begrenzen – zumindest bis 2026. Zusätzlich sollen Typengenehmigungen für seriellen und modularen Bau bundesweit anerkannt werden und bestimmte Hausaufstockungen genehmigungsfrei gemacht werden.

Einführung der Wohngemeinnützigkeit

Die im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP zugesagte Einführung der Wohngemeinnützigkeit ist für das kommende Jahr geplant. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, Wohnungen mit dauerhafter Sozialbindung zu schaffen. Die Bundesregierung beabsichtigt, dies durch Investitionszuschüsse und Steuervorteile zu realisieren. Diese Maßnahmen sollen vor allem sozialen Einrichtungen, Stiftungen, kirchlichen Trägern und Genossenschaften zugutekommen.

Bereits im Juni hatte Bauministerin Klara Geywitz (SPD) drei mögliche Optionen vorgestellt. Das vorliegende Dokument enthält jedoch keine konkreten Festlegungen zu diesem Thema und lässt die Frage der Finanzierung offen.

Noch keine Einigung zur Grunderwerbsteuer

Im vorliegenden Dokument wird anerkannt, dass bisher keine Einigung mit den Bundesländern in Bezug auf die Grunderwerbsteuer in Aussicht ist. Diese Steuer stellt eine wichtige Einnahmequelle für die Länder dar. Das erklärte Ziel besteht darin, Bürgerinnen und Bürger beim Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu entlasten, indem die Kaufnebenkosten gesenkt werden sollen.

In diesem Zusammenhang wurde den Ländern ein Vorschlag für eine „Öffnungsklausel“ unterbreitet, um ihnen die Möglichkeit zu geben, die Grunderwerbsteuer künftig flexibler zu gestalten. Bisher lehnt jedoch „eine Mehrheit der Länder“ diesen Vorschlag ab, wie es in dem Dokument heißt. Neue Ideen oder Lösungsansätze werden in dem Papier nicht präsentiert.

Bauministerin Klara Geywitz hatte bereits vor etwa einem Jahr ein Maßnahmenpaket mit 187 Vorschlägen vorgestellt, um Bauvorhaben und Investitionen zu fördern. Diese Ideen wurden vom „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ entwickelt, das von der SPD-Politikerin ins Leben gerufen wurde und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft umfasste. Trotzdem konnten diese Maßnahmen bislang nicht die gewünschte Wirkung entfalten, und einige Bündnispartner boykottieren daher das Treffen im Kanzleramt an diesem Montag.

Quelle

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Marvin Albrecht